Sie sind hier

Veranstaltungen

  • Familie Dudek wartet auf den Zugang des Gerichtsurteils


    24. Juli 2008

    Familie Dudek wartet auf den Zugang des Gerichtsurteils
    Revision, Gefängnis oder Auswanderung?

    (MEDRUM) 3 Monate Gefängnisstrafe verhängte das Landesgericht Kassel gegen die "Schulverweigerer" Jürgen und Rosemarie Dudek, weil sie ihre Kinder der "Staatsschule" vorenthalten.

    Jürgen Dudek bestätigte am heutigen Morgen, dass das Gerichtsurteil noch nicht vorliege. Gegen dieses Urteil wollen die Dudeks Revision einlegen. Sie wollen sich nicht damit abfinden, dass sie mit Freiheitsentzug bestraft werden sollen, weil sie ihre Kinder aufgrund ihrers christlichen Glaubens selbst unterrichten.

    Der älteste Sohn macht jetzt eine Berufsausbildung und besucht die Berufsschule. Damit geht es bei den Dudeks jetzt nur noch um zwei Kinder, die schulpflichtig sind, aber ihre Schulbildung zu Hause erhalten sollen, wie dies in anderen Ländern Europas tagtäglich geschieht, weil dort - im Gegensatz zu unserem Land - die Unterrichtung in Haus- und Familienschulen statthaft ist.

    Die beiden Kinder der Familie Dudek müssen dessenungeachtet mit Ende der Schulferien am 4. August in der öffentlichen Schule erscheinen, wenn es nach dem Willen des Schulamtes geht, das von einer Ausnahmeregelung, die das hessische Schulgesetz bei wichtigen Gründen zulässt, keinen Gebrauch machen will. Diesem Willen des Schulamtes wollen die Eltern unverändert nicht folgen. Sie wollen weiterhin selbst für die Bildung ihrer Kinder sorgen, wie sie es bisher mit Bravour getan haben. Wie lange sie dazu noch in der Lage sein werden, wissen sie nicht, denn sie müssen sie mit baldigem Antritt der 3-monatigen Haft rechnen, mit deren Vollstreckung sie vor allem dann rechnen müssen, wenn die Kinder nicht in einer öffentlichen Schule erscheinen. Den Kindern würde dann in einem Zeitraum von 6 Monaten jeweils ein Elternteil für 3 Monate fehlen, wenn die Haftstrafe der Eltern nacheinander vollstreckt wird, wie es angekündigt wurde, und die Eltern wären 6 Monate zwangsweise getrennt.

    Ob es und wann es zu einer Urteilsvollstreckung gegen die Eltern kommen wird, kann Jürgen Dudek heute jedoch kaum einschätzen. Zunächst soll die Revision gegen das Urteil begründet werden, dessen Zugang ihm für Ende Juli oder Anfang August ankündigt wurde. Die Rechtsanwälte, die sich um die Interessen und Rechte des Elternpaares kümmern und als Pflichtverteidiger zugelassen wurden, wollen nach Eingang des Urteils tätig werden und die Gründe darlegen, weshalb das Urteil des Landgerichtes nicht akzeptiert und aufgehoben werden soll.

    "Es hat sich also bislang auf der rechtlichen Seite nicht viel getan", meinte Jürgen Dudek, "aber der Zuspruch, der uns von vielen Menschen zwischenzeitlich erreicht hat, ist eine große Ermutigung für uns. Gott ist ein Gott, der die Gerechtigkeit liebt, er steht daher besonders auf der Seite derjenigen, die sich trotz Anfeindungen für die Gerechtigkeit einsetzen. Dies sollte für jeden Ermutigung sein", beendete Jürgen Dudek das Gespräch.

    Es war zu spüren, dass dieses Vertrauen in Gott Jürgen Dudek und seiner Familie eine ungeheure Kraft verleiht, auch dann, wenn er und seine Frau fast schon die Habseligkeiten gepackt haben, die sie für den Antritt der Freiheitsstrafe oder eine Auswanderung bereithalten müssen, falls ihr Einspruch keinen Erfolg haben wird.


    Andere MEDRUM-Artikel zum Themenkreis

    -> Revision gegen Verhängung von Gefängnisstrafen eingelegt

    -> Eltern müssen dem Schulamtsdirektor mehr gehorchen als Gott

    -> Wolfgang Schäuble: Aufruf zur mehr Engagement für die Demokratie

    -> Sechs Kinder einer bibeltreuen Familie entrissen und in staatlichen Gewahrsam genommen


     

  • Liberale für Wahlrecht von Kindern

    Familie

    24.07.08


    Liberale für Wahlrecht von Kindern


    FDP-Generalsekretär will Wahlrecht für Kinder als Grundrecht von Geburt an

    von Kurt J. Heinz 

    (MEDRUM) Der Generalsekretär der FDP Dirk Niebel hat sich jetzt gegenüber der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost" für die Einführung eines Wahlrechtes von Kindern ausgesprochen, wie "idea" berichtet.

