Sie sind hier

Veranstaltungen

  • I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it.

    Voltaire

    I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it.

    Ch. 7 : Helvetius : The Contradiction, p. 199; because of quote marks around the original publication of these words, they are often attributed to Voltaire, though Hall was not actually quoting him but summarizing his attitude with the expression. The statement was widely popularized when misattributed to Voltaire as a "Quotable Quote" in Reader's Digest (June 1934), but in response to the misattribution, Hall had been quoted in Saturday Review (11 May 1935), p. 13, as stating: I did not mean to imply that Voltaire used these words verbatim and should be surprised if they are found in any of his works. They are rather a paraphrase of Voltaire's words in the Essay on Tolerance - "Think for yourselves and let others enjoy the privilege to do so too."
    The paragraph in which the statement first appears reads:
    "On the Mind" [De l'Esprit by Helvétius] became not the success of the season, but one of the most famous books of the century. The men who had hated it and had not particularly loved Helvétius, flocked round him now. Voltaire forgave him all injuries, intentional or unintentional. 'What a fuss about an omelette!' he had exclaimed when he heard of the burning. How abominably unjust to persecute a man for such an airy trifle as that! 'I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it,' was his attitude now.
    It has been suggested by others that the ultimate origin may lie in a letter to M. le Riche (February 6, 1770), which is said to include a statement translatable as: "Monsieur l'abbé, I detest what you write, but I would give my life to make it possible for you to continue to write."

  • Gewalt in Familien


    24.04.09

    Gewalt in Familien langfristig rückläufig

    Nachricht der Woche im Newsletter des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V.

    (MEDRUM/iDAF) Zur Entwicklung von Gewalt in Familien informiert das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. in seinem neuesten Newsletter. In seiner Nachricht der Woche kommt iDAF zu der Erkenntnis, dass Gewalt in den Familien ein überschätztes Phänomen ist.

    Fälle brutaler Kindstötungen und Misshandlungen, wie des zweijährigen Kevin in Bremen oder der fünfjährigen Lea-Sophie in Schwerin, schockieren immer wieder die Öffentlichkeit (1).

    Angesichts solch tragischer Fälle wird in den Medien häufig vermutet, dass diese nur die Spitze des „Eisberges“ eines weit verbreiteten Versagens von Eltern darstellten, die mit der Erziehung ihrer Kinder zunehmend überfordert seien. Als Lösung des Problems werden weitergehende Eingriffsrechte der öffentlichen Hand in die Privatsphäre von Familien gefordert, damit Kinder früher aus „dem bedrohlichen Milieu“ ihrer Eltern herausgenommen werden können (2). Es wird suggeriert, dass zahlreiche Kinder durch Misshandlungen ihrer Eltern in ihrer physischen Existenz bedroht seien. In diesem Sinne wurde kürzlich behauptet, dass in Deutschland „mehrere Hundert“ Kinder jährlich an den Folgen von Misshandlungen sterben würden, die „Dunkelziffer“ aber viel höher liege (3).

    Tatsache aber ist, dass, –wie Forscher der Dortmunder Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendhilfestatistik feststellen, Kindstötungen, insbesondere solche durch Misshandlung und grobe Vernachlässigung, „singuläre Ereignisse“ sind. Dies zeigt auch die Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamts. Demnach kamen von 1998 – 2006 jährlich zwischen 10 und 20 Kinder unter 10 Jahren durch "Vernachlässigen und Verlassen" sowie "Sonstige Arten der Misshandlung" um. Folgt man der Todesursachenstatistik, ist die absolute Zahl der Kinder unter 10 Jahren, die durch einen tätlichen Angriff zu Tode gekommen sind, in den letzten 25 Jahren um mehr als die Hälfte gesunken. Auch relativ betrachtet ist bei den Kindstötungen eine rückläufige Tendenz festzustellen: Waren im Jahr 1980 bezogen auf 100.000 Kinder unter 10 Jahren noch 1,5 Fälle zu verzeichnen, zählte man im Jahre 2005 noch 0,6 Fälle. Auch wenn die öffentliche Wahrnehmung häufig eine andere ist: Kindstötungen sind im längerfristigen Vergleich keinesfalls häufiger, sondern tendenziell eher seltener geworden (4).

