05.06.08
Islamwissenschaftler, Politologen und Tageszeitungen stellen sich vor Christine Schirrmacher
Protest und Entrüstung über Ausladung und Intoleranz des SPÖ-Mitgliedes Omar Al-Rawi (Wien)
(MEDRUM/BUCER, 05.06.2008) Die Rücknahme der bereits ausgesprochenen Einladung an Christine Schirrmacher und die Absage der bereits weit plakatierten Veranstaltung im österreichischen Traun hat in den Medien weite Kreise gezogen und zu Protesten von deutschen Wissenschaftlern und Experten aller politischen Richtungen geführt.
MEDRUM berichtete: "In Deutschland wurde ein Seminar beim Jugendkongreß Christival abgesetzt, in Österreich wurde nun die Islamwissenschaftlerin Prof. Dr. Christine Schirrmacher ausgeladen. Schwäche weicht antichristlichem Druck. Während man im Vorfeld von Christival 2008 vor den Angriffen von Vertretern aus den Reihen von Bündnis90/Die Grünen und Homosexuellen-Kreisen kapitulierte (-> MEDRUM-Bericht v.15.02.08), weicht man nun in Österreich den Angriffen von Muslimen ohne Gegenwehr aus. Auf Einladung des „Personenkomitees Aufeinander zugehen" sollte Schirrmacher zum Thema „Islam in Europa als Herausforderung für Staat, Gesellschaft und Kirche" in der oberösterreichischen Stadt Traun vortragen. Gegen diesen Vortrag soll insbesondere auch der Integrationsbeauftragte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Omar Al-Rawi (Wien), protestiert haben. Kampflos wurde auch hier das Terrain denjenigen überlassen, die Toleranz nur sich selbst zugestehen, Andersdenkenden aber mit Unduldsamkeit, ja geradezu fanatischer Gegnerschaft begegnen." (MEDRUM-Artikel v. 24.05.08).
Die Marburger Islamwissenschaftlerin Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann schreibt an die Vorsitzende des ursprünglich einladenden Komitees: „Dem Lebenslauf von Herrn Al Rawi vermag ich nicht zu entnehmen, dass er die Kompetenz hätte, die international anerkannte wissenschaftliche Leistung von Frau Professor Schirrmacher auch nur annähernd zu beurteilen ..."
Die Referentin für „Frauenrechte in islamischen Gesellschaften" von ‚Terres des femmes', Collin Schubert, schrieb an dieselbe Adresse: „Frau Dr. Schirrmacher ist mir als hochkompetente Wissenschaftlerin und Islamexpertin bekannt. Ihr gemeinsam mit Frau Dr. Spuler-Stegemann geschriebenes Fachbuch: ‚Die Frauen und die Scharia' ist inzwischen ein Standardwerk in Deutschland. Mit vielen Fachbeiträgen, Publikationen, Vorträgen und in Fortbildungen setzt sie sich für die Rechte von muslimischen Mädchen und Frauen und das Recht auf deren Selbstbestimmung ein und engagiert sich damit für eine gelingende Integration."
Prof. Dr. Mathias Rohe ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Als Islamwissenschaftler und Jurist gilt er als einer der führenden Islamismus-Experten. 2006 hat er federführend an einer Studie zum Islam in Österreich des österreichischen Innenministeriums mitgewirkt. Er ist Vorsitzender der ‚Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht' und Mitglied des Kuratoriums der Christlich-Islamischen Gesellschaft. Im Jahr 2007 wurde einer seiner Vorträge in München von Islamgegnern so gestört, dass er abgebrochen werden musste. Anschließend erhielt Rohe Morddrohungen per E-Mail.
Rohe schreibt in der "Wiener Zeitung": „Ich schätze Frau Schirrmacher als seriöse Wissenschaftlerin, auch wenn ich nicht immer ihre Meinung teile." „Mich wundert, dass man ihre kritische Position, die sie mit vielen Fakten untermauern kann, nicht einmal anhören will." (28.5.2008)
Die "Wiener Zeitung" fährt fort: „Schirrmacher ist Mitglied der ‚Zentralstelle für Weltanschauungsfragen' bei der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Gerade dort sorgt Al Rawis Kritik für Empörung. Als ‚muslimischer Oberzensor' wurde Al Rawi vom Berliner Politikwissenschaftler Johannes Kandel bezeichnet, der EKD-Gremien in Islamfragen berät." (Wiener Zeitung 28.5.2008) Dr. Johannes Kandel ist Historiker und promovierter Politikwissenschaftler und Referatsleiter „Akademiegespräche: Interkultureller Dialog" bei der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin.
