01.07.08
Weder überraschend noch verwunderlich -
Studie belegt Verdrossenheit und Vertrauensschwund der Bundesbürger
Demokratie muss an Werten und Tugenden festgemacht werden
von Kurt J. Heinz
(MEDRUM) Eine Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung kommt zur Erkenntnis, dass es bei vielen Bundesbürgern an Vertrauen in die Politik fehlt. Etwa die Hälfte der Wahlberechtigten kann sich vorstellen, im nächsten Jahr nicht zur Bundestagswahl zu gehen, so das Ergebnis der Umfragen des Münchener Instituts Polis/Sinus, die letzte Woche bekanntgegeben wurden.
Die Studie belegt, was durch die äußerst geringe Wahlbeteiligung bei den letzten Kommunalwahlen ohnehin schon sichtbar wurde. Die Skandale um führende Persönlichkeiten in diesem Land, zum Beispiel um den ehemaligen Chef der Deutschen Post AG, das skandalöse Verhalten von Wirtschaftsführern, die mehr um das Kassieren horrender Gehälter und Ablösesummen als um das Wohl ihres Unternehmens und seiner Mitarbeiter besorgt sind, das milliardenschwere Versagen der Landesbanken und ihrer Aufsichtsgremien oder auch die ausbeutungsgleichen Auswüchse im "Geschäft der Zeitarbeit" gehören zu den zahlreichen Erscheinungen, die das Vertrauen in die Politik untergraben und die Autorität derjenigen in Frage stellen, die Verantwortung in unserem Gemeinwesen tragen.
Frank Karl, Leiter der Abteilung Gesellschaftspolitische Information von der Friedrich-Ebert-Stiftung, wird vom "Tagesspiegel" mit den Worten zitiert "Ich fürchte, rund ein Drittel der Menschen hat sich schon von der Demokratie
verabschiedet“. Ob man diese Einschätzung teilt oder nicht, ob die Bundesbürger unverändert zur Demokratie stehen oder nicht, ist eine Frage, der man sehr genau auf den Grund gehen muss. Die Entwicklung eines Vertrauensschwundes wird durch die Studie, bei der 2500 Bundesbürger befragt wurden, jedenfalls eindeutig bestätigt. Eine wesentliche Ursache für die Distanz der Bürger wird in der Empfindung vieler Bürger sichtbar, dass es nicht gerecht zugehe. Nur noch etwa 60 Prozent sind der Auffassung, sie werden gerecht behandelt, aber mehr als ein Viertel aller Bürger beklagen ausdrücklich ungerechte Behandlung. Verstärkt werden solche Einstellungen durch Zukunftsängste. An eine bessere Zukunft glaubt nur noch jeder Dritte, der große Rest befürchtet aber Einschränkungen oder sieht für sich die
Gefahr, gesellschaftlich oder finanziell abzurutschen.
Die Studie bringt es nicht an den Tag. Sie liefert nicht wirklich überraschende Erkenntnisse. Wer das Geschehen aufmerksam beobachtet, analysiert und folgerichtige Schlüsse zog, wusste schon vorher, dass einiges nicht in Ordnung ist. Anlass zur Sorge gibt es jedenfalls schon seit einiger Zeit. So gab der
Ratsvorsitzende der evangelischen Landeskirchen Deutschlands seiner
Sorge Ausdruck, dass die Entwicklungen der jüngsten Zeit das Vertrauen
in das politische System gefährden können. Auch Friedrich Merz (CDU) hat erst vor wenigen Tagen seine Sorgen deutlich gemacht. Große Teile der Führung der CDU
hätten kein Gefühl mehr dafür, in welcher Situation sich normale Familien in
Deutschland befänden, meinte der CDU-Politiker Merz. Nicht nur in der CDU, möchte man hinzufügen. Warum laufen auch der SPD die Wähler weg?