    Zu vermuten ist, dass es eine gewisse „Dunkelziffer“ statistisch nicht erfasster Kindstötungen gibt. Schließlich steht und fällt die Zuverlässigkeit der Todesursachenstatistik mit der Qualität der Angaben der Ärzte/-innen. Hier mag es im Blick auf die richtige Diagnose von Kindesmisshandlungen als Todesursache immer noch Defizite geben. Dass Kindesmisshandlungen heute seltener als früher von Medizinern erkannt werden, ist allerdings höchst unwahrscheinlich. Denn allgemein ist die Sensibilität bei physischer Gewalt an Kindern in den letzten Jahrzehnten gewachsen. Damit ist auch die Bereitschaft gestiegen, Fälle von Kindesmisshandlungen anzuzeigen (5).

    Die Sensibilität für den Kinderschutz wurde durch die Rechtsentwicklung gefördert, die – wie historische Analysen zeigen – „vor allem die schwächeren Mitglieder der Familie schrittweise unter den Schutz des Staates gestellt und das Bestrafungsrisiko zumindest für einige Formen der Gewaltanwendung spürbar angehoben hat“ (6). So wurden im Jahr 2000 in Deutschland die letzten verbliebenen Reste des früheren elterlichen „Züchtigungsrechts“ gegenüber Kindern abgeschafft. Untersuchungen deuten darauf hin, dass sich dieser Normenwandel im tatsächlichen Erziehungsverhalten von Eltern widerspiegelt: Gewalt von Eltern gegenüber ihren Kindern, etwa in Form von körperlichen Strafen („Prügel“), ist tendenziell seltener geworden. Dies ist Ausdruck und Folge der in den letzten Jahrzehnten vollzogenen Abkehr von autoritären Erziehungsmethoden (7).

    Trotz dieser erfreulichen Entwicklungen konstatieren Kindheitsforscher andererseits auch eine verbreitete Unsicherheit von Eltern in Erziehungsfragen (8). Dass es deren „natürliches Recht“ und die ihnen „zuvörderst“ obliegende Pflicht sei, ihre Kinder zu erziehen, stellt das Grundgesetz (Art. 6 Abs. 2) ausdrücklich fest. Wenn die körperliche Unversehrtheit und das Leben von Kindern in Gefahr sind, muss der Staat im Sinne seines „Wächteramtes“ im Einzelfall auch Kinder vor ihren Eltern schützen. Im Regelfall aber ist es seine Aufgabe, die eigenverantwortliche Erziehung von Kinder durch ihre Eltern subsidiär zu unterstützen – zum Beispiel durch Angebote zur Elternbildung.

    _________________________________________

    Anmerkungen

    (1) In den Medien werden solche Fälle häufig als „Versagen der Jugendämter skandalisiert. Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik hat vor diesem Hintergrund ein informatives „Praxishandbuch für die Jugendhilfe herausgegeben, das am Beispiel des „Falls Kevin über die Aufgaben und die Rolle der Jugendämter aufklärt: Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (Hrsg.): Vernachlässigte Kinder besser schützen. Sozialpädagogisches Handeln bei Kindeswohlgefährdung, München 2008.

    (2) Martina Schulte-Lenzen: Kindesmisshandlung Ein Schweigekartell der Grausamkeiten? Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17. April 2009.

    (3) ebenda.

    (4) Vgl.: Kirsten Fuchs-Rechlin: Kindstötungen was sagt die Statistik? S. 3-5, in: Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe, Informationsdienst der Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Sonderausgabe 9. Jahrgang, Oktober 2006.

