Sie sind hier

Veranstaltungen

  • EU-Sondergipfel wegen Georgien-Krise am 1. September


    26.08.08

    EU-Sondergipfel wegen Georgien-Krise am 1. September

    (MEDRUM) Der französische Staatspräsident und derzeitig EU-Ratspräsident Sarkozy hat für den 1. September zu einem EU-Sondergipfel eingeladen, um über die Georgien-Krise zu beraten.

    Die Regierungen der EU-Staaten sind über die russiche Haltung besorgt, ihre Truppen nicht wie angekündigt und vereinbart aus Georgien abzuziehen. Auch die Bundeskanzlerin forderte Russland erneut nachdrücklich auf, seine Truppen wie zugesagt zurückzuziehen. Sie stellte fest, der Sechs-Punkte-Plan sei nach jetzigem Stand nicht erfüllt. Die EU-Staaten sehen das Verhältnis zu Russland durch dessen Weigerung belastet, den verabredeten Rückzug seiner Truppen zu vollziehen. Die Zusammenarbeit im Kooperationsrat NATO-Russland ist unverändet eingefroren. Unterdessen hat gestern das russische Oberhaus den Präsidenten Russlands durch seinen Beschluss aufgefordert, die Unabhängigkeit der beiden abtrünnigen Provinzen Georgiens, Südossetien und Abchasien anzuerkennen. Aus Sicht der Bundesregierung ist eine solche Anerkennung nicht mit der territorialen Integrität Geogiens vereinbar.

     

     

  • Revision gegen Landgerichtsurteil fristgerecht eingelegt


    26.08.08

    Revision gegen Landgerichtsurteil fristgerecht eingelegt

    Ehepaar Dudek aus Herleshausen und Anwälte sehen Verfahren und Urteil als fehlerhaft an

    (MEDRUM) Bis zum 25. August hatten Jürgen und Rosemarie Dudek Zeit, die Revisionsbegründung zur Anfechtung des Urteils des Landgerichtes Kassel vorzulegen, das sie wegen "Entziehens von der Schulpflicht" zu je 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Die Revisionsbegründung gegen dieses Urteil wurde fristgerecht eingelegt", teilte Jürgen Dudek heute mit.

    Beim Urteilsspruch des Landgerichtes musste das Ehepaar Dudek sich noch selbst gegen die Anklage verteidigen. Sie hatten sowohl in erster Instanz bei der Verhandung des Amtsgerichtes Eschwege wie in zweiter Instanz bei der Verhandlung des Landgerichtes Kassel noch keine Verteidiger, die sie bei ihrer Verteidung hätten unterstützen konnten. Bei der Revisionsbegründung war dies nun anders. Sie wurden durch Pflichtverteidiger unterstützt.

    Ihre Verteidiger kamen im Rahmen ihrer Analyse zu dem Schluß, dass das Verfahren und das Urteil einer Überprüfung nicht standhalten dürfte. Dafür können eine Reihe von Gründen angeführt werden. Hierzu gehöre, dass angesichts des Ausmaßes der Pflichtwidrigkeit, mit dem das Strafmaß begründet wurde, eine rechtsanwaltschaftliche Verteidung angzeigt gewesen wäre. Auch die Erhebung von Beweismitteln ist aus Sicht der Rechtsanwälte nicht in einer Weise durchgeführt worden, wie es nach der Strafprozessordnung für eine fehlerfreie, rechtliche Würdigung des Sachverhalts erforderlich gewesen wäre. So hat beispielsweise der älteste Sohn bereits mehrere Monate vor der Verurteilung den Besuch der öffentlichen Schule aufgenommen und dort einen weit überdurchschnittlichen Realschulabschluß erreicht. Dieser Sohn der Dudeks ist also nicht - wie vom Landgericht generell festgestellt - am Schulsystem "vorbeigeschleust" worden, sondern hat im öffentlichen Schulsystem einen erstklassigen Abschluß erreicht. Dieses tatsächliche Bemühen der Eltern und der nachweisbare Erfolg ist weder rechtlich zutreffend bewertet noch bei der Strafzumessung angemessen berücksichtigt worden. Davon ist jedenfalls Jürgen Dudek überzeugt. Aus seiner Sicht steht auch die Begründung des Gerichtes, es handele sich um einen besonders schweren Verstoß, nicht im Einklang mit der Dauer des Verfahrens, die vom Zeitpunkt des Strafantrages durch das Schulamt bis zur Verurteilung 3 Jahre und 1 Monat betrug. Wie Jürgen Dudek erklärte, erwarten die Anwälte aufgrund ihrer Erfahrungen und einer rechtsstaatlichen Verfahrenspraxis, dass die Anfechtung des Urteils schon wegen verfahrensrechtlicher Mängel erfolgreich sein dürfte.

