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Veranstaltungen

  • 30.11.09


    30.11.09

    Recht auf Leben wichtiger als Wissen über Herkunft

    Christdemokraten für das Leben kritisieren Ablehnung der Babyklappe durch Deutschen Ethikrat

    (MEDRUM) Die ablehnende Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zum Problem der "anonymen Kindesabgabe" ist bei den Christdemokraten für das Leben (CDL) auf Unverständnis gestoßen. Die CDL sehen in der Entscheidung des Ethikrates den Vorrang für das Lebensrecht nicht konsequent bedacht. ... lesen Sie mehr...


    www.medrum.de

  • Zwei Deutsche leiten EVP-Bioethik-Arbeitsgruppe


    30.11.09

    Zwei Deutsche leiten EVP-Bioethik-Arbeitsgruppe

    Peter Liese (CDU) als Vorsitzender der EVP-Arbeitsgruppe Bioethik bestätigt - Martin Kastler (CSU) wird Stellvertreter

    (MEDRUM) Einstimmig haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe Bioethik der Fraktion der Europäischen Volkspartei Peter Liese als Vorsitzenden bestätigt. Ebenfalls einstimmig wurde erstmals zum Stellvertreter der mittelfränkische CSU-Abgeordnete Martin Kastler gewählt. Beide Politiker wollen sich dafür einsetzen, dass bioethische Fragestellungen nicht als Randthema behandelt werden.

    "In den Bereich der Bioethik fallen im wahrsten Sinne des Wortes lebenswichtige Fragen. Es geht darum, wann Leben beginnt, wann es aufhört und was die Medizin in den Grenzbereichen menschlichen Lebens tun und lassen muss", unterstreichen Liese und Kastler.  Für die beiden Unionspolitiker ist in den vielen komplexen bioethischen Fragen das christliche Menschenbild Richtschnur: "Jeder Mensch hat von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod ein unbedingtes Recht auf Leben. Dieser Grundsatz ist für sie das Leitmotiv, das sie als Christdemokraten in der Bioethik verfolgen wollen.

    Eine wichtige Aufgabe der soeben begonnenen Legislaturperiode wird für sie die Vorbereitung und Verabschiedung des neuen EU-Forschungsrahmenprogramms sein. Gerade im bioethischen Bereich habe die Forschung jedoch auch ihre Grenzen, finden Liese und Kastler: "Nicht alles was geht, ist auch ethisch vertretbar. Es geht deshalb nicht nur um viel Geld, sondern auch um die Werte Europas", betonen die Bioethik-Experten. Erster Schwerpunkt der AG Bioethik wird im neuen Jahr das Thema Organtransplantation sein.

    Dem Mediziner Liese sind diese Fragestellungen seit vielen Jahren vertraut. Er kommt aus dem Bezirk Südwestfalen und leitet die Arbeitsgruppe der EVP seit 1999. Er hatte sich bereits in seiner Doktorarbeit am Humangenetischen Institut in Bonn mit den Heraus­for­derun­gen der Gen- und Biotechnologie beschäftigt. Den beharrlichen Einsatz für einen verantwortungsvollen Umgang damit rechnet er zu den Schwerpunkten seiner Arbeit.

    Der Europaabgeordnete Martin Kastler kommt aus dem mittelfränkischen Schwabach. Er gehört zu den Politikern, die nachdrücklich die Forderung unterstützen, das wertkonservative Profil der CSU, etwa in den Bereichen Lebensschutz und Familienpolitik, künftig klarer herauszustellen. Der Lebensschutz ist für Kastler besonders wichtig. "Denn der Anfang und das Ende des menschlichen Lebens sind keine Verhandlungssache", so Kastler.

  • Perspektivewechsel in der Familienpolitik


    30.11.09

    Perspektivewechsel in der Familienpolitik

    Arbeitskreis Engagierter Katholiken (AEK) der CDU gratuliert Kristina Köhler und erwartet Orientierung an Kind und Eltern

    (MEDRUM) Heute wurde Kristina Köhler (CDU) von Bundespräsident Horst Köhler zur Bundesfamilienministerin ernannt. Sie übernimmt dieses Amt als Nachfolgerin von Ursula von der Leyen.

    Martin Lohmann, Sprecher des Arbeitskreises Engagierter Katholiken (AEK) für die CDU, erklärt zum Wechsel an der Spitze des Familienministeriums:

    Der neuen Familienministerin, gratulieren wir zum neuen wichtigen Amt und verbinden mit diesem Wechsel an der Spitze dieses Ressorts konkrete Erwartungen und klare Hoffnungen. Maßgebend für die Arbeit der neuen Ministerin sollte der Artikel 6 des Grundgesetzes sein. Dort ist von dem „besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" für „Ehe und Familie" die Rede.  Zudem wird erkannt, dass die „Pflege und Erziehung der Kinder" das „natürliche Recht der Eltern" sind und eine „zuvörderst ihnen obliegende Pflicht". Dieses Recht zu stärken und diese Pflichterfüllung bestens zu ermöglichen, ist vornehmste Aufgabe und Pflicht einer Familienministerin.