    Das Wahlrecht sei ein Grundrecht, das von Geburt an als Grundrecht auch Kindern gewährt werden müsse. Damit begründet FDP-Generalsekretär Dirk Niebel (Berlin) seinen Vorstoß gegenüber der Tagespost, ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche einzuführen. Er argumentiert damit auf einer Linie, die auch in MEDRUM in einem Artikel vom 15.07.08 als bedenkenswert eingeschätzt hatte.

    Der Journalist in Sachen Familienfragen Jürgen Liminski bekam bereits vor einigen Tagen von der '"Tagespost" das Forum geboten, sich in einem Artikel für ein Familienwahlrecht auszusprechen. Das gewichtige Grundrechtsargument, mit dem vermutlich am ehesten für ein Familienwahlrecht plädiert werden kann, ließ Liminski in seinen Betrachtungen allerdings unerwähnt. Dirk Nebel stößt jetzt jedoch genau in diese Zielrichtung vor und spricht davon, dass Kinder nicht länger von einem Grundrecht ausgegrenzt werden dürften. Nebel setzt sich terminologisch also weniger für ein Familienwahlrecht, als vielmehr für ein Wahlreicht von Kindern ein. Eine juristische Betrachtung spräche ebenfalls für ein Wahlrecht von Kindern. Er geht davon
    aus, dass dies auch die politische Debatte beeinflussen werde. Wer also nicht bereit ist, Kindern das Wahlrecht einzuräumen,
    verweigert ihnen ein Grundrecht, so die Folgerung, die aus der
    Argumentation von Dirk Nebel zu ziehen ist.

    Nach Meinung von Dirk Nebel sollten die Eltern das Wahlrecht solange treuhänderisch ausüben, bis sie als Heranwachsende selbst politisch entscheiden können. Nebel spricht von 17 Prozent der Bevölkerung, der man bisher das Wahlrecht vorenthalten habe. Geht man von einer Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl von etwa 70 Prozent der Wahlberechtigten Eltern aus, und geht man ferner davon aus, dass vielleicht ein Viertel dieser Stimmen für die FDP als Bonuseffekt abgegeben werden könnten, käme die erkleckliche Stimmenzahl von etwa 2,5 Millionen zusätzlichen Wählerstimmen zustande, fast die Hälfte der Stimmen, die die FDP bei der Bundestagswahl 2005 erreichte. Es könnten jedoch auch mehr werden. Käme es tatsächlich zu einem Familienwahlreicht, würde dies sicher auch zu einer Mobilisierung vieler Familien führen, die anderenfalls der Gruppe der Nichtwähler angehören könnten.

    Die Vorstellungen von Nebel laufen im Ergebnis auf die Schaffung eines Familienwahlrechtes hinaus.
    Ob der FDP-Generalsekretär mit seinem Vorstoß am Ende allerdings Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Vor drei Jahren hatten Politiker im Innenausschuss und Familienausschuss des Bundestags einen solchen Antrag bereits zurückgewiesen. Auch der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart), plädiert für ein Familienwahlrecht. Er hält dies für notwendig, damit Familien und ihre Belange in angemessener Weise demokratisch repräsentiert werden. Erzbischof Zollitsch hingegen hat sich bereits im April gegenüber der Tagespost skeptisch geäußert. Er hält ein Familienwahlrecht, so wünschenswert es sei, die Mitsprache von Familien und Kindern zu stärken, für politisch und praktisch schwer durchsetzbar.

    Am Ende könnte das Wählerstimmenkalkül der großen Parteien den Ausschlag geben. Ohne ihre Zustimmung wird es ein solches Wahlrecht wegen fehlender Mehrheit ohnehin nicht geben. Sie dürften sich aber nur dann zu einem Kinder- oder Familienrecht entscheiden, wenn es nicht nur juristisch unbedenklich ist, sondern wenn sie dadurch auch ihre Wählerfelle nicht davon schwimmen sehen. Immerhin fällt bei der Überlegung, ein Familienwahlrecht einzuführen, die nicht unerhebliche Klientel von Singles und Paaren ohne Kinder ins Gewicht. Schon heute sind fast 40 Prozent aller Haushalte Einpersonen-Haushalte, hinzu kommen Ehepaare und Lebensgemeinschaften ohne Kinder. Das sind Größenordnungen, die bei Wahlen ausschlaggebend für Erfolg oder Niederlage sein können. Einen solchen Erfolg dem Wahlrecht von Kindern und Familien zu opfern, würde von den Parteien eine innere Größe verlangen, die man realistisch betrachtet kaum finden wird.


    MEDRUM-Artikel -> Jürgen Liminski favorisiert Einführung des Familienwahlrechtes


     

  • Jürgen Todenhöfer fordert Anklage westlicher Staatschefs wegen des Irakkriegs

    Politik


    Jürgen Todenhöfer fordert Anklage westlicher Staatschefs wegen des Irakkriegs


    Offener Brief an den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes

    (MEDRUM) In einem offenen Brief an den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes Moreno Ocampo begrüßt Todenhöfer die Ankage des sudanesischen Präsidenten Omar Hassan al Baschir. Er fragt dann jedoch, weshalb gegen den US-Präsidenten George W. Bush oder den britischen Ex-Premierminister Tony Blair nicht gleichermaßen vorgegangen werde.

    Todenhöfer führt als Argumente für eine Anklage an, dass

    • der mit Unwahrheiten begründete Irakkrieg laut damaligem UN-Generalsekretär
      Kofi Annan "illegal", also völkerrechtswidrig gewesen sei,
    • für jeden erkennbar gewesen sei, dass kein Verteidigungsfall vorgelegen habe,
    • es keinen Beschluss des
      UN-Sicherheitsrates gegeben habe,
    • auch das deutsche Bundesverwaltungsgericht den Irakkrieg daher 2005 als völkerrechtswidrig eingestuft habe,
    • in diesem Angriffskrieg bis 2006 nach Angaben der unabhängigen
      amerikanisch-irakischen "Lancet-Studie" 600.000 zivile Opfer - gestorben seien, ein Großteil von
      ihnen durch US-Truppen getötet worden sei (das ebenfalls unabhängige britische Institut ORB
      ermittelte 2008, dass bis heute über eine Million Menschen ums Leben gekommen seien.

    Am Ende seines Briefes erwähnt Todenhöfer die Frage einer jungen Muslimin an ihn, die ihn dieser Tage gefragt habe, wie viel Hunderttausend unschuldige
    Zivilisten ein westlicher Staatschef eigentlich ungestraft töten dürfe. "Was soll
    man als Anhänger universaler Werte wie Menschenwürde und Gerechtigkeit auf diese
    Frage antworten?", fragt Todenhöfer und bittet den Chefankläger ihm mitzuteilen, welche Gründe dagegen sprechen, eine Anklage gegen George W. Bush und Tony Blair zu
    erheben.


    Brief von Todenhöfer im Wortlaut: Wie gerecht muss ein Weltgericht sein?


    MEDRUM-Artikel zum Themenkreis Irak-Krieg

    -> Das Volk im Irak - Ein Volk im Widerstand? (gehört zu den meistgelesenen Artikeln)


  • Mehr als die Hälfte der Geringverdiender müssen auf Urlaub verzichten

    Gesellschaft

    24.07.08

    Mehr als die Hälfte der Geringverdiender müssen auf Urlaub verzichten

    Umfrage des Allensbach-Institutes

    (MEDRUM) Vor allem Geringverdiener werden dieses Jahr keinen Urlaub machen. Dies hat das Meinungsforschungsinstitut Allensbach in einer repräsentativen Umfrage ermittelt.

    Oft scheinen finanzielle Gründe zum Urlaubsverzicht zu zwingen. Vor allem Geringverdiener, einfache, ungelernte Arbeiter (53 Prozent), geben an, in diesem Jahr keinen Urlaub machen zu wollen oder zu können. Von den Facharbeitern verzichten 29 Prozent auf Urlaub, von den einfachen Angestellten und Beamten 27 Prozent. Darüber berichtet Christen in der Wirtschaft in seinem neuesten Newsletter.

    CiW-Artikel -> Gründe fürs Daheimbleiben: Zu wenig Geld oder zu viel Arbeit


     

  • Bittschrift für Familie Gorber wird heute abgesandt.

    Bittschrift für Familie Gorber wird heute abgesandt.

    Unterstützung von Menschen aus allen Kontinenten 

    (MEDRUM) Mehr als ein halbes Tausend Unterschriften in einer Woche, die Weltweit eingegangen sind. Bisher lagen Unterstützungen von Personen aus Europa, Amerika, Asien, und Australien vor.

    Heute ist noch eine Petitionsunterstützung aus Afrika hinzugekommen. Damit sind alle Kontinente vertreten.

    Die Initiative Gorber sieht die große Zustimmung, die der Familie Gorber und ihren Kinder zuteil wurde, als eine kräftige Bestätigung für ihr Engagement an.

Seiten