18.03.11
Das Kruzifix darf hängen bleiben
(MEDRUM) Es könnte eine Glosse sein, ist aber bittere Realität. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, daß ein Kruzifix im Klassenzimmer nicht gegen die Menschenrechte verstößt.
Das Kruzifix, Symbol der Christenheit, darf auch künftig in Klassenzimmern hängen bleiben. Das sagt das höchste Gericht in Sachen Menschenrechte in Europa. Erleichterung über ein Urteil wird sich bei vielen breit machen. Doch die Kehrseite dieses Urteils ist grotesk: Die Duldung des Abbilds eines Menschen, der wie kein anderer für den Menschen und seine Rechte eingetreten ist, ja am Ende sein eigenes Leben für den Menschen und sein Heil hingegeben hat, ist höchstrichterlich als mit den Menschenrechten vereinbar befunden worden. Der Gerichtshof teilte dazu mit (Auszug):
In seinem heute verkündeten Urteil der Großen Kammer im Fall Lautsi und andere gegen Italien (Beschwerde-Nr. 30814/06), das rechtskräftig ist , stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit (fünfzehn zu zwei Stimmen) fest, dass Keine Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 (Recht auf Bildung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag.
Der Fall betraf die in Klassenzimmern staatlicher Schulen in Italien angebrachten Kruzifixe, die von den Beschwerdeführern als Verstoß gegen die Verpflichtung des Staates gerügt wurden, bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.
Die Auseinandersetzung über die Duldung des Kruzifix ist bezeichnend für die kulturelle Entwicklung eines Kontinents, in dessen Gesellschaften die größten Selbstverständlichkeiten vor den Gerichten in der europäischen Staatenwelt angeklagt werden und erst in letzter Sekunde durch die letztentscheidende Instanz, hier durch die oberste, die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, für menschenrechtstauglich befunden werden. Bezeichnend ist ebenso, daß immerhin 2 von 17 Richtern gegen dieses Urteil gestimmt haben.
Mit dem Richterspruch zur Duldung des Kruzifix ist die vollendete Perversion menschlichen Denkens abgewendet worden. Das mag für viele Grund sein, aufzuatmen. Ein Grund zum Jubel ist dieses Urteil auch für Christen nicht: Der Gekreuzigte ist gerade noch einmal davon gekommen. Sein Abbild darf wenigstens in den Schulzimmern weiterleben.
Medienspiegel