Sie sind hier

Familie Dudek wartet auf den Zugang des Gerichtsurteils


24. Juli 2008

Familie Dudek wartet auf den Zugang des Gerichtsurteils
Revision, Gefängnis oder Auswanderung?

(MEDRUM) 3 Monate Gefängnisstrafe verhängte das Landesgericht Kassel gegen die "Schulverweigerer" Jürgen und Rosemarie Dudek, weil sie ihre Kinder der "Staatsschule" vorenthalten.

Jürgen Dudek bestätigte am heutigen Morgen, dass das Gerichtsurteil noch nicht vorliege. Gegen dieses Urteil wollen die Dudeks Revision einlegen. Sie wollen sich nicht damit abfinden, dass sie mit Freiheitsentzug bestraft werden sollen, weil sie ihre Kinder aufgrund ihrers christlichen Glaubens selbst unterrichten.

Der älteste Sohn macht jetzt eine Berufsausbildung und besucht die Berufsschule. Damit geht es bei den Dudeks jetzt nur noch um zwei Kinder, die schulpflichtig sind, aber ihre Schulbildung zu Hause erhalten sollen, wie dies in anderen Ländern Europas tagtäglich geschieht, weil dort - im Gegensatz zu unserem Land - die Unterrichtung in Haus- und Familienschulen statthaft ist.

Die beiden Kinder der Familie Dudek müssen dessenungeachtet mit Ende der Schulferien am 4. August in der öffentlichen Schule erscheinen, wenn es nach dem Willen des Schulamtes geht, das von einer Ausnahmeregelung, die das hessische Schulgesetz bei wichtigen Gründen zulässt, keinen Gebrauch machen will. Diesem Willen des Schulamtes wollen die Eltern unverändert nicht folgen. Sie wollen weiterhin selbst für die Bildung ihrer Kinder sorgen, wie sie es bisher mit Bravour getan haben. Wie lange sie dazu noch in der Lage sein werden, wissen sie nicht, denn sie müssen sie mit baldigem Antritt der 3-monatigen Haft rechnen, mit deren Vollstreckung sie vor allem dann rechnen müssen, wenn die Kinder nicht in einer öffentlichen Schule erscheinen. Den Kindern würde dann in einem Zeitraum von 6 Monaten jeweils ein Elternteil für 3 Monate fehlen, wenn die Haftstrafe der Eltern nacheinander vollstreckt wird, wie es angekündigt wurde, und die Eltern wären 6 Monate zwangsweise getrennt.

Ob es und wann es zu einer Urteilsvollstreckung gegen die Eltern kommen wird, kann Jürgen Dudek heute jedoch kaum einschätzen. Zunächst soll die Revision gegen das Urteil begründet werden, dessen Zugang ihm für Ende Juli oder Anfang August ankündigt wurde. Die Rechtsanwälte, die sich um die Interessen und Rechte des Elternpaares kümmern und als Pflichtverteidiger zugelassen wurden, wollen nach Eingang des Urteils tätig werden und die Gründe darlegen, weshalb das Urteil des Landgerichtes nicht akzeptiert und aufgehoben werden soll.

"Es hat sich also bislang auf der rechtlichen Seite nicht viel getan", meinte Jürgen Dudek, "aber der Zuspruch, der uns von vielen Menschen zwischenzeitlich erreicht hat, ist eine große Ermutigung für uns. Gott ist ein Gott, der die Gerechtigkeit liebt, er steht daher besonders auf der Seite derjenigen, die sich trotz Anfeindungen für die Gerechtigkeit einsetzen. Dies sollte für jeden Ermutigung sein", beendete Jürgen Dudek das Gespräch.

Es war zu spüren, dass dieses Vertrauen in Gott Jürgen Dudek und seiner Familie eine ungeheure Kraft verleiht, auch dann, wenn er und seine Frau fast schon die Habseligkeiten gepackt haben, die sie für den Antritt der Freiheitsstrafe oder eine Auswanderung bereithalten müssen, falls ihr Einspruch keinen Erfolg haben wird.


Andere MEDRUM-Artikel zum Themenkreis

-> Revision gegen Verhängung von Gefängnisstrafen eingelegt

-> Eltern müssen dem Schulamtsdirektor mehr gehorchen als Gott

-> Wolfgang Schäuble: Aufruf zur mehr Engagement für die Demokratie

-> Sechs Kinder einer bibeltreuen Familie entrissen und in staatlichen Gewahrsam genommen