    Nicht erfolgreich war ein erneuter Antrag der Dudeks an das Schulamt, eine Ersatzbeschulung für den Schulbesuch ihrer weiteren Kinder zu genehmigen. Sie erhielten heute die Mitteilung, dass ein solcher Antrag zur Entscheidung an das Kultusministerium gegeben werden müsse. Die Prüfung, Ablehnung oder Genehmigung des Antrages sei in jedem Fall mit so hohen Kosten verbunden, dass sie von der Familie Dudek nicht aufgebracht werden könnten. Ein "Homeschooling", wie es Jürgen Dudek betreibt, der Politikwissenschaften, Neuere Geschichte und Anglistik studiert hat, habe jedoch keinerlei Genehmigungsaussichten.


    MEDRUM-Artikel -> Eltern müssen dem Schulamtsdirektor mehr gehorchen als Gott


     

  • Revision Ehepaar Dudek


    26.08.08

    Revision gegen Landgerichtsurteil fristgerecht eingelegt

    Ehepaar Dudek aus Herleshausen und Anwälte sehen Verfahren und Urteil als fehlerhaft an

    (MEDRUM) Bis zum 25. August hatten Jürgen und Rosemarie Dudek Zeit, die
    Revisionsbegründung zur Anfechtung des Urteils des Landgerichtes Kassel
    vorzulegen, das sie wegen "Entziehens von der Schulpflicht" zu je 3
    Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Die Revisionsbegründung gegen
    dieses Urteil wurde fristgerecht eingelegt", teilte Jürgen Dudek heute
    mit. ... lesen Sie mehr...


  • Merkel: Anerkennung Südossetiens und Abchasiens nicht akzeptabel


    27.08.08

    Merkel: Anerkennung Südossetiens und Abchasiens nicht akzeptabel

    Verhältnis zu Russland auf dem Prüfstand

    (MEDRUM) Die Situation in Georgien stand auch beim gestrigen Besuch der Bundeskanzlerin in Estland im Vordergrund. Die Anerkennung Südossetiens und Abchasiens, die von Russlands Präsidenten Dmitri Medwedew gestern ausgesprochen wurde, nannte die Bundeskanzlerin völkerrechtswidrig und „absolut nicht akzeptabel". Das Handeln Russlands widerspreche dem Prinzip der territorialen Integrität, einem der grundlegenden Prinzipien des internationalen Völkerrechts.

    Mit Ministerpräsident Andrus Ansip unterstrich Angela Merkel in Tallinn
    die Bedeutung einer einheitlichen Position der Europäischen Union
    gegenüber Russland. Merkel sagte, es gelte jetzt, mit Russland über die gemeinsame Wertebasis zu diskutieren. Es könne kein einfaches „Weiter so" geben. Zugleich bedauerte die Kanzlerin, dass im Kaukasuskonflikt bislang keine Resolution der Vereinten Nationen zustande gekommen ist. „Ich denke, dass sich die gesamte Europäische Union in diesem Sinne äußern wird", sagte Merkel nach ihrem Gespräch mit Ansip.

    Kommende Woche kommen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) in Brüssel zu einem Sondergipfel über den Kaukasuskonflikt zusammen. Von diesem Europäischen Rat soll nach den Worten Merkels auch ein Signal ausgehen, dass die EU beim Wiederaufbau an der Seite Georgiens steht. „Wir müssen als Europäische Union alles daran setzen, dass wir Georgien und genauso der Ukraine im Rahmen unserer Nachbarschaftspolitik beistehen", so die Kanzlerin. Die Bundeskanzlerin unterstrich in Tallinn erneut, dass der von der EU vorgelegte Sechs-Punkte-Plan „schleunigst" umgesetzt werden müsse. Darüber sei sie sich mit Ministerpräsident Ansip einig. Ansip sagte, das Verhältnis der EU und der Nato zu Russland müsse im Zentrum des bevorstehenden Sondergipfels stehen.