Wo Politik sich mehr um die Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner zu kümmern scheint, als sich um das Gemeinwohl zu sorgen, wo Politik zum Showgeschäft zu verkommen scheint, wo Politik mehr durch demonstrative Akklamation und ungestümen Aktionismus wirkt als durch besonnenes, zielgerichtetes und kompetentes Handeln Zukunftschancen zu eröffnen, wo die Dinge schön geredet statt nüchtern und wirklichkeitsnah betrachtet werden, wo nicht mehr hingehört und zugehört wird, wo Ignoranz die Bereitschaft zum offenen Dialog ersetzt, wo statt Gestaltungsfähigkeit Ratlosigkeit herrscht, wo das Gesamtinteresse den Partikularinteressen untergeordnet wird, wo Politik den Starken nicht zu Solidarität mit dem Schwachen zwingt, wo ideologische Minderheiten das Wertesystem erschüttern, teilweise auch auf den Kopf stellen dürfen, wo
unverzichtbare Werte dem Verfall des Zeitgeistes und Wirrungen
fehlgeleiteten Denkens preisgegeben werden, wo nicht das "Dienen" für die Gemeinschaft, sondern das "Verdienen" auf Kosten der anderen im Vordergrund steht, kann kein Vertrauen und kein Zukunftsoptimismus entstehen.
Wer nun daraus schließen möchte, die Demokratie tauge eben nicht, sie könne eben keine überzeugenden Lösungen bieten, der muss sich fragen lassen, welche Alternative denn zur Wahl steht. Der muss vor allem auch bedenken, dass Alternativen stets nur einmal zur Wahl stehen. Das kennen gerade wir Deutschen aus der eigenen Geschichte. Die Weimarer Demokratie wurde schutzlos dem menschenverachtenden System des Nationalsozialismus preisgegeben, und mit ihr der Mensch, seine Freiheit und seine Würde schlechthin. Vergessen wir das nicht. Vergessen wir auch nicht den Aufbruch unserer Landsleute in den neuen Bundesländern, die viel riskiert haben, um die Freiheit und Demokratie zu gewinnen.
Das einzige wirklich reformfähige System ist die Demokratie. Das sehen auch Nationen mit langer monarchischer Tradition so. Wir müssen mit seiner Unvollkommenheit leben lernen wie wir mit unserer eigenen Unvollkommenheit und der Unvollkommenheit des anderen leben müssen, aber es liegt an jedem einzelnen von uns, an der Verbesserung mitzuwirken, indem wir es zur Reform bewegen. Sagte nicht Bundespräsident Horst Köhler beim Katholikentag, dass Demokratie an Werten und Tugenden festgemacht werden müsse? Also fangen wir an, mit der Reform der Demokratie, machen wir sie fest an Werten und Tugenden, fragen wir nach den Werten und Tugenden und fordern sie ein, von denen, die Entscheidungen treffen und Verantwortung tragen, aber vergessen wir bei allem notwendigen Blick auf die Starken und Herrschenden, auch nicht den kritischen Blick auf uns selbst bei dieser Reform. Es ist keine Einmalaufgabe, sondern eine immerwährende Anstrengung, sonst kann Demokratie nicht gut gelingen. Damit sie gut gelingt sollte es heißen: "Mehr Werte und Tugenden wagen!"
01.07.08
Keine Sensation - Bundespräsident Köhler unterzeichnet EU-Vertrag nicht
(MEDRUM) Auch wenn einige Medien es als Sensation berichten, dass Bundespräsident Köhler den EU-Vertrag vorerst nicht unterzeichnet, ist es alles andere als eine Sensation, sondern genau das, was zu erwarten war.
Wie MEDRUM berichtete (MEDRUM-Meldung v. 26.06.08 ) ist gegen den EU-Vertrag Verfassungsklage durch Professor Schachtschneider eingereicht worden. Demnach darf der Bundespräsident das Gesetz nicht unterzeichnen, bis das Verfassungsgericht entschieden hat. Solange ist der EU-Vertrag durch die Bundesrepublik Deutschland nicht ratifiziert. Die Tatsache, dass der Bundespräsident also voerst nicht unterzeichnet ist keine Sensation, sondern schlicht durch Recht und Gesetz so vorgesehen.
