Die Professorin Regina Ammicht Quinn plädiert für eine Neubewertung von Homosexualität und die Anerkennung von mehr als zwei Geschlechtern. Denn: „Die Ordnung” gibt es nicht.
Demonstration der Linken im Bundestag
(MEDRUM) Die "demokratischen" Gepflogenheiten ändern sich. Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE LINKE wurden gestern aus dem Parlament verwiesen, nachdem sie die Plenardebatte zum Einsatz in Afghanistan durch eine Protestaktion mit Plakaten störten.
26.02.10
Aus den Medien
FAZ: Kommentar zu juristischen Kompetenz von Leutheusser-Schnarrenberger
-> Ein Rückzugsmanöver der Justizministerin
kath.net: Leutheusser-Schnarrenberger im Widerspruch
-> Leutheusser-Schnarrenberger und die 'Humanistische Union'
DIE WELT: Zum Islam
-> Gaddafi: Aufruf zum Heiligen Krieg gegen die Schweiz
DIE ZEIT: Familientherapeut Jesper Juul
-> "Ich kämpfe täglich mit deutschen Müttern"
(MEDRUM)
27.02.10
Vorwürfe der Justizministerin an Kirche unangemessen
Wahre Tragödie ist massenhafter sexueller Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft
von Kurt J. Heinz
(MEDRUM) Die Bundesministerin für Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), echauffierte sich in den Tagesthemen am Montag (22.02.10) wegen sexueller Mißbrauchsfälle über die Katholische Kirche. Sie erweckte im Interview den Eindruck, die Katholische Kirche habe kein Interesse an der Aufklärung und arbeite nicht mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Diese Vorwürfe wies der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, mit Nachdruck als undifferenzierte Polemik zurück. Die schwerwiegende Verdächtigung der Kirche verstellt zudem den Blick auf die Tragödie des massenhaften sexuellen Mißbrauchs, der Jahr für Jahr an Minderjährigen in der Gesellschaft begangen wird.
Leutheusser-Schnarrenberger (Bild links): "Über 120 Mißbrauchsfälle allein in den letzten wenigen Wochen und es ist ja wohl zu befürchten, daß es immer mehr werden. (...) Es ist leider bisher nicht ersichtlich, daß sie (die Verantwortlichen der Katholische Kirche) ein aktives Interesse an wirklich rückhaltloser und lückenloser Aufklärung gezeigt haben. (...) Ich erwarte dass die Verantwortlichen der katholische Kirche endlich konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten. Kindesmißbrauch ist ein Offizialdelikt und da können nicht andere darüber entscheiden, ob es verfolgt wird oder nicht. Und deshalb muß natürlich sofort die Staatsanwaltschaft informiert werden."
Erzbischof Robert Zollitsch trat den Anschuldigungen der Ministerin entgegen; in der Tagesschau am 23.02.10: "Die Bundesjustizministerin hat im Interview mittels falscher Tatsachenbehauptungen, wie ich meine, maßlos gegen unsere katholische Kirche polemisiert. (...) Und ich wundere mich, daß gerade die Bundesjustizministerin undifferenziert und emotional Stellung nimmt." Zollitsch forderte die Ministerin auf, ihre haltlosen Vorwürfe zurückzunehmen.
Leutheusser-Schnarrenberger erweckte zum einen den Eindruck, es hätten sich alleine in den letzten Wochen über 120 Mißbrauchsfälle ereignet. Doch dieser Eindruck ist falsch. Fakt sei, so Zollitsch, daß die jetzt in die öffentliche Diskussion geratenen Fälle 25 bis 30 Jahre zurückliegen. Er wies auch die Verdächtigung zurück, die Kirche arbeite nicht mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen und stellte dazu fest, er habe bereits am Montag keinen Zweifel daran gelassen, dass alle Fälle lückenlos aufgeklärt werden müssen. "Die staatlichen Behörden sind schnellstmöglich eingeschaltet", sagte der Bischof. Die Staatsanwaltschaft erhalte alle Einblicke.
Tatsache ist, daß die Leitlinien der Katholischen Kirche aus dem Jahr 2002 eine auf den jeweiligen Fall bezogene Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden vorsehen. Darin heißt es: "In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten - falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist - zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert. Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist der vom Bischof Beauftragte (vgl. Leitlinie I, 1). Wenn die Staatsanwaltschaft bereits aufgrund einer Anzeige recherchiert, wird mit ihr Verbindung aufgenommen."