    Die russischen Streitkräfte hätten sich umgehend aus den besetzten Gebieten in Georgien zurückzuziehen, forderte Merkel. Wichtig sei zudem, dass internationale Beobachter verstärkt nach Georgien gingen: „Damit gerade auch die Regelungen in der so genannten Puffer- oder Sicherheitszone so ausgestaltet werden können, dass die Präsenz von russischen Truppen dort entfällt", so die Kanzlerin.

    Unterdessen sprach Außenminister Steinmeier von einer der größten Krisen seit Ende des Kalten Krieges. Die Spirale der Provokationen müsse gestoppt werden und zwar sofort. Sonst könne die Lage schneller außer Kontrolle geraten als wir glauben, erklärte Steinmeier gestern zum Auftakt seiner mehrtägigen Sommerreise durch Brandenburg bei einer SPD-Veranstaltung in Brandenburg/Havel. Auch der ehemalige deutsche Außenminister äußerte in der ZDF-Sendung "Bei Maischberger" am gestrigen Abend seine tiefe Besorgnis über die Entwicklung im Kaukasus-Konflikt, der aufgrund seiner Eigendynamik schnell außer Kontrolle geraten könne.

    Der georgische Staatschef Saakaschwili nannte gegenüber der Bildzeitung das russische Vorgehen eine unverhohlene Herausforderung für die Weltordnung. Wenn das russische Vorgehen zugelassen werde, werde Russland auch andere Länder angreifen und eigenmächtig Grenzen in Europa ändern, meinte er. Vom EU-Gipfel in der nächsten Woche erwartet er ein klares Bekenntnis der EU zu Georgien.

    Der russische Präsident hatte bereits beim Besuch von Angela Merkel am 15. August seine Position zu den Grenzen Georgiens deutlich werden lassen als er erklärte, die Grenzen seien nicht mehr tragfähig. Nach dem Gespräch mit Merkel erklärte er: „Nach allem was geschehen ist, wird es für Abchasen und
    Osseten kaum noch möglich sein, in einem georgischen Staat zu leben". Mit der gestrigen, einseitigen Anerkennung Südossetiens und Abchasiens folgte Russland der Logik seiner Position.


    FOCUS-Artikel -> Saakaschwili ruft EU zu Hilfe


    MEDRUM-Artikel

    -> Schewardnadse: "Russische Aggression"

    -> Bundesregierung unterstützt Kurs der USA und NATO in Georgien-Frage

    -> Bundeskanzlerin für internationale Friedenstruppe und Aufnahme Georgiens in die NATO


     

     

  • Gorber-Kinder müssen Schikanen und Demütigungen ertragen


    29.08.08


    Gorber-Kinder müssen Schikanen und Demütigungen ertragen

    (MEDRUM) Tägliche Schikanen vor Schulbeginn erleidet eine Tochter der Gorber-Familie aus Überlingen, die seit Anfang des Jahres auf Veranlassung des Jugendamtes gegen ihren Willen und den Willen ihrer Eltern in einem Kinder- und Jugendheim untergebracht ist. Das ist die schmerzliche Nachricht, die Mutter Gorber nun von ihrer Tochter erfahren hat.

    Die Unterbringung in einem Kinderheim ist in vielen Fällen unvermeidlich, weil Kinder vor solchen Eltern in Schutz genommen werden müssen, die ihre Kinder verwahrlosen lassen, ihnen Gewalt antun, sie sexuell mißbrauchen oder durch andere Missetaten das Wohl ihrer Kinder gefährden. Solche Kinder sind meist froh, wenn sie aus einem Zuhause entkommen können, in dem sie alles andere als wohl behütet und glücklich sind. Anders sieht es im Falle der Gorbers aus. Wie bereits mehrfach berichtet wurden hier sechs Kinder von der Familie weggenommen, die sich in ihrer Familie wohl fühlten und seit mehr als 7 Monaten bitten und bangen, endlich wieder in ihr Zuhause zurückkehren zu können. Wie sich jetzt herausstellte, liegt dies nicht nur daran, dass sie aus einer Familie kommen, die ihnen Geborgenheit gibt, sondern auch daran, dass sie im Kinderheim von Angehörigen ihrer Gruppen drangsaliert werden.

