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  • Kündigung von Lutz Scheufler: Konflikt um geistlichen Leitungsanspruch und Bekenntnistreue


    20.09.12

    Kündigung von Lutz Scheufler: Konflikt um geistlichen Leitungsanspruch und Bekenntnistreue

    Bekennende Gemeinschaften KBG und IKBG sehen alarmierende geistliche Schwäche bei Kirchenleitung und erklären Solidarität mit Jugendevangelisten der Sächsischen Landeskirche

    (MEDRUM) "Wir sehen in dieser Kündigung ein alarmierendes Zeichen geistlicher Schwäche." Mit diesen Worten protestieren die Konferenz Bekennender Gemeinschaften (KBG) und die Internationale Konferenz Bekennender Gemeinschaften (IKBG) auf die Kündigung des Jugendevangelisten Lutz Scheufler durch die Evangelische Kirche in Sachsen.

    "Unsere Solidarität gehört Lutz Scheufler"

    Die Bekennenden Gemeinschaften KBG und IKBG haben sich mit großer Entschiedenheit dagegen ausgesprochen, das Arbeitsverhältnis eines kirchlichen Mitarbeiters zu kündigen, der dem geistlichen Leitungsanspruch seiner Kirchenleitung widersprochen hat. Wörtlich erklärten die KBG und IKBG:

    "Einem kirchlichen Mitarbeiter wird aufgrund seines eindeutigen Bekennens und der damit begründeten Infragestellung der geistlichen Leitung von Synode und Bischof der Stuhl vor die Tür gesetzt. Dabei beruft sich Lutz Scheufler zu Recht auf sein an die Bibel und die lutherischen Bekenntnisschriften gebundenes Gewissen. Hier wurde offensichtlich ein kirchenmachtpolitisches Exempel statuiert. Ein geistlicher Konflikt wurde disziplinarrechtlich mit Ausschluss geahndet. Offensichtlich wollte man ein Zeichen der Stärke setzen. Es ist aber im Sinne Luthers und der Reformation ein fatales Zeichen kirchenleitender Fehlentscheidung , das dem Geist Jesu und dem Wirken des Heiligen Geistes widerspricht. Es war immer die Stärke der lutherischen Kirche, dass sie im höchsten Maße das an das Wort Gottes gebundene Gewissen und „die gesunde Lehre“ achtete. Wenn man bedenkt, mit welcher Laxheit Bischöfe heute auf Irrlehre und Leugnung christlicher Glaubensgrundlagen bei Pastoren und Mitarbeitern reagieren, dann muss einen diese Kündigung besonders befremden."

    Die KBG und IKBG sehen den Fall Lutz Scheufler als Benachteiligung eines mutigen Christen in seiner eigenen Landeskirche wie sie in Diktaturen oder überwiegend moslemischen Ländern erfahren wird. Selbst wer die Ausschließlichkeit, mit der Lutz Scheufler die geistliche Leitung abgesprochen habe, nicht teile, solle doch wenigstens seine Konsequenz in dem Berufen auf Schrift und Bekenntnis achten und würdigen. Die Kirche lebe von solch mutigen Bekennern und es sei zu hoffen, dass sich bekennende Christen nicht einschüchtern lassen, sondern jetzt erst recht Flagge zeigen, so KBG und IKBG weiter. Mit den Worten "Unsere Solidarität gehört Lutz Scheufler" protestieren die KBG und IKBG gegen die Kündigung und fordern das Landeskirchenamt auf, die Entscheidung zurückzunehmen.

    Unterzeichnet ist die Erklärung von Pastor Ulrich Rüß, Präsident der IKBG und Vorsitzender der KBG.

    Landeskirche: Geistlicher Auftrag nicht bestreitbar

    Gegenstand der Auseinandersetzung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Lutz Scheufler durch das Landeskirchenamt der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens. Scheufler war bislang als Jugendevangelist im Landesjugendpfarramt der sächsischen Landeskirche tätig. Sein Arbeitsverhältnis wurde jetzt zum 31. März 2013 gekündigt. Lutz Scheufler, der nach einer öffentlichen Erklärung gegen den geistlichen Leitungsanspruch seiner Landeskirche vom Dienst suspendiert wurde, bleibt bis zum Ende seines Arbeitsverhältnisses weiterhin vom Dienst freigestellt.

    Die Kündigung wurde damit begründet, dass Scheufler gemeinsam mit anderen Mitgliedern des „Evangelisationsteams" am 1. Juni 2012 eine „Stellungnahme" abgegeben hat, in der die geistliche Leitung der verfassungsmäßigen Organe der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens nicht mehr anerkannt und zur Gründung einer Bekenntnissynode aufgerufen wird.

