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  • Linux-Systeme als Betriebssystem für Kirchen und christliche Organisationen entwickelt

    Kirchen

    01.08.08

    Linux-Systeme als Betriebssystem für Kirchen und christliche Organisationen entwickelt

    (MEDRUM) Kirchen und christliche Organisationen haben nicht viel Geld. Daher bemüht sich das "Freely Project" schon seit längerem
    darum, den Christen Linux zu bringen.

    Die Initiatoren wollen erreichen, dass in Kirchen und christlichen Organisationen das kostenlose Betriebssystem und mehr so genannte "Open-Source-Software" benutzt wird, die ebenfalls frei erhältlich ist. Das bedeutet: sie sollen keins der teuren Betriebssysteme verwenden, und trotzdem in den vollen Genuss der PC-Arbeit kommen.

    Das christliche Medienmagazin "pro" berichtet über das Projekt in seinem Artikel "Welches Betriebssystem würde Jesus benutzen?"



  • Alles für das Kindeswohl


    01.08.08

    Alles für das Kindeswohl

    Seelenäußerungen der Gorber-Töchter

    von Kurt J. Heinz

    Image
    (MEDRUM) Der Kampf der Eltern Gorber aus Überlingen (Bild links) um die Rückgabe des vollständigen Sorgerechtes für ihre Kinder ist noch nicht beendet (MEDRUM-Artikel vom 31.07.08).

    Wie die im Heim untergebrachten Kinder zu dem Bemühen ihrer Eltern stehen, machen Äußerungen deutlich, die Töchter der Familie in den letzten Tagen in Gesprächen mit Vertrauten gemacht haben.

    Aus solchen Gesprächen haben Vertraute als persönlichen Eindruck festgehalten:

    "Die Kinder waren tief verletzt durch die Maßnahme vom Januar 2008 und über ihr Verbleiben im Heim."

    Dieser Eindruck ergibt sich als Gesamtbild aus den Berichten und Äußerungen der Kinder, aus denen nur einige wenige hier wiedergegeben werden.

    Zum 15. Januar, als die Kinder von der Familie überraschend weggenommen wurden, sagte eines der Mädchen auf die Frage, weshalb es sich an die genaue Uhrzeit erinnern könne, als man sie abgeholt habe:

    „Weil es der schrecklichste Tag war! Das war sehr böse! Papa war nicht da, Mama auch nicht."

    Eine Tochter erzählte zum Wechsel in das Heim:

    "Das einzige Lebendige, das wir von zu Hause hierher mitnehmen konnten, ist - ein Meerschweinchen!!"

    Zum Leben im Heim und zur Gemeinschaft berichteten die Töchter:

    „Mit den anderen Mädchen hier haben wir schon ein recht gutes Verhältnis; aber sie sind auf einer ganz anderen Wellenlänge als wir. Es sind lauter Problemmädchen. Sie haben Probleme mit Alkohol und Rauchen. Manche ritzen sich die Haut auf, um sich abzulenken und sich Schmerzen zu bereiten. - Wir sind ja keine Problemfälle."

    „Nirgendwo sind bei uns soziale Defizite aufgetreten. Das ergibt
    sich schon aus dem Zeugnis meiner Schwester. Ich habe in ‚Mitarbeit'
    eine Eins."

    „Wenn wir hierher gekommen sein sollten, um sozialisiert zu werden - da brauchen wir nicht hier zu sein, denn wir sind sozialisiert. Wir sind zu Hause nicht isoliert, aber hier! Und zwar hier, weil hier einfach die menschliche Gemeinschaft fehlt."

    Zwei der Mädchen zur Frage eines weiteren Verbleibs im Heim:

    „Wir kommen uns vor wie ein Vogel in einem Käfig - nicht einmal einem goldenen, sondern einem aus Messing."

    „Mich hält hier nichts!! Ich will nach Hause!!!"

    Der Ausruf sei einem Vulkanausbruch gleichgekommen; sie habe mit einer
    solchen Heftigkeit gesprochen, die man diesem zarten Mädchen nicht zugetraut hatte.

    Eine Schwester von ihr beklagt:

    „Wir haben den Eindruck, dass es bei den ganzen Maßnahmen nicht
    um das Kindeswohl geht; die meinen, unser Kindeswohl sei erfüllt, wenn
    unsere Familie zerschlagen wird! Die wollen, dass Mutti und Papa
    seelisch zermürbt werden ..."

