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Veranstaltungen

  • Adressen Staatskanzleien der Landesregierungen

    Baden-Württemberg Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg
    Richard-Wagner-Straße
    15
    70184 Stuttgart
    poststelle@stm.bwl.de
    Bayern Bayerische Staatsregierung
    Franz-Josef-Strauß-Ring 1
    80535
    München
    direkt@bayern.de
    Berlin Regierender Bürgermeister-Staatskanzlei
    Jüdenstraße 1
    10178
    Berlin
    landesredaktion@berlin.de
    Brandenburg Regierung des Landes Brandenburg
    Heinrich-Mann-Allee 107
    14473
    Potsdam
    poststelle@mw.brandenburg.de
    Bremen Senat der Freien Hansestadt Bremen
    Senatskanzlei
    Am Markt 21
    28025
    Bremen
    office@sk.bremen.de
    Hamburg Behörde für Wirtschaft und Arbeit
    Alter Steinweg 4
    20459 Hamburg

    poststelle@bwa.hamburg.de
    Hessen Hessische Staatskanzlei
    Georg-August-Zinn-Straße 1
    65183
    Wiesbaden
    poststelle@stk.hessen.de
    Mecklenburg-Vorpommern Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
    Staatskanzlei
    Schloßstr.
    2-4
    19053 Schwerin
    poststelle@stk.mv-regierung.de
    Niedersachsen Niedersächsische Staatskanzlei
    Planckstr. 2
    30169 Hannover

    poststelle@stk.niedersachsen.de
    Nordrhein-Westfalen Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
    Stadttor 1
    40219 Düsseldorf

    poststelle@stk.nrw.de
    Rheinland-Pfalz Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
    Peter-Altmeier-Allee 1
    55116 Mainz

    http://www.stk.rlp.de
    Saarland Staatskanzlei Saarland
    Am Ludwigsplatz 14
    66117 Saarbrücken

    poststelle@staatskanzlei.saarland.de
    Sachsen Staatskanzlei Sachsen
    Archivstr. 1
    01097 Dresden

    poststelle@dd.sk.sachsen.de
    Sachsen-Anhalt Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
    Hegelstr. 40-42
    39104 Magdeburg

    poststelle@stk.sachsen-anhalt.de
    Schleswig-Holstein Staatskanzlei Schleswig-Holstein
    Düsternbrooker Weg 104
    24105 Kiel

    landesregierung@schleswig-holstein.de
    Thüringen Thüringer Staatskanzlei
    Regierungsstr. 73
    99084 Erfurt

    poststelle@tsk.thueringen.de
  • Brief gegen Beschränkung des Informationsangebotes

    16. Mai 2008

    Herrn Ministerpräsidenten
    Rheinland-Pfalz
    Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
    Peter-Altmeier-Allee 1
    55116 Mainz

     

    Sehr
    geehrter Herr Ministerpräsident,

    wie die Fernsehsendung der ARD Panorama gestern
    Abend berichtete, gibt es Bestrebungen des Bundesverbandes der deutschen
    Zeitungsverleger e.V. (BDZV), den Zugang des Gebührenzahlers zum
    Informationsangebot des öffentlich-rechtlichen Fernsehens künftig zu
    beschränken. So soll es ihm nur noch sehr begrenzt möglich sein, beispielsweise
    auf Filmarchive der ausgestrahlten Fernsehbeiträge im Internet zugreifen zu
    können, die mit Hilfe seiner Gebühren produziert und bereitgestellt werden.

    Wenn es nach den wirtschaftlichen Interessen des
    BDZV geht, sollen diese Fernsehbeiträge künftig nach wenigen Tagen gelöscht
    werden. Als Gebührenzahler fragt man sich, mit welchem Recht und aus welchen
    Motiven der BDZV dafür sorgen will, dass dieses Informationsangebot künftig
    beschnitten wird. Ein Produkt des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ist
    ein Produkt für den Gebührenzahler. Anderen Stellen wie dem BDZV steht es
    nicht zu darüber zu befinden, ob, wie, wie lange und in welcher Form der
    Gebührenzahler auf sein Produkt zugreifen darf. Wenn solche Bestrebungen Erfolg
    hätten, käme dies einer Beschränkung der Informationsfreiheit gleich.
    Fernsehbeiträge, die der Gebührenzahler finanziert hat, müsste er sich
    nach Ablauf 1 Woche an anderer Stelle oder auf anderem Wege erneut beschaffen,
    wenn die Vorstellungen des BDZV Realität werden würden.