    (5) Vgl.: Helmut Thome/Christoph Birkel: Sozialer Wandel und Gewaltkriminalität. Deutschland, England und Schweden im Vergleich, 1950-2000, Wiesbaden 2007, S. 355.

    (6) Vgl. ebenda, S. 353-354.

    (7) In Schweden wurde das elterliche Züchtigungsrecht schon im Jahr 1980 abgeschafft, in Großbritannien besteht es dagegen zumindest rudimentär noch fort: Nach dem „Childrens Act von 2004 ist das Schlagen der eigenen Kinder nicht illegal, wenn daraus keine körperlichen Verletzungen (Quetschungen etc.) entstehen. Vgl. ebenda, S. 353-55.

    (8) Vgl.: Karin Jurczyk: Familie Verschwinden oder Neustrukturierung des Privaten, S. 4-15, in: vorgänge Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Heft 3/2008, S. 8-10.


     

    Selbstverständnis von iDAF

    Das Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. versteht sich als eine Ideenfabrik und Impulsgeber. arbeitet partei- und konfessionsübergreifend und verfolgt einen interdisziplinären Ansatz. "Es will die öffentliche Meinung, die „soziale Haut" (Noelle-Neumann) befreien helfen von den Ausschlägen einer Ich-Gesellschaft. Ihre bevorzugte Methode ist die Verbreitung von Ergebnissen interdisziplinärer Forschung durch Teilnahme an Symposien, Kolloquien und an der publizistischen Debatte. Auf diese Weise sollen die Handelnden in Politik, Wirtschaft und Bildungswesen gestärkt, die Unentschlossenen mitgerissen, die Nicht-Wissenden informiert werden. Die Initiatoren glauben trotz aller Fehlentwicklungen, dass eine Wertedebatte von selbst entsteht, wenn die Zusammenhänge erkannt und der Mensch, insbesondere das Kind, in den Mittelpunkt der Gesellschaft gestellt ist. Das volle Entfaltungspotential des Menschen soll zum Zuge kommen.

    Geschäftsführer des Instituts ist der Journalist und Publzist Jürgen Liminski.

    Weitere Information: www.i-daf.org

  • Norbert Geis (CSU) im Interview des Tages mit Tagespost


    23.04.09

    Norbert Geis (CSU) im Interview des Tages mit Tagespost

    Antisemitismus-Vergleich von Volker Beck "ungeheuerlich" - "Diskussion ist nicht Diskriminierung"

    Image

    (MEDRUM) Der Bundestagsabgeordnete Norbert Geis, Rechtsexperte der CSU, gehört zu den prominenten Unterzeichnern der Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung".
    Mehr als 370 Bürger, darunter Philosophen, Wissenschaftler,  Ärzte, Publizisten, Theologen und Politiker, setzen sich dafür ein, die Freiheit der Rede und Expertendiskussion beim 6. Kongreß "Psychotherapie und Seelsorge" Ende Mai in Marburg nicht zu behindern. Norbert Geis stellte sich den Fragen der katholischen Tageszeitung "Die Tagespost" in der Ausgabe vom 23.04.09.

    Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ die Grünen, Volker Beck, hatte zuvor wie bereits der "Lesben- und Schwulenverband" (LSVG) gefordert, mehrere Seminarveranstaltungen des Kongresses abzusagen, weil sie Homosexuelle diskriminieren würden.

    Im Interview mit der Tagespost wies Norbert Geis es als ungeheuerlich zurück, dass Volker Beck Fachvorträge zur Diskussion von Fragen der Sexualität mit antisemitischen Reden verglich. "Herr Beck sollte sich entschuldigen", zitiert ihn die Tagespost. Norbert Geis weiter: "Es muss doch möglich sein, über solche Fragen in Ruhe diskutieren zu können. Das sind totalitäre Anwandlungen des Herrn Beck, denen man entgegentreten muss. Homosexuelle dürfen in keiner Weise diskriminiert werden. Natürlich können auch homosexuelle Menschen so leben, wie sie das wollen. Diese Freiheit wird aber keineswegs eingeschränkt, wenn Wissenschaftler ein wissenschaftlich fundiertes und therapeutisch motiviertes Gespräch über Homosexualität führen wollen. Diskussion ist nicht Diskriminierung."

