04.04.11
Wowereit fordert Adoptionsrecht und Fremdbefruchtung für homosexuelle Partner
Antrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin für eine Entschließung des Bundesrates trifft in den Ausschüssen überwiegend auf Zustimmung
(MEDRUM) Mit seinem Antrag vom 1. März 2011 forderte der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), homosexuelle Partnerschaften bei der Adoption von Kindern und bei künstlicher Befruchtung mit Ehepartnern gleichzustellen.
Im Antrag an den Bundesrat (Drucksache 124/11) wurde behauptet, daß die noch bestehenden Unterschiede im Adoptionsrecht zwischen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern dem Gleichheitssatz des Artikels 3 des Grundgesetzes widersprechen würden und beseitigt werden sollten.
Bei der Begründung des Antrags hebt Wowereit auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2009 ab, in dem ausgeführt worden sei, daß die Anforderungen bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen sind umso strenger sein müssten, je größer die Gefahr sei, daß eine Anknüpfung an Persönlichkeitsmerkmale, die mit denen des Art. 3 Abs. 3 GG vergleichbar sind, zur Diskriminierung einer Minderheit führe. Das sei bei der sexuellen Orientierung der Fall, so der Antrag.
Die Zielsetzung des Antrages geht über die Frage des Adoptionsrechtes hinaus. Wowereit will für homosexuelle Partner eine Gleichstellung mit Ehepaaren auch auf dem Gebiet der künstlichen Befruchtung erreichen. Im Antrag heißt es dazu: "Auch bei einer Schwangerschaft durch eine künstliche Insemination innerhalb einer bestehenden Lebenspartnerschaft sollte eine Rechtsangleichung an die Regelungen im Eherecht erfolgen." Dadurch soll die automatische Elternschaft der Lebenspartnerin der biologischen Mutter, die selbst nicht biologische Mutter des Kindes ist (Co-Mutter), durchgesetzt und der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen wie Samenbanken und künstlicher Befruchtung gesichert werden, wird dazu weiter ausgeführt.
In seiner Stellungnahme vom 4. April 2011 hat der Ausschuss für Frauen und Jugend dem Bundesrat empfohlen, die Entschließung anzunehmen und sich für ein Adoptionsrecht eingetragener Lebenspartnerschaften auszusprechen. Zugleich empfiehlt der Ausschuß, die Bundesregierung aufzufordern, die revidierte Fassung des Europäischen Übereinkommens vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern zu unterzeichnen. Auch der federführende Ausschuss für Familie und Senioren und der Rechtsausschuss haben dem Bundesrat empfohlen, die Entschließung zu fassen. Lediglich der Ausschuss für Innere Angelegenheiten hat eine gegenteilige Empfehlung abgegeben.