    Ein solches Gesetz wäre absurd und nicht zu
    rechtfertigen. Es wäre das Gleiche, wie wenn sich der Bürger ein Buch kaufen
    und gezwungen werden würde, es nach einer Woche wegzuwerfen, um es an anderer
    Stelle erneut zu kaufen. Das darf nicht Richtschnur für politisches Handeln und
    zum Gesetz werden, so verständlich die erkennbar wirtschaftlichen Interessen
    der deutschen Zeitungsverleger auch sein mögen, die das Internet wohl als
    wichtigen Teil ihrer Zukunft sehen. Aber: Es darf nicht erzwungen werden, dass
    der Gebührenzahler und Fernsehkonsument an seinen Rechten beschnitten wird und
    am Ende für die gleiche Sache auch noch mehrfach zur Kasse gebeten wird, weil
    die unliebsame öffentlich-rechtliche Informationskonkurrenz per Gesetz
    ausgeschaltet wird. Das würden manche Zeitgenossen mit dem üblen Begriff
    "Abzocke" belegen. Wir haben mehr als genügend von solchen Missbräuchen
    in unserem Land.

    Darum bitte ich Sie eindringlich nicht zuzulassen,
    dass die Lobbyisten-Initiative des BDZV im Raum der Politik Erfolg hat. Das
    Recht des Gebührenzahlers auf unbeschränkte Bereitstellung und freien Zugang
    des Informationsangebotes des öffentlich-rechtlichen Fernsehens darf nicht
    beschnitten werden. Setzen Sie sich bitte dafür ein, das die
    Informationsfreiheit nicht dem "Kassemachen" von Partikularinteressen
    geopfert wird. Ein wichtiger Teil des Informationsangebotes des
    öffentlich-rechtlichen Fernsehens würde nämlich nur noch für den zur Verfügung
    stehen, der dafür genug bezahlen kann. Denn darauf würde das Ganze letztlich
    hinauslaufen. Mit Gemeinwohl hat das nichts zu tun. Die Politik ist aber dem
    Gemeinwohl verpflichtet.

    Mit
    freundlichen Grüßen

    gez. Kurt J. Heinz

     

  • Besondere Hinweise


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    Evangelium Pfingstsonntag (nach Johannes 20,19-23)

  • Erster genmanipulierter menschlicher Embryo in den USA

    Erster genmanipulierter menschlicher Embryo in den USA

    Kommt das Designerbaby vor oder nach der Chimäre?

    von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM, 17.05.08) Die Christian Post publizierte am 13.05.08 einen Artikel von Malcom Ritter (Associated Press), der über eine erstmals geglückte Genmanipulation am menschlichen Embryo berichtet. In New York in den USA ist es demnach gelungen, einen Embryo mit künstlich modifizierten Genen zu erzeugen. Nach fünf Tagen hat man den Embryo jedoch absterben lassen, sagen die Forscher. Sie hätten keine Erlaubnis gehabt, den Embryo weiter leben zu lassen, sie bräuchten jedoch eine längere Entwicklung des Embryos und weitere Versuche für ihre Forschung.

    Der Versuch liegt schon etliche Monate zurück, erhitzt aber erst jetzt die Gemüter in der Öffentlichkeit, nachdem in London die Sunday Times am 11.05.08 in einem Artikel von Sarah-Kate Templeton darüber berichtete. Während Kritiker dieses Versuchs sagen, dies sei ein Schritt zur Produktion von Designerkindern, halten die Befürworter dagegen, man habe für diesen Versuch nur einen lebensuntauglichen Embryo verwendet, der ohnehin abgestorben wäre. "Niemand von uns will Designerkinder", sagte Dr. Zev Rosenwaks, Direktor des Center for Reproductive Medicine and Infertility (Zentrum für Reproduktions- und Unfruchtbarkeitsmedizin) vom NewYork-Presbyterian/Weill Cornell Medical Center .

    Die Idee, die hinter dem sogenannten "Designerbaby" steckt ist die, dass Wissenschaftler eines Tages bestimmte Gene in Embryos injizieren, um Kinder mit besonderer Intelligenz oder körperlichen Fähigkeiten zu produzieren. Solche Genmanipulationen an Embryos oder sich reproduzierenden Zellen wären von dauerhafter Natur für den Menschen. Gene, die einem Embryo oder reproduzierenden Zellen injiziert werden, wirken sich im Verlauf des Entwicklungsprozesses im gesamten menschlichen Körper aus und werden auch an künftige Generationen weitergegeben. Hiergegen erheben Kritiker ihre Stimme. Aus ihrer Sicht führt dies dazu, dass eine ungleiche Gesellschaft entstehen würde aus Menschen, von denen die einen genetisch überlegen und die anderen unterlegen seien.

