29.04.15
Bayerische Rundfunkrat interessiert Diffamierung nicht
Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk kehren schlimme Sitten ein
(MEDRUM) Der Bayerische Rundfunk 2 strahlte eine Sendung aus, die zu einer Vielzahl von Programmbeschwerden führte. Beschwerden wurden insbesondere eingereicht, weil in der Sendung Personen und Personengruppen diffamiert wurden. Doch der Rundfunkrat sah keinen Grund, sich von der Sendung oder zumindest von Diffamierungen zu distanzieren. Er räumte lediglich ein, dass der Beitrag handwerklich nicht immer gelungen sei.
Der Hörfunkausschuss des Rundfunkrates hat sich mit der Kritik an der Sendung befasst und die teilweise massive Kritik im Grundsatz zurückgewiesen. Er stellte fest: "Der Hörfunkausschuss kann nicht erkennen, dass der Beitrag 'APO von christlich-rechts?' gesetzlichen Vorgaben oder Programmgrundsätzen zuwiderläuft." Zwar räumt er auch Mängel ein, verwies diese aber in den "handwerklichen" Bereich. , die ausdrücklich zu bedauern seien.
wenn er die Arbeit einzelner Verbände und Publizisten daraufhin hinterfragt, ob sie der freiheitlich-demokratischen Ordnung zuträglich sind. Dies gilt auch und gerade dann, wenn diese den Anspruch erheben, die vorpolitischen oder rechtlichen Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung zu verteidigen. Der Ausschuss erkennt dieses mutige, investigative Unterfangen ausdrücklich als lohnend an, stellt jedoch fest, dass die handwerkliche Umsetzung nicht immer gelungen ist: