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  • Gesetzentwurf zum Familienrecht verabschiedet


    24.04.08

    Gesetzentwurf zur Änderung des Familienrechtes im Bundestag einstimmig angenommen.

    Eingriffsrechte der Familiengerichte und Jugendhilfe in die elterliche Erziehung erweitert

    Nach kurzer Debatte in der zweiter Beratung hat der Bundestag heute dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erweiterung der Eingriffsrechte der Familiengerichte und Jugendhilfe zugestimmt und in dritter Beratung einstimmig angenommen. Der Aufschrei in einigen Medien gegen die gesetzlichen Änderungen und die Einwände verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen, die sich in den letzten Tagen gegen diese Regelungen ausgesprochen hatten, ist ohne Einfluss auf die Zustimmung im Parlamentes.

    Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab,

    • die Familiengerichte früher einzuschalten und tätig werden zu lassen
    • das Einwirken der Familiengerichte zu erweitern
    • die Eltern stärker zu verpflichten, mit örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zusammenzuarbeiten und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe anzunehmen.

    Damit sollen familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls erleichtert werden, um Fällen wie dem Fall des zweijährigen Kevin in Bremen vorzubeugen, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt werden.

    Hierfür werden

    • das Tatbestandsmerkmal des "elterlichen Erziehungsversagens" in der Generalnorm des § 1666 BGB entfallen, um die maßgeblichen Voraussetzungen des familiengerichtlichen Eingriffs klarzustellen,
    • die Rechtsfolgen des § 1666 BGB durch eine beispielhafte Aufzählung konkretisiert, um dadurch den Jugendämtern und Familiengerichten die Bandbreite möglicher familiengerichtlicher Maßnahmen zu verdeutlichen,
    • dem Familiengericht mit der Einführung des eigenständigen Verfahrensabschnitts "Erörterung der Kindeswohlgefährdung" ein Instrumentarium zur Verfügung gestellt, mit dem Eltern stärker in die Pflicht genommen werden sollen,

    Für das Eingreifen der Familiengerichte werden künftig folgende Regelungen im BGB Art. 1666 gelten:

    „(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind."

    (3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
    1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
    2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
    3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
    4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
    5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,
    6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge."

    Organisationen, die in den letzten Tagen noch ihre Stimme gegen die gesetzlichen Neuregelungen erhoben hatten, konnten keinen Einfluss mehr auf die Verabschiedung des Gesetzentwurfes nehmen. Ihre Bedenken standen einem großen Konsens bei den Parlamentarierén gegenüber, der sich bereits bei der ersten Beratung im November letzten Jahres abgezeichnet hatte.

    Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (54. Sitzung) und der Ausschuss für Gesundheit (82. Sitzung) hatten nunmehr die Vorlage am 23. April 2008 beraten und einstimmig beschlossen, die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung zu empfehlen.

    In der heutigen Debatte wurden keine neuen Argumente für die gesetzlichen Neuregelungen auf den Tisch gelegt. Die Gründe, weshalb man die stärkeren Eingriffsrechte haben will, sind bereits im letzten Jahr eingehend verdeutlicht worden. Die Meinungen im gesellschaftlichen Raum über die in Kraft tretenden Regelungen gehen weit auseinander: Ein zahnlosen Tiger, meinen die Einen, eine Verstaatlichung der Kindererziehung und Aushöhlung der Elternrechte meinen die Anderen.

    In der Praxis muss mit einigen Neuerungen gerechnet werden, die kontrovers gesehen werden können: So soll in Zukunft jeder einen Antrag beim Familiengericht stellen können. Das Gericht soll dann verpflichtet sein, ein Verfahren einzuleiten. Es soll dann innerhalb eines Monats ein Erörterungsgespräch angesetzt werden müssen, um den Eltern den Ernst der Lage klar zu machen. Darüber hinaus soll ihnen eine Erziehungsberatung oder soziale Trainingskurse verordnet werden können. Wenn sich die Eltern weigerten, sollen ihnen Geldstrafen und im schlimmsten Fall der Entzug des Sorgerechts drohen. Zudem sollen die Familiengerichte dazu verpflichtet sein, die angeordneten Maßnahmen in einem angemessenen Zeitraum zu überprüfen. In einem solchen Maßnahmenbündel scheint Zündstoff für künftige Auseinandersetzung zu liegen.

    Der Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses sind im Anhang beigefügt.


