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Veranstaltungen

  • 07.06.13


    07.06.13

    Evangelische Allianz: Gleichstellungsurteil untergräbt die Verfassung mit 6 zu 2 Stimmen:

    Hartmut Steeb: Bundesverfassungsgericht setzt seine Einschätzung an die Stelle des hierzu alleine berufenen Gesetzgebers und löst mit der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften den besonderen Schutz von Ehe und Familie faktisch auf

    (MEDRUM) Das Ehegattensplitting im Steuerrecht soll auch den homosexuellen Partnerschaften gewährt werden, entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht mit einem Mehrheitsvotum von 6 gegen 2 Richterstimmen. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, sieht darin eine Untergrabung der Verfassung. Der besondere Schutz von Ehe und Familie werde durch das Verfassungsgericht faktisch aufgelöst, so Steeb. Diese Einschätzung lässt sich mehrfach belegen. Weiterlesen »


    07.06.13

    Gegen die Entfesselung der Sexualität

    Christa Meves kritisiert die Grünen und fordert ein Umdenken im Umgang mit der Sexualität, vor allem einen wirksamen Schutz der Kinder vor ihrer Sexualisierung

    (MEDRUM) Vor dem Hintergrund der Pädophiliedebatte kündigte Claudia Roth, Parteichefin der Grünen, am 2. Juni 2013 in der Bild am Sonntag an, die Partei der Grünen werde sich für Fehler, die in der Vergangenheit passiert sind, entschuldigen. Roth räumte ein, dass es Versuche gegeben hat, inakzeptable Positionen bei den Grünen zu etablieren. In ihrem neuesten Newsletter greift die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Christa Meves die Erklärung von Roth mit der Befürchtung auf, dass die Wahrheit im Umgang mit der Sexualität heruntergespielt werden könnte. Die Therapeutin und mehr als hunderfache Buchautorin verurteilt vor allem die Folgen der "so erfolgreich verbreiteten Entfesselung der Sexualität vom Kindesalter an" auf das Schärfste. Meves hofft, dass endlich ein Umdenken kommt und dem "So herrsche denn Sexus" ein Ende bereitet wird.  Die angekündigte Entschuldigung erscheine als ein winziges Aufleuchten am Horizont, so Meves. MEDRUM dokumentiert den Mahnruf von Christa Meves. Weiterlesen »


  • Volker Becks demagogische Rhetorik gegen Angela Merkel


    09.06.13

    Volker Becks demagogische Rhetorik gegen Angela Merkel

    Homosexuelle Lebenspartnerschaften wurden nicht diskriminert, sondern werden jetzt mit dem Urteilsspruch der Karlsruher Richter über die rückwirkende Gewährung des Ehegattensplittings ab 2001 sogar privilegiert

    (MEDRUM) Der Grünenpolitiker Volker Beck bezichtigt auf seiner Internetseite die Bundeskanzlerin Angela Merkel, sie betreibe eine Diskriminierungspolitik, die erneut an der Verfassung gescheitert sei. Anlass für Volker Becks Vorwurf an die Bundeskanzlerin ist das "Gleichstellungsurteil" des Bundesverfassungsgerichtes, das homosexuellen Partnern ab 2001 rückwirkend das steuerrechtliche Ehegattensplitting zusprach. Wer das Urteil und die Voten aller acht Richter des Zweiten Senats analysiert, kann feststellen, dass der Diskriminierungsvorwurf von Beck nichts anderes als demagogische Rhetorik ist.

    Bevorzugte Behandlung homosexueller Partnerschaften durch Karlsruher Richterspruch

    Die 2001 geschaffene Lebenspartnerschaft unterschied sich erheblich von der Ehe. Dies wird besonders deutlich am Güterstand und dem Versorgungsausgleich. Anders als das eheliche Güterrecht sah das Vermögensrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaft die Zugewinngemeinschaft nicht als gesetzlichen Regelgüterstand vor. Auch sah - im Gegensatz zur Ehe - das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen Versorgungsausgleich vor. Die geläufige Argumentation "gleiche Pflichten - gleiche Rechte", wie sie von Verfechtern der Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe immer wieder benutzt wird, ist im Falle des jetzigen Urteils schon deshalb falsch. Richtig ist vielmehr, dass mit dem ab 2001 rückwirkend gewährten Ehegattensplitting homosexuelle Lebenspartnerschaften steuerrechtlich wie Ehepaare behandelt werden, obwohl ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht die gleichen gegenseitigen Pflichten wie Ehepaaren auferlegt waren. Der Urteilsspruch hätte anders ausfallen können, ja sogar anders ausfallen müssen. Wer also, wie die Bundesregierung, keine Veranlassung gesehen hatte, das Ehegattensplittung auch für homosexuelle Lebenspartnern einzuführen wie es in der Klage beim Bundesverfassungsgericht für die Veranlagungsjahre 2001 und 2002 gefordert wurde, sondern erst das Karlsruher Urteil abwartete, muss sich den Diskriminierungsvorwurf von Volker Beck nicht gefallen lassen. Im Gegenteil. Dieser Vorwurf fällt auf den Grünenpolitiker selbst zurück. Denn seine Forderung privilegiert homosexuelle Partner, indem sie bevorzugt behandelt werden. Das stellen auch die Verfassungsrichter Landau und Kessal-Wulf heraus. Sie verweisen in ihrer Stellungnahme im jetzigen Urteil darauf, dass homosexuellen Lebenspartnern in den Jahren vor 2005 die einkommensteuerrechtlichen Vorteile der Ehe gewährt werden, ohne dass die Verpflichtungen zwischen den Lebenspartnern in auch nur annähernd vergleichbarem Umfang bestanden haben.

