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Veranstaltungen

  • Keine große Zuneigung von Journalisten zu Unionsparteien

    Zum Mainstream in der Medienlandschaft


    Keine große Zuneigung von Journalisten zu Unionsparteien

    (MEDRUM) Besonders Skandalsendungen wie die Sendung von Anne Will über "Rot-Rot" in Berlin oder die Sendung von Johannes B. Kerner zu Eva Hermann geben Zeitgenossen Anlass, den Mainstream der Medien zu kritisieren. Auch die christlichen Kirchen oder ihre Angehörigen sehen Grund zur Kritik, wenn christliche Themen nicht angemessen in den Medien dargestellt werden, zum Beispiel wenn hohe Repräsentanten wie Kardinal Meisner oder Bischof Mixa misinterpretiert oder durch die Medien an die Wand der Schelte gestellt werden.

    Hintergründe, die darüber Aufschluss geben können, weshalb den Medien ein bestimmter Mainstream zugeordnet werden könnte, liefert eine Studie der Universität Hamburg über den Journalismus in Deutschland. Nach den Erkenntnissen dieser Studie sind weniger als 10 Prozent der Journalisten der CDU/CSU zugeneigt. Hätten allein Journalisten aufgrund ihrer parteilichen Neigung den Bundestag bei der letzten Wahl zu wählen gehabt, hätte Rot-Grün eine satte absolute Mehrheit von mehr als 60 Prozent der Stimmen erhalten und Bündnis90/Die Grünen hätten als stärkste Partei mit über 35 % der Stimmen die Kanzlerin oder den Kanzler gestellt. Die Zuneigung zur PDS fiel vor 3 Jahren noch äußerst gering aus. Sie betrug lediglich 0,8 Prozent. Von einem repräsentativen Journalismus könnte also, gemessen am Kriterium der Neigung zu Parteien, nicht gesprochen werden.

    Diese Einschätzung basiert auf einer Umfrage, die die Universiät Hamburg im Jahr 2005 durchgeführt hatte. Etwa 20 Prozent der Journalisten gaben dabei an, keiner Partei zuzuneigen. Als medienexterner Größe messen die Journalisten den Parteien aber selbst keinen großen Einfluss auf den Journalismus bei. Für unbedeutend halten die Journalisten auch die Kirchen. Nur 3 Prozent waren der Auffassung, dass die Kirchen einflussreich für die journalistische Arbeit seien. Den Haupteinfluss sehen sie bei den medieninternen "Bossen", den
    Ressortleitern und den Chefs vom Dienst. Ca. 40 Prozent antworteten,
    diesen seien einflussreich für die journalistische Arbeit.

  • Kath.net und idea berichten über Russisch-Orthodoxe als Faustkämpfer

    Kath.net und idea berichten über Russisch-Orthodoxe als Faustkämpfer

    Anhänger und Gegner von Erzbischof Diomid lassen Ikonen und Kruzifixe fliegen

    (MEDRUM) Ein Faustkampf russisch-orthodoxer Christen ist Gegenstand der Berichterstattung von "kath.net" und "idea". Vor der größten Moskauer Kirche seien Ende Juni die Fäuste geflogen. Der 47-jährige russisch-orthodoxe Erzbischof Diomid aus der ostsibirischen Diözese Tschukotka habe „Ökumenismus" als Irrlehre bezeichnet und das Moskauer Patriarchat wegen dessen angeblich zu ökumenefreundlicher Haltung kritisiert. Mit Ikonen und Kruzifixen seien Anhänger und Gegner Diomids am 24. Juni auf dem Vorplatz der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale aufeinander losgegangen. Das Handgemenge sei von Polizisten beendet worden.