    AnhangGröße
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  • Parlamentarischer Ethikbeirat

    24.04.08


    Bundestag hat Ethikbeirat konstituiert
    Gestern hat der Bundestag einen neunköpfigen Ethikberat unter Vorsitz des Abgeordneten René Röspel (SPD) aufgestellt. Der Ethikbeirat ist ein Gremium, mit dem sich der Bundestag an der Diskussion ethischer Fragen in der Gesellschaft beteiligen will.

    Zu den Aufgaben des Ethbeirates soll es insbesondere gehören, die Diskussion des Deutschen Ethikrates auf der parlamentarischen Ebene zu
    begleiten und zu unterstützen. Er wird auch die Aufgabe übernehmen, zu medizin- und bioethischen Themen auf
    nationaler und europäischer Ebene Stellung zu nehmen. Damit dürfte es künftig nicht mehr notwendig werden, Enquete-Kommissionen einzusetzen, wie dies in den beiden vergangenen Legislaturperioden geschehen war, um sich mit den Fragen der Palliativmedizin,
    mit Patientenverfügungen, der Präimplantationsdiagnostik und Stammzellforschung zu befassen.

    Mitglieder im Ethikrat sind die Abgeordneten

    • Ilse Aigner
      (CDU/CSU) als Stellvertretende Vorsitzende des „Parlamentarischen Beirats zu Fragen der
      Ethik insbesondere in den Lebenswissenschaften“
    • Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU)
    • Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU),
    • Marianne Schieder (SPD),
    • Dr. Carola Reimann
      (SPD),
    • Ulrike Flach (FDP),
    • Dr. Petra Sitte (DIE LINKE.) und
    • Priska Hinz
      (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN).

  • Gewaltprävention: Stark ohne Gewalt

    ImageStark - Ohne Gewalt?

    Ein starkes Projekt gegen Gewalt

    "Stark ohne Gewalt" hieß die Projektwoche für Schüler an der Realschule Misburg in Hannover Anfang des Jahres. 17 Musiker der internationalen Band GenRosso haben zusammen mit den Schülern in Workshops gemeinsam das Musical „Streetlight" zur Bühnenreife gebracht. Parallel dazu arbeiten auch die Lehrerinnen und Lehrer mit den Jugendlichen in weiteren Workshops zum Thema „STARK OHNE GEWALT". In Kunstprojekten, Hip Hop, Akrobatik und anderen Aktionen konnten die Jugendlichen ihre eigenen Stärken und Talente entdecken und einsetzen - und wenn sie mochten, auch auf der Bühne präsentieren.

    Bühne frei für ein eindrucksvolles Musical. Mehr als 500 Jugendliche
    der Realschule Hannover-Misburg lernen in nur drei Tagen singen und
    tanzen neu - unter Anleitung
    der Künstler von „Gen Rosso". Die Jugendlichen haben Musikstücke und
    Choreografien einstudiert - und gelernt was Teamgeist bedeutet. Sie
    haben sich einer Herausforderung gestellt, jenseits vom Schulalltag
    gemeinsam eine besondere Aufgabe zu meistern - mit großem Erfolg.

    Ziel des Projektes war es, so Pfarrer Bernd Galluschke, dessen
    katholische Pfarrgemeinde St. Martin, Hannover-Ost die Trägerschaft des
    Projektes übernommen hatte, eine Atmosphäre zu schaffen, in der Stärke
    kreativ und konstruktiv eingesetzt werden konnte. „Wir haben als Kirche die
    Aufgabe, etwas für die Menschen zu tun. Und wir müssen aktiv auf sie zugehen.
    Deshalb ist STARK OHNE GEWALT genau das richtige Projekt, um möglichst viele
    Menschen anzusprechen und klar Stellung für ein friedliches Zusammenleben zu
    beziehen.“

    Dieses Ziel ist offensichtlich in jeder Hinsicht erreicht worden. "Ich erkenne meine Schüler gar nicht wieder," stellte eine Lehrerin
    erstaunt fest, "so motiviert habe ich die noch nie erlebt!" Der ganze
    Lehrkörper war überrascht: "Außergewöhnliches Engagement, persönlicher
    Einsatz und menschliche Nähe
    prägten eine außergewöhnliche Zeit.

    Wichtig ist, möglichst
    viele Jugendliche auf die Spur ihrer eigenen „inneren“ Stärken zu bringen, damit
    STARK OHNE GEWALT zum Motto des gemeinsamen Miteinanders werden kann, auch noch
    lange nach der Projektwoche,“ so Gesamtprojektleiter Mathias Kaps.

    Viele Partener haben dieses Projekt mitermöglicht, neben Pfarrer Bernd Galluschke, dessen katholische Pfarrgemeinde St. Martin,
    Hannover-Ost die Trägerschaft des Projektes übernommen hatte, unterstützte u.a. auch der Diözesan-Caritasverband im Erzbistum Köln und die Fokolar-Bewegung dieses Vorhaben, das auch in anderen europäischen Ländern durchgeführt wird. Von Pulheim über Siegburg, Kürten, Dortmund, Papenburg und Hannover bis nach Rumänien, Tschechien, Polen und nach Ungarn. Im Herbst steht wieder Deutschland auf dem Plan.


     

    Im Exklusiv-Bereich des Portals ( aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes ) wird über das traurige Gegenstück am Beispiel eines Schulprojektes in Österreich informiert.

  • Tag des Lebens in Fulda

    ImageEuroProLife: Tag des Lebens in Fulda

    "Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Sie zu unserem "Tag des Lebens" in Fulda begrüßen dürften." Mit diesen Worten lädt der Präsident von EuroProLife, Wolfgang Hering, am 7. Juni 2008 zum "Tag für das Leben" in Fulda ein. EuroProLife will ein Zeichen setzen, ein Zeichen für die zahllosen kleinen, unsschuldigen und ungeborenen Kinder, deren Leben Tag für Tag im Vorhof zum sichtbaren Lebensalltag gewaltsam beendet wird: Ein Zeichen für das Leben und ein Zeichen gegen Abtreibung.

    Das Programm: Samstag, 7. Juni 2008

    "Tag für das Leben" in Fulda, mit Vorträgen in der Rabanus-Maurus-Kirche in Petersberg/Fulda

    09.30 Uhr: Dr. Bertram Stitz: Aktuelles zur Stammzellenforschung
    10.30 Uhr: Gräfin Johanna von Westfalen: "Ja zum Leben"
    11.30 Uhr: Prozession von der Lioba-Kirche (Petersberg) zum Marienküppel mit feierlicher Weihe der Neuen Fatima-Statue

    anschließend:


    Gebetszug "1000 Kreuze für das Leben
    "
    15.15 Uhr: Ausgabe der Kreuze auf dem Bahnhofsplatz (ökumenischer Gebetszug mit den Stationen: Christuskirche, Stadtpfarrkirche, Bonifatiusdenkmal und Frauenberg-Kloster)
    17.00 Uhr: öffentlicher Vortrag von Wolfgang Hering zum Thema: "EuroProLife"
    17.45 Uhr: ökumenische Schlussandacht


    --> Veranstaltungen

    --> EuroProLife

     

  • Vatikan zur Evangelisierung

    Keine Kirche ohne Mission - keine Mission ohne Freiheit

    Die vatikanische Glaubenskongregation klärt das Verhältnis von Wahrheit und Religionsfreiheit

    von Thomas Schirrmacher

    (Bonn, 25.04.2008) Wenige Tage nach der zweiten Enzyklika von Papst Benedikt XVI. zur Hoffnung der Christen legte die Kongregation für die Glaubenslehre eine vornehm zurückhaltend „Lehrmäßige Note zu einigen Aspekten der Evangelisierung“ genannte, sehr weitreichende und bedeutsame Erklärung vor.

    Wenn auch vom Rang her nicht einer Enzyklika entsprechend, kann doch nur der Papst selbst eine solche Note „gutheißen“ und ihre „Veröffentlichung anordnen“. Zudem war Papst Benedikt lange Zeit Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, Nachfolger der einst gefürchteten obersten Inquisitionsbehörde und immer noch die wichtigste Kongregation der katholischen Kirche, die für Lehre und Ethik zuständig ist. Und nach der Papstwahl war die Einsetzung von William Kardinal Levada als Präfekt dieser Kongregation eine der ersten Amtshandlungen von Papst Benedikt.

