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Veranstaltungen

  • Inflationsrate stellt 15-Jahres-Rekord auf

    Wirtschaft

    30.07.08

    Inflationsrate stellt 15-Jahres-Rekord auf

    (MEDRUM) Nahezu alle großen Medien haben gestern über den Anstieg der Inflationsrate auf ein 15-Jahres-Hoch berichtet.

    Preistreiber Nummer eins sei das teure Öl. Die Verbraucherpreise stiegen wie schon im Vormonat auch im Juli um 3,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt. Einen größeren Anstieg hatte es zuletzt im Dezember 1993 mit 4,2 Prozent gegeben. Nach Auffassung der Experten werde die Teuerungswelle vorerst anhalten, da Strom- und Gaspreiserhöhungen kommen, die sich ebenfalls negativ bemerkbar machen werden. Gleichzeitig ist die Wirtschaftsstimmung in der Eurozone im Juli noch stärker gesunken als erwartet. Der entsprechende Index verzeichnete den stärksten Rückgang innerhalb eines Monats seit Oktober 2001.


    Presseartikel zum Thema:

    HANDELSBLATT -> Inflationsrate verharrt auf 15-Jahres-Hoch,

    HANDELSBLATT -> Wirtschaftsstimmung in Eurozone auf Tiefstand

    DIE WELT -> Statistiker sagen für Juli Rekord-Inflation voraus


  • Anspruch und Wirklichkeit in der Familienpolitik

    Familie

    30.07.08

    Anspruch und Wirklichkeit in der Familienpolitik

    Zwischenruf zum Leitartikel im Rheinischen Merkur


    von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs zum neuen Unterhaltsrecht nimmt der Rheinische Merkur zum Anlass für einen Leitartikel über die Familienpolitik.

    Matthias Gierth setzt sich mit Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Realitätsferne hält Gierth vielen Politikern vor. Die Fehleinschätzung der Politiker über das richtige Augenmaß wird beim neuen Unterhaltsrecht erneut entlarvt. Wohl wahr, wohl war, wohl war, ... stimmen vermutlich die deutschen Familien-Netzwerker in diesen Kassandra-Ruf des Rheinischen Merkur ein. Das Fazit des Leitartiklers dürfte ebenso eindeutig wie unumstritten sein. Die Lust auf Kinder wird durch das Unterhaltsrecht kaum erhöht, vorausgesetzt, die Lustfortschritte werden nicht wie bei Ursula von der Leyen mit dem Promille-Maßband gemessen, und vorausgesetzt, Prognosen werden mit realitätsnahem Blick erstellt. Damit dürfte vorerst kaum zu rechnen sein.

    Wer auf die Sommerbilanz der Bundeskanzlerin blickt wird erkennen, dass die Familienpolitik von ihr auf der Habenseite besonders positiv verbucht wurde. Unter diesen Umständen kann vorerst kaum eine kritischere Betrachtung erwartet werden, denn ein "geistvergessenen Volk" ist ein "lebensvergessenes Volk", sagte Kardinal Meisner in seiner Pfingstpredigt. Er hätte durchaus auch "gottvergessen" hinzufügen können. In diesem Punkt hätte er sich sogar mit Friedrich Nietzsche einigen können, mit vielen Politikern allerdings nicht. Viele haben jedoch keine Zeit, über solche Fragen nachzudenken, sie müssen sich um Unterhaltsregelungen, Krippenverwahrungen, staatliche Eingriffsrechte und die Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe kümmern. Aber auch letztere werden das Leben der Gesellschaft kaum mehren können.


    RHEINISCHER MERKUR -> Lustloses Land


    MEDRUM-Artikel -> Betreuung von Kindern und parallele Erwerbstätigkeit darf nicht zur Überforderung führen

    MEDRUM-Artikel -> Fundamentaler Sachverstand in Fragen zur Vario-Ehe mit Kind

    MEDRUM-Artikel -> Das neue Dogma der Familienpolitik: Betreuung und Förderung nur außerhalb der Familie


     

  • 1000 Kreuze für 1000 Kinder


    30.07.08

    1000 Kreuze für 1000 Kinder


    Ökumenischer Schweige-Marsch in Berlin zum Schutz des ungeborenen Lebens in Berlin

    (MEDRUM) Die Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren e.V. (KALEB) hat zur Beteiligung am Marsch "1000" Kreuze für das Leben am 20. September in Berlin aufgerufen.