  • Markus Lanz: Gesprächsrunde zum Thema "Kind um jeden Preis"

    Markus Lanz: Gesprächsrunde zum Thema "Kind um jeden Preis"

    Programmhinweis

    Heute, 3. Juli, um 00.00 Uhr sendet das ZDF die Gesprächsrunde mit "Markus Lanz" zum Thema: "Kind um jeden Preis". Als Gäste sind geladen:

    Felicitas Schirow
    wollte unbedingt ein Kind, obwohl sie unfruchtbar ist. Die 51-Jährige fand eine Eizellenspenderin, ließ sie von ihrem Mann befruchten und in ihre Gebärmutter einpflanzen. Weil dieses Verfahren in Deutschland verboten ist, wurde der Eingriff in Tschechien vorgenommen. Vor drei Monaten wurde dann Sohn Luca Joel geboren. Warum die glückliche Mutter die Strapazen der schwierigen Schwangerschaft und Kosten in Höhe von 50.000 Euro für den Nachwuchs auf sich nahm, erzählt sie Markus Lanz.

    Prof. Dr. med. Heribert Kentenich
    setzt sich für die Lockerung des Embryonenschutzgesetzes ein. Der Reproduktionsmediziner hat schon etwa 1000 Müttern mit Hilfe von künstlicher Befruchtung zu Kindern verholfen.

    Dr. Giovanni Maio
    ist Professor für Bioethik. Der Ethiker hält eine Lockerung des deutschen Embryonenschutzgesetzes für nicht vertretbar und spricht sich gegen eine Selektion im Reagenzglas aus.

    In der Auseinandersetzung mit der Reproduktionsmedizin wird sich Dr. Giovanni Maio für den Embryonenschutz aussprechen, da die Reproduktionsmediziner durch neue Verfahren überzählige Embryonen in Kauf nehmen wollen, um ihre Schwangerschaftsraten zu steigern. Er hofft, dass die Diskussion ihm die Gelegenheit dazu geben wird, seinen kritischen Standpunkt zu diesen lebensgefährdenden Techniken adäquat zu vertreten und würde sich freuen, wenn möglichst viele die Diskussion verfolgen würden.


    Aussagen des Deutschen
    Ethikrates zum menschlichen Leben

    aus dem Jahr 2001

    „... besteht zwar Einigkeit darüber, dass der Schutz menschlichen Lebens ein vorrangiges
    moralisches und verfas­
    sungsrechtliches Gebot darstellt; Uneinigkeit herrscht
    aber über
    die
    Reichweite des Schutzanspruchs, der menschlichem Leben
    während seiner frühen embryonalen
    Entwicklung zukommen
    sollte.
    ...“

    „Entscheidende Bezugspunkte sind die
    Unantastbarkeit der
    Menschenwürde und die grundlegende Bedeutung des
    Lebens­
    schutzes. Auch wenn im Nationalen Ethikrat, nicht anders
    als in
    Gesellschaft und Politik, die Meinungen darüber
    auseinander gehen, ob der Embryo im frühesten Stadium Träger der Men­
    schenwürde
    ist und welche Konsequenzen für seinen Anspruch
    auf Lebensschutz daraus zu
    ziehen sind, besteht jedoch Einig­
    keit darüber, dass die Würde des
    Menschen verbietet, Embryo­
    nen vor der Nidation

    [1]


    für beliebige Zwecke zu verwenden.“

    „Denn die Stammzellgewinnung erfolgt in den
    ersten Tagen nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, also vor dem
    Zeitpunkt, zu dem bei ungestörter natürlicher Entwicklung die Einnistung in die
    Gebärmutterschleimhaut (Nidation) beginnt. Aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2
    Satz 1 GG lässt sich weder ein Würdeschutz noch ein »absoluter« Lebensschutz
    dieses frühen embryonalen Lebens ableiten. Die gegenteilige Auffassung vermengt
    nicht allein die
    Gewährleistungsgehalte beider
    Normen; sie übergeht insbesondere auch die zentrale Frage nach der
    Rechtsträgerschaft, also den Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um in vollem
    Umfang am Lebens- oder auch Würdeschutz teilzuhaben.“