    Die Note folgt dem Beispiel des Jesusbuches des Papstes und seiner zweiten Enzyklika, indem sie – anders als unter Johannes Paul II. üblich – über weite Strecken gemeinchristlichen Konsens formuliert. Jedes Tun der Kirche hat „eine grundlegende evangelisierende Dimension“, was selbst für ihr soziales Handeln gilt. Der „Missionsauftrag des Herrn“ darf nicht „ungehört und unwirksam“ werden, denn die Kirche gibt sich selbst und ihr Wesen auf, wenn sie aufhört, das Evangelium zu verkündigen. „Das ist das ewige Leben: dich, den einzigen wahren Gott, zu erkennen und Jesus Christus, den du gesandt hast“ (Joh 17,3) wird als die christliche Wahrheit schlechthin bezeichnet, die der Christ in keiner Situation verleugnen oder zurückstellen kann. Die auffällige Parallele und Abgrenzung zum islamischen Glaubensbekenntnis, dass es nur einen Gott gibt und Mohammed sein Gesandter ist, scheint gewollt, wie überhaupt die Note auch als eine begrüßenswerte Reaktion auf den Brief von 138 muslimischen Gelehrten an den Papst und andere Kirchenführer verstanden werden kann.

    Selbst dort, wo die Unaufgebbarkeit der Kirche für die Mission beschrieben wird, ist die Formulierung so, dass auch ein Protestant zustimmen kann, auch wenn sicher unausgesprochen die Sicht dahinter steht, dass nur die in apostolischer Sukzession organisierte, römisch-katholische Kirche allein dieser Aufgabe wirklich gerecht wird. Lediglich einer von fünf Abschnitten spricht „Einige ökumenische Implikationen“ an und enthält in nur wenigen Sätzen Formulierungen, die zu scharfen Reaktionen protestantischer Kirchen geführt haben. Die Kongregation verteidigt nämlich das Recht von Katholiken, auch anderen Kirchen und Christen den katholischen Glauben zu bezeugen und das Recht des Übertritts von Nichtkatholiken zur katholischen Kirche. Das ist für Nichtkatholiken jedoch eine Selbstverständlichkeit. Anstoß nehmen sie daran, dass der Übertritt als Wirken des Heiligen Geistes gedeutet wird, nachdem „die Fülle der Heilsmittel“ angeboten wurde, die andere Kirchen offensichtlich nicht haben. Da gleichzeitig aber jeder „Druck“ untersagt wird und die Formulierung ansonsten eher auf Gemeinsamkeit angelegt sind, gehören diese Abschnitte jedoch eher zu den freundlichen Aussagen der letzten Jahre in Richtung Ökumene.

    Wirklich schwerwiegend ist aber, dass die ‚Note' den Prozess eines Ethik-Kodex für Mission aufgreift, ohne ihn ausdrücklich zu nennen, an dem neben dem Vatikan der Weltkirchenrat und die Weltweite Evangelische Allianz mitarbeiten. Die Note tritt mehrfach deutlich und detailliert für Religionsfreiheit ein und erteilt jeder Vermischung von Evangelisierung und politischem Druck, Betrug und Vorteilsangebot und anderen Mitteln, die nicht auf die Herzensüberzeugung des anderen abzielen, eine Absage – übrigens auch, wenn ein Christ von seinem Glauben weggelockt werden soll.

    Dabei nimmt die Glaubenskongregation eine wichtige, für alle Kirchen bedeutsame Klärung vor, denn sie proklamiert klar und eindeutig, dass sie das Recht auf Evangelisierung aus göttlichem Recht ableitet, zugleich aber auch im politischen Feld Religionsfreiheit dafür in Anspruch nimmt. Religionsfreiheit bedeutet aber nur, friedlich und respektvoll mit Anhängern anderer Religionen zusammen zu leben und für die Evangelisierung auf Gewalt, Druck, Drohung und andere unlautere Mittel zu verzichten. Religionsfreiheit bedeutet aber nicht, dass die christliche Offenbarung auf eine Stufe mit anderen Religionen gestellt wird und setzt keine Religionsökumene voraus.

    Das sollte tatsächlich alle Kirchen einen: Evangelisierung und Verkündigung der Wahrheit schließen den Wunsch nach Zusammenleben mit andersdenkenden Menschen in Frieden und Freiheit nicht aus, sondern ein. Man kann beides: Sich für Religionsfreiheit und Demokratie einsetzen, und trotzdem die Wahrheit Jesu Christi und des Evangeliums unbeirrbar festhalten.



    Der Systematiker und Religionssoziologe Prof. Dr. mult. Thomas Schirrmacher, Rektor des Martin Bucer Seminars, hat mehrere Bücher über das katholische Lehramt verfasst. Für die weltweite Evangelische Allianz führt er Gespräche mit Vatikan und Weltkirchenrat über Religionsfreiheit und einen möglichen internationalen Ethikkodex für Mission.

    http://www.bucer.org


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