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  • DIE LINKE will Arbeitgeberrechte der Kirchen einschränken


    12.05.11

    DIE LINKE will Arbeitgeberrechte der Kirchen einschränken

    Forderung nach geringeren Loyalitätspflichten, Streikrecht und Ausweitung des Diskriminierungsverbots zugunsten der Interessen der Beschäftigten

    (MEDRUM) Die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE hat eine Beschlußvorlage in den Bundestag eingebracht, mit dem die Rechte der Kirchen als Arbeitgeber und die Zulassung religiöser Beweggründe für die Gestaltung ihrer Beschäftigungsverhältnisse zugunsten der Beschäftigten eingeschränkt werden sollen.

    Im Beschlußantrag unter der Überschrift "Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen stärken" (Drucksache 17/5523) kritisiert die Linkspartei:

    Betriebliche Mitbestimmungsrechte, das Recht zur Bildung arbeitsrechtlicher Koalitionen (Gewerkschaften) und das Tarifvertragsrecht gelten lediglich eingeschränkt, das durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich gewährleistete Recht des Arbeitskampfs (Streik) soll nach der überwiegenden Rechtsprechung ebenfalls nur beschränkt zur Anwendung kommen. Beschäftigten der Kirchen, kirchlichen Einrichtungen und konfessionellen Wohlfahrtsträger kann unter Berufung auf weitreichende Loyalitätsobliegenheiten, die sich auch auf ihr außerdienstliches Verhalten erstrecken sollen, einfacher als im öffentlichen Dienst und in privaten Unternehmen gekündigt werden.

    Daher fordert die Linkspartei im Wesentlichen, die Kirchen generell unter das "kollektive Arbeitsrecht" zu stellen, das Streikrecht für alle Beschäftigten einzuführen, Kündigungen wegen außerdienstlichen Verhaltens nur noch in eng begrenzten Fällen zuzulassen und das Diskriminierungsverbot gemäß EU-Gleichbehandlungsrichtlinie auszuweiten.

    Die übergeordnete Zielrichtung des Beschlußantrages wird aus folgender Aussage deutlich: "Jenseits des Bereichs der verkündungsnahen Tätigkeitsfelder im engeren Sinne müssen die religiösen Motive des kirchlichen Arbeitgebers, die nach der bisherigen Rechtsprechung das Vorliegen eines sozialen Kündigungsgrundes begründen können sollten, grundsätzlich hinter den grundrechtlich geschützten Interessen der betroffenen Beschäftigten zurücktreten."

    Im Sinne dieser Zielsetzung soll die Bundesregierung durch den Bundestag aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Der Antrag der Linkspartei steht heute auf der Tagesordnung des Bundestages.


     

  • Volker Beck und die Grünen fordern Entschädigungszahlungen für Homosexuelle


    12.05.11

    Volker Beck und die Grünen fordern Entschädigungszahlungen für Homosexuelle

    Magnus-Hirschfeld-Stiftung soll Entschädigungszahlungen organisieren und Gelder aus der Staatskasse auszahlen

    (MEDRUM) Volker Beck und die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben einen Beschlußantrag in den Bundestag eingebracht, in dem Entschädigungszahlungen aus der Staatskasse an Homosexuelle gefordert werden, die nach 1945 wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden.

    Im Beschlußantrag (Drucksache 17/4042) fordern die Unterzeichner, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, der die gesetzliche Rehabilitierung und Entschädigung der Menschen vorsieht, die nach 1945 in Deutschland aufgrund einer Strafbestimmung gegen homosexuelle Handlungen verurteilt wurden, die nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als menschenrechtswidrig anzusehen ist. Homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen waren bis 1969 als "Unzucht zwischen Männern" strafbar. Ihre Strafbarkeit wurde im Rahmen der Großen Strafrechtsreform zusammen mit der Strafbarkeit von Ehebruch und Kuppelei abgeschafft. Die Entschädigung und Rehabilitation der ehemals etwa wegen Ehebruch und Kuppelei verurteilten Menschen wird im Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen nicht gefordert.

    Nach Vorstellung der Grünen soll die Entschädigung mindestens den Umfang haben, wie sie im Gesetz für die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) für Schäden durch eine ungerechtfertigte strafgerichtliche Verurteilung vorgesehen ist.