    „Insgesamt zeigt sich, dass dem Grundgesetz das
    Konzept ei­nes individuellen Grundrechtsschutzes und der allgemeinen
    Rechtsordnung das Konzept eines vorgeburtlich abgestuften Le­bensschutzes zugrunde
    liegt, das im Einklang mit begründeten ethischen Überzeugungen und unseren
    moralischen Intuitio­nen steht.“

    „Für eine entsprechende
    normative Betrach­
    tung
    zum Beginn des Lebens ist konstitutiv, dass sowohl unse­
    ren ethischen Grundüberzeugungen als auch den
    einschlägigen
    Rechtsregeln Stufungen der moralischen Wertung und
    des
    rechtlichen Schutzes zugrunde liegen, die den Phasen der
    Ent­
    wicklung
    menschlichen Lebens entsprechen. In
    allen entwi­ckelten Rechtsordnungen wird die Tötung eines geborenen Menschen stärker bestraft als die eines
    Ungeborenen. Ein sie­
    ben Monate alter Fötus genießt stärkeren
    rechtlichen Schutz und größeren moralischen Respekt als ein Embryo drei Wochen nach der Nidation. Mit der Geburt wird der moralische Respekt unbedingt, und das Lebensrecht lässt
    dann Abwägungen und
    Differenzierungen grundsätzlich nicht mehr zu.“

    Für die hier zu betrachtende Entwicklungsphase noch vor der
    Nidationsfähigkeit gilt, dass wir es dabei zwar mit artspezifi­schem
    menschlichen Leben (human life), noch nicht aber mit individuellem und personalem Leben (human being) zu tun ha­ben.
    Bis zur Ausbildung des so genannten Primitivstreifens (12.–14. Tag nach der
    Befruchtung) besteht die Möglichkeit
    der Mehrlingsbildung eines jeden so definierten Embryos. Zumin­dest bis zu
    diesem Zeitpunkt hat sich noch kein individueller Mensch entwickelt, der allein
    als Träger von Grundrechten in Betracht kommt. Dem lässt sich nicht überzeugend
    das so genannte Poten­zialitätsargument
    entgegenhalten, wonach die in der
    embryo­nalen Frühform angelegte
    Möglichkeit, zu einem Menschen heranzuwachsen, genügen soll, um diese unter den
    vollen Schutz des Lebensrechts zu stellen.
    Das Potenzialitätsargument
    mag zwar
    ausreichen, um einen »besonderen« Status des Emb­
    ryos zu rechtfertigen, kann aber nicht einen moralischen und rechtlichen Status begründen, der mit dem eines
    Fötus oder ge­
    borenen Menschen
    vergleichbar wäre.
    dass mit der
    Festlegung des genetischen Programms diese Früh­
    form embryonalen Lebens bereits in rechtsethisch entscheiden­der
    Weise mit dem geborenen Menschen, zu dem sie sich entwickeln könnte, identisch ist. Diese These würde verkennen, dass der Mensch mehr ist als die Summe seiner Gene
    und dass
    seine Identität sich nicht im Vollzug seines genetischen Pro­gramms erschöpft: Auch eineiige Zwillinge sind
    genetisch iden­
    tisch, ohne dieselbe personale Identität zu besitzen.“

    „In der ethischen Diskussion wird weiter
    vertreten, schon der
    frühe Embryo sei aufgrund seiner
    Gottesebenbildlichkeit eben­
    so zu schützen wie der geborene
    Mensch. Doch beruht diese
    Sicht auf religiösen Glaubenssätzen über Schöpfung und Schöp­ferwillen, die zwar Respekt und Achtung verdienen,
    aber nicht
    das Fundament einer
    allgemeinverbindlichen säkularen Moral
    und entsprechender
    Rechtsregelungen bilden können.“

