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Veranstaltungen

  • Nato geht Munition gegen Gaddafi aus

    Titel: 
    Nato geht Munition gegen Gaddafi aus
    Quelle: 
    Spiegel
    vom: 
    16.04.11
    Zum Inhalt: 

    Gerät der Hightech-Krieg gegen Gaddafi schon ins Stocken? Briten und Franzosen gehen laut "Washington Post" die lasergesteuerten Präzisionsbomben für den Nato-Einsatz aus. Die USA verfügen noch massenhaft über moderne Munition - doch sie passt nicht zu den europäischen Jets.

  • Guttenberg gibt grünes Licht für Uni-Gutachten

    Titel: 
    Guttenberg gibt grünes Licht für Uni-Gutachten
    Quelle: 
    Bild
    vom: 
    13.04.11
    Zum Inhalt: 

    Hat Karl-Theodor zu Guttenberg (39, CSU) Teile seiner Doktorarbeit absichtlich gefälscht?

    Diese Frage prüft die Uni Bayreuth zur Zeit, die Ergebnisse der Studie sollen in Kürze veröffentlicht werden. Laut Medienberichten wollten Guttenbergs Anwälte das zunächst verhindern.

    Jetzt die Wende: Guttenberg ist mit der Veröffentlichung des Abschluss-Gutachtens einverstanden.

  • Lehrer verhaftet: Schule richtet Opfer-Hotline ein

    Titel: 
    Lehrer verhaftet: Schule richtet Opfer-Hotline ein
    Quelle: 
    Berliner Morgenpost
    vom: 
    17.04.11
    Zum Inhalt: 

    Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen einen 67 Jahre alten Lehrer der Waldorfschule im Märkischen Viertel hat die Schulleitung eine Hotline für potenzielle Opfer des Pädagogen eingerichtet. Johan E. wird vorgeworfen, seit 2002 in mehr als 20 Fällen in Berlin und Haiti Kinder sexuell missbraucht zu haben.

  • Blasphemie!: Neuer Lady-Gaga-Song schockt Katholiken

    Titel: 
    Blasphemie!: Neuer Lady-Gaga-Song schockt Katholiken
    Quelle: 
    Bild
    vom: 
    18.04.11
    Zum Inhalt: 

    Schocken ist ihr Hobby! Und Lady Gaga (25) hat raus, wie es geht. Gerade richtig sauer auf die schräge Pop-Nudel: die amerikanischen Katholiken. Grund: der neue Gaga-Song „Judas".

  • Pfarrerinnen und Pfarrer vom Recht auf homosexuelles Zusammenleben weit entfernt


    18.04.11

    Pfarrerinnen und Pfarrer vom Recht auf homosexuelles Zusammenleben weit entfernt

    Landessynode der Evang. Kirche in Baden: Über Bibelverständnis kann es keine Mehrheitsabstimmung geben

    (MEDRUM) Bei ihrer Frühjahrstagung in Bad Herrenalb in der vergangenen Woche konnte sich die Landessynode der Evangelischen Kirche in Baden nicht für eine neue kirchenrechtliche Regelung entscheiden, die für das Zusammenleben von Pfarrerinnen und Pfarrern in homosexuellen Partnerschaften anzuwenden wäre. Es fehlte am notwendigen Konsens. Einen Rechtsanspruch für Pfarrerinnen und Pfarrer, bei ihrem Pfarrdienst in einer homosexuellen Partnerschaft leben zu können, wird es vorerst nicht geben.

    Der Synode waren 38 Eingaben zugegangen, die sich gegen eine kirchenrechtliche Zulassung homosexueller Partnerschaften im Pfarrdienst aussprachen, während sich 13 Eingaben für eine Liberalisierung einsetzten. Die Synodalpräsidentin Margit Fleckenstein wies bereits im Vorfeld der Tagung auf die Flut von Eingaben hin. Die Mehrzahl der Eingaben sehen in einer Liberalisierung das Bekenntnis zur Bibel als Wort Gottes berührt. Innerhalb der Synodalen lagen die Mehrheitsverhältnisse umgekehrt. 12 Mitglieder der Landessynode machten deutliche  Bedenken gegen eine Liberalisierung geltend, während die überwiegende Mehrheit der Synodalen offenbar kein Problem gehabt hätte, die Verhältnisse in der Kirche an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen.

    Auch Landesbischof Fischer hatte seinen Äußerungen zufolge kein Problem mit einer Anpassung an die gesellschaftlichen Verhältnisse. Bei seinem Bericht vor der Landessynode wies er darauf hin, daß bei der ethischen Beurteilung ebenso die Entwicklung der Einstellung in der Gesellschaft bedacht werden müsste wie Aussagen in der Bibel. Wie MEDRUM berichtete, sieht Fischer die Bekenntnisgrundlagen durch unterschiedliche Einschätzungen sexueller Praktiken nicht berührt. Er sah sich bei seinem Bericht vor der Synode in seiner Auffassung anscheinend auch in Übereinstimmung mit dem Gnadauer Gemeinschaftsverband. Der Landesbischof hatte die Gegner einer Liberalisierung kritisiert: "Seit mehr als 20 Jahren besteht Einvernehmen darüber, dass die sexuelle Orientierung einer Person bei der Übernahme in den Pfarrdienst kein Einstellungskriterium sein darf. Es bedrückt mich, dass von diesem Konsens nun abgerückt und zugleich suggeriert wird, dass durch das Pfarrdienstgesetz neue, nämlich liberalere gesetzliche Regelungen für den Zugang zum Pfarrdienst geschaffen werden sollten." Praktizierte Homosexualität sei für ihn keine Sünde, wenn sie "verantwortlich, verlässlich und verbindlich" gelebt werde.

    Trotz der liberalen Haltung des Landesbischofs wird sich an den kirchenrechtlichen Verhältnissen vorerst nichts ändern. Für eine Übernahme der Regelung, wie sie von der Synode der EKD einstimmig vorgeschlagen worden war, fehlt in der badischen Landeskirche ein "magnus consensus". Deshalb wurde auf eine kirchenrechtliche Regelung verzichtet. Stattdessen soll künftig der Evangelische Oberkirchenrat  im Konsens mit den Gemeinden und den betreffenden Personen entscheiden, ob ein homosexuelles Zusammenleben von Pfarrerinnen oder Pfarrern im Pfarramt im Einzelfall ermöglicht werden soll.

    Pfarrer Theo Breisacher, Vorsitzender des Hauptausschusses der Landessynode, berichtete: "Zur strittigen Frage des Zusammenlebens gleichgeschlechtlicher Lebenspartner im Pfarrhaus wurde keine gesetzliche Regelung getroffen. Wir sind von einem Konsens der Beurteilung von gelebter Homosexualität in unserer Landeskirche weit entfernt." Man müsse es aushalten, dass jeder in seiner Entscheidung seiner Verantwortung vor Gott und seinem persönlichen Gewissen verpflichtet sei, sagte Breisacher. Er ist der Auffassung, daß eine "untergesetzliche Regelung" die sinnvollste Entscheidung gewesen ist. Dadurch würden individuelle Lösungen ermöglicht, so Breisacher, der hofft, daß dies auch zur Befriedung innerhalb der Landeskirche beitragen wird.

    Auch Landesbischof Ulrich Fischer äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis. „Die Entscheidung hilft uns, in sorgsamer Wahrnehmung der jeweiligen Situation von Gemeinden und der betroffenen Pfarrerschaft zu handeln", sagte der Bischof. Präsidentin Margit Fleckenstein bedankte sich bei den Synodalen für die sachliche Diskussion: „Wir können nicht nach Mehrheiten über die Interpretation der Bibel abstimmen." Der Umgang der Synode mit der Thematik und dem Dissens sei beispielhaft für ein gutes und respektvolles Miteinander in der gesamten Landeskirche, meinte Fleckenstein.

    Eine theologische Erörterung der Grundfrage, ob homosexuelles Zusammenleben mit dem biblischen Bekenntnis vereinbar oder unvereinbar ist, und eine Diskussion über die Frage, ob das Verständnis von Ehe und Familie neu definiert werden soll, wie dies vom Rat der EKD der Synode bei ihrer Tagung in Hannover im November 2010 mit einem weit gefassten Begriff vom "familiärem Zusammenleben" vorgeschlagen wurde, fand zwar im Hauptausschuß, aber nicht in der Beratung des Plenums der badischen Landessynode statt. Der auf der Ebene der EKD-Synode eingeführte Begriff "familiäres Zusammenleben", unter dem jedes rechtlich geregelte Zusammenleben von mindestens zwei Personen verstanden werden soll, also insbesondere auch das Zusammenleben in homosexuellen Partnerschaften, ist nicht Bestandteil des in Baden geltenden Kirchenrechtes geworden. Vor einem solchen Schritt hatten insbesondere die acht evangelischen Altbischöfe in ihrem Offenen Brief an die Synodalen vom Januar 2011 mit ihrem Hinweis auf eine Abkehr vom Bekenntnis zur Bibel auch gewarnt.


    16.04.11 MEDRUM Landesbischof Fischer und Gnadauer Gemeinschaftsverband einig

    18.04.11 Pforzheimer Zeitung Homosexuelle im Pfarrhaus: Badische Synode uneins
    18.04.11 Badische Zeitung Kein trautes Heim für homosexuelle Pfarrer
    18.04.11 Südkurier Wie sollen evangelische Pfarrer leben?
    18.04.11 Schwäbisches Tagblatt Heftige Debatte in Badischer Landessynode
    17.04.11 SWR Kritik an Regelung zu Homo-Paaren im Pfarrhaus
    17.04.11 EPD Baden: Kirchlicher Homo-Beschluss in der Kritik
    16.04.11 Bild Homosexuelle Pfarrer weiter auf Ausnahmen angewiesen

     

    Pfarrdienstgesetz

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