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  • 07.06.13


    07.06.13

    Gegen die Entfesselung der Sexualität

    Christa Meves kritisiert die Grünen und fordert ein Umdenken im Umgang mit der Sexualität, vor allem einen wirksamen Schutz der Kinder vor ihrer Sexualisierung

    (MEDRUM) Vor dem Hintergrund der Pädophiliedebatte kündigte Claudia Roth, Parteichefin der Grünen, am 2. Juni 2013 in der Bild am Sonntag an, die Partei der Grünen werde sich für Fehler, die in der Vergangenheit passiert sind, entschuldigen. Roth räumte ein, dass es Versuche gegeben hat, inakzeptable Positionen bei den Grünen zu etablieren. In ihrem neuesten Newsletter greift die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Christa Meves die Erklärung von Roth mit der Befürchtung auf, dass die Wahrheit im Umgang mit der Sexualität heruntergespielt werden könnte. Die Therapeutin und mehr als hunderfache Buchautorin verurteilt vor allem die Folgen der "so erfolgreich verbreiteten Entfesselung der Sexualität vom Kindesalter an" auf das Schärfste. Meves hofft, dass endlich ein Umdenken kommt und dem "So herrsche denn Sexus" ein Ende bereitet wird.  Die angekündigte Entschuldigung erscheine als ein winziges Aufleuchten am Horizont, so Meves. MEDRUM dokumentiert den Mahnruf von Christa Meves. Weiterlesen »


  • Evangelische Allianz: Gleichstellungsurteil untergräbt die Verfassung mit 6 zu 2 Stimmen


    07.06.13

    Evangelische Allianz: Gleichstellungsurteil untergräbt die Verfassung mit 6 zu 2 Stimmen

    Hartmut Steeb: Bundesverfassungsgericht setzt seine Einschätzung an die Stelle des hierzu alleine berufenen Gesetzgebers und löst mit der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften den besonderen Schutz von Ehe und Familie faktisch auf

    (MEDRUM) Das Ehegattensplitting im Steuerrecht soll auch den homosexuellen Partnerschaften gewährt werden, entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht mit einem Mehrheitsvotum von 6 gegen 2 Richterstimmen. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, sieht darin eine Untergrabung der Verfassung. Der besondere Schutz von Ehe und Familie werde durch das Verfassungsgericht faktisch aufgelöst, so Steeb. Diese Einschätzung lässt sich mehrfach belegen.

    In seiner Begründung argumentierten sechs Richter des zweiten Senats: "Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt."

    Dieser Auffassung wurde von zwei Richtern widersprochen. So stellten Richter Landau und Richterin Kessal-Wulf unter anderem fest: "Es wäre dem Gesetzgeber angesichts des familienpolitischen Normzwecks des Splittingverfahrens zuzubilligen gewesen, zunächst die eingetragene Lebenspartnerschaft im Hinblick auf ihre Vorwirkung für die Familie und Generationenfolge zu evaluieren und hieraus gegebenenfalls steuerliche Konsequenzen zu ziehen. Diesen Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers übergeht der Senat durch seine rückwirkende Unvereinbarkeitserklärung und verengt dessen Gestaltungsmöglichkeiten zusätzlich."

    Begriffe "Ehe und Familie" bleiben als ausgezehrte Hülle stehen

    Durch die richterlichen Gegenvoten kann sich der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, in seiner Kritik am Gleichstellungsurteil bestärkt fühlen.  Er erklärte (Bild unten):

    Image„Mit seiner heutigen Entscheidung untergräbt ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht die Verfassung. Dass in Artikel 6 GG Ehe und Familie „dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ anvertraut werden, wird mit dem heutigen Richterspruch obsolet. Die Begriffe „Ehe und Familie“ bleiben zwar als wertlose Hülle inhaltlich ausgezehrt noch stehen, werden aber in ihrer Bedeutung verkannt. Wenn man der Begründung der Karlsruher Entscheidung folgt, stand nicht der notwendige Schutz der hohen Verfassungsgüter Ehe und Familie im Mittelpunkt, sondern das Bestreben, Menschen, die eine Lebenspartnerschaft mit gleichgeschlechtlichen Partnern eingehen, die gleichen Rechte zu gewähren. Ungleiches gleich zu behandeln, ist aber kein Akt der Gleichberechtigung. Das Bundesverfassungsgericht verkennt in seiner Mehrheitsentscheidung, dass die „Verpflichtungen zwischen den Lebenspartnern“ keineswegs in „auch nur annähernd vergleichbarem Umfang bestanden hätten“, wie es die Richter Sibylle Kessal-Wulf und Herbert Landau in ihrem abweichenden Minderheitsvotum schreiben. Während der Gesetzgeber – meines Erachtens völlig zu Recht – absichtlich keine volle Gleichstellung der unvergleichbaren Lebensgemeinschaften eingeführt hat, macht der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entgegen seinem Auftrag eigenständig Politik – in den Worten des Minderheitsvotums: „Somit setzt der Senat seine Einschätzung an die Stelle des hierzu alleine berufenen Gesetzgebers.“