    Scheufler habe seine Position in einer schriftlichen Stellungnahme und in drei persönlichen Gesprächen nicht verändert. Er sei, anders als drei weitere Unterzeichner der „Stellungnahme", nicht zu Erklärungen bereit, die als hinreichende Klarstellungen hätten angesehen werden können. Die Voraussetzungen für den Fortbestand des Dienstverhältnisses mit Lutz Scheufler seien leider nicht länger gegeben, erklärte das Landeskirchenamt. Der geistliche Auftrag zu seinem Dienst als Evangelist in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens sei Scheufler von der Landeskirche erteilt worden. Da Scheufler jedoch generell die geistliche Leitungsfunktion abspreche und insofern die Grundlage seiner Tätigkeit verlassen habe, sei es unumgänglich geworden, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Scheuflers Haltung zur Frage der Bewertung der Homosexualität und des Umgangs damit in der sächsischen Landeskirche seien weder Grund noch Anlass der Kündigung,  betonte das Landeskirchenamt. Seine Gewissensüberzeugung werde zwar respektiert, aber ein Recht, den geistlichen Auftrag der landeskirchlichen Leitungsorgane grundsätzlich zu bestreiten, könne es für kirchliche Mitarbeiter nicht geben.

    Scheufler fordert Gründung einer Bekenntnissynode wegen Zulassung von Homo-Partnerschaften im Pfarramt

    Auslöser des Konfliktes war der Beschluss der Sächsischen Landeskirche auf der Frühjahrstagung der Synode, homosexuell lebenden Pfarrern das Zusammenleben mit ihren Partnern im Pfarramt zu gestatten. Dazu hatte ein engagierter Kreis von Kirchenmitgliedern, darunter Lutz Scheufler, am 1. Juni 2012 erklärt:

    Nach unserem Schriftverständnis ist praktizierte Homosexualität mit der Heiligen Schrift nicht vereinbar.“ Aus diesem Grund können wir dem Beschluss der sächsischen Landessynode nicht folgen. Der „status confessionis“ ist gegeben. Darum stellen wir fest:

    1. Den Landesbischof, die Kirchenleitung und die Landessynode erkennen wir nicht mehr als geistliche Leitung unserer Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens an.
    2. Die Sächsische Bekenntnis-Initiative bitten wir eindringlich, dass diese umgehend eine Bekenntnissynode gründet.

    Zu den Unterzeichnern gehörten neben Lutz Scheufler:

    • Dr. Christa-Maria Steinberg, Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie & Psychotherapie
    • Dr. Theo Lehmann, Evangelist, Pfarrer & Berater der Evangelikalen Stiftung GmbH
    • Michael Rausch, Bezirksjugendwart & Berater der Evangelikalen Stiftung GmbH
    • Michael Kaufmann, Evangelist
    • Andreas Riedel, Evangelist
    • Jens Ulbricht, Zeltmeister
    • Frank Döhler, Musiker & Evangelist

    Die Unterzeichner haben bestätigt, dass sie unverändert zu ihrer Erklärung stehen und diese nicht widerrufen haben.

    Bekenntnis-Initiative: Beschluss der Kirchenleitung im Widerspruch zu Schrift und Bekenntnis

    Zuvor hatte sich in Sachsen bereits im Januar eine Bekenntnis-Initiative zu Wort gemeldet, der sich mehr als 100 Kirchgemeinden angeschlossen haben, und sich gegen die Öffnung des Pfarramtes für homosexuell zusammenlebende Partnerschaften ausgesprochen. Aufgrund von Schrift und Bekenntnis widersprach die Initiative wesentlichen Inhalten des Beschlusses der Kirchenleitung. In einer umfassenden Erklärung stellte die Bekenntnis-Initiative fest: "Durch die orientierende Funktion kirchlicher Amtsträger wird eine im Pfarrhaus gelebte homosexuelle Partnerschaft zum Verkündigungsgegenstand. Damit geschieht eine Relativierung der biblischen Ordnung von Ehe und Familie als Leitbild  des Zusammenlebens von Mann und Frau, auch wenn die Kirchenleitung deren bleibende Bedeutung bekräftigt."

    Vor diesem Hintergrund hat auch die Bekenntnis-Initiative gegen die Entlassung von Lutz Scheufler protestiert. In ihrer Stellungnahme sagt sie: "Die Entlassung von Lutz Scheufler ist ein ungeistliches Signal, weil sie dazu beiträgt, dass die Gemeindeglieder, die dem Evangelisationsteam sehr verbunden sind, sich in unserer Landeskirche nicht mehr zu Hause fühlen. Damit hat die Kirchenleitung das vielbeschworene Amt der Einheit nicht in geistlicher Weise ausgeübt - ja, ein Zeichen mangelnder geistlicher Leitung gegeben."

    ___________________

    Information über Lutz Scheufler im Internet: www.lutz-scheufler.de


    Buchempfehlung zur Debatte um das neue Pfarrdienstgesetz
    der Evangelischen Kirche in Deutschland.

    ... und schuf sie als Mann und Frau


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