„Sie ist eine renommierte und hoch angesehene Islamwissenschafterin", erklärt Kristina Köhler, CDU-Islambeauftragte und Abgeordnete im Deutschen Bundestag: „Einer Frau, die sagt, aus dem ‚Nebeneinander müsse ein Miteinander' werden, Einseitigkeit oder gar der ‚Islamfeindschaft' vorzuwerfen, ist völlig absurd und bösartig." (Wiener Zeitung, 28.5.2008). Köhler ist Diplom-Soziologin, ordentliches Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages und Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion für Islam, Integration und Extremismus. In einem Brief an den Bürgermeister von Traun schreibt sie:
„Die Unterstellungen des Integrationsbeauftragten der IGGiÖ in Richtung von Frau Prof. Schirrmacher sind genau das Gegenteil eines kritischen Diskurses. Aber sie zeigen uns in Deutschland doch erneut in aller Deutlichkeit, warum der Umgang mit dem Islam in Österreich kein Vorbild für Deutschland ist. Weil der Umgang islamischer Organisationen mit den Kritikern des Islamismus nämlich ein deutlicher Lackmustest dafür ist, ob die Integration der Muslime gelingt." (Kristina Köhler, MdB)
Neben Islamwissenschaftlern und Politologen stellten sich auch Journalisten unterschiedlichster Richtungen vor Christine Schirrmacher, wie etwa Rainer Nowak ("Neue Presse", Wien), Stefan Beig (Wiener Zeitung) und Hildegard Becker (Achse des Guten). Mehrere Berichte überregionaler österreichischer Tageszeitungen zeigten sich insgesamt ebenso schockiert über die Vorgänge, wie bekannte Blogs wie der der "Zeit", von "Spiegel Online" und von Florian Klenk.
Links:
Der (geplante) Vortrag im Wortlaut:
www.islaminstitut.de/Nachrichtenanzeige.55+M53cc9a9ea6e.0.html
Auszug des Vortrages in ‚Die Presse' (Wien):
http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/386477/index.do?parentid=0&act=0&isanonym=0
Die Neue Presse:
http://diepresse.com/home/meinung/kommentare/386518/index.do
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/386456/index.do
Wiener Zeitung:
www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4103&Alias=wzo&cob=351712 (dort weitere Links)
Katholischer Nachrichtendienst und Radio Vatican:
www.kath.net/detail.php?id=19903
www.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=207649
www.kreuz.net/article.7228.html
Kommentar Florian Klenk:
http://www.florianklenk.com/2008/06/scharia_in_st_joseph.php
Stellungnahme Dr. Johannes Kandel:
http://europenews.dk/de/node/10612 (dort auch weitere Links zum Thema)
Stellungnahme Kristina Köhler:
http://europenews.dk/de/node/10613
Stellungnahme Hildegard Becker:
www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/hildegard_becker_omar_al_rawi_leistet_integrationsarbeit/
Stellungnahme Kurt J. Heinz:
www.medrum.de/?q=content/christine-schirrmacher-ausgeladen
Die österreichische Studie, an der Prof. Rohe mitwirkte:
www.bmi.gv.at/downloadarea/asyl_fremdenwesen/Perspektiven_Herausforderungen.pdf
Johannes Kandel bei der Bundeszentrale für politische Bildung:
www.bpb.de/themen/G1RPNN,0,0,Was_ist_Islam.html
CVJM macht sich stark für Ausbildung
Mitmachen erwünscht: Torwandschießen für mehr Ausbildung –
CVJM-Gruppen in Deutschland starten Ausbildungsplatzaktion – Anpfiff zum Beginn
der Euro2008 – Hilfe für junge Menschen, die in Schule und Beruf nur schwer Fuß
fassen – Schulen, Unternehmen und Jugendliche profitieren vom vernetzten Angebot
– Aktion läuft bundesweit bis 2012 ... -> zum Artikel
05.06.08
Kommt bald das Eherecht für die "Homo-Ehe" in Österreich?