    „Schließlich leuchtet auch das Argument nicht ein, die Ver­schmelzung
    von Ei- und Samenzelle sei der einzige willkürfrei zu bestimmende Einschnitt in
    einem ansonsten kontinuierlich ablaufenden Prozess der Entstehung menschlichen
    Lebens. Von zumindest gleicher, wenn nicht höherer Evidenz ist etwa die
    Nidation, die aus dem Embryo erst eine »Leibesfrucht« macht und unabdingbare
    Voraussetzung seiner weiteren Ent­wicklung ist. Setzt man die Zäsur für den
    Lebensschutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG hier, so cum grano salis zu einem
    Zeitpunkt, an dem aus artspezifischem menschlichen Leben ein biologisch
    individualisierter Embryo geworden ist.“

    „Doch selbst wenn man den grundgesetzlichen Lebensschutz bereits mit
    dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnen lässt, schließt
    dies nicht aus, dass der Gesetzgeber einen abgestuften vorgeburtlichen
    Lebensschutz auf den Gesetzesvorbehalt des Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG stützt. Im
    einen wie im anderen Fall nimmt man eine jener vielen Stufungen vor, die
    verbreiteter moralischer Empfindung und ethischer Beurteilung entsprechen und
    die in allen Rechtsordnungen etwas ganz Selbstver­ständliches sind. An solchen
    Stufungen ist auch die bundes­deutsche Rechtsordnung reich, wie dies nicht
    zuletzt die den Schwangerschaftsabbruch regelnden Normen (insbesondere die
    Dreimonatsfrist für den Abbruch nach erfolgter Beratung) und die Zulässigkeit
    des Gebrauchs von so genannten Nida­tionshemmern (Spirale) zum Ausdruck
    bringen.“

    „Postuliert man hingegen für Embryonen in vitro den gleichen Lebens- und Würdeschutz wie für geborene Menschen, so zieht das schwerwiegende und nicht zu rechtfertigende rechtliche Wertungswidersprüche nach sich. Denn nach dem
    derzeit gel­
    tenden und verfassungsrechtlich unumstrittenen Recht ist die Verwendung nidationshemmender
    Mittel, die befruchtete Ei­
    zellen an der Einnistung hindern und somit
    Embryonen ab­töten, uneingeschränkt
    möglich. Dieser Befund wird auch nicht
    dadurch
    infrage gestellt, dass die Nidationshemmer vielleicht
    in vielen Fällen schon die Befruchtung
    verhindern. Der Gesetz­
    geber ging
    seit jeher davon aus, dass die Nidation gehemmt wird,
    und hat dies ebenso für zulässig erklärt wie das
    Bundesverfas­
    sungsgericht in seiner einschlägigen Judikatur.“



    [1]

    Mit Nidation
    wird die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutterschleimhaut
    bezeichnet.


    Für ethische Grundsatzfragen, wie sie sich zum Beispiel beim Thema der künstlichen Befruchtung stellen, hat der Deutsche Bundestag einen Ethikrat gewählt. Er ist ein parlamentarisches Gremium, das auch als erster Ansprechpartner für den Deutschen Ethikrat ist. -> Ethikrat des Deutschen Bundestages


     

  • Priesterbruderschaft St. Pius X. zur Frage des Ultimatums von Kardinal Castrillón Hoyos

    03.07.08


    Priesterbruderschaft St. Pius X. zur Frage des Ultimatums von Kardinal Castrillón Hoyos

    Das Generalhaus der Priesterbruderschaft St. Pius X. bezüglich der Antwort auf das Ultimatum, das der Bruderschaft gestellt wurde, hat folgende Erklärung abgegeben:

    Am 4. Juni 2008 hat sich Mgr.
    Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X., begleitet
    von Pater Alain-Marc Nély, dem 2. Generalassistenten, auf die Bitte von
    Kardinal Dario Castrillón Hoyos, Präsident der Päpstlichen Kommission
    Ecclesia Dei, nach Rom begeben.

