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  • Grundgesetz Artikel 3

    Grundgesetz Artikel 3

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

  • 06.01.10


    06.01.10

    "Sieg für die Meinungsfreiheit!"

    Dr. Martin Grabe, Chefarzt der Klinik Hohe Mark, von "idea" zum Arzt des Jahres gekürt

    (MEDRUM) Unter den "protestantischen Christen" des Jahres 2009 wurde der Leiter des im Mai in Marburg durchgeführten Kongresses für "Psychotherapie und Seelsorge", Dr. Martin Grabe, von der evangelischen Nachrichtenagentur "idea" als Arzt des Jahres ausgewählt, wie "kath.net" am 29.12.09 berichtete. ... lesen Sie mehr...


    06.01.10

    Mörderische „Fatwa" gegen dänischen Karikaturisten

    Kurt Westergaard entgeht in letzter Sekunde mit seiner Enkelin einem Mordanschlag am Neujahrstag

    von Felizitas Küble

    (MEDRUM) Ausgerechnet am Neujahrstag wurde auf den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard ein Mordanschlag verübt. Nur dank seiner Vorkehrungen und Geistesgegenwart konnte der Zeichner sich und seine Enkelin vor dem Attentäter retten. ... lesen Sie mehr...


    www.medrum.de

  • "Ehe-Familie" in Goldene Liste des Weltkulturerbes aufnehmen


    07.01.10

    "Ehe-Familie" in Goldene Liste des Weltkulturerbes aufnehmen

    Brief zur "Kultur der Achtsamkeit" an Bundespräsident Horst Köhler

    (MEDRUM) Die Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten Horst Köhler und sein Plädoyer für eine "Kultur der Achtsamkeit" hat bei vielen Bürgern Beachtung gefunden und - wie wohl vielen Christen - dem katholischen Publizisten Rudolf Willeke, aus der Seele gesprochen. Willecke übermittelte seine Eindrücke und Besorgnis in einem Brief an den Bundespräsidenten.

    Willeke stellt in seinem Brief fest, daß die Achtsamkeit für zentrale Werte der Gesellschaft immer weiter verloren gehe. Dazu gehören für ihn die Ehe, die Familie und Kinder, die in der Geborgenheit von Ehe und Familie aufwachsen können. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Zerrüttung gesunder Lebensverhältnisse regt er in seinem Brief an, die "Ehe-Familie" in die goldene Liste des Weltkulturerbes, ersatzweise die „bürgerliche Familie" in die Rote Liste der aussterbenden Arten, aufzunehmen. Der Brieftext von Rudolf Willeke im Wortlaut:

    __________________________

    27. Dezember 2009

    Hochgeehrter Herr Bundespräsident,

    viele Bürger wie ich schätzen Sie sehr als Repräsentanten unseres Rechtsstaats, als moralische Instanz unserer Gesellschaft und als „pater familias" einer leidgeprüften christlichen Lebensgemeinschaft.

    Ihre Weihnachtsansprache mit dem Plädoyer für eine „Kultur der Achtsamkeit" ist vielen aus der Seele gesprochen, weil sie sich gegen die Verrohung des zwischenmenschlichen Umgangs ausspricht. Sehr viele werden Ihnen dankbar sein und aus Dankbarkeit antworten.

    Sie haben dem ethischen Staat Reverenz erwiesen.

    Mir kam beim Hören Ihrer sehr besorgten und bewegenden Ansprache in den Sinn, daß die „Kultur der Achtsamkeit" seit 1968 verstärkt die „Ehe-Familie" und das „Kindeswohl" aus dem Auge verliert.

    1. Das Zerrüttungsprinzip im Scheidungsrecht fördert die Auflösung der Familie - Urzelle der Kirche, der Gesellschaft und des Staates - in ihre Bestandteile. Fast jede zweite Ehe wird mittlerweile geschieden.
    2. Die rund 200.000 Scheidungen hinterlassen Jahr für Jahr 150.000 meist sehr junge Scheidungswaisen, denen aus psychologisch-pädagogischer Perspektive eine traurige Biographie als Heim-Kind, als „Single" ohne Bruder oder Schwester, als Stief-Kind, oft jahrelang als „Match-Ball" zwischen den streitenden Partnern oder als unter die Armutsgrenze fallender Hartz-IV-Empfänger bevorsteht. Statt des „Naturrechts auf Pflege und Erziehung durch Eltern" bleibt den vernachlässigten Waisen nur ein privatrechtlicher Anspruch auf Geld; sie erreichen überwiegend nicht die ihren Begabungen entsprechenden Schulabschlüsse und vergrößern die Zahl der Unzivilisierten und Scheidungstäter von morgen.
    3. Das Gesetz zur „Eingetragenen Partnerschaft" von 2001 widerspricht dem Sittengesetz (Art. 2, 1 GG) und widerspricht dem Art 6 GG, dem ethischen Staat, denn sie reproduziert nicht die Gesellschaft - und sie läßt den Staat leerlaufen.
    4. Der revidierte § 218 verweigert rd. 350.000 Kindern im Mutterleib das „Recht auf Leben", opfert das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Leben dem „Recht auf Selbstbestimmung" und stellt damit einen Tiefschlag gegen die „Kultur der Achtsamkeit" gegenüber den Schwächsten unserer Rechtsgemeinschaft dar. Der Staat legalisiert das Unrecht und verzichtet auf Strafe bei Rechtsverletzung.

    Die genannten und nichtgenannten familienfeindlichen Gesetze bestreiten oder ignorieren, daß es höheres Recht gibt als das staatlich gesetzte; sie entkernen den Art. 6 GG unserer Verfassung.

    Es würde uns Deutschen zur Ehre gereichen, im Dienste der „Kultur der Achtsamkeit" und im Einsatz für eine „gerechte Weltordnung" die Goldene Liste des Weltkulturerbes mit dem Mont Saint-Michelle, der Zeche Zollverein und dem Stadtbild wie der Frauenkirche von Dresden um die „Ehe-Familie" zu verlängern, sind doch die Bauherren und Bauarbeiter dieser bewundernswerten Bauwerke aus ehrbaren Ehe-Familien hervorgegangen, von ihnen gepflegt, erzogen und kultiviert worden. Ersatzweise müßte die bürgerliche Familie des Art. 6 GG in die Rote Liste der aussterbenden Arten in den globalen Vergletscherungs-, Überflutungs- und Wüstenregionen aufgenommen werden.

    Für wen sollen wir

    • die „Zukunft der Menschheit" sicherer machen,
    • die „Bewahrung der Schöpfung" propagieren und
    • die „Klimakatastrophe" (Kyoto/Kopenhagen) zurückdrängen,

    wenn sich die Ehe-Familie auflöst und den freiheitlichen Staat totlaufen läßt, der die Eingetragene Partnerschaft unter den „besonderen Schutz" und ihre Diskriminierung unter Strafe stellt?

    Ich wünsche Ihnen unter dem Schutz des Allerhöchsten ein gutes Jahr 2010
    mit besten Grüßen aus Münster!

    Ihr Mitbürger
    Rudolf Willeke

    ____________________________


  • 06.01.10/02


    06.01.10

    SPD will Grundgesetz um "sexuelle Identitäten" ändern

    Gesetzesantrag im Bundestag soll unterschiedliche Behandlung sexueller Orientierungen unmöglich machen

    (MEDRUM) Die SPD-Fraktion will das Grundgesetz ändern und das Merkmal der "sexuellen Identität" in das Gleichbehandlungsgebot der Verfassung einfügen. Dazu hat sie im Bundestag einen Gesetzentwurf (17/254) vorlegt. ... lesen


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  • 06.01.10/02


    06.01.10

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