CDL fordert: Bereitschaft zum Töten stoppen!
Gewerbliche Suizidbeihilfe unter Strafe stellen
Anläßlich des Medienauftritts des Ex-Politikers und Betreibers des "Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V". am vergangenen Sonntag fordert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, den Bundesrat auf gewerbliche Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. Sie erklärte:
"Am 4. Juli berät der Bundesrat eine Gesetzesinitiative der fünf Bundesländer Hessen Bayern, Baden- Württemberg, Saarland und Thüringen, die gewerbliche Suizidbeihilfe unter Strafe stellen möchte. Dieser Schritt ist längst überfällig, denn die Befürworter der aktiven Sterbehilfe zeigen immer deutlicher ihre eigentlichen, menschliche Personenwürde verachtenden Motive. Jüngstes Beispiel dafür ist der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch. Er versucht die soziale Notlage der Vereinsamung einer fast 80-jährigen Frau zu Zwecken der Selbstdarstellung auszunutzen. Kusch gibt an, der betreffenden Frau, die weder unheilbar krank war noch unter unkontrollierbaren Schmerzen litt, bei ihrer Selbsttötung mit einem Medikamentencocktail beigestanden zu haben. Der ehemalige Justizsenator reist nicht nur mit einer Selbsttötungsmaschine durch Altenheime, er hat sogar einen Sterbehilfeverein gegründet, dessen Mitglieder einen Jahresbeitrag von 100 € und eine Aufnahmegebühr zu zahlen haben.
Wenn eine Gesellschaft einer Frau, die ‚panische Angst' davor hat, in ein Pflegeheim übersiedeln zu müssen, nur noch mit einem tödlichen Cocktail statt mit menschlicher Nähe und humanen Angeboten für den letzten Lebensabschnitt helfen kann, sind wir auf einem absoluten Tiefpunkt menschlicher Solidarität angekommen. Solidarität mit Kranken und Alten muß gerade am Ende des Lebens sichtbar werden. Wenn dagegen ein ‚Sterbehelfer' den Tod durch die Hand eines Menschen dann noch auf Video aufzeichnet, um nachher eine Imagekampagne für sich selbst zu starten, ist dies mehr als Zynismus und sollte unsere Gerichte beschäftigen.
Wir müssen die Bereitschaft, das Töten gesellschaftsfähig zu machen, sofort und nachhaltig stoppen - gerade, damit alte Menschen keine Angst vor ihren letzten Lebensjahren mehr haben!
Die Christdemokraten für das Leben fordern vom Bundesrat deshalb am Freitag ein klares Zeugnis für das Leben und gegen gewerbliche Suizidhilfe."
Eine ausführliche Stellungnahme der Christdemokraten für das Leben zur Problematik mit dem Titel "Würde, Achtung und Selbstbestimmung am Lebensende" einsehen unter www.cdl-online.de.
Diese Stellungnahme können Sie als Broschüre oder PDF-Datei ab sofort bei der CDL anfordern über eMail.
Die CDL ist eine Lebensrechtsinitiative innerhalb der CDU/CSU und Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).
02.07.08
Auswanderung als letzter Ausweg, um dem Zwangssystem der Schulpflicht zu entgehen?
Zwangsgeld - Gerichtsvollzieher - Pfändung - Kontensperrung - Erzwingungshaft - Sorgerechtsentzug
(MEDRUM) Deutsche Behörden arbeiten gründlich, hieß es früher oft. Das tun sie auch heute noch, zumindest wenn es zum Beispiel darum geht, die Schulpflicht durchzusetzen. Der Fall Dudek mit der Verurteilung der Eltern zu 3-monatigen Gefängnisstrafen ist kein Novum. Vor ihm begann 2006 ein anderer Fall Schlagzeilen zu machen: Der Fall Neubronner.