Ministerin hält sich nicht an ihre Ankündigungen
Die KAP berichtete, dass der Gesetzesentwurf für die Homo-Ehe in Östereich dem Eherecht nachgebildet sei. Sie beruft sich dabei auf einen Experten, der es wissen muß: Prof. Dr. Günter Danhel, Direktor des kirchlichen "Instituts für Ehe und Familie" (IEF). Die Justizministerin Maria Berger habe einen Gesetzentwurf zu einem Lebenspartnerschaftsgesetz vorgelegt, der den Absichtserklärungen der Ministerin gerade in dem Punkt widerspräche, dass er de facto dem Eherecht nachgebildet sei. Somit könne entgegen der Ankündigung der Ministerin von einer "Homo-Ehe" gesprochen werden.
Insgesamt zeige der Umfang des Gesetzesapparates dass es "hier nicht mehr um die Vermeidung von Diskriminierung geht, eine de facto-Gleichstellung mit der Ehe". Dies wird auch darin deutlich, das das Standesamt als Ort des Abschlusses einer der Lebenspartnerschaft vorgesehen ist. Die Zusage, in diesen Gesetzesentwurf das Verbot der Adoption und einen expliziter Ausschluss des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Gesetzestext aufzunehmenm, sei nicht eingehalten worden.
Danhel sieht im Gesetzesentwurf auch einen Verstoß gegen die "Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten" (EMRK), in der das Recht zur Eheschließung und Familiengründung ausdrücklich "Männern und Frauen im heiratsfähigen Alter" vorbehalten ist. Die Familie als "natürliche Grundeinheit der Gesellschaft" und ihr besonderer Schutzanspruch werde dadurch aufgegeben.
Die Begutachtungsfrist, die für diesen Gesetzentwurf vorgesehen ist, läuft bis 6. Juni und soll danach noch im
Juni im Ministerrat behandelt werden.
MEDRUM berichtete über eine dazu angelaufene Unterschriftenaktion, die sich gegen die Einführung der Homo-Ehe in Österreich wenden will. -> MEDRUM-Bericht
Prof. Günter Danhel ist zugleich Koordinator des "Österreichischen Familiennetzwerkes", das erst vor einigen Wochen in Wien gegründet wurde. Es soll eine starke "Lobby für die Familien" sein und versteht sich als "überparteilich und überkonfessionell". Es will will
Einzelpersonen, Organisationen, Einrichtungen aus Zivilgesellschaft,
Politik und Kirchen zusammenführen, die im Bereich der Familienarbeit
tätig sind.
Damit soll eine Vereinigung geschaffen werde, die als "politische Lobby" die als übergreifende Plattform eine Themenführerschaft rund um die Fragen der Familie übernimmt und diese Themen auch öffentlich und politisch vermittelt. Damit soll eine Vielzahl von Initiativen und Bewegungen, die sich der Familienanliegen annehmen, gebündelt werden. Interessant ist, dass für diese Initiative insbesondere das bereits seit längerem bestehende und erfolgreich agierende "Familiennetzwerk" in Deutschland eine Art Vorbildfunktion gehabt hat.
Das Netzwerk verfügt seit seiner Gründung über eine Webseite: www.familiennetzwerk.at
23.06.08
Revision gegen Verhängung von Gefängnisstrafen eingelegt
Ehepaar Dudek wartet auf die Erstellung des schriftlichen Urteils mit Urteilsbegründung
(MEDRUM) Am Freitag hat das Elternpaar Dudek Revision gegen das mündlich ergangene Urteil des Landgerichts Kassel eingelegt, mit dem Jürgen und Rosemarie Dudek letzte Woche zu jeweils drei Monaten Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden (MEDRUM-Artikel v. 19.06.08).
Ein wichtiger Grund, die Revision zu beantragen, sei für sie schon in der Tatsache zu sehen, eine schriftliche Ausfertigung der Urteilsgründe zu erhalten. Zwar sei es bei der Berufungsverhandlung des Landgerichts nur noch um das Strafmaß gegangen, er und seine Frau legten jedoch Wert darauf, die für die Verurteilung zu Gefängnisstrafen maßgeblichen Urteilsgründe auch schriftlich in den Händen zu haben und nachlesen zu können, um etwaige weitere Schritte zu bedenken. Jürgen Dudek erhielt heute vom Landgericht die Bestätigung, dass sein Antrag am Freitag eingegangen ist. Ihm wurde mitgeteilt, dass nun ein schriftliches Urteil erstellt und ihm in nächster Zeit zugestellt werde.