    Von der neuen Ministerin, die sich selbst weder politisch noch persönlich mit Ehe und Familie befasst hat, erwarten wir eine eindeutige Stärkung der elterlichen Freiheit durch subsidiäre Hilfen des Staates. Nach wie vor leben die weitaus meisten Kinder in Deutschland in Familien mit ihren leiblichen Eltern. Wir hoffen, dass die neue Ministerin in der Lage sein wird, vornehmlich vom Kindeswohl her zu denken. Es geht erst in zweiter oder dritter Linie um Rollenverständnisse und deren eventuelle Änderung. An erster Stelle hat das Kind zu stehen. Und dieses Kind darf nicht als Objekt der Wegbetreuung verkannt und missachtet, sondern muss als Subjekt der Persönlichkeitsentwicklung erkannt werden. Es ist höchste Zeit für einen mutigen Perspektivewechsel zugunsten des Kindes und seinen Bedürfnissen. Diese dürfen nicht länger einer Frauenerwerbsförderpolitik untergeordnet werden.

    Wirkliche Familienpolitik, die diesen Namen verdient, hat sich an den Kindern und ihren Eltern zu orientieren. So hat Frau Köhler die Chance, den wertvollen Beruf der Mutter erkennbar aufzuwerten. Dazu gehört die echte Wahlfreiheit mit derselben staatlichen und gesellschaftlichen Anerkennung für Frauen, die sich für den Familienberuf daheim entscheiden wie für Frauen, die sich für eine außerhäusliche Erwerbsarbeit entscheiden.

    Nachdem die Familienpolitik der vergangenen Jahre nicht verhindern konnte, dass wir 2009 in Deutschland die geringste Geburtenrate bei bleibend hoher Zahl der Kindstötung im Mutterleib seit Bestehen der Bundesrepublik haben, hoffen wir auf ein neues und belastbares Denken und Handeln der neuen Ministerin. Wir erwarten, dass sie dazu beiträgt, damit unser Land familien- und kinderfreundlicher wird. Es muss alles getan werden, die Entscheidung für das Kind und für das Leben leicht und attraktiv zu machen."

    Der Arbeitskreis Engagierter Katholiken (AEK) in der CDU/CSU wurde von katholischen Mitglieder der CDU und der CSU sowie Freunden der Union am 15. November 2009 in der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn gegründet. Der AEK will der katholischen Stimme in der Partei künftig stärkeres Gehör verschaffen.


    -> Profil des Shooting-Stars Kristina Köhler

  • 01.12.09 Aus den Medien


    01.12.09

    Aus den Medien


    Zeit Online: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Sonntagsruhe

    Die Evangelische Kirche und das Erzbistum Köln klagten gegen den Berliner Senat und legten Verfassungsbeschwerden gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz, das im November 2006 in Kraft trat. Heute wird der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil in Sachen "Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in Berlin" verkünden.

    -> Grundsatzurteil zur Sonntagsruhe


    Welt Online: Kundus-Debatte

    -> Koalition bleibt in Kundus-Affäre unter Druck


    Berliner Morgenpost: Matthias Platzeck (SPD) unter Druck wegen Stasi-Sumpf der rot-roten Regierung

    Sechs Mitglieder in der 26-köpfigen Fraktion der Linken sind 20 Jahre nach dem Fall der Mauer als Stasi-belastete Abgeordnete anzusehen, berichtet die Morgenpost. Es mehren sich die Forderungen nach Auflösung der rot-roten Koalition.

    -> Platzecks rot-rotes Desaster


    Kultur und Medien: Einsatz von kristina Köhler für Interessen der Homosexuellen

    -> katastrophal-die-neue.html


    Die Presse (Wien): Zur Schweizer Abstimmung über Minarette

    -> Erdogan: „Das ist rassistisch und faschistisch"


    (MEDRUM)

  • Sonntag muß geschützt bleiben


    01.12.09

    Sonntag muß geschützt bleiben

    Bundesverfassungsgericht urteilt gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz

    (MEDRUM) Die Öffnung der Geschäfte an allen vier Adventssonntagen ist mit der gesetzlichen Sonntagsruhe nicht vereinbar. So entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem heute verkündeten Urteil.

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelung zur Ladenöffnungsmöglichkeit an allen vier Adventssonntagen (§ 3 Abs. 1 Alternative 2 BerlLadÖffG) mit Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 140 GG und Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) unvereinbar ist.

    Das BVerG teilte zu seiner Entscheidung mit: "Das gesetzliche Schutzkonzept für die Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe muss diese Tage erkennbar als solche der Arbeitsruhe zur Regel erheben; die Ausnahme davon bedarf eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes. Bloße wirtschaftliche Interessen von Verkaufsstelleninhabern und alltägliche Erwerbsinteressen der Käufer für die Ladenöffnung genügen dafür grundsätzlich nicht. Zudem müssen bei einer flächendeckenden und den gesamten Einzelhandel erfassenden Freigabe der Ladenöffnung rechtfertigende Gründe von besonderem Gewicht vorliegen, wenn mehrere Sonn- und Feiertage in Folge über jeweils viele Stunden hin freigegeben werden sollen. Vor diesem Hintergrund unterschreitet die voraussetzungslose siebenstündige Öffnung an allen vier Adventssonntagen ohne hinreichend gewichtige Gründe das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß des Sonntagsschutzes. Die Regelung über die Öffnung aufgrund Allgemeinverfügung an vier weiteren Sonn- und Feiertagen trägt nur bei einschränkender Auslegung den Erfordernissen des vom Gesetzgeber zu gewährleistenden Mindestschutzes Rechnung. Die für verfassungswidrig erklärte Adventssonntagsregelung bleibt noch bis zum 31. Dezember 2009 anwendbar, so dass die Ladenöffnung an den vier Adventssonntagen in diesem Jahr in Berlin noch möglich ist."

    Bei seinen Erwägungen ließ sich das Verfassungsgericht davon leiten, dass der Gesetzgeber eine Schutzverpflichtung für den Sonn- und Feiertagsschutz habe, der neben seiner weltlich-sozialen Bedeutung auch in einer religiös-christlichen Tradition wurzele. Danach sei ein Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten hier der kirchlichen Feiertage durch den Gesetzgeber zu gewährleisten.

    Die Richter betonten, dass das Berliner Ladenöffnungsgesetz zwar weder gezielt in die Religionsfreiheit der Beschwerdeführer eingreife, noch liege in den verschiedenen Bestimmungen und Optionen zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen das „funktionale Äquivalent" eines Eingriffs, weil es sich mit den hier angegriffenen Vorschriften an die Verkaufsstelleninhaber und nicht an die Religionsgemeinschaften richte. Allerdings beschränke sich die Religionsfreiheit nicht auf die Funktion eines Abwehrrechts, sondern gebiete auch im positiven Sinn, Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern. Diese Schutzpflicht treffe den Staat auch gegenüber den als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfassten Religionsgemeinschaften.

    Das Gericht erläutert in seiner Begründung weiter: "Von der Ladenöffnung geht eine für jedermann wahrnehmbare Geschäftigkeits- und Betriebsamkeitswirkung aus, die typischerweise den Werktagen zugeordnet wird. Dadurch werden notwendig auch diejenigen betroffen, die weder arbeiten müssen noch einkaufen wollen, sondern Ruhe und seelische Erhebung suchen, namentlich auch die Gläubigen christlicher Religionen und die Religionsgemeinschaften selbst, nach deren Verständnis der Tag ein solcher der Ruhe und der Besinnung ist."

    Als "Meilenstein für die Menschlichkeit und die Bewahrung unseres europäischen Kulturerbes" hat der mittelfränkische Europaabgeordnete Martin Kastler (CSU) das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sonntagsschutz begrüßt. Die Entscheidung, sei eine "schwere Niederlage für diejenigen, die den Mensch dem Markt unterordnen wollen". Kastler betont: "Das Bekenntnis zum Sonntagsschutz ist ein großer Verdienst unserer Verfassungsväter. Gerade in Zeiten, in denen wir uns über den Verlust an sozialen Bindungen und die Zerstörung der Familien beklagen, müssen wir am Sonntag als Ruhe- und Familientag festhalten. Das Urteil aus Karlsruhe gewährleistet, dass der Sonntag auch Sonntag bleibt."

    Der sozialpolitische Sprecher der CSU im Europaparlament will nun auch auf europäischer Ebene für den Sonntag kämpfen. "Wir brauchen einen europäischen Sonntagsschutz. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verschafft uns dabei wichtigen Rückenwind. Egal aus welchem weltanschaulichen Grund - der Sonntagsschutz ist ein Wert, hinter dem sich alle Europäer versammeln sollten", findet Kastler.

    Der Politiker aus Schwabach engagiert sich schon seit längerem in der "Allianz für den freien Sonntag". Sie ist ein Zusammenschluss aus Kirchen, Gewerkschaften und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen. Eine von Kastler mitinitiierte schriftliche Erklärung zum Sonntagsschutz auf europäischer Ebene war im Mai immerhin von einem Drittel der Europaabgeordneten unterstützt worden.

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