Die beiden Söhne, damals 7 und 9 Jahre alt, wollten lieber zu Hause lernen und weigerten sich, eine Schule zu besuchen. Da Familie Neubronner ihre Kinder zwar zur Schule bringen konnte, aber ihr Verbleiben dort nicht erzwingen konnte, wurde ein Zwangsgeld fast in Höhe der Monatsdiät eines Bundestagsabgeordneten verhängt: 6000 EURO. In Tagessätzen ausgedrückt also etwa 30 Tagesätze, gemessen am Bundestagsabgeordneten, und 600 Tagessätze, gemessen am Hartz IV-Empfänger.
Über einen solchen Geldbetrag verfügte die Familie allerdings nicht, sie konnte ihn also weder bezahlen, noch war sie verständlicherweise bereit, ihre Wohnungseinrichtung verkaufen, um das Zwangsgeld aufbringen zu können. Folgerichtig schickte die Behörde den Gerichtsvollzieher zur Familie, um das pfänden zu lassen, was Familie Neubronner nicht freiwillg abzugeben bereit war, aber doch hätte pfändbar sein können. Parallel dazu sperrte man auch ihre Bankkonten, um Geldbeträge ggf. auch unmittelbar pfänden zu können. Auch die Ausschöpfung dieser Möglichkeiten konnte das Zwangsgeld nicht eintreiben. Also kam als weitere Maßnahme die Androhung der Beugehaft. Zahlen sie 6000 EURO oder begeben Sie sich in das Gefängnis, boten sich ihr als Alternativen, die für Familie Neubronner jedoch keine wirklichen Alternativen enthielten. Da sie nicht zahlen konnte, blickte sie ausschließlich einer Beugehaft im Gefängnis nebst drohenden Entzug des Sorgerechtes für ihre Kinder entgegen. Familie Neubronner sah letztlich nur noch einen Ausweg aus dieser Zwangslage und setzte so zum Befreiungsschlag an. Sie wanderte nach Frankreich aus.
In einem Leserbrief, abgedruckt in Familientrends, schreibt Familie Neubronner zu ihrem Fall heute:
"Unser Auswanderungsgrund:
Unsere Kinder haben sich in der Schule nicht wohlgefühlt und wollen lieber frei und eigenständig ohne Schule lernen. Wir haben jahrelang vergeblich versucht, Bildungsfreiheit für unsere Kinder zu erreichen, wie sie im gesamten entwickelten Ausland und in allen Ländern der EU inklusive Schweiz möglich ist ... In Deutschland wird der 1938 eingeführte Schulzwang zunehmend rigide durchgesetzt, während in allen anderen Ländern der Trend zu einer größeren Bildungsvielfalt und vermehrtem Freilernen geht. Wir wurden mit hohen Zwangsgeldern und Erzwingungshaft bedroht, man schickte uns den Gerichtsvollzieher ins Haus, um die Zwangsgelder zu pfänden, und sperrte unsere sämtlichen Konten. Zusätzlich stand nach einem skandalösen Urteil des Bundesgerichtshof die Gefahr eines teilweisen Sorgerechtsentzuges im Raum. Daraufhin leben wir seit Januar 2007 im Ausland und haben derzeit in Frankreich ein neues Zuhause gefunden.
Wir würden lieber heute als morgen in unsere Heimat, zu unseren Verwandten und Freunden etc. zurückkehren und tun alles dafür, damit Bildungsfreiheit endlich auch in Deutschland möglich wird. Uns sind zahlreiche andere Familien bekannt, die Deutschland aus demselben Grund verlassen. Die meisten sind allerdings schlauer als wir und gehen, noch bevor ihre Kinder schulpflichtig werden. Gerade die Bildungselite lässt sich nicht dazu zwingen, ihre Kinder in einem überholten Bildungssystem verkümmern zu lassen, während ringsumher die freie Bildung, weil sie im Informationszeitalter angemessen ist, blüht und gedeiht. Solange die deutschen Behörden am "German Schulzwang" festhalten, wird auch der Brain Drain weitergehen."