    Mit den Tränen kämpfend sagte eine der über 10-jährigen Töchter:

    „Dass
    ich aus dem Kinderheim raus will, nach Hause, und der Richter soll sich
    mit der Entscheidung beeilen. ... wir wollen nach Hause, und der
    Richter soll dafür mal ins Kinderheim gesteckt werden, dass er mal das
    Gefühl dafür bekommt, was das ist, wenn man im Kinderheim sein muss!"

    Eines der älteren Mädchen sagte zu den gesamten Ereignissen und ihren Wünschen:

    "1. Ich will zurück.


    2. Ich will Schadenersatz für dieses halbe Jahr - dass sie uns diese Zeit gestohlen haben, unsere Familie in Verruf gebracht und unsere Menschenwürde verletzt haben, und dass sie wegen einem Krankheitsfall unsere ganze Familie auseinander gerissen haben und wir hier so isoliert leben müssen. Wir sollen nur eingeübt werden in eine andere Lebensform."

    Diese Aussagen sind keine Phantasien, sondern subjektive und persönliche Seelenäußérungen, die als solche selbst reale Fakten sind. Sie beschreiben und charakterisieren das, was diejenigen erleben und empfinden, um deren Wohl es hier geht. Deswegen sollen diese Äußerungen, die man auch als inneren Aufschrei und Protest verstehen könnte, hier nicht verschwiegen werden. Dies zu berichten soll nicht dem Zweck dienen, die Öffentlichkeit einzupeitschen, wie es ein Leser der Redaktion gestern vorgeworfen hat, sondern um Kindern gerecht zu werden, um deren Wohl es geht, und die einen moralischen Anspruch darauf haben, dass sie gehört werden.



    Der erste MEDRUM-Artikel, der am 16.07.08 hierzu erschien, stellte die Frage:

     

  • BAMBERGER ERKLÄRUNG

    BAMBERGER ERKLÄRUNG

    verabschiedet im
    Rahmen des internationalen Symposiums
    „Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention"
    Bamberg, 20. / 21. Oktober 2007


    Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen
    Nichtregierungs-
    organisationen des Europarates

    Aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen und der Erfahrungen zahlreicher
    betroffener Familien
    sowie Beiträgen von Fachleuten stellen die Teilnehmer des Symposiums fest:

    • Im Rahmen des Kinder- und
      Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter,
      kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der Artikel 3,
      5, 6, 8, 13 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
    • Die Jugendämter in
      Deutschland unterstehen keiner wirksamen Kontrolle, weder fachlich noch
      rechtlich.
    • Jugendämter setzen sich oft
      über rechtskräftige Entscheide von Gerichten zum Sorgerecht und zum Umgang
      hinweg.
    • Unter dem Vorwand des
      Datenschutzes wird das elementare Recht der Informationsfreiheit und der
      Akteneinsicht für Angehörige und ihre Anwälte verletzt.
    • Die Entziehung des
      Sorgerechts sollte die ultima ratio sein und nur erfolgen, wenn Eltern
      erziehungsunfähig sind und das Kindeswohl mit keiner anderen Maßnahme
      garantiert werden kann. In der Praxis wird das Sorgerecht jedoch oft entzogen,
      ohne
      dass ein solcher Grund vorliegt und diese Tendenz hat sich in der letzten
      Zeit noch verstärkt. Dabei wird auch die Möglichkeit der Unterbringung des
      Kindes im familiären Umfeld zu wenig genutzt.
    • Die Wegnahme der Kinder
      erfolgt oft in menschenverachtender Art und Weise.
    • Statt dass die möglichst
      rasche Rückkehr des Kindes vorbereitet wird, wird das Kind den Eltern sehr
      oft entfremdet, durch direkte Beeinflussung des Kindes und / oder durch
      Verschleppung des Verfahrens durch das Jugendamt und die Gerichte. In
      vielen Fällen wird mit der nachlassenden Widerstandskraft und der
      finanziellen Überforderung der Eltern und deren Umfeld gerechnet.
    • Aus Angst vor Repressalien
      wagen es Eltern, unterstützende Personen und Fachleute oft nicht, gegen
      Maßnahmen oder Entscheide rechtliche Schritte zu unternehmen.
    • Den Eltern wird es oft
      unmöglich gemacht, die Rechte wahrzunehmen, die ihnen auch nach einem
      Sorgerechtsentzug zustehen (z. B. Kontakt mit der Schule und
      Mitspracherecht, Einverständnis bei medizinischen Eingriffen, religiöse
      Erziehung).
    • Während der
      Fremdunterbringung sind zahlreiche Kinder physischen und psychischen
      Misshandlungen ausgesetzt.
    • In zahlreichen Fällen wird
      den Eltern der Umgang mit ihren Kindern in ihrer Muttersprache verweigert
      oder den Kindern wird der Gebrauch ihrer Muttersprache untersagt. Dabei
      werden auch Körperstrafen angewendet.
    • Die Kontrolle der Pflegeheime
      und Pflegefamilien ist oft mangelhaft.
    • Die Mitarbeiter der
      Jugendämter können kaum straf- oder zivilrechtlich zur Verantwortung
      gezogen werden.
    • Sowohl bei den Jugendämtern
      wie bei den Gerichten fehlt fachlich genügend ausgebildetes Personal. Eine
      Folge davon ist, dass sich beide zu sehr auf Gutachten verlassen, die oft
      einseitig sind. Von der Einholung von Gegengutachten oder Gutachten
      neutraler Experten, auch aus dem Ausland, wird oft abgesehen.
    • Statt dass sich Behörden auf
      Fakten stützen, legen sie ihren Entscheiden oft subjektive Meinungen und
      Vorurteile zu Grunde (Etiketten statt Fakten). Dieses Vorgehen ist vor
      allem da festzustellen, wo die Diagnose und / oder die Therapie unter
      medizinischen
      Fachleuten strittig ist, wie zum Beispiel bei der chronischen Borreliose
      und dem Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS). Ein weiteres inakzeptables
      Vorgehen besteht darin, die wissenschaftlich höchst umstrittene Diagnose
      „Münchhausen-by-Proxy-Syndrom" zur Begründung von Sorgerechtsentzügen zu
      missbrauchen. In diesen Fällen stehen häufig auch politische und
      wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel, was die Gefahr von Entscheidungen
      die das Kindeswohl außer Acht lassen, nochmals stark erhöht.