Die Verfahrensweise der Katholischen Kirche geht über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus, die sich aus unserem Rechtssystem und den geltenden Gesetzen ergeben. Denn auch bei Offizialdelikten besteht für Vertreter von Institutionen wie etwa der Kirche keine gesetzliche Pflicht zur Anzeige eines Verdachtes. Offizialdelikte sind solche Delikte, die von den Strafverfolgungsbehörden ohne Rücksicht auf das Opfer verfolgt werden müssen. Die Justiz hat hier keinen Ermessensspielraum. Verfolgt ein Staatsanwalt solche Straftaten nicht, macht er sich der Strafvereitelung im Amt schuldig. Die Strafverfolgungsbehörden sind bei Bekanntwerden eines Verdachtes daher verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen und müssen das Delikt zur Anklage bringen, wenn der Verdacht auf eine strafbare Handlung durch die Ermittlungen bestätigt wird. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft können Vertreter der Kirche oder vergleichbarer Institutionen jedoch Rücksicht auf das Opfer nehmen, wenn es etwa die hohe Belastung ablehnt, die mit Ermittlungen und einer Strafverfolgung häufig verbunden sind. Sie können - unabhängig von einer innerkirchlichen Ahndung - deswegen nicht wegen Strafvereitelung im Amt oder angeblicher "Vertuschung" bestraft werden.
Diese gesetzlich und kirchlich geltenden Regelungen sollte eine Bundesjustizministerin kennen und bedenken, bevor sie die Kirche unter den Generalverdacht stellt, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen. Falls die Ministerin andere gesetzliche Regelungen und weitergehende Verpflichtungen für notwendig hält, müsste sie eine dementsprechende Strafrechtsreform in die Wege leiten, die es künftig Institutionen wie der Kirche - ohne Rücksicht auf das mutmaßliche Opfer und die Begründetheit eines Verdachtes gegen den vermeintlichen Täter - verbindlich vorschreibt, bei jeglichen Verdachtshinweisen auf ein Offizialdelikt auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Die gegenwärtige Diskussion konzentriert sich unverhältnismäßig stark auf Hinweise über Verdachtsfälle des Kindesmißbrauchs, die sich in Ordensgemeinschaften oder kirchlichen Organisationen in vergangenen Jahrzehnten ereignet hatten. Dabei gerät die Tatsache, daß jedes Jahr etwa 16.000 Fälle des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in der deutschen Gesellschaft allein schon polizeilich erfasst werden (bei vermutlich hoher Dunkelziffer), in den Hintergrund. Daß in unserer Gesellschaft Kinder massenhaft mißbraucht werden, ist eine wirkliche Tragödie großen Ausmaßes. Dies sollte bei der zum Teil verständlichen Aufgeregtheit über Vertreter der Kirche auch der Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger bewußt werden.
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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist Mitglied des Beirats der "Humanistischen Union", einem Verein, der gegen den Einsatz des Strafrechts zur Durchsetzung von Sexualmoral eintritt, der sich dagegen aussprach, mit den Instrumenten der Kriminalpolitik den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, und der sich für die Abschaffung eines glaubensgebundenen Religionsunterrichtes als ordentliches Schulfach einsetzt sowie den Einzug der Kirchensteuer abschaffen will. Mit ihrer jetzt vertretenen Position, strafrechtliche Verfolgung könne "durch nichts ersetzt werden", vertritt sie eine Auffassung, die im krassen Widerspruch zu dem von ihr beratenen Verein "Humanistische Union" steht. Nach Ablegung ihres Amtseides als Bundesministerin weigerte sie sich - ebenso wie der FDP-Politiker Dirk Niebel - gegenüber dem Evangelischen Pressedienst, eine Angabe zu ihrer Konfession zu machen.
Video Tagesthemen-> Leutheusser-Schnarrenberger im Interview
Video Tagesschau -> Zollitsch fordert Richtigstellung
Video Tagesthemen -> Interview mit Erzbischof Zollitsch
Leutheusser Schnarrenberger -> Bundesjustizministerin fordert lückenlose Aufklärung
Humanistische Union -> Erklärung des Bundesvorstandes der Humanistischen Union zum Sexualstrafrecht
Artikel von Gabriele Kuby -> Wenn sich die Böcke zum Gärtner machen
Justizministerin polemisiert gegen Kirche
Massenhafter sexueller Mißbrauch von Kindern in der Gesellschaft eine Tragödie
(MEDRUM) Die Bundesministerin für Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), echauffierte sich in den Tagesthemen am Montag (22.02.10) wegen sexueller Mißbrauchsfälle über die Katholische Kirche. Sie erweckte im Interview den Eindruck, die Katholische Kirche habe kein Interesse an der Aufklärung und arbeite nicht mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Diese Vorwürfe wies der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Zollitsch mit Nachdruck zurück. Die schwerwiegende Verdächtigung der Kirche hält einer Prüfung nicht stand.
Leutheusser-Schnarrenberger: "Über 120 Mißbrauchsfälle allein in den letzten wenigen Wochen und es ist ja wohl zu befürchten, daß es immer mehr werden. (...) Es ist leider bisher nicht ersichtlich, daß sie (die Verantwortlichen der Katholische Kirche) ein aktives Interesse an wirklich rückhaltloser und lückloser Aufklärung gezeigt haben. (...) Ich erwarte dass die Verantwortlichen der katholische Kirche endlich konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten. Kindesmißbrauch ist ein Offizialdelikt und da können nicht andere darüber entscheiden, ob es verfolgt wird oder nicht. Und deshalb muß natürlich sofort die Staatsanwaltschaft informiert werden."