    Image

    Becks neuestes Banner: ein Instrument subtiler Propagandamethoden

    Es ist Volker Beck also keineswegs zuzustimmen, dass, wie er sagte, wir von Karlsruhe gut regiert werden. Abgesehen davon, dass - so lange der Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung gültig ist - Karlsruhe weder Regierung noch Gesetzgeber ersetzen darf, ist das jetzige Urteil der Karlsruher Richter kein gutes, sondern ein Urteil, das nicht sachgerecht ist. Volker Beck übergeht dies. Entweder weiß er es nicht besser, dann fehlt es ihm an Kompetenz, oder er weiß es, ignoriert es aber, dann ist er unlauter. In beiden Fällen ist er jedoch für seinen Vorwurf, Merkel betreibe Diskriminierungspolitik, persönlich verantwortlich und muss sich seinerseits vorhalten lassen, sich einer demagogischen Rhetorik zu bedienen.

    Beck hält mit seinen Methoden durchaus Schritt mit Methoden übler Propagandisten, wie auch an einem dynamischen Banner auf seiner Webseite zu erkennen ist. Darauf rotieren die Begriffe

    "fdp, homophobie, kirche, Lebenspartnerschaft, lesben, lgbt, menschenrechte, nazis, schwule, adoption, bundestag, bürgerrechte, cducsu, ehe"

    in stetem Wechsel als rollierendes Band (Bild links, Ausschnitt). Dies gereicht einem Abgeordneten, der guten demokratischen Geist verkörpern will, nicht zur Ehre, steht aber Propagandisten, die vor Methoden der ideologischen Hetze nicht zurückschrecken, gut zu Gesichte.


  • 09.06.13


    09.06.13

    Volker Becks demagogische Rhetorik gegen Angela Merkel

    Homosexuelle Lebenspartnerschaften wurden nicht diskriminert, sondern werden jetzt mit dem Urteilsspruch der Karlsruher Richter über die rückwirkende Gewährung des Ehegattensplittings ab 2001 sogar privilegiert

    (MEDRUM) Der Grünenpolitiker Volker Beck bezichtigt auf seiner Internetseite die Bundeskanzlerin Angela Merkel, sie betreibe eine Diskriminierungspolitik, die erneut an der Verfassung gescheitert sei. Anlass für Volker Becks Vorwurf an die Bundeskanzlerin ist das "Gleichstellungsurteil" des Bundesverfassungsgerichtes, das homosexuellen Partnern ab 2001 rückwirkend das steuerrechtliche Ehegattensplitting zusprach. Wer das Urteil und die Voten aller acht Richter des Zweiten Senats analysiert, kann feststellen, dass der Diskriminierungsvorwurf von Beck nichts anderes als demagogische Rhetorik ist. Weiterlesen »


  • 09.06.13


    09.06.13

    Volker Becks demagogische Rhetorik gegen Angela Merkel

    Homosexuelle Lebenspartnerschaften wurden nicht diskriminert, sondern werden jetzt mit dem Urteilsspruch der Karlsruher Richter über die rückwirkende Gewährung des Ehegattensplittings ab 2001 sogar privilegiert

    (MEDRUM) Der Grünenpolitiker Volker Beck bezichtigt auf seiner Internetseite die Bundeskanzlerin Angela Merkel, sie betreibe eine Diskriminierungspolitik, die erneut an der Verfassung gescheitert sei. Anlass für Volker Becks Vorwurf an die Bundeskanzlerin ist das "Gleichstellungsurteil" des Bundesverfassungsgerichtes, das homosexuellen Partnern ab 2001 rückwirkend das steuerrechtliche Ehegattensplitting zusprach. Wer das Urteil und die Voten aller acht Richter des Zweiten Senats analysiert, kann feststellen, dass der Diskriminierungsvorwurf von Beck nichts anderes als demagogische Rhetorik ist. Weiterlesen »


  • 09.06.13


    Volker Beck schreckt mit seinen neuesten Angriffen gegen Kanzlerin und CDU/CSU nicht davor zurück, zweifelhafte Methoden zu verwenden. Nicht nur seine Rhetorik ist dreist. Auf seiner Internetseite hat er ein dynamisches Banner integriert, in dem er die CDU/CSU zusammen in subtiler Weise mit den Begriffen Homophobie, Schwule, Lesben und Nazis vermischt.


    09.06.13

    Volker Becks demagogische Rhetorik gegen Angela Merkel

    Homosexuelle Lebenspartnerschaften wurden nicht diskriminert, sondern werden jetzt mit dem Urteilsspruch der Karlsruher Richter über die rückwirkende Gewährung des Ehegattensplittings ab 2001 sogar privilegiert

    (MEDRUM) Der Grünenpolitiker Volker Beck bezichtigt auf seiner Internetseite die Bundeskanzlerin Angela Merkel, sie betreibe eine Diskriminierungspolitik, die erneut an der Verfassung gescheitert sei. Anlass für Volker Becks Vorwurf an die Bundeskanzlerin ist das "Gleichstellungsurteil" des Bundesverfassungsgerichtes, das homosexuellen Partnern ab 2001 rückwirkend das steuerrechtliche Ehegattensplitting zusprach. Wer das Urteil und die Voten aller acht Richter des Zweiten Senats analysiert, kann feststellen, dass der Diskriminierungsvorwurf von Beck nichts anderes als demagogische Rhetorik ist. Weiterlesen »


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