    Tagespostinterview -> „Herr Beck sollte sich entschuldigen"

    Die gleiche Auffassung zu Freiheit der Rede und Diskussion vertrat Tage zuvor auch der ehemaliges Bundesverfassungsrichter Professor Dr. Boeckenfoerde. Er sagte zur Erklärung der Initiative „Freiheit und Selbstbestimmung“: „Ob die in der Erklärung der Initiative vertretenen Thesen und Behauptungen zutreffen, kann ich selbst nicht beurteilen. Es ist aber in einer freiheitlichen Ordnung, die Meinungs- und Wissen­schafts­freiheit gewährleistet, unerträglich, eine öffent­liche Auseinandersetzung darüber zu behindern und einige Personen mit einem Redeverbot belegen zu wollen.“


    MEDRUM-Artikel -> Bundestagsabgeordneter Volker Beck angewidert

    MEDRUM-Artikel -> Eine große Ermutigung

  • 23.04.09


    23.04.09

    Norbert Geis (CSU) im Interview des Tages mit Tagespost

    Antisemitismus-Vergleich von Volker Beck "ungeheuerlich" - Diskussion ist nicht Diskriminierung

    Image

    (MEDRUM) Der Bundestagsabgeordnete Norbert Geis, Rechtsexperte der CSU, gehört zu den prominenten Unterzeichnern der Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung".
    Mehr als 370 Bürger, darunter Philosophen, Wissenschaftler,  Ärzte, Publizisten, Theologen und Politiker, setzen sich dafür ein, die Freiheit der Rede und Expertendiskussion beim 6. Kongreß "Psychotherapie und Seelsorge" Ende Mai in Marburg nicht zu behindern. Norbert Geis stellte sich den Fragen der katholischen Tageszeitung "Die Tagespost" in der Ausgabe vom 23.04.09. ... lesen Sie mehr...


    Presseartikel über Initiative "Für Freiheit und Selbstbestimmung"

    (MEDRUM) Am 20.04.09 wurde die Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung" veröffentlicht, mit der sich mehr als 370 Bürger und Personen des öffentlichen Lebens für einen freien fachlichen Diskurs beim 6. Internationalen Kongreß für Psychotherapie und Seelsorge einsetzen. Eine Übersicht über bisher erschienene Meldungen und Artikel gibt die nachfolgende Liste: ... lesen Sie mehr...


    22.04.09

    Todeshoffnung in Internetblog

    Gay West setzt auf das baldige Ableben der Unterzeichner "Für Freiheit und Selbstbestimmung"

    (MEDRUM) Ein Autor "Damien" schreibt im Internetblog "Gay West" unter der Überschrift "Die Freiheit zu lügen"  über die Erklärung der Initiative "Freiheit und Selbstbestimmung", mit jedem Pargraphen der Erklärung werde das 8. Gebot "Du sollst nicht falsches Zeugnis reden gegen deinen Nächsten" verletzt. ... lesen Sie mehr...


    21.04.09

    Tagespost: "Erklärung gegen Homo-Aktivisten"

    Randnotiz zur Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung" in der Printausgabe der Tagespost

    (MEDRUM) 'Neben anderen Medien berichtete auch die "Tagespost" über die Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung" zur Kontroverse um den Marburger Kongreß "Psychotherapie und Seelsorge". ... lesen Sie mehr...



  • Keine Qualitätsselektion von Menschen


    23.04.09

    Keine Qualitätsselektion von Menschen!

    Erklärung der CDL zur Abstimmung im Europaparlament am 23. April 2009

    (MEDRUM) Zur Abstimmung im Europaparlament über die "Ausmerzung" bestimmter erblicher Dispositionen bezogen die Christdemokraten für das Leben (CDL) in einer Mitteilung vom 22.04.09 eine klare Position gegen die Selektion und Qualitätsauswahl "kranker" von "gesunden" Menschen.