Erzbischof Robert Zollitsch wies die Vorwürfe der Ministerin zurück: "Die Bundesjustizministerin hat im Interview mittels falscher Tatsachenbehauptungen, wie ich meine, maßlos gegen unsere katholische Kirche polemisiert. (...) Und ich wundere mich, daß gerade die Bundesjustizministerin undifferenziert und emotional Stellung nimmt." Zollitsch forderte die Ministerin auf, ihre haltlosen Vorwürfe zurückzunehmen.
Leutheusser-Schnarrenberger erweckte zum einen den Eindruck, es hätten sich alleine in den letzten Wochen über 120 Mißbrauchsfälle ereignet. Doch dieser Eindruck ist falsch. Fakt sei, so Zollitsch, daß die jetzt in die öffentliche Diskussion geratenen Fälle 25 bis 30 Jahre zurückliegen. Er wies auch den Eindruck zurück, die Kirche arbeite nicht mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen und stellte dazu fest, er habe bereits am Montag keinen Zweifel daran gelassen, dass alle Fälle lückenlos aufgeklärt werden müssen. "Die staatlichen Behörden sind schnellstmöglich eingeschaltet", sagte der Bischof. Die Staatsanwaltschaft erhalte alle Einblicke.
Tatsache ist, daß die Leitlinien der Katholischen Kirche aus dem Jahr 2002 eine auf den jeweiligen Fall bezogene Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden vorsehen. Darin heißt es: "In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten - falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist - zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert. Kontaktperson für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden ist der vom Bischof Beauftragte (vgl. Leitlinie I, 1). Wenn die Staatsanwaltschaft bereits aufgrund einer Anzeige recherchiert, wird mit ihr Verbindung aufgenommen."
Die Verfahrensweise der Katholischen Kirche geht über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus, die sich aus unserem Rechtssystem und den geltenden Gesetzen ergeben. Denn auch bei Offizialdelikten besteht für Vertreter von Institutionen wie etwa der Kirche keine gesetzliche Pflicht zur Anzeige. Offizialdelikte sind solche Delikte, die von den Strafverfolgungsbehörden ohne Rücksicht auf das Opfer verfolgt werden müssen. Die Strafverfolgungsbehörden sind bei Bekanntwerden eines Verdachtes verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen und müssen das Delikt zur Anklage bringen, wenn sich der Verdacht auf eine strafbare Handlung bestätigt. Die Entscheidung darüber trifft alleine die Staatsanwaltschaft. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft können Vertreter der Kirche oder vergleichbarer Institutionen daher insbesondere Rücksicht auf das Opfer nehmen, wenn es etwa die hohe Belastung ablehnt, die mit Ermittlungen und einer Strafverfolgung häufig verbunden sind.
Die gesetzlich und kirchlich geltenden Regelungen sollte eine Bundesjustizministerin wissen und bedenken, bevor sie die Kirche unter den Generalverdacht stellt, ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen. Falls die Ministerin andere gesetzliche Regelungen und weitergehende Verpflichtungen für notwendig hält, müsste sie eine dementsprechende Strafrechtsreform in die Wege leiten, die es künftig Institutionen wie der Kirche - ohne Rücksicht auf das mögliche Opfer und die Begründetheit eines Verdachtes - verbindlich vorschreibt, bei jeglichem Verdachtshinweis auf ein Offizialdelikt auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Die gegenwärtige Diskussion konzentriert sich unverhältnismäßig stark auf Hinweis über Verdachtsfälle des Kindesmißbrauchs, die sich in Ordensgemeinschaften oder kirchlichen Organisationen in der Vergangenheit ereignet hatten. Dabei gerät die Tatsache, daß jedes Jahr etwa 16.000 Fälle des sexuellen Mißbrauchs von Kindern in der deutschen Gesellschaft allein schon polizeilich erfasst werden (bei vermutlich hoher Dunkelziffer), unverständlicher Weise in den Hintergrund. Daß in unserer Gesellschaft Kindern massenhaft mißbraucht werden, ist die wirkliche Tragödie. Dies sollte auch der Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger bewußt werden.
Nur in 7 Prozent der Fälle werden diese Taten von Verwandten begangen. Weitaus mehr als die Beschäftigung mit einer verhältnismäßig kleinen Zahl von Untaten durch Angehörige kirchlicher Organisationen wäre es daher vonnöten, endlich den massenhaften sexuellen Mißbrauch von Kindern in der Gesamtgesellschaft auf die Tagesordnung zu setzen. Angesichts der ungeheuren Zahl solcher Delikte ist es unverständlich und wäre es höchste Zeit, wenn die Verantwortlichen in der Politik wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen Nationaler Aktionsplan gegen sexuellen Kindesmißbrauch fordern würden, anstatt sich durch Polemik gegen die Katholische Kirche hervorzutun.
Video Tagesthemen-> Leutheusser-Schnarrenberger im Interview
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