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Veranstaltungen

  • 19./20.10.08


    20.10.08

    Sarkozy in Washington gegen Hedgefonds, Steueroasen und unkontrollierte Finanzinstitutionen

    (MEDRUM) Beim gestrigen Treffen mit dem Präsidenten der USA in Washington sprach sich der französische Staatspräsident gegen das ungezügelte Treiben an den internationalen Finanzmärkten aus. ... lesen Sie mehr...


    20.10.08

    Bekenntnisschule im Raum Paderborn braucht christliche LehrerInnen

    (MEDRUM) Eltern im Raum Paderborn suchen Lehrerinnen und Lehrer, um ihre Kinder an einer christliche Bekenntnisschule unterrichten zu können. ... lesen Sie mehr...


    19.10.08

    Mutter mit 18 Monate altem, nacktem Kind bei 11 Grad auf dem Fahrrad unterwegs

    (MEDRUM) Die Zeitung DIE WELT berichtete am 17.10.08 über den Fall einer 32-jährigen Rechtsanwältin, die ihre 18 Monate alte Tochter nackt auf den Kindersitz ihres Fahrrades packte und anschließend bei einer Temperatur von 11 Grad mit dem Kind durch München fuhr. ... lesen Sie mehr...


    19.10.08

    Evangelium nach Matthäus 22,15-21 ( 29. Sonntag im Jahreskreis )

    Damals kamen die Pharisäer zusammen und beschlossen, Jesus mit einer Frage eine Falle zu stellen. ... lesen Sie mehr...


     

     

  • Konflikt Eltern und Schule

     


    20.10.08

     

    Bekenntnisschule im Raum Paderborn braucht christliche LehrerInnen

    (MEDRUM) Eltern im Raum Paderborn suchen Lehrerinnen und Lehrer, um ihre Kinder an einer christlichen Bekenntnisschule unterrichten zu können. ... lesen Sie mehr...



  • Ersatzschule

     


     

    20.10.08

    Bekenntnisschule im Raum Paderborn braucht christliche LehrerInnen

    (MEDRUM) Eltern im Raum Paderborn suchen Lehrerinnen und Lehrer, um ihre Kinder an einer christlichen Bekenntnisschule unterrichten zu können. ... lesen Sie mehr...



  • DIE LINKE: "Kundgebung von 'pro-Köln e.V.' war volksverhetzend ausgerichtet"


    20.10.08

    DIE LINKE: "Kundgebung von 'pro-Köln e.V.' war volksverhetzend ausgerichtet"

    (MEDRUM) In einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung stellt die Fraktion der Partei DIE LINKE fest, dass die Kundgebung von "pro-Köln e.V." beim "Anti-Islamisierungskongreß" in Köln "volksverhetzend" ausgerichtet gewesen sei.

    Die Partei DIE LINKE macht in ihrer kleinen parlamentarischen Anfrage ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Kundgebung von "pro-Köln e.V.". Sie fragt die Bundesregierung, weshalb es nicht zu einem inhaltlich begründeten Verbot der Kundgebung und des Kongresses gekommen sei, obwohl sie volksverhetzend ausgerichtet gewesen seien. Ebenso fragt sie die Bundesregierung, ob sie selbst auf ein Verbot hingewirkt habe, und falls dies der Fall gewesen ist, weshalb es dann nicht zu einem Verbot gekommen sei.

    Nach § 130 des Strafgesetzbuches macht sich der Volksverhetzung schuldig:

    "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet."

    Volksverhetzung wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Ali Al Dailami, migrationspolitischer Sprecher der LINKEN, hatte sich bereits im Vorfeld mit den Vorwürfen des Rassismus, Faschismus und Rechtsextremismus gegen die Veranstaltung gewandt und zum Protest aufgerufen. Er hatte erklärt, "pro Köln" sei eine "selbsternannte Bürgerbewegung", bei der es sich in Wirklichkeit um eine rechtsextreme Gruppierung handele."

    Aus Gründen der Sicherheit wurde die Durchführung der Kundgebung untersagt. Tausende von Demonstranten hatten den Zugang zum Heumarkt in Köln blockiert, auf dem die Kundgebung stattfinden sollte.


    MEDRUM-Artikel -> Kundgebung des "Anti-Islamisierungskongresses" in Köln aus Sicherheitsgründen verboten


  • Sexualerziehung im Schulgesetz von NRW


    Sexualerziehung im Schulgesetz von NRW (Schulgesetz NRW – SchulG)

    In § 33 Sexualerziehung heißt es im Schulgesetz von NRW:

    (1) Die fächerübergreifende schulische Sexualerziehung ergänzt die Sexualerziehung durch die Eltern. Ihr Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler alters- und entwicklungsgemäß mit den biologischen, ethischen, sozialen und kulturellen Fragen der Sexualität vertraut zu machen und ihnen zu helfen, ihr Leben bewusst und in freier Entscheidung sowie in Verantwortung sich und anderen gegenüber zu gestalten. Sie soll junge Menschen unterstützen, in Fragen der Sexualität eigene Wertvorstellungen zu entwickeln und sie zu einem selbstbestimmten und selbstbewussten Umgang mit der eigenen Sexualität zu befähigen. Darüber hinaus sollen Schülerinnen und Schüler für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Partnerin oder dem Partner sensibilisiert und auf ihre gleichberechtigte Rolle in Ehe, Familie und anderen Partnerschaften vorbereitet werden. Die Sexualerziehung dient der Förderung der Akzeptanz unter allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und Identität und den damit verbundenen Beziehungen und Lebensweisen.

    (2) Die Eltern sind über Ziel, Inhalt, Methoden und Medien der Sexualerziehung rechtzeitig zu informieren.


     

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