    Dank an Richter Landau und Richterin Kessal-Wulf für ihr Minderheitsvotum

    Steeb dankt den beiden Richtern, dass sie auf die Bedeutung von Kindern für den besonderen Schutz von Ehe und Familie hingewiesen haben. Er zitiert aus deren Minderheitsvotum: „Entsprechend der sozialen Wirklichkeit konnte der Gesetzgeber bei der Einführung des Splittingverfahrens davon ausgehen, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Ehen auf die Erziehung von Kindern ausgerichtet war“. Dass auch heute 91 Prozent des Splittingvolumens auf Ehepaare mit Kindern entfällt, beschreibt der Senat zwar, zieht daraus aber keine Konsequenzen. Seine eigenen Kinder zu erziehen und zum Erwachsen-Werden zu begleiten, oder es über viele Jahre hinweg getan zu haben – diese Leistung wird damit vom Bundesverfassungsgericht  in sträflicher Absicht vernachlässigt.  Die Verantwortungsgemeinschaft von Ehe und Familie wird damit künftig steuerlich nicht weiter bevorzugt behandelt. Hier zeigt sich erneut, dass eine Gleichbehandlung von Ungleichem nicht mehr Gerechtigkeit schafft, sondern Ehen und Familien mit ihrem natürlichen Beitrag zur Generationenfolge diskriminiert – ein großer Verlust an Nachhaltigkeit!“

    Bundesverfassungsgericht hat sich vom Verfassungswert Ehe und Familie entfernt

    Auch wenn die steuerrechtliche Entscheidung als Konsequenz aus dem Grundsatz "gleiche Pflichten - gleiche Rechte" zunächst nachvollziehbar erscheint, ist unverkennbar, dass sich 6 Richter des Zweiten Senats vom Verfassungswert Ehe und Familie entfernt haben. Denn in seiner Entscheidung im Jahr 2002 hatte das BVerfG unter anderem zur Ehe und ihrem Schutz sowie ihrer Förderung noch ausgeführt: "Um dem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, einerseits alles zu unterlassen, was die Ehe schädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie andererseits durch geeignete Maßnahmen zu fördern. ... Dem Gesetzgeber ist es wegen des verfassungsrechtlichen Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 GG nicht verwehrt, diese gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen." Den Verfechtern der Gleichstellung und sogenannten Öffnung der Ehe ist es offenbar auch gleichgültig, dass das Bundesverfassungsgericht 2002 hervorgehoben hatte, dass "die Ehe als Form einer engen Zweierbeziehung zwischen Mann und Frau eine personelle Exklusivität auszeichnet". Weiter hatte das BVerfG festgestellt: "Zum Gehalt der Ehe, wie er sich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels und der damit einhergehenden Änderungen ihrer rechtlichen Gestaltung bewahrt und durch das Grundgesetz seine Prägung bekommen hat, gehört, dass sie die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist. ... Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist keine Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG."

    Wer dem damaligen Richterspruch folgt, kommt zu dem Schluss, dass der Zweite Senat beim jetzigen Urteilsspruch über das Ehegattensplitting für Ungleiches die Gleichbehandlung fordert. Der Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht untergrabe die Verfassung, ist also auch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung selbst belegbar. Der Verfassungsgeber, der alleine für eine derartige Änderung der Verfassung zuständig ist, wird dadurch übergangen. Auch in diesem Punkt ist Hartmut Steeb zuzustimmen.


    09.06.13 Volker Becks demagogische Rhetorik gegen Angela Merkel MEDRUM
  • 07.06.13/2


    07.06.13

    Evangelische Allianz: Gleichstellungsurteil untergräbt die Verfassung mit 6 zu 2 Stimmen:

    Hartmut Steeb: Bundesverfassungsgericht setzt seine Einschätzung an die Stelle des hierzu alleine berufenen Gesetzgebers und löst mit der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften den besonderen Schutz von Ehe und Familie faktisch auf

    (MEDRUM) Das Ehegattensplitting im Steuerrecht soll auch den homosexuellen Partnerschaften gewährt werden, entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht mit einem Mehrheitsvotum von 6 gegen 2 Richterstimmen. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, sieht darin eine Untergrabung der Verfassung. Der besondere Schutz von Ehe und Familie werde durch das Verfassungsgericht faktisch aufgelöst, so Steeb. Diese Einschätzung lässt sich mehrfach belegen. Weiterlesen »


  • 07.06.13/2


    07.06.13

    Evangelische Allianz: Gleichstellungsurteil untergräbt die Verfassung mit 6 zu 2 Stimmen:

    Hartmut Steeb: Bundesverfassungsgericht setzt seine Einschätzung an die Stelle des hierzu alleine berufenen Gesetzgebers und löst mit der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften den besonderen Schutz von Ehe und Familie faktisch auf

    (MEDRUM) Das Ehegattensplitting im Steuerrecht soll auch den homosexuellen Partnerschaften gewährt werden, entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht mit einem Mehrheitsvotum von 6 gegen 2 Richterstimmen. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, sieht darin eine Untergrabung der Verfassung. Der besondere Schutz von Ehe und Familie werde durch das Verfassungsgericht faktisch aufgelöst, so Steeb. Diese Einschätzung lässt sich mehrfach belegen. Weiterlesen »


  • 07.06.13/2


    07.06.13

    Evangelische Allianz: Gleichstellungsurteil untergräbt die Verfassung mit 6 zu 2 Stimmen:

    Hartmut Steeb: Bundesverfassungsgericht setzt seine Einschätzung an die Stelle des hierzu alleine berufenen Gesetzgebers und löst mit der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften den besonderen Schutz von Ehe und Familie faktisch auf

    (MEDRUM) Das Ehegattensplitting im Steuerrecht soll auch den homosexuellen Partnerschaften gewährt werden, entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht mit einem Mehrheitsvotum von 6 gegen 2 Richterstimmen. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, sieht darin eine Untergrabung der Verfassung. Der besondere Schutz von Ehe und Familie werde durch das Verfassungsgericht faktisch aufgelöst, so Steeb. Diese Einschätzung lässt sich mehrfach belegen. Weiterlesen »


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