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    Der Schweigemarsch wird vom Bundesverband für Lebensrecht e.V. alle 2 Jahre veranstaltet. Bei dieser zentralen und ökumenischen Veranstaltung werden 1000 Kreuze mitgeführt. Damit soll an 1000 Kinder erinnert werden,die an jedem Werktag in Deutschland durch Abtreibung ums Leben kommen.

    Der Veranstalter kritisiert, dass in unserer Gesellschaft das hunderttausendfache Töten von ungeborenen Kindern zur Normalität geworden sei. Der Staat finanziere dies mit über 40 Millionen Euro jährlich. "Doch das Menschenrecht auf Leben ist unteilbar!", sagen die Veranstalter und laden dazu ein, sich an dieser Kundgebung zu beteiligen. Damit soll für das Thema Abtreibung mehr Aufmerksamkeit wird in der Öffentlichkeit erreicht erreicht werden.

    Der Veranstalter wünscht, möglichst dunkle Kleidung bei dieser Veranstaltung zu tragen und bittet Gruppen ab 10 Personen sich vorher bei ihm anzumelden.

    Er ruft ebenso dazu auf, sich kontinuierlich für das Lebensrecht aller Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod zu engagieren, beispielsweise durch Leserbriefe, Gespräche im persönlichen Umfeld oder durch Gebet und Spenden.

    Ort und Ablauf:

    Berlin-Mitte, Neptunbrunnen zwischen Rotem Rathaus und Marienkirche (S+U-Bahn Alexanderplatz)

    12.00 Uhr Kundgebung am Neptunbrunnen

    13.00 Uhr Schweigemarsch zur St. Hedwigs-Kathedrale

    14.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst


    Veranstalter:

    Bundesverband Lebensrecht e.V. , Fehrbelliner Straße 99, D-10119 Berlin

    Fon 030 44 05 88 66 / Fax 030 44 05 88 67

    E-Mail: KALEB

    Web: www.kaleb.de

    KALEB e.V. ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht e.V.


     

  • Gerichtsverhandlung hat Initiative der Gorber-Bittschrift bestätigt


    31.07.08

    Initiatorin sieht Anliegen der Gorber-Bittschrift durch Gerichtsverhandlung bestätigt

    (MEDRUM) Die Initiatorin der Bittschrift, mit der mehr als 700 Personen aus dem In- und Ausland die Rückkehr der Gorber-Kinder zu ihrer Familie nach Überlingen unterstützt haben, sieht das Anliegen der Bittschrift nach der Gerichtsverhandlung am Dienstag bestätigt.

    Wie der "Südkurier" gestern berichtete, soll sich das Jugendamt des Bodenseekreises mit der Entscheidung des Gerichtes vom Dienstag in seinem Handeln bestätigt gesehen haben. Wie MEDRUM berichtete, stimmte der Richter der Rückkehr des 3-jährigen David in seine Familie zu. Den Verbleib der übrigen fünf Kinder machte er von der weiteren Entwicklung und ihrer Begutachtung abhängig.

    Ganz anders als das Jugendamt beurteilt dies die Bittschrift-Initiatorin. Bei der Verhandlung des Familiengerichtes über die Rückgabe des Sorgerechtes sei deutlich geworden, dass keine konkreten Fakten gegen eine Rückkehr der Kinder ins Elternhaus sprächen. Im Gegenteil, "die Kinder sind alle so gut erzogen und sozialisiert, dass schon allein dadurch die vom Jugendamt und der Verfahrenspflegerin in Zweifel gestellte Erziehungsfähigkeit der Eltern bewiesen ist", teilte sie mit.