    Die staatlich angeordnete Fremdunterbringung von Kindern scheint
    mehr und mehr von wirtschaftlichen Interessen geprägt zu sein. Zahlreiche
    Institutionen sind zum wirtschaftlichen Überleben auf die regelmäßige Zuteilung
    von Kindern angewiesen.

    Die Teilnehmer des Symposiums fordern daher:

    • Die Umstrukturierung des
      Kinder- und Jugendschutzes, vor allem die Einführung einer unabhängigen
      und wirksamen Rechts- und Fachaufsicht, die Einführung eines unabhängigen
      Fachgremiums, das die Entscheide betreffend den Entzug des Sorgerechts
      unverzüglich und in der Folge auch die Vorbereitung der Rückkehr
      regelmäßig überprüft, sowie die obligatorische Fortbildung für das
      Personal von Jugendämtern und Familiengerichten.
    • Diese Umstrukturierung muss
      garantieren, dass Entscheide betreffend das Sorgerecht ausschließlich
      aufgrund von Fakten und nicht von Vorurteilen gefällt werden, zum Beispiel
      durch Einholung von mindestens zwei unabhängigen Gutachten.
    • Die konsequente Verfolgung
      strafrechtlich relevanter Handlungen, die von Mitarbeitern von
      Jugendämtern und Gerichten begangen werden.
    • Die Einführung der Stelle
      einer nationalen Ombudsperson für die Angelegenheiten des Kindes- und
      Jugendschutzes.
    • Die Menschenrechte auf
      Freiheit und Sicherheit und auf Achtung des Privat- und Familienlebens
      (EMRK Art. 5 und 8) dürfen nicht dem abgeleiteten Grundrecht auf
      Datenschutz untergeordnet werden. Auf allen Stufen des Verfahrens muss
      Transparenz für die Eltern und deren Vertreter garantiert werden.
    • Die Überprüfung der Rechts-
      und Zweckmäßigkeit aller aktuellen Fälle von Sorgerechtsentzug innerhalb
      kürzester Zeit durch ein eigens dafür eingesetztes
      unabhängiges nationales Fachgremium.
    • Die ideelle und materielle
      Rehabilitation der betroffenen Kinder und Familien.
    • Die Umsetzung der
      Empfehlungen des Menschenrechtskommissars des Europarats zuhanden der
      Bundesrepublik Deutschland (z.B. „die Aufnahme der Menschenrechte als
      Kernbestandteil der beruflichen Ausbildung im Justizvollzug und für Lehrer
      und Praktiker im Sozialwesen und Gesundheitsbereich").

    Die Aufnahme der Jugendamts-Problematik in den Folgebericht des
    Menschenrechtskommissars des Europarats zur Situation in Deutschland.