    Mutter Gorber hat erst jetzt von dreien ihrer Töchter erfahren, welchen empfindlichen Aggressionen von Jugendlichen und Kindern aus der Gruppe ihres Heimes sie ausgesetzt sind: es sind dies die 12-jährige Thea, die 10-jährige Esther und selbst die 8-jährige Rebecca. Thea berichtete jetzt während einiger Schulferientage, die sie auf Beschluss des Gerichts zuhause verbringen darf, ihrer Mutter unter Tränen, dass sie täglich, morgens vor Schulbeginn, von einem Jugendlichen aus ihrer Heimgruppe seelisch drangsaliert und gedemütigt wird. So vertraute sie jetzt ihrer Mutter an, dass dieser Junge sie mit den übelsten Schimpfworten belegt, Tag für Tag.

    Thea machen diese ständigen Demütigungen erheblich zu schaffen. Warum hat dieses Mädchen nicht schon früher darüber berichtet? Zum Beispiel dann, wenn sie von den Eltern an den Wochenenden besucht wurde. Es gibt offenbar zwei sehr plausible Gründe dafür, wie Mutter Gorber berichtet. Zum einen wollte Thea in der kurz bemessenen Zeit, in der sie ihre Eltern während der Heimunterbringung sehen und sprechen konnte, nicht mit ihrem Leid und ihren Sorgen belasten. Thea wollte, dass wenigstens diese Minuten frei von Kummer und Schmerz für sie und ihre Eltern waren. Zum anderen ist es ihr erst im vertrauten Gespräch mit der Mutter zuhause möglich geworden, ihre seelischen Nöte der Mutter anzuvertrauen. Denn im Heim fanden sämtliche Gespräche unter Aufsicht von Erziehern und Betreuern statt, die "fleißig" Notizen über das Gesprochene anfertigten, um an das Jugendamt zu berichten, wie Vater Gorber weiß.

    Kann von einem 12-jährigen Mädchen erwartet werden, das ohnehin wenig Vertrauen in eine wider Willen auferlegte Heimunterbringung hat, ihrer Mutter ihre tiefsten Besorgnisse unter einer Mitschriftsaufsicht fremder Personen in den Schoß zu legen und ihr Herz auszuschütten? Thea vermochte dies jedenfalls nicht. Hätte Thea ihre Schulferientage im Heim verbracht, wie es vom Jugendamt gewollt war, wären solche Erlebnisse auch jetzt noch nicht ans Licht gekommen. Denn das Jugendamt hielt es für zu riskant, den Kindern Ferientage bei der Familie zu gewähren. Wie MEDRUM berichtete, wollte das Jugendamt das Gericht davon überzeugen, dass die Auswanderung der Familie Gorber zu befürchten sei und sie sich auf diesem Weg dem "Verfahren" entziehen könnte, wenn die Kinder Ferientage zuhause verbringen würden.

    Wie MEDRUM ebenfalls berichtete, spricht die Wirklichkeit im Hause Gorber eine andere Sprache. Davon konnte sich auch der Vertreter des Jugendamtes überzeugen, der Familie Gorber Anfang dieser Woche überraschend einen kurzfristigen Besuch abstattete. Vielleicht hatte er im Stillen die Hoffnung, er werde dort Familie Gorber auf frischer Tat bei der Vorbereitung eines Fluchtversuches ins Ausland ertappen, um aller Welt belegen zu können, dass die Befürchtungen des Jugendamtes zu Recht bestanden, dass sie eben nur der Richter nicht richtig erkannt hat. Dies soll nicht unterstellt werden, aber angesichts des großen Widerstreits der vergangenen Monate kann dies wohl auch nicht völlig ausgeschlossen werden.