    Mutter und Vater seien in sehr guter Verfassung und bestens in der Lage, für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder selbst zu sorgen. Dies sei auch durch ein Gutachten bestätigt, dessen Erstellung die Eltern veranlasst hatten, weil Bürger aus der Umgebung und Mitarbeiter des Jugendamtes zu Unrecht ihre Erziehungsfähigkeit in Zweifel gebracht hätten, sagte die Initiatorin. Ebenso wenig bestehe ein Grund, die Erziehungsfähigkeit der Eltern deswegen in Zweifel zu ziehen, weil ihre Kinder in der Vergangenheit keine öffentlichen Schulen besucht hatten, sondern mit Duldung der Schulbehörden die Kinder zuhause unterrichtet hatten. Die Eltern haben ihre Kinder vor einigen Monaten für den Unterrichtsbesuch in Schulen bereits selbst angemeldet. Damit sei auch einer solchen Begründung die Grundlage entzogen.

    Die Rechtsanwältin und Interessenvertreterin der Kinder erklärte im Gespräch mit MEDRUM, sie sei "der festen Überzeugung, dass es aufgrund der heutigen Sachlage keinesfalls zu einem Sorgerechtsentzug gekommen wäre, wenn die Frage des Sorgerechtes bei der Verhandlung am Dienstag dieser Woche erstmals zur Entscheidung angestanden hätte.

    Dennoch wurde dem Antrag der Eltern nur in Teilen stattgegeben. Das vorgelegte Gutachten sei vor Gericht nicht anerkannt worden. Dies sei mit der Feststellung begründet worden, es entspräche nicht den Anforderungen, die an solche Gutachten anzulegen seien. Die Eltern haben daher eingewilligt, erneut für ein Gutachten - jetzt durch einen anderen Gutachter - zur Verfügung zu stehen, der bei der Verhandlung festgelegt wurde.

    Außergewöhnlich sei gewesen, so die Initiatorin, dass das Jugendamt offensichtlich nicht glaubte, seine Interessen allein vertreten zu können, sondern mit zwei Rechtsanwältinnen zum Verhandlungstermin erschienen sei. Bemerkenswert sei auch, dass die vom Gericht bisher eingesetzte Verfahrenspflegerin der Kinder schon vorigen Freitag den beiden älteren Mädchen im Jugendheim zu ihrer großen Enttäuschung gesagt habe, sie werde alles daran setzen, um sie noch länger dort zu behalten. Sie sei überzeugt, dass dies den "Interessen der Kinder" entspräche, die sie zu vertreten habe, soll die Verfahrenspflegerin weiter dazu angemerkt haben. Sie legt offensichtlich Wert darauf, die Kinder vom erzieherischen Einfluss ihrer Eltern möglichst fernzuhalten und in ein "weltlicheres" Umfeld zu führen, wie aus den kontroversen Argumenten zur Verhandlung über das Sorgerecht deutlich wurde. Die Bittschrift-Initiatorin hebt ihrerseits hervor, dass dies im klaren Gegensatz zum Willen der beiden Jugendlichen stehe, die vielfach deutlich ihr Interesse bekundet hätten, so schnell wie möglich nach Hause zurückkehren zu können.

    Dennoch sieht die Initiatorin Grund zu Freude, weil die Verhandlung schlussendlich doch einen positiven Verlauf genommen habe. "Wenigstens der dreijährige David dürfe endlich wieder nach Hause", und das Umgangsrecht der Kinder mit ihren Eltern sei gelockert worden. So habe man den beiden größeren Mädchen erlaubt, am Abend nach der Gerichtsverhandlung mit zu ihren Eltern nach Hause zu fahren. "Sie mussten erst gestern Abend um 19 Uhr wieder in ihrer Einrichtung zurück sein", so die Initiatorin. Die beiden Jugendlichen wurden zwar im Verfahren nicht gehört, sie hatten jedoch von der Heimleitung die Erlaubnis erhalten, sich während der Verhandlung ebenso wie interessierte Bürger und auch die Initiatorin im Gerichtsgebäude aufzuhalten.

