15.12.15
Einstweilige Verfügungen gegen Schaubühne und FEAR aufgehoben
Gericht: Fotos von Hedwig von Beverfoerde und Beatrix von Storch durften verwendet werden
(MEDRUM) Das Landgericht Berlin hob bei den heutigen mündlichen Verhandlungen die Einstweiligen Verfügungen gegen die Schaubühne auf, die von Hedwig von Beverfoerde und Beatrix von Storch gegen die Verwendung von Fotos bei der Aufführung des Theaterstückes FEAR beantragt worden waren.
Rechte durch Verwendung von Fotos nicht verletzt
Auf der Internetseite der "Demo für alle" wurde vor wenigen Tagen noch von einem ersten Erfolg gesprochen, weil das Berliner Landgericht auf Antrag der Anwälte von Hedwig von Beverfoerde, Koordinatorin und Sprecherin der "Demo für alle", sowie von der stellvertretenden AfD-Bundesvorsitzenden und Europaparlamentarierin, Beatrix von Storch, Einstweilige Verfügungen gegen die Schaubühne und Falk Richters Stück FEAR erlassen hatte. Die Hoffnung, auf dem Rechtsweg gegen die Schaubühne erfolgreich zu sein, hielt der heutigen mündlichen Verhandlung nicht stand. Denn gegen die Einstweiligen Verfügungen hatte die Schaubühne Widerspruch eingelegt und wurde heute durch das Berliner Landgericht in der Auffassung bestätigt, Fotos der beiden Frauen bei der Aufführung des Stückes FEAR verwenden zu dürfen. Das Gericht sah dadurch weder die Menschenwürde noch die Persönlichkeitsrechte der beiden öffentlichkeitswirksam tätigen Frauen verletzt und hob daher die Einstweiligen Verfügungen auf.
Schutz der Kunstfreiheit
Die Schaubühne wertet den Gerichtsentscheid mit den Worten "Schaubühne gewinnt den Rechtsstreit um FEAR" (Bild links) und teilte dazu mit: "In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht deutlich gemacht, dass es keine Verletzung der Menschenwürde der beiden Antragstellerinnen in dem Stück sieht. Die Schaubühne hat geltend gemacht, dass auch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte in der Verwendung der Bilder zu sehen ist, weil in diesem komplexen und multimedialen Werk eine künstlerische Darstellung der Albträume der Figuren im Stück stattfindet. »FEAR« verarbeitet verschiedene zeitgeistig und geschichtlich auftretende Phänomene der neuen Rechten und christlich fundamentalistischer Strömungen. Das Landgericht hat sich der Auffassung der Schaubühne angeschlossen, unter dem Schutz der Kunstfreiheit gehandelt zu haben. Der Vorsitzende Richter stellte in der mündlichen Erörterung klar, dass aus Sicht des Gerichts in dem Stück nicht zu Gewalt gegen Personen oder Sachen aufgerufen wird."
Stellungnahmen von Hedwig von Beverfoerde und Beatrix von Storch zur Entscheidung des Landgerichtes, deren schriftliche Begründung noch folgen wird, liegen derzeit nicht vor. Sie könnten Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes einlegen. Von Nachteil scheint es für die Klägerin von Bevervoerde mehreren Medienberichten zufolge gewesen zu sein, dass weder Hedwig von Beverfoerde noch ihr Anwalt das Theaterstück selbst gesehen hatten. Beatrix von Storch war bei der Verhandlung nicht anwesend und wurde von ihrem Anwalt vertreten.
Im Januar 2016 steht FEAR, das keine guten Kritiken in den Medien erhielt (MEDRUM berichtete), erneut auf dem Spielplan.
von Storch: "Ein politisches Urteil"
Am 16.12. 15 teilte Beatrix von Storch mit, dass sie nicht gewillt ist, die Entscheidung des Landgerichtes zu akzeptieren.
Ihren Anwalt habe sie beauftragt, weiterzumachen. Das Urteil bezeichnete Sie als politisches Urteil, gegen das sie vorgehen müsse (Bild links).
Zu Beatrix von Storch
Die Europaabgeordnete der AfD, Beatrix von Storch ist zugleich Vorsitzende der Zivilen Koalition e.V. und zeichnet verantwortlich für die Initiative Familienschutz, als deren Sprecherin Hedwig von Beverfoerde tätig gewesen war. Die Zivile Koalition ist ebenso assoziierter Träger des Internetportals DIE FREIE WELT, als dessen Herausgeber Sven von Storch, Ehemann von Beatrix von Storch, fungiert. Hedwig von Beverfoerde gehört zudem dem Redaktionsbeirat von DIE FREIE WELT an.