    Jedenfalls hatte der Vertreter des Jugendamtes bei seinem jetzigen Besuch Gelegenheit, aus den Gedanken einer solchen Scheinwelt ein Stück in die Wirklichkeit hineinzutreten. Die Wirklichkeit der Familie Gorber sieht anders aus. Sie haben keine Zeit, sich die Zeit mit Gedankenspielen über eine Auswanderung zu vertreiben. Sie wollen sich und müssen sich um ihre Kinder kümmern, denen es im Heim alles andere als gut zu gehen scheint. Sie hören ihren Kindern zu, sie sprechen mit ihnen, sie spenden ihnen Trost, und sie wollen ihnen Hoffnung machen, dass die Gorber-Tour des Leidens bald beendet ist, so sehr das Jugendamt auch bisher darum bemüht war, den Kindern der Familie Gorber einen fragwürdigen Aufenthalt im Heim zu verschaffen.

    Man ist versucht zu fragen: Was wiegt eigentlich schwerer, den christlichen Glauben von den Eltern zu übernehmen und ein anständiger Mensch zu werden, der ein Leben in christlicher Nächstenliebe führt, oder sich in einem Heim verwahren zu lassen, in dem kein Tag vergeht, an dem ein 12-jähriges und bisweilen auch ein 10-jähriges und 8-jähriges Mädchen aus dieser Familie nicht den seelischen, in einigen Fällen auch den körperlichen Mißhandlungen verhaltensauffälliger männlicher Jugendlicher und anderer Kinder ausgesetzt sind? Fußtritte, Schläge in die Magengrube, Kopfnüsse oder Würgen des Halses gehören zu den üblen Heimerfahrungen der Gorber-Töchter. Die gestellte Frage erscheint zunächst absurd, ist aber bei näherem Hinsehen so unberechtigt nicht. Immerhin ist ja der Vorwurf von Experten der Heimverwahrung erhoben worden, dass die Kinder den Glauben der Eltern "unkritisch" übernommen hätten. Also: besser ab ins Heim mit ihnen? Dort werden sie für das Leben gerüstet und aus der Isolation ihres Zuhauses und dem Zwangssystem ihrer Eltern befreit, hieß es in Begründungen, um die Heimunterbringung zu rechtfertigen. Dass für diese höchst zweifelhafte Begründung selbst seelische Mißhandlungen in Kauf genommen werden, scheint längst nicht allen Beteiligten klar zu sein. Natürlich wollen wir das nicht, werden die Verantwortlichen sagen. Aber, verkennen sie dabei die Realität nicht ebenso wie bei der absurden Verdächtigung, die Familie könnte die knapp bemessenen Ferientage für einen Fluchtversuch ins Ausland nutzen? Verkennen sie die Realität nicht ebenso wie bei der absurden Verleumdung des Vaters Gorber durch sogenannte Informanten aus einem eigenwilligen Umfeld, das ihn offenbar völlig zu Unrecht als potenziell gewalttätig in Verruf brachte? Die Initiativen des Jugendamtes haben es jedenfalls mit sich gebracht, dass die Gorber-Kinder seit fast 8 Monaten Dinge aushalten müssen, die ihnen zuhause nicht widerfahren sind. Solche Absurditäten und die daraus entstandenen Folgen könnten wohl manchen Zeitgenossen zum Rat an die Familie verleiten: ja, am besten ihr flüchtet, flüchtet bevor eure Kinder noch mehr Schaden nehmen.