Dass es zu solchen Zwangs- und Konfliktlagen kommt, hat angesichts des neuen Falls "Dudek" auch den Arbeitskreis Christlicher Publizisten auf seiner Bundestagung am 27. Juni unter dem Leitthema "Was sind uns unsere Werte wert?" beschäftigt. Der Professor für Rechtswissenschaften und politische Wissenschaften Konrad Löw regte dabei an darüber nachzudenken, ob nicht Gesetze und ihre Handhabung so weiterentwickelt werden können, dass solchen Konfliktlagen besser Rechnung getragen werden könne (MEDRUM-Bericht v.30.06.08).
Dagmar Neubronner hat ihre Einblicke und Erfahrungen in ihrem Buch "Die Freilerner - unser Leben ohne Schule
verarbeitet. Das Buch ist 2008 erschienen.
Detallierte Informationen zum Fall Neubronner sind zu finden in der Mediathek unter: www.bvnl.de.
Auf dieser Internetseite wird auch Vergleich zwischen Schulbehörde und Familien Neubronner als Dokument bereitgestellt, mit dem es Familie bis zu einer gerichtlichen Klärung vorübergehend ermöglicht wurde, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten. Damit wurde vorübergehend ein Kompromiß zwischen Schulbesuchspflicht einerseits und dem Anspruch auf individuelle Bildungsfreiheit geschlossen. Dieser Vergleich ist abrufbar unter: Kooperationsvereinbarung.
Weitere Berichte und Artikel zum Themenkreis Schule:
-> Soll und Ist im deutschen Schulsystem
-> Zum Fall Dudek
-> Ordnung und Humanität
02.07.08
Die drohende Abschaffung des Widerspruchs im Rechtsstaat
Warum Widerspruch zur Überprüfung eines Behördenbescheids einlegen, wenn auch gleich Gerichte befasst werden können?
(MEDRUM) Behörden arbeiten nicht immer fehlerfrei. Auch ihre Entscheidungen sind nicht immer frei von Ermessensfehlern. Fehlerhafte Bescheide oder zweifelhafte Entscheidungen können normalerweise auf dem Weg überprüft und korrigiert werden, indem das Rechtsmittel des Widerspruchs zu einem Verwaltungsakt genutzt wird. Damit kann die Behörde fehlerhafte Beischeide korrigieren oder Entscheidungen ändern. Der Weg des Widerspruchs soll jedoch abgeschafft werden.
Wie Frontal 21 anhand eines aktuellen Falles am 1. Juli berichtet hat, soll das Rechtsmittel des Widerspruchs allmählich aus der Welt geschafft werden. Behörden gingen immer mehr dazu über, gleich auf den Rechtsweg bei Gericht zu verweisen, das heißt, der Bürger soll Klage beim Gericht einreichen. Dadurch werden die Möglichkeiten des Bürgers, zu seinem Recht zu kommen auf schleichendem Wege ausgehölt. Der Schritt zum Gericht ist wesentlich kostenträchtiger und zeitaufwendiger. Darüber hinaus sind die Gerichte auf Grund einer steigenden Flut von Verfahren ohnehin schon überlastet. So verwundert es nicht, wenn Juristen und Rechtswissenschaftler eine Erosion des Rechtstaates befürchten, für Gerichte eine zunehmende Bürokratisierung sehen und schließlich auch auf eine weitere Zunahme der Staatsverdrossenheit beim Bürger hinweisen. Aus dem Bericht von Frontal 21 kann gefolgert werden, dass die Mehrzahl der Justizminister der Bundesländer für eine Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist. Justizminister Ulrich Goll (FDP) aus Baden-Württemberg hält dies hingegen für einen Fehler.
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