    Die Teilnehmer des Symposiums erwägen:

    • Die Organisation einer
      Folgeveranstaltung in den nächsten Monaten.
    • Die Förderung der
      internationalen Vernetzung von betroffenen Familien, deren Vertretern und
      Experten diverser Fachrichtungen.
    • Die Einreichung einer
      Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, in der die
      Bundesrepublik Deutschland aufgefordert wird, alle aktuellen Fälle von
      Fremdplatzierung von Kindern zu überprüfen.
  • 113. Allianzkonferenz der Deutschen Evangelischen Allianz

    Glauben

    02.08.08

    113. Allianzkonferenz der Deutschen Evangelischen Allianz (6. -10. August)

    Ermutigung zum persönlichen Glauben an Jesus Christus

    (MEDRUM) In der thüringischen Stadt Bad Blankenburg wird die Deutsche Evangelische Allianz vom 6. bis 10. August ihre diesjährige Jahreskonferenz veranstalten. Sie will zum persönlichen Glauben an Jesus Christus ermutigen, sagte Hartmut Steeb, Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz.

    ImageDie Veranstaltung befasst sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig mit Geschichten persönlicher Begegnungen von Menschen mit Jesus Christus nach dem Johannesevangelium. Es sei eines der Ziele der schon seit 1886 stattfindenden jährlichen Konferenz, Menschen zum persönlichen Glauben einzuladen und Mut zu machen, aus dem christlichen Glauben heraus ihr persönliches Leben zu gestalten. Steeb: „Daraus folgt dann auch die aktive Mitwirkung an der Gestaltung von Kirche und Gesellschaft. Gottes Wort biete auch für die Menschen des 21. Jahrhunderts klare Orientierung." Dies solle neben Bibelarbeiten auch in einer Vielzahl von Seminaren vermittelt werden. Er sei davon überzeugt, „dass das biblische Wort noch immer das beste Fundament für ein gelingendes Leben" sei.

    Die Konferenz bietet eine Vielfalt von Themen, die sich ebenso mit Fragen zu Wissenschaft und Glauben und der Neuen Religiosität befassen wie mit Fragen zur Ethik in der Wirtschaft, Israel und zum Gender Mainstreaming.

    Zu den 15 Referaten werden auch internationale Gäste beitragen. Angekündigt sind

    • der Präsident der Weltweiten Evangelischen Allianz, Ndaba Mazabane aus Johannesburg in Südafrika,
    • der Vorsitzende der Deutschen Evangelischen Allianz, Jürgen Werth, im Hauptamt Direktor des Evangeliums-Rundfunk in Wetzlar
    • Generalsekretär des Evangelischen Gnadauer Gemeinschaftsverbandes, Theo Schneider,
    • der Vorsitzende der Theologischen Kommission der Weltweiten Evangelischen Allianz, Dr. Rolf Hille,
    • der bisherige Vorsitzende des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes, Gottfried Geweniger,
    • die Generalsekretärin des CVJM-Westbundes, Hildegard vom Baur,
    • der Präsident der Europäischen Evangelischen Allianz, Jirí Unger aus Prag, sowie
    • der Vorsitzende der Evangelischen Allianz in Russland, Dr. Wladimir Rjagusow.

    Die Konferenz beginnt am Mittwoch, 6. August um 19.00 Uhr. Zur Auftaktveranstaltung wird Jürgen Werth ...über deine Fragen (Johannes 1,35-40) sprechen. Sie findet ihren Abschluss am Sonntag, 10. August, nach Gottesdiensten in der Stadtkirche und der Konferenzhalle, einem Jugendgottesdienst um 13.00 Uhr mit Hartmut Steeb in der Stadthalle mit einer Abendveranstaltung um 19.00 Uhr ...über die Zukunft (Johannes 21,15-19), als Abschlussveranstaltung mit Gottfried Geweniger.

    Das 1886 gegründete Evangelische
    Allianzhaus in Bad Blankenburg wird auch dieses Jahr Konferenzstätte sein.

    -> Das Veranstaltungsprogramm im Detail

    Weitere Information: Allianzkonferenz


    Die Evangelische Allianz hat sich 1846 als weltweiter Verbund in London
    konstituiert. Sie ist der am längsten bestehende Zusammenschluss
    evangelisch gesinnter Christen verschiedener Gruppen- und
    Gemeindezugehörigkeiten. Die Deutsche Evangelische Allianz (DEA) versteht sich als ein Bund von Christusgläubigen, die verschiedenen christlichen Kirchen, Gemeinden und Gruppen angehören. Sie steht unverkürzt zu den Heilstatsachen der Bibel und bekennt sich zur ganzen Bibel als Gottes Wort, ohne sich an eine bestimmte Inspirationslehre zu binden. Generalsekretär ist Hartmut Steeb.


     

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