    Rosenwaks und seine Forscherkollegen nahmen für Ihre Experimente einen Embryo, der überzählige Chromosomen hatte, und deswegen nicht lebensfähig gewesen sei. Die Forscher brachten an diesem Embryo ein Gen ein, das als Marker im zeitlichen Verlauf der Entwicklung gut beobachtbar ist und schafften es, dass die embryonalen Zellen das Gen aufnahmen und in den Stammzellen vererbt wurde. Man habe diesen Versuch gemacht um zu sehen, weshalb Embryos, deren Gene nicht der Standardzahl entsprechen, nicht lebensfähig seien. Von diesem Versuchsembryo seien keine Stammzellen aufbewahrt worden, weil solche Embryos sich nicht gut genug entwickelten, um Stammzellen zu erzeugen.

    Marcy Darnovsky, vom Center for Genetics and Society, kritisierte das Tun der Forscher. Hier werden Techniken entwickelt, die andere zur Produktion genmanipulierter Menschen nutzen könnten, und dies geschieht alles ohne jede öffentliche Debatte", so Darnovsky. Andere Gruppen wie Human Genetics Alert , übten ähnliche Kritik.

    Die Leiterin des Genetics and Public Policy Center in Washington, D.C. Kathy Hudson, zeigte sich weniger besorgt. Sie machte deutlich, dass es bis zur Produktion eines Designerkindes noch ein weiter Schritt sei. Die Vorstellung, genmanipulierte Kinder zu erzeugen, sei unverändert eine technisch schwierige Herausforderung, die noch nicht bewältigt sei. "Wir sind nicht einmal nahe dran, dies richtig tun zu können", meinte sie, und "es wäre ethisch unakzeptabel so etwas zu tun, wenn es nicht sicher gehandhabt werden kann." Auch wenn der Widerstreit groß ist und das technische Können dazu noch nicht beherrscht wird, dürften die Versuche der amerikanischen Forscher dazu beigetragen haben, die Vorstellung von der Entstehung genmanipulierter Designerkinder irgendwann Realität werden zu lassen, trotz aller ethischen Bedenken und trotz aller medizinischen und sozialen Risiken.

    Wie bei so vielen wissenschaftlichen und technischen Errungenschaften liegen Fluch und Segen dicht beieinander. Ambivalenz des Fortschritts, wie es der Physiker und Philosoph Carl Friedrich von Weizsäcker bezeichnet hat. Während man die Technik der Genmanipulation einerseits dazu nutzen könnte, krankhafte Gene, die für Krebs oder andere Leiden Ursache sein könnten, zu modifizieren und heilend einzusetzen, steht andererseits zu befürchten, dass die gleiche Technik zur Züchtung von künstlichen Menschen mit selektiven Eigenschaften genutzt werden könnte. Dies könnte alle bisher gekannten Dimensionen der menschlichen Entwicklung sprengen. Für Christen wäre es ein grundlegender Eingriff in Gottes Schöpfung, für Evolutionisten wäre es - zumindest in die Zukunft gesehen - wohl das Ende eines Entwicklungsprozesses, der durch Naturgesetze und Zufall bestimmt ist.

    Folgt man der historischen Erfahrung, wird es wohl irgendwann zur Entwicklung des ersten genmanipulierten Kindes und eines sogenannten Designerkindes kommen, darf vermutet werden. Zu den offenen Fragen gehört die Frage nach den Risiken und der Vereinbarkeit mit den ethischen Grundsätzen für die menschliche Existenz. Diese Fragen werden irgendwann beantwortet werden müssen, es fragt sich nur wann, vor oder nach der Produktion der Chimäre? In Großbritannien bereitet man sich bereits auf diesen Schritt vor. Dort werden unter der Bezeichnung "The Human Fertilisation and Embryology Bill" gerade die gesetzlichen Regelungen beraten, mit denen die Schaffung genmanipulierter Embryos für Forschungszwecke legalisiert werden soll.

  • Männertag - Männer unter sich


    Männer unter sich...

    • gemeinsames Essen
    • männliche Unternehmungen
    • thematischer Austausch
    • Bogenschießen


    Folgeveranstaltungen:

    - 4. Juli - die Motorsäge beherrschen
    - 1. August - Quad fahren
    - 5. September - Ein Cowboy als Mann,

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    Mitteltalhof - 34260 Kaufungen
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