    Im Verlauf der Unterhaltung hat
    ihm der Kardinal ein Memorandum in Form eines Ultimatums überreicht und
    gefordert, bis zum Ende des Monats Juni darauf zu antworten. Am 23. Juni machte
    die italienische Tageszeitung
    Il Giornale
    entgegen der gebräuchlichen Umgangsform die Existenz dieses Ultimatums bekannt
    und gab am folgenden Tag in ihrer elektronischen Ausgabe den Inhalt preis. Die
    Information wurde in den folgenden Tagen durch die gesamte internationale
    Presse aufgegriffen. So kam zur Dringlichkeit des Ultimatums der Druck der
    Massenmedien hinzu.

    Das Dokument von Kardinal
    Castrillón Hoyos stellt fünf Forderungen auf: Außer einer positiven Antwort vor
    Ende Juni muss sich die Priesterbruderschaft St. Pius X. in der Person ihres
    Generaloberen zu Folgendem verpflichten:

    1. Zu „einer der Großherzigkeit des Papstes
      entsprechenden Antwort“;
    2. zum „Vermeiden jeder öffentlichen Stellungnahme,
      welche die Person des Heiligen Vaters nicht respektieren würde und die
      negativ wäre für die kirchliche Liebe“;
    3. zum „Vermeiden der Anmaßung eines über dem Heiligen
      Vater stehenden Lehramtes und der Darstellung der Bruderschaft als in
      Opposition zur Kirche stehend“;
    4. „den Willen
      zu bezeugen, in aller kirchlichen Liebe ehrlich zu handeln und in der
      Ehrfurcht vor der Autorität des Stellvertreters Christi“.

    Man sieht, wie der sehr
    allgemeine, um nicht zu sagen ungenaue Charakter der vorgebrachten Forderungen
    sich bemerkenswert abhebt von der Dringlichkeit des Ultimatums. Diese
    Bedingungen scheinen eher ein günstiges Klima für einen zukünftigen Dialog im
    Auge zu haben als genaue Verpflichtungen bezüglich feststehender Punkte. Die
    Priesterbruderschaft St. Pius X. wünscht, dass dieser Dialog im lehrmäßigen
    Bereich geführt werde und alle Fragen einschließt, welche, wenn sie umgangen
    würden, das Risiko eines in der Überstürzung erarbeiteten kirchenrechtlichen
    Status nichtig machen würden. Sie glaubt, dass die Zurücknahme der
    Exkommunikationsdekrete des Jahres 1988 die ruhige Gelassenheit eines solchen
    Dialoges begünstigen würde.

    Die Priesterbruderschaft St. Pius
    X. maßt sich nicht an, ein über dem Heiligen Vater stehendes Lehramt auszuüben,
    noch sucht sie sich der Kirche zu widersetzen. In der Nachfolge ihres Gründers
    will sie weitergeben, was sie selbst empfangen hat, d. h. „was immer, was
    überall und was von allen geglaubt worden ist“. Sie macht das
    Glaubensbekenntnis von Erzbischof Lefebvre vom 24. September 1975, das er an
    Paul VI. richtete, zum ihrigen: „Jesus Christus hat seinem Stellvertreter das
    Amt übertragen, seine Brüder im Glauben zu stärken und ihn beauftragt, darüber
    zu wachen, dass jeder Bischof das Glaubensgut treu bewahrt, gemäß den Worten
    des hl. Paulus an Timotheus.“

    In diesem Sinn hat Mgr. Fellay am
    Donnerstag, dem 26. Juni 2008 auf das Ultimatum hin Papst Benedikt XVI.
    geantwortet. Kardinal Castrillón Hoyos
    hat am Tag darauf einfach den Eingang dieser Antwort bestätigt.

    Bis auf weitreichendere
    Informationen wird es keinen Kommentar geben.

