07.12.15
Blamabel: Bundestagsvizepräsidentin Roth kennt Grundgesetz nicht
Grünenpolitikerin Claudia Roth widerspricht Alexander Kissler energisch in der Münchner Runde, demonstriert aber nur ihre hochgradige Inkompetenz - Verfassungsregelungen von großer aktueller Brisanz für die Asylpolitik sind ihr unbekannt
(MEDRUM) In Deutschland ist die Kenntnis des Grundgesetzes keine Voraussetzung, um Präsidentin des Deutschen Bundestages werden zu können. Das zeigte ein Gespräch in der Münchner Runde des Bayerischen Rundfunks, an dem Claudia Roth von B'90/Die Grünen teilnahm.
Münchner Runde: "Wie geht es weiter in der Flüchtlingskrise?"
Mit seiner Sendung "Nach dem EU-Gipfel: Wie geht es weiter in der Flüchtlingskrise?" hatte sich der Bayerische Rundfunk am 1. Dezember 2015 in seiner Sendereihe "Münchner Runde" vorgenommen, über wichtige Fragen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik zu diskutieren. Zu dieser Runde hatte der Sender die Politiker Claudia Roth von den Grünen und den ehemaligen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich von der CSU sowie die Journalisten Maria von Welser und Alexander Kissler zu Gast.
Roth als Bundestagsvizepräsidentin eingeladen
Diejenigen, die bisher an die Kompetenz einer Claudia Roth von den Grünen geglaubt haben, können Roths jetzigen Auftritt in dieser Sendung als desillusionierend betrachten. Sie wurde als Bundestagsvizepräsidentin vorgestellt und lieferte sich ein halbe Stunde nach Beginn der Gesprächsrunde ein ebenso eindrucksvolles wie vielsagendes Wortgefecht mit Alexander Kissler. Roths Auftritt in einem Medium wie dem Bayerischen Rundfunk muss als blamable Vorstellung einer hohen Repräsentantin des Deutschen Bundestages bezeichnet werden. Die Vizepräsidentin äußerte sich zum Asylrecht, ohne wirklich zu wissen, worüber sie spricht.
Daher dokumentiert MEDRUM den denkwürdigen Wortwechsel zwischen Kissler und Roth, der die hochgradige Inkompetenz der grünen Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages vor Augen führt.
Wortwechsel zwischen Alexander Kissler und Claudia Roth
Zum unmittelbaren Wortwechsel kam es, als Kissler über die Ursachen für Probleme in der Flüchtlingspolitik im Verlauf des Gespräches sprach und dabei sagte:
"Und warum haben wir momentan solche Probleme? ... weil wir grundgesetzwidrig die sichere Herkunftsregel ausgesetzt haben, weil wir grundgesetzwidrig nicht mehr sagen, wer aus einem Mitgliedsland der europäischen Gemeinschaft kommt, hat hier kein Asylrecht."
Diese Aussagen Kisslers lösten bei Claudia Roth heftigsten Widerspruch aus.
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Roth |
"Also jetzt muss ich Ihnen schon mal sagen, jetzt kommen wir nicht mehr so nah beieinander, nicht beieinander. Also, was haben Sie denn für ne Vorstellung, was in unserem Grundgesetz steht?" |
Kissler |
"Ich weiß genau, was drin steht. 16a, Asylrecht, das gilt nicht für Menschen aus der europäischen Gemeinschaft." |
Roth: |
"So ein Blödsinn." |
Kissler: |
"Das steht drin." |
Roth: |
"Entschuldigen Sie, nein. 16 a ist ein individuelles Grundrecht." |
Kissler: |
"Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem sicheren Drittstaat einreist." |
Roth: |
"Steht nicht in unserem Grundgesetz." |
Claudia Roths Blödsinn
Wie wenig Claudia Roth über das Grundgesetz informiert ist, zeigt die Abbildung links, die belegt, was Alexander Kissler im Gespräch zutreffend feststellte, und zugleich ebenso nachweist, was Claudia Roth in dümmlicher und beharrlicher Weise mit den Äußerungen "So ein Blödsinn. ... Steht nicht in unserem Grundgesetz" mit dem Brustton tiefster Überzeugung wiederholt verneinte.
Kaum mehr zu überbieten war ihre dann auch an Hans-Peter Friedrich gerichtete Bemerkung, er, als ehemaliger Verfassungsminister, müsse dies doch wissen. Absurdität in Vollendung.
Wer will es den "Normalbürgern" verdenken, wenn es ihnen schwerfällt, vor solchen Parlamentariern auch noch Respekt aufzubringen?
Erschreckend war schließlich auch die Tatsache, dass sich die Moderatorin der Sendung, Ursula Heller, der Diskussion an dieser Stelle nicht gewachsen zeigte. Sie war offenbar ebenso wenig informiert wie Claudia Roth. Anstatt in der Runde und vor allem beim Zuschauer für Klarheit zu sorgen, lenkte sie durch eine Frage an Maria von Welser zur Flüchtlingslage in der Türkei ab.
Äußerungen der Grünenpolitikerin Roth über das Grundgesetz sind nicht zum ersten Mal geeignet, Aufsehen zu erregen. Denn Roth hat nicht nur keine Kenntnis vom Asylrecht, wie es im Grundgesetz verankert ist, sondern zeigte auch eine ganz eigene Vorstellung von Artikel 1 des Grundgesetzes, als sie von der von der "grünen Version" des Artikels 1 des Grundgesetzes sprach. Diese Version laute, meinte Roth: "Die Würde der schwul-lesbischen Liebe ist unantastbar." Obwohl sie sich in diesem Fall an Artikel 1 des Grundgesetzes anlehnte, nimmt es die Grünenpolitkerin mit der Achtung der Menschenwürde indes nicht so genau, wenn es um die Bekämpfung politischer Gegner geht. So hatte sie Thilo Sarrazin vor geraumer Zeit als "Quartalsirren" bezeichnet.
Quasselstrippe mit Oberlehrergehabe
Wer den Auftritt von Claudia Roth in der Münchner Runde unvoreingenommen betrachtet, muss den Eindruck gewinnen, hier trat eine politische Quasselstrippe in Oberlehrermanier auf, die ihrerseits zwar nicht einmal über die Kenntnis wichtigster Regelungen des Grundgesetzes verfügt, obwohl diese für die Asylpolitik von maßgeblicher Bedeutung sind, die aber umso mehr über Asylpolitik redet und anderen sagen will, wo es lang zu gehen hat. Anspruch und Wirklichkeit fallen hier äußerst weit auseinander.
Werdegang von Claudia Roth
Bevor Claudia Roth ihre Karriere bei den Grünen begann, betätigte sie sich Anfang der 1980er Jahre als Managerin der Politrockband TON STEINE SCHERBEN (zum Beispiel bekannt durch den Song "Macht kaputt, was euch kaputt macht"), bis sich die Band 1985 wegen finanzieller Probleme auflöste. Roths Karrierestart bei den Grünen begann 1985, als sie die Aufgabe einer Pressesprecherin bei der Bundestagsfraktion der Grünen bis 1989 übernahm. Danach wurde sie von den Grünen für die Europawahl aufgestellt und ging 1989 als Abgeordnete der Grünen ins Europaparlament (dort wurde sie durch ihren Bericht über die Gleichstellung von Homosexuellen bekannt), bis sie über die Liste der Grünen 1998 in den Deutschen Bundestag kam. Im September 2013 wurde sie von den Grünen für das Amt einer Vizepräsidentin im Deutschen Bundestag benannt und gewählt.
Münchner Runde
Die nächste Sendung "Münchner Runde" wird am 08.12.15 ausgestrahlt. Auch diese Sendung wird sich mit der Flüchtlingsproblematik befassen. Die Fragestellung der Sendung lautet: "Brauchen wir eine Obergrenze?". Dieses Mal begrüßt der Sender die Gäste Günther Beckstein, ehem. Bayerischer Ministerpräsident, Susanne Breit-Kessler, Ev.-Luth. Regionalbischöfin, Leslie Mandoki, Musikproduzent und Katharina Schulze, Die Grünen. Moderation: Sigmund Gottlieb (Münchner Runde - 08.12.2015 ).