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  • Einstweilige Verfügungen gegen Schaubühne mit Falk Richters FEAR


    11.12.15

    Einstweilige Verfügungen gegen Schaubühne mit Falk Richters FEAR

    Landgericht untersagt vorerst Verwendung von Bildern und Fotos von Beatrix von Storch und Hedwig von Beverfoerde

    (MEDRUM) Falk Richters Stück FEAR, in dem öffentlich bekannte Personen aus der Politik und Zivilgesellschaft an den Pranger gestellt werden, ist unverändert umstritten - jetzt auch vor Gericht. Das Berliner Landgericht untersagte es der Berliner Schaubühne, Bilder und Fotos von Beatrix von Storch und Hedwig von Beverfoerde bei der Inszenierung des Stückes zu verwenden.

    Unterlassungserklärungen nicht unterzeichnet

    Auf Antrag der AfD-Politikerin und Abgeordneten des Europaparlementes, Beatrix von Storch, sowie der Koordinatorin der "Demo für alle", Hedwig von Beverfoerde, erließ das Berliner Landgericht einstweilige Verfügungen, die es der Schaubühne in Berlin untersagen, Bilder und Fotos der beiden Frauen bei der Aufführung des Stückes FEAR zu verwenden. Die Schaubühne hatte sich zuvor geweigert, dementsprechende Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen, zu denen sie von den Anwälten der beiden Frauen aufgefordert wurde. Stattdessen hinterlegte die Schaubühne bei Gericht laut eigenen Angaben eine Schutzschrift, offenbar in der Hoffnung, dadurch Einstweilige Verfügungen verhindern zu können. Diese Schutzschrift hat das Gericht allerdings nicht dazu bewogen, vom Erlass Einstweiliger Verfügungen Abstand zu nehmen.

    Schaubühne legte Widerspruch ein

    Gegen die Anordnung des Gerichtes hat die Schaubühne Widerspruch eingelegt. Daher kommt es jetzt zu mündlichen Verhandlungen. In einer Stellungnahme sagt die Schaubühne: "Die Schaubühne ist von Beatrix von Storch (Europa-Abgeordnete und Vizevorsitzende der AfD, Organisatorin der Bewegung ›Demo für alle – Ehe und Familie vor! Stoppt Gender-Ideologie und Sexualisierung unserer Kinder‹) und Hedwig von Beverfoerde (Sprecherin der ›Demo für alle‹) durch deren Anwälte aufgefordert worden, Fotos ihrer Mandantinnen nicht mehr in der Aufführung »FEAR« zu verwenden. Eine entsprechende Unterlassungserklärung, die innerhalb einer Frist von zwei Tagen unterschrieben werden sollte, ist von der Schaubühne nicht unterzeichnet worden. Trotz einer Schutzschrift, die die Schaubühne bei Gericht hinterlegt hatte, hat das Gericht eine einstweilige Verfügung in der Sache von Beverfoerde erlassen, ohne die Schaubühne dazu anzuhören. Gegen diese Verfügung hat die Schaubühne Widerspruch eingelegt. Am kommenden Dienstag, den 15.12.2015, um 9.30 Uhr findet die mündliche Verhandlung im Landgericht Berlin zu dem Fall statt."

    Hedwig von Beverfoerde sieht sich in "Schutzschrift" diffamiert

    In einer Pressemitteilung, die von Hedwig von Beverfoerde herausgegeben wurde, heißt es: "Wir haben einen ersten Erfolg gegen das Schaubühnen-Stück »Fear« erzielt. Vor wenigen Tagen hat das Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Schaubühne erlassen. Demnach dürfen in »Fear« bis auf weiteres keine Fotos und Bilder von Hedwig von Beverfoerde mehr gezeigt werden. Das Gericht, das innerhalb von nur zwei Tagen dem Antrag stattgab, hatte sich offenbar nicht von der vorsorglich hinterlegten Schutzschrift der Schaubühne beeindrucken lassen, in welcher Frau von Beverfoerde erneut diffamiert wird."

    Beatrix von Storch: keine Kunst, sondern dumpfe Hetze -  ein Fall für Gerichte und Staatsanwaltschaft

    Beatrix von Storch schreibt in facebook zum Streit mit der Schaubühne: "Die Schaubühne Berlin droht mir Klage an. Weil ich etwas zu deren Hetz-"Theaterstück" "FEAR" gepostet hatte, was die mir verbieten wollen. Komischerweise ist dieser Post im Original aber aus meiner timeline verschwunden. Deswegen hier nochmal. Ich muß wirklich verhindern, daß ich die Klage gewinne, nur weil der Post nicht mehr zu sehen ist. Ich werde die Klage gewinnen, weil dieses Theater kein Theater ist, sondern schlichte, dumpfe Hetze in bester brauner Manier. Und hier jetzt der streitige Beitrag: "Die Berliner Schaubühne führt ein Stück auf, das eine klare Botschaft sendet: Es wäre gut für die Gesellschaft, wenn irgendjemand mich töten würde. Das sei aber kein Mordaufruf, sondern "Kunst" sagt die Schaubühne jetzt in einer öffentlichen Erklärung. Und ich frage mich: wieso hängt die Schaubühne dann auch noch ein Photo von mir auf der Bühne und gibt mehrfach meine Wohnanschrift an? Das ist keine Kunst. Das ist staatlich finanzierte geistige Brandstiftung. Ein Akt der Barbarei. Und ein Fall für Gerichte und Staatsanwaltschaft."

    Zombies besser erschießen

    Falk Richters Stück fand in den Medien kaum ein positives Echo. Das ist umso erstaunlicher, als die Thematik des Kampfes gegen Rechtsradikalismus üblicherweise wohlwollend aufgegriffen wird. Nicht so bei FEAR. So schrieb der Autor der Süddeutschen Zeitung, Peter Laudenbach: "Richtige Kritik an der politischen Rechten sieht aber anders aus." Es gehe nicht um Genauigkeit, sondern die "Robustheit von Feinbildern und die Pflege des Wir-Gefühls der moralischen Überlegenheit."  Personen wie Eva Hermann oder Beatrix von Storch würden "schrill zu Popstars des Bösen dämonisiert", als drohe das baldige Ende der Demokratie. Der Autor fällt ein klares Urteil über das, was über diese Personen im Stück gesagt wird: "Die kann man für ihre schrulligen Ansichten belächeln, aber mit der NPD haben sie etwa so viel zu tun wie Falk Richter mit der RAF - nichts. Dass auf der Bühne erwogen wird, Zombies besser zu erschießen, macht den Abend nicht intelligenter." Ebenso bemerkenswert ist seine Feststellung, dass Falk Richters "Bühnen-Hipster" mit ihren Gegnern letztlich mehr gemein hätten, als ihnen recht sein könne. Zur Versicherung ihrer eigenen Gruppenidentität bräuchten sie gefährliche Feinde, von denen sie sich umzingelt sähen. Die Welt jenseits ihrer eigenen Ingroup sei "verkommen, bedrohlich, unübersichtlich". "Paranoia" und "Hysterie" prägten die Wahrnehmung und versorgten die Akteure mit dem wohligen Gefühl der eigenen Bedeutung. Von Kunst, erst recht von gelungener Kunst, kann also, der Bewertung dieses Autors folgend, nicht die Rede sein, von einer höchst fragwürdigen, staatlich subventionierten Inszenierung hingegen schon.


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    11.12.15

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    12.12.15
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