    Die Initiatorin der Bittschrift sieht im Ergebnis der Verhandlung auch Grund zu Dankbarkeit. Sie drückte dies mit den Worten aus: "Dafür wollen wir Gott danken. Wir wollen weiter darum beten, dass alle Kinder bald ganz nach Hause entlassen werden - was sie alle so sehr wünschen. Sie wollten lieber nach Hause kommen als ins Kinderferienlager nach Ungarn zu fahren."


    -> Online-Unterzeichnung der Bittschrift der "Initiative Gorber


    MEDRUM-Artikel vom 30.07.08 -> Der kleine David kehrt als Erster zu seiner Familie zurück

    Leserreaktionen zu diesem Artikel

    Familie Gorber

    Es sind Sommerferien - und die Kinder Gorber dürfen sie nicht mit ihrer Familie, dem Geschwisterchen in Fröhlichkeit und Befreitheit erleben. Wie schön sind Ferien im Kreis der Familie! Mir reicht der Erfolg von gestern nicht. Natürlich freue ich mich für David - aber die Anderen? 6 Stunden Gerichtsverhandlung. Was kostet so ein Verfahren? Und wer entschuldigt sich am Ende bei Eltern und Kinder für die Brüche, die durch diese schweren Erfahrungen in ihrem Leben entstanden sind??? Nur gut, dass diese Menschen Jesus kennen, der auch aus den schwierigsten Situatioen etwas Gutes entstehen lassen kann und will. Beten wir um Stärkung, Weisheit und Schutz für die Kinder und Eltern.

    Almut Rosebrock


    Ich freue mich sehr, dass

    Ich freue mich sehr, dass der David nach Hause gehen kann und bete für Ihren anderen Kindern. Habe vor eine Woche an Frau A. Merkel, Frau Beate Merk und etliche andere Hohe Tiere geschrieben. Das ist eine harte Probe für Sie. Wir wissen aber, dass... (Römer 8:28) Möge unser Vater, der uns liebt, Sie mit Trost, Stärke, Gnade und Weisheit bekräftigen für die kommende Zeit. Im Messias

    F. Wessel


    Weitere Schritte nötig

    Es ist erfreulich, daß vom Gericht Schritte beschlossen wurden, die darauf zielen, die Familie wieder zusammen zu führen. Allerdings fehlen (zumindest in der bisher bekannten Berichterstattung) konkrete Hinweise, wie dies geschehen soll. Wenn denn nun die Krankheit von Frau Gorber der Auslöser war, zum "Wohle der Kinder" eine Heimunterbringung anzuordnen und das Gericht jetzt erkennt, daß sich der Zustand bessert vermisse ich konkrete Massnahmen, die auf eine schnelle Familienzusammenführung hoffen lassen (z.B. eine Kur, Kurse oder anderes). Es bleibt der vage Eindruck, daß es dem Gericht nicht wirklich ernst ist mit der Familienzusammenführung. Aber vielleicht konnten einfach in der Kürze der Zeit noch nicht alle Eindrücke vermittelt werden. Auf jeden Fall stimmt die Richtung schon mal!

    Michael Huber


     

    Wer entscheidet über das Kindeswohl?