Zur bisherigen Berichterstattung der Medien in der vergangenen Woche erkärte Jürgen Dudek gegenüber der Redaktion, dass etliche Berichte, von denen er gehört habe, in 3 Punkten nicht zutreffend seien:
Es sei ihnen wichtig, dass die Fakten korrekt und objektiv berichtet werden. Dazu gehöre auch die Tatsache, dass von ihren sieben Kindern derzeit drei Kinder schulpflichtig seien, verschiedentlich sei von fünf schulpflichtigen Kindern berichtet worden.
Rosemarie Dudek bestätigte, dass ihnen auf ihre Bitte hin nur ein einziges Mal ein Termin gewährt worden sei, zu einem Gespräch beim Schulamt zu erscheinen. Dabei habe man seitens des Schulamtes keine Bereitschaft gezeigt, über eine Ausnahmegenehmigung mit Ihnen zu sprechen, die das Schulamt nach dem hessischen Schulgesetz bei Vorliegen eines wichtigen Grundes hätte erteilen können.
Der Medrum-Bericht vom 19.06.08 steht im Einklang mit diesen Sachverhalten.
23.06.08
(MEDRUM) Das Deutsche Familiennetzwerk hat heute die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem Offenen Brief aufgefordert, die gesetzlich geplanten Maßnahmen zum Krippenausbau zu stoppen. Der Brief im Wortlaut:
Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages
zu dem als „Kinderförderungsgesetz - (KiföG)" vorgelegten Entwurf der
Bundesregierung
Bundestag
beschließt Gesetz zur gezielten Fehlentwicklung der Kinder
„KiföG" ist
in Wahrheit ein „KifeG" (Kinderfehlentwicklungsgesetz)
Der Satz:
„Mit der frühkindlichen Förderung schafft der Gesetzgeber selbst einen
kindeswohlgefährdenden Rechtsanspruch" wird von Verfassungsrechtlern bestätigt.
In der jüngst als Buchform erschienenen Zusammenstellung zahlreicher
empirischer Forschungsergebnisse wird einleuchtend belegt, dass die propagierte
„frühe Förderung" für die betroffenen „Säuglinge, Krabbel- und Kleinstkinder
eine außerordentliche Härte" darstellen. Und vereinfacht auf den Punkt
gebracht: der Staat „betreut" - die Eltern „erziehen". Ersteres ist
sozialistische Manier, letzteres entspricht unserem Grundgesetz.
Wir fordern Sie auf, in letzter Minute
diese finanzpolitische Fehlinvestition mit gesamtgesellschaftlichen Spätschäden
zu stoppen!
Es werden
ansonsten Betreuungsplätze und Ansprüche geschaffen, für die kein Bedarf
besteht, weil Eltern sie nicht in Anspruch nehmen wollen, wie der Deutsche
Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 13.6.08 festhält. Der Krippenausbau
schafft konsequent gerechnet faktisch eine Betreuungsquote von über 60 Prozent
aller 1-3jährigen (bis 12 Monate gilt der Elterngeldbezug) und nicht wie
behauptet von durchschnittlich 35 Prozent (vgl. www.daserste.de).
Gesellschaftspolitisch
gesehen sollten die bereits bewilligten Milliarden nicht in Institutionen,
sondern in Personen investiert werden, damit über familienpolitische Maßnahmen
das erreicht werden kann, was Ihr Auftrag als Kontrollorgan der Bundesregierung
ist:
Schaden vom deutschen Volk fernzuhalten und
seinen Nutzen zu mehren.
Denn die
Rechtsprechung zeigt, dass bei vorhandenem Anspruch auf Drittbetreuung die
eigene Erziehung der Kinder grundsätzlich nicht mehr Vorrang hat. Siehe u.a.
die BVerfGE zum Unterhaltsrecht vom 28.02.2007 Nr. 5, 46 und 73.
Einschlägige wissenschaftliche Forschung
sehen häufig die über Stunden dauernde außerhäusliche Erziehung und Betreuung
eines Kindes durch Dritte frühestens erst im Laufe des dritten Lebensjahres des
Kindes als für dessen Wohl geeignet an.
Geschäftsführende Vorsitzende
Maria Steuer
Tel.: 0173 / 8692741 |
Vorstandssprecher Arbeitsbereich Kinderrechte
Liudger Berresheim
Borngasse 4 – 54518 Altrich
Tel: 06571-7477 |
Familiennetzwerk im Internet: www.familie-ist-zukunft.de
Der Brief des Netzwerkes ist im Anhang zum Herunterladen als pdf-Datei beigefügt.
Artikel zu Hintergründen: -> zur Mutter
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