    Die CDL erklärte: "Kein Parlament darf Vorstellungen wie die "Ausmerzung" bestimmter erblicher Dispositionen zur Maxime erklären und genetische Beratung in den Dienst staatlicher Präventionsprogramme stellen. Deutsche Mitglieder des Parlaments sind in besonderem Maße aufgerufen, sich solchem Gedankengut entschieden zu widersetzen."

    Dies betont die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr (Bad Königstein), in ihrem heutigen Schreiben an alle deutschen Europaparlamentarier. Die CDL fordern sie auf, bei der morgigen Abstimmung gegen den eugenischen Vorschlag der "Ausmerzung seltener Erbkrankheiten" zu stimmen.

    Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

    "Morgen wird das Europäische Parlament über einen Vorschlag des Gesundheitsausschusses zur Selektion von Embryonen und zur "Ausmerzung seltener Erbkrankheiten" entscheiden. Sicher ist es zunächst grundsätzlich begrüßenswert, wenn auf europäischer Ebene nationale Bemühungen koordiniert und gebündelt werden, um den von seltenen Erkrankungen betroffenen Menschen in Europa besser und gezielter helfen zu können.

    Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sprechen sich jedoch ausdrücklich gegen den Änderungsantrag 15 aus, der eine "Ausmerzung" durch die Vermeidung der Geburt potentiell behinderter oder kranker Menschen anstrebt.

    Wenn im Änderungsantrag 15 explizit die "Ausmerzung seltener Erbkrankheiten" durch genetische Beratung der als Überträger der Krankheit fungierenden Eltern sowie die Auswahl gesunder Embryo durch die Präimplantationsdiagnostik (PID) gefordert wird, widerspricht dies nicht nur geltendem Recht in Deutschland. Vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte ist es unerträglich, "Ausmerzung von Erbkrankheiten" und Selektion von möglicherweise Behinderten zu fordern..

    In erschreckender Weise offenbart dies eine mangelnde Achtung der Urheber dieses Vorschlages vor dem Wert jedes menschlichen Leben, gleichgültig ob es sich um kranke oder gesunde Menschen handelt. Mit dem Änderungsantrag 15 träte an die Stelle der Förderung der therapeutischen Behandlung seltener Krankheiten das Ziel der Verhinderung der Geburt kranker Menschen.

    Dies ist weder mit dem Geist und Inhalt europäischer wie internationaler Deklarationen der Menschenrechte noch mit deutschem Recht vereinbar. Das Ziel europäischer Politik muss sein, gerade von Krankheit betroffenen oder bedrohten Menschen zu helfen und nicht, diese nach Qualitätskriterien frühzeitig zu selektieren.

    Bitte verhindern Sie mit Ihrer Stimme, daß der Weg in eine neue Eugenik durch das Europaparlament unterstützt wird.

    Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mechthild Löhr
    Bundesvorsitzende"

    Weshalb die Erinnering der CDL-Vorsitzenden an die deutsche Geschichte eine so wichtige Mahnung für die heutige Zeit bleibt, wird an der Haltung Adolf Hitlers deutlich. In "Mein Kampf" gab er bereits seine Auffassung über "gesundes" und "krankes" Leben preis:

    "Es würde dem Sinne des Edelsten auf dieser Welt mehr entsprechen, wenn unsere beiden christlichen Kirchen ... unsere europäische Menschheit gütig, aber allen Ernstes belehren würden, daß es bei nicht gesunden Eltern ein Gott wohlgefälligeres Werk ist, sich eines gesunden armen kleinen Waisenkindes zu erbarmen, um diesem Vater und Mutter zu schenken, als selber ein krankes, sich und der anderen Welt nur Unglück und Leid bringendes Kind ins Leben zu setzen."



Seiten