    Durch Zufall bin ich auf den erschütternden Fall der Familie Gorber gestoßen. Ich finde es haarsträubend aber auch äußerst beunruhigend, was sich "der Staat" - in diesem Fall das Jugendamt - hier herausnimmt, und das im so frommen (?) Baden Württemberg! Gott sei Dank darf jetzt wenigstens der kleine David nach Hause! Die Familie hat mein aufrichtiges Mitfühlen! Wenn man jedoch die Hintergründe betrachtet, wundert einen solches Vorgehen nicht mehr. Am 04.07.08 hat der Bundestag ein "Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen" erlassen, das de facto die Eltern entmachtet und die Entscheidung über das Kindeswohl den Jugendämtern und Familiengerichten überträgt (siehe Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 28 vom 11.07.08). Ist es gegen das Kindeswohl, wenn man seine Kinder zu bibeltreuen und aufrichtigen Christen erzieht? Oder ist es vielleicht in Zukunft auch gegen das Kindeswohl, wenn man sie nicht schon mit 1-2 Jahren in die Kinderkrippe und später in die Ganztagsschule schicken will?! Mir graust vor solchen Vorstellungen! Wir haben selber 7 Kinder, womöglich halten uns böswillige Nachbarn auch für religiöse Spinner?... Na gut, immerhin kommen wir ja unserer Schulpflicht nach. Aber die Entscheidung, was gut und schlecht für unsere Kinder ist, möchten wir uns nicht vom Staat vorschreiben lassen! Ich kann nur alle christlichen Eltern ermutigen, sich in die Familienpolitik einzumischen und auf Land- und Bundestagsabgeordnete einzuwirken! Möglichkeiten gibt es viele, packen wir's an!

    Almut Bieber

     


     

    Die Kluft zwischen den Kindern wird vertieft

    Dieses Urteil ist aus meiner Sicht ein gespaltenes Urteil. Erfreulich ist dass der jüngste Sohn wieder zurück zur Familie darf. Ein weiterer Teilerfolg ist dass die beiden älteren Töchter an den Wochen-enden auch zu Besuch nach Hause dürfen. Aber was ist mit den 3 anderen Töchtern denen dieses Vorrecht (warum eigentlich ???) verwehrt wird ? Ich könnte mir gut vorstellen dass sie nun umso mehr unter dieser Situation leiden. Fazit: Für die "Initiative Gorber" bleibt noch viel zu tun ! Gebt nicht auf !

    G. Trox

     


     

  • Krippenunterbringung ist auch in der Schweiz zu einem fragwürdigen "Standard" geworden

    Familie

    31.07.08

    Krippenunterbringung ist auch in der Schweiz zu einem fragwürdigen "Standard" geworden

    Schwächung der Familie und Abbau engster menschlicher Beziehungen

    (MEDRUM) Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Unterbringung von Kindern in Krippen und sogenannten Tagesschulen hat sich auch in der Schweiz zu einem politisch-gesellschaftlichen Standardmodell entwickelt. Diese Entwicklung beleuchete die "Neue Züricher Zeitung" in einem Artikel vom 12. Juli.

    "Zunehmende Einmischung des Staates in die Kindererziehung" heißt es im Untertitel des Artikels. Eine "Krippen über alles"-Strategie mit dem Ziel einer "Frühpädagogisierung" von Kleinkindern nach einem Betreuungslehrplan sei jedoch spätestens beim zweiten Blick fragwürdig. Dies werde nicht nur von übereifrigen Familienpolitikerinnen, sondern auch von offizieller Seite
    zunehmend als die für das Kind beste Lebensform angepriesen wird. Angeblich fördere dies Betreuungsform die kognitiven und sozialen Kompetenzen am besten. Die NZZ sieht ihr als Alternative eine vernünftige altersgerechte Betreuung in herkömmlichem Sinne gegenüberstehen. Auch bei der NZZ drängt sich der Eindruck auf, dass es in der ganzen Diskussion nicht in
    erster Linie um das Wohl des Kindes geht, sondern darum, dass der Staat mehr und
    mehr Einfluss auf die Erziehung ausüben soll.

    Diese Tendenz passe zum Abbau an Eigenverantwortung und Freiheit, wie er in der Gesellschaft allgegenwärtig sei. Im höchstpersönlichen Bereich der Familie ist diese Entwicklung besonders verheerend, weil sie zur Schwächung und letztlich Auflösung der engsten menschlichen Beziehungen führe, meint die NZZ.


    NZZ-Artikel -> Eltern im Laufgitter


    MEDRUM-Artikel -> Das neue Dogma der Familienpolitik: Betreuung und Förderung nur außerhalb der Familie

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