    Das StrEG legt fest, daß Entschädigungen aus der Staatskasse zu zahlen sind. Über den Umfang sagt das StrEG:

    1. Gegenstand der Entschädigung ist der durch die Strafverfolgungsmaßnahme verursachte Vermögensschaden, im Falle der Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung auch der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist.
    2. Entschädigung für Vermögensschaden wird nur geleistet, wenn der nachgewiesene Schaden den Betrag von fünfundzwanzig Euro übersteigt.
    3. Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung 25 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.

    Bündnis 90 / Die Grünen fordern in ihrem Beschlußantrag, daß die „Magnus-Hirschfeld-Stiftung“ mit der Organisation und Auszahlung der Entschädigung betraut werden soll. Für die Einrichtung der Magnus-Hirschfeld-Stiftung hat die Bundesregierung im Einzelplan der Justiz-Ministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger Ende 2010 einen Betrag von 10 Millionen Euro im Bundeshaushalt für den Aufbau der Stiftung verfügbar gemacht. Angaben, in welchem Umfang weitere Kosten für die Zahlung von Entschädigungsleistungen auf den Steuerzahler zukommen, werden im Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen nicht gemacht.

    Falls der von den Grünen eingebrachte Gesetzesantrag erfolgreich ist, würden Homosexuelle privilegiert. Homosexuelle hätte Anspruch auf Entschädigung wegen einer Verurteilung aufgrund ehemals verbotener sexueller Handlungen, während Heterosexuellen keine Entschädigung wegen einer Verurteilung bestimmter, früher strafbarer sexueller Handlungen gewährt werden würde.

    Zu den unterzeichnenden Abgeordneten gehören:

    Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, Uwe Kekeritz, Maria Klein-Schmeink, Memet Kilic, Sven-Christian Kindler, Tom Koenigs, Monika Lazar, Agnes Malczak, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth Scharfenberg, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler. Für die Fraktion unterzeichnete Renate Künast und Jürgen Trittin.

    Der schwul lebende SPD Politiker Klaus Wowereit sprach sich bereits beim Christopher Street Day 2009 in Berlin für eine Rehabilitierung derjenigen aus, die bis 1969 nach dem strafrechtlich belangt wurden und hatte Entschädigungen und Rentenregelung gefordert.


     

  • 12.05.11


    12.05.11

    Volker Beck und die Grünen fordern Entschädigungszahlungen für Homosexuelle

    Magnus-Hirschfeld-Stiftung soll Entschädigungszahlungen organisieren und Gelder aus der Staatskasse auszahlen

    (MEDRUM) Volker Beck und die Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben einen Beschlußantrag in den Bundestag eingebracht, in dem Entschädigungszahlungen aus der Staatskasse an Homosexuelle gefordert werden, die nach 1945 wegen homosexueller Handlungen verurteilt wurden. ... lesen Sie mehr...


    12.05.11

    DIE LINKE will Arbeitgeberrechte der Kirchen einschränken

    Forderung nach geringeren Loyalitätspflichten, Streikrecht und Ausweitung des Diskriminierungsverbots zugunsten der Interessen der Beschäftigten

    (MEDRUM) Die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE hat eine Beschlußvorlage in den Bundestag eingebracht, mit dem die Rechte der Kirchen als Arbeitgeber und die Zulassung religiöser Beweggründe für die Gestaltung ihrer Beschäftigungsverhältnisse zugunsten der Beschäftigten eingeschränkt werden sollen. ... lesen Sie mehr...


    11.05.11

    Lebenspartnerschaften müssen versorgungsrechtlich wie Ehen behandelt werden

    Europäischer Gerichtshof fordert Umsetzung und Anwendung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie

    (MEDRUM) Mit der am Dienstag verkündeten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, daß mit der Ehe versorgungsrechtlich vergleichbare gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften wie Ehen zu behandeln sind. ... lesen Sie mehr...


    10.05.11

    „Betrachtungen zur Geheimen Offenbarung des hl. Johannes" (1. Teil)

    BESINNUNGSTAGE mit Prof. Dr. Joseph Schumacher im Exerzitienhaus Schloß Fürstenried

    (MEDRUM) Die Initiativkreise katholischer Laien und Priester im Erzbistum Paderborn und im Bistum Augsburg sowie die „Vereinigung der Initiativkreise katholischer Laien und Priester im deutschen Sprachraum" mit „Pro Sancta Ecclesia" laden Ende Juli 2011 zu Besinnungstagen in das Exerzitienhaus Schloß Fürstenried in München ein. ... lesen Sie mehr...


    www.medrum.de

  • ‚Sexuelle Bildung’ von Kindern durch Sozialdienst katholischer Frauen

    Titel: 
    ‚Sexuelle Bildung’ von Kindern durch Sozialdienst katholischer Frauen
    Quelle: 
    kath.net
    vom: 
    11.05.11
    Autor: 
    Gabriele Kuby
    Zum Inhalt: 

    Die 'emanzipatorische Sexualpädagogik' ist auch in katholische Schulen eingedrungen. Der 6. Bundeskongress Kath. Schulen am 13. Mai wäre eine gute Gelegenheit für Impulse, dass auch katholisch drin ist, wo katholisch draufsteht.