    Vater Gorber denkt aber an andere Dinge. Er muß auch an anderes denken. In einigen Tagen unterzieht er sich erst einmal einem Gutachtertermin, bei dem er auf seine Erziehungsfähigkeit überprüft wird. Wie vielen Eltern würde wohl von Gutachtern attestiert werden, dass sie erziehungsfähig sind, wenn sich alle Eltern vor der Geburt eines Kindes einer solchen Begutachtung zu unterziehen hätten? Vermutlich wären dies nicht wenige. Man würde dann manches Kind begutachteter Eltern von vornherein direkt in staatliche Obhut geben müssen und nicht nur diejenigen, bei denen dies mit Fug und Recht geschehen müsste. Ein bekannter Psychiater sagte einmal im Fernsehen, man könne so ziemlich jeden als psychisch krank diagnostizieren, wenn man dies nur ernsthaft wolle. Wer wie Vater Gorber seine Erziehungsfähigkeit erst nachweisen muss, bevor er für seine Kinder sorgen darf, steht vor keiner leichten Aufgabe, erst recht dran nicht, wenn er sich gegen Verdächtigungen und üble Nachreden, wohl auch Verleumdungen zu Wehr setzen muss. Das Jugendamt jedenfalls meldete wiederholt Zweifel an seiner Erziehungsfähigkeit an. Hieße der Gutachter nun Michael Schmidt-Salomon, der Autor des Kinderbuches "Wo bitte geht's zu Gott?", käme wohl kein Christ völlig ungeschoren davon. An einer streng atheistisch skalierten Meßlatte gemessen, hätten die Christen Gorber nur geringe Chancen, mit heiler Haut davon zu kommen. Gut, dass Vater Gorber nicht von Michael Schmidt-Salomon begutachtet wird. So hat er wenigstens die Aussicht, psychisch als erziehungsfähig definiert zu werden, hoffentlich auch eine gute. Denn dann wird das Leid der Kinder dieser Familie auch bald ein Ende haben.

    Vater und Mutter Gorber denken jetzt ebenso an den bevorstehenden Schulbeginn. Auch darum werden sie sich in den nächsten Tagen kümmern, damit ihre Kinder, wenn sie schon nicht zuhause unterrichtet werden dürfen, wenigstens eine Schule besuchen, die ihren geistigen Fähigkeiten entspricht. Gefragt, wie sie denn der Tatsache gegenüberstehen, dass ihre Kinder dort auch künftig in Nöte gebracht werden, wenn sie dem Umgang mit rücksichtslosen Mitschülern ausgesetzt sind, können sie noch keine konkreten Antworten liefern. Setzen die Eltern dann vielleicht auch einmal auf die Hilfe eines Jugendamtes? "Wohl eher nicht, bei den Erfahrungen, die wir gemacht haben", sagt Mutter Gorber. Wer will es ihr verdenken?

    Für den heutigen Tag steht aber erst einmal etwas anderes auf dem Programm. Sie wollen einen Ausflug mit den Kindern in die Umgebung unternehmen und abschalten. Kinder und Eltern haben dies bitter nötig. Sie wollen abschalten vom Thema Jugendamt und Heimunterbringung. Sie haben sich ein schönes Ausflugsziel in der idyllischen Umgebung des Bodensees dafür ausgewählt.


    Wie heute bekannt wurde, will der Bundesverband Bildungsfreiheit mit einer zentralen Tagung in Berlin im Oktober mehr Bildungsfreiheit in Deutschland schaffen, um Kindern gute Bildung auch außerhalb des staatlichen Schulsystems zu vermitteln. -> Tagung: Konkrete Wege zur Bildungsfreiheit in Deutschland


    Letzte MEDRUM-Artikel zur Familie Gorber

    -> Ferientage: "Wie im Himmel"

    -> Termin für die weitere Verhandlung über das Sorgerecht bei Gorbers eingetroffen

    > Thea: "Die letzten Minuten konnte ich es im Auto fast nicht mehr aushalten"

    -> Ein Tag der Freude, Erleichterung und Dankbarkeit im Hause der Gorbers

    -> Appell an Sozialministerin Stolz (CDU) wegen Familie Gorber

    -> Ein freudiger Tag für die Eltern Gorber am Ende einer aufreibenden Woche

    -> Drei Stunden-Wochenendbesuch der Eltern Gorber bei ihren Töchtern in Geisterheim

    -> Gabriele Kuby unterstützt die Bittschrift für die Gorber-Kinder

    -> Eine 12-jährige wurde zur Mutter

    Erster Artikel -> Sechs Kinder einer bibeltreuen Familie entrissen und in staatlichen Gewahrsam genommen


    Online-Unterzeichnung der Bittschrift der "Initiative Gorber"

    ( insgesamt mehr als 1000 Unterzeichungen aus fünf Erdteilen)


     

Seiten