    Menzingen, am 1. 07. 2008


     

    Die Priesterbruderschaft St. Pius X. erklärt über sich selbst: 

    Die Priesterbruderschaft St. Pius X. wurde am 1. November 1970 durch den Bischof von Freiburg, Genf und Lausanne, Mgr. Charrière, als Glied der römisch-katholischen Kirche kanonisch errichtet. Ihr Gründer ist der französische Erzbischof Marcel Lefebvre (1905-1991), ehemaliger Missionar und Apostolischer Delegat für das französischsprechende Afrika.

    Im Jahre 1974 erklärte Mgr. Lefebvre: "Wir hängen mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele am katholischen Rom, der Hüterin des katholischen Glaubens und der für die Erhaltung dieses Glaubens notwendigen Traditionen, am Ewigen Rom, der Lehrerin der Weisheit und Wahrheit. Wir lehnen es hingegen ab, und haben es immer abgelehnt, dem Rom der neo-modernistischen und neo-protestantischen Tendenz zu folgen, die klar im Zweiten Vatikanischen Konzil und nach dem Konzil in allen Reformen, die daraus hervorgingen, zum Durchbruch kamen."

    Insbesondere lehnt die Priesterbruderschaft St. Pius X. die Umformung der hl. Messe ab, wie sie im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils durchgeführt wurde. Die sog. "Neue Messe" Papst Pauls VI. enthält nach den Worten Erzbischof Lefebvres "ein für den Glauben schädliches Gift".


  • Friedrich Merz steht mit seiner Kritik an der Regierungspolitik nicht alleine da

    03. Juli 2008



    Friedrich Merz steht mit seiner Kritik an der Regierungspolitik in der Union nicht alleine da

    Auch CSU-Chef Huber fordert Verbesserungen für Bürger und Familien

    Im Gespräch mit der "FAZ" (Freitagsausgabe) äußerte sich auch der CSU-Vorsitzende Erwin Huber besorgt über die schwachen Umfragewerte der Union. Er erklärte, dass sich die CDU und CSU nicht auf die Popularität der Bundeskanzlerin verlassen dürften, sondern ihr Parteiprofil schärfen müssten.

    Huber habe die Politik einiger Kabinettsmitglieder angegriffen, indem er Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) als „entlarvend" unsozial und Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen als „ungerecht" bezeichnet habe, berichtet die FAZ. Erwin Huber kritisiert damit die gegenwärtige Politik der Regierung in ähnlicher Weise wie Friedrich Merz (MEDRUM-Artikel).

    Bei der Bundesratssitzung an diesem Freitag will Bayern einen
    Gesetzesantrag zur Erhöhung der Pendlerpauschale, des Kinderfreibetrags und des
    Kindergelds einbringen.

    In der Wiedereinführung der vollen Pendlerpauschale sieht Huber kein Steuergeschenk oder eine Subvention, sondern „Glaubwürdigkeit und Gerechtigkeit". Da die große Koalition 2006 die Entlastung großer Unternehmen beschlossen und die Körperschaftsteuer auf 15 Prozent gesenkt habe, muss sie jetzt auch an die Arbeitnehmer denken, sonst gebe es ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem, sagte Huber. Er zeigte wenig Verständnis für die Haltung von Finanzminister Steinbrück (SPD), weil er die Pläne der CSU schlicht ablehne. Gegen diese Position des Finanzministers müsse die Union ihr Profil schärfen, sagte Huber.

    Die Vorschläge von Bundesfamilienministerin von der Leyen lehnt Huber ab, wonach die Familien erst ab dem dritten Kind mehr Kindergeld erhalten sollen. Der Vorschlag von Frau von der Leyen sei ungerecht, denn danach bekämen von den 17 Millionen Kindern in Deutschland gerade einmal 428.000 Kinder etwas von der Milliarde ab, also nicht einmal jedes zehnte Kind. Es wäre für die CSU völlig inakzeptabel, wenn die geplante Erhöhung an 84 Prozent der Eltern vorbeiginge. Familien mit ein und zwei Kindern dürften nicht im Stich gelassen werden, meinte Huber.

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