  • Der besondere Auftrag katholischer Schulen - keine Bildung ohne Erziehung


    12.05.11

    Der besondere Auftrag katholischer Schulen - keine Bildung ohne Erziehung

    Wird der 6. Bundeskongress Katholische Schulen am 13. Mai 2011 in München auch Impulse für die Sexualerziehung setzen?

    (MEDRUM) Am 13. Mai 2011 veranstaltet  die Deutsche Bischofskonferenz den 6. Bundeskongress Katholischer Schulen im Kardinal Wendel Haus in München. Im Zentrum des Kongresses steht die Frage, welche Rolle die Erziehung im Rahmen der schulischen Bildung spielt. Zu den Referenten gehört insbesondere der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch von Freiburg. Nicht explizit auf der Tagesordnung, aber von aktueller Bedeutung ist die Frage, ob Anspruch und Wirklichkeit der Katholischen Kirche auf dem Gebiet der sexuellen Erziehung miteinander im Einklang stehen, und ob von diesem Kongress die notwendigen Impulse ausgehen. Denn zur Sexualerziehung hatte sich Anfang des Jahres auch Papst Benedikt geäußert.

    Im Mittelpunkt des 6. Bundeskongresses Katholische Schulen mit dem Thema „Keine Bildung ohne Erziehung. Der besondere Auftrag katholischer Schulen" sollen die Fragen stehen:

    • Welche Rolle spielt die Erziehung im Rahmen der schulischen Bildung?
    • Welchen Erziehungsauftrag haben Katholische Schulen?
    • Wie lässt sich dieser Erziehungsauftrag begründen?
    • Welche Möglichkeiten haben die Katholischen Schulen, ihren Auftrag zu erfüllen?
    • Wo liegen die Grenzen?

    Dabei soll auch reflektiert werden, welche Impulse aus bildungspolitischer Sicht von katholischen Schulen und ihrem Erziehungsverständnis ausgehen können.

    Referenten sind u. a.:

    • Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
    • Erzbischof Hans-Josef Becker, Vorsitzender der Kommission für Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz
    • Prof. Dr. Detlef Horster, Professor für Sozialphilosophie an der Leibniz Universität Hannover
    • Dr. Ludwig Spaenle, Bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus

    Einen besonderen Stellenwert dürfte der Vortrag von Detlef Horster haben. Er wird aus der sozialphilosophischen Perspektive zur moralischen Dimension der Bildung und Erziehung in der Schule sprechen. Wenn Horster brisante Fragestellungen nicht ausklammern will, muß er sich zweifellos auch der Sexualerziehung widmen. Denn moralische und ethische Fragen stehen gerade auf dem Gebiet der schulischen Sexualerziehung in einem aufgeladenen Spannungsfeld. Zu den Streitpunkten gehören die Frage, ob schulische Einrichtungen überhaupt das Recht haben, ohne elterliche Einwilligung Kinder sexuell zu erziehen, und ebenso die Frage, an welchen Wert- und Moralvorstellungen die sexuelle Erziehung in der Schule ausgerichtet werden darf. Kein Geringerer als Papst Benedikt XVI. erklärte Anfang dieses Jahres, daß staatlich geforderte Schulsexualkunde ein Beispiel für Bedrohungen gegen die kulturellen Wurzeln der Völker sei.

    Wer das Oberhaupt der Katholischen Kirche zum Maßstab nimmt, könnte vermuten, daß es für die Katholische Kirche eigentlich keine Probleme aufwerfen dürfte, in der richtigen Weise zur sexuellen Erziehung als Teil der religiösen Bildung und Erziehung in schulischen Einrichtungen Stellung zu beziehen und darauf "katholisch" einzuwirken. Doch die Praxis zeigt das Gegenteil. Es tauchen Konfliktfelder auf, dort wo die Kirche selbst Schulträger ist, und dort, wo katholische Organisationen an der schulischen Erziehung  als Bildungsträger mitwirken.

    Wie MEDRUM wiederholt berichtete, wird es zum Beispiel Eltern an einer katholischen Grundschule im Raum Paderborn nicht gestattet, ihre Kinder von Veranstaltungen der Sexualerziehung fernzuhalten, die mit ihren Erziehungsvorstellungen und ihrem christlichen Glauben nicht vereinbar sind. Dennoch versucht die Schulleiterin mit Unterstützung der Schulbehörden und Gerichte immer wieder aufs Neue, den Willen der Eltern mit Hilfe von Bußgeldern und Erzwingungshaft zu brechen und sie gefügig zu machen.

    Das Agieren dieser katholischen Schule ignoriert nicht nur die Mahnung von Papst Benedikt, sondern stößt auch auf massive Kritik anderer Stellen. So hat der Elternverein von NRW die Eingriffe dieser Schule in die Elternrechte auf dem Gebiet der Sexualerziehung scharf kritisiert. Die Vorsitzende des Elternvereins, Regine Schwarzhoff, hat wiederholt von Politikern und Landesregierung verlangt, die in NRW geltenden Sexualerziehungsrichtlinien zu überarbeiten, leider ohne das erhoffte Ergebnis. In einem Schreiben, das MEDRUM vorliegt, meinte die Staatskanzlei: "Die Eltern sind nicht berechtigt, ihre Kinder nur dann zu Schule zu schicken, wenn ihnen der Unterrichtsinhalt gerade zusage. Sonderrechte für einzelne Bevölkerungsgruppen aufgrund ihrer religiösen Überzeugung kann es nicht geben."

    Auch die katholische Publizistin Gabriele Kuby greift Mißstände der Sexualerziehung immer wieder auf, zuletzt in ihrem am Mittwoch im Internetportal kath.net erschienenen Artikel "‚Sexuelle Bildung’ von Kindern durch Sozialdienst katholischer Frauen". Die Kritikerin weist vor allem auf die trügerische Erwartung mancher Eltern hin, in katholischen Schulen werde Kindern die Schönheit von Liebe, Ehe, Sexualität und Familie vor Augen und Herz geführt und der Weg dorthin gezeigt wird. Kuby: "Diese Erwartung ist falsch." Die gelernte Soziologin prangert vor allem das Tun der Beraterinnen des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) und der Caritas an. Sie würden von Kaderschmieden wie dem Institut für Sexualpädagogik in Dortmund (isp) und der Gesellschaft für Sexualpädagogik (gsp) ausgebildet und würden dann "unter katholischer Flagge" mit den Kindern „offen“ über die Lust der Selbstbefriedigung, über die Gleichwertigkeit von Homo-, Bi-, und Transsexualität mit der Heterosexualität, über Oralverkehr und Analverkehr sprechen. Kuby weiter dazu: "Sie bilden die Kinder zu Verhütungsexperten aus und üben mit ihnen, wie man Kondome über Plastikpenisse in verschiedenen Größen zieht (inzwischen gibt es XS-Größen für pubertierende Knaben)." Die 'emanzipatorische Sexualpädagogik' sei auch in katholische Schulen eingedrungen, so Kuby.

    Es gibt also gute Gründe, den 6. Bundeskongress auch unter dem Blickwinkel "katholische Sexualerziehung" zu betrachten. Ob die Veranstaltung allerdings auf diesem Gebiet Impulse setzen wird, ist fraglich. Nach Auffassung von Gabriele Kuby wäre 6. Bundeskongress für Katholische Schulen aber genau der richtige Ort, das Thema Sexualerziehung aufzugreifen. "Damit in Bildungseinrichtungen, auf denen katholisch drauf steht, auch katholisch drin ist", meint Kuby.

    ______________________

    Weitere Information:

    Arbeitskreis Katholischer Schulen
    in freier Trägerschaft
    in der Bundesrepublik Deutschland (AKS)
    Kaiserstraße 161, 53113 Bonn
    Telefon 0228 103-218 (Frau Pataky-Pint)
    Fax 0228 103-201
    E-Mail katholische-schulen@dbk.de

    http://www.katholische-schulen.de/index.php?id=7

    www.kwh.kath-akademie-bayern.de/anreise.html.


    11.05.11 kath.net ‚Sexuelle Bildung’ von Kindern durch Sozialdienst katholischer Frauen
    29.04.11 MEDRUM Hallöchen, ich bringe Euch Schulkindern Sex und Verhütung bei

     

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