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  • Hausuntericht der Familie Neubronner

    Bildung

    02.02.09

    Hausuntericht der Familie Neubronner

    Berufungsverhandlung und Berichterstattung in den Medien

    (MEDRUM) Vor dem Hintergrund der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichtes Bremen berichtet die Süddeutsche Zeitung in einem kurzen Artikel vom 02.02.09 über Familie Neubronner, die ihre Kinder zu Hause unterrichtet.

    Familie Neubronner hat ihren Wohnsitz nach Frankreich verlegt. Nur dadurch ist es ihr möglich geworden, ihre Kinder nicht in öffentliche Schulen schicken zu müssen und sie stattdessen zu Hause unterrichten zu können. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Hausunterrichtung von Kindern in Frankreich gestattet. Der Artikel in der Süddeutschen Zeitung gibt einen kurzen Einblick in die Beweggründe von Neubronners und anderer Hausschuleltern sowie die in Deutschland geltende Schulpflicht.

    Das Oberverwaltungsgericht wird am 03.02.08 über die Berufung der Familie Neubronner verhandeln, mit der sie das Recht zur häuslichen Unterrichtung ihrer Kinder erhalten will.  Dem steht derzeit das Bremische Schulgesetz entgegen. Nach diesem Gesetz sind die Kinder verpflichtet, die staatlich anerkannten Schulen oder eine staatlich genehmigte private Ersatzschule zu besuchen. Eine häusliche Unterrichtung durch die Eltern ist im Schulgesetz nicht vorgesehen.

    Sie wollen deshalb beantragen, dass ihre Kinder an häuslichem Unterricht (Heimunterricht) unter der Voraussetzung teilnehmen dürfen, dass der häusliche Unterricht dem Unterricht an öffentlich anerkannten Schulen gleichwertig ist. Dies würde bedeuten, dass ihre Kinder bei gleichwertiger häuslicher Unterrichtung von der Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule oder einer staatlich genehmigten privaten Ersatzschule befreit werden. Dazu sind entsprechende Anträge für die Berufungsverhandlung angekündigt.

    Mit der jetzigen Verhandlung soll die vorher ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes revidiert werden, die aus Sicht der Familie Neubronner wesentliche Rechte, die sich aus dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben, nicht beachtet hat.

    Der Hessische Rundfunk wird am 03.02.09 in der Sendung "My home is my school! - Wenn Eltern Lehrer werden" um 18.05 Uhr das Thema "Hausunterricht" aufgreifen. Auch das Deutschlandradio wird voraussichtlich um 14 Uhr in der Sendung "Deutschland heute" berichten.

    Dagmar Neubronner hat ihre Einblicke und Erfahrungen in ihrem Buch "Die Freilerner - unser Leben ohne Schule verarbeitet. Das Buch ist 2008 erschienen.

    Süddeutsche Zeitung -> Lektionen am Küchentisch

    HR2 Kultur -> My home is my school! - Wenn Eltern Lehrer werden

    MEDRUM-Artikel -> Auswanderung als letzter Ausweg, um dem Zwangssystem der Schulpflicht zu entgehen?


  • 02.02.09


    02.02.09

    Hausuntericht der Familie Neubronner

    Berufungsverhandlung und Berichterstattung in den Medien

    (MEDRUM) Vor dem Hintergrund der Verhandlung des Oberverwaltungsgerichtes Bremen berichtet die Süddeutsche Zeitung in einem kurzen Artikel vom 02.02.09 über Familie Neubronner, die ihre Kinder zu Hause unterrichtet. ... lesen Sie mehr...



  • Gericht: Gute Sozialisation nur in der staatlichen oder staatlich genehmigten Schule möglich


    03.02.09

    Gericht: Gute Sozialisation nur in der staatlichen oder staatlich genehmigten Schule möglich

    Berufung von Familie Neubronner blieb ohne Erfolg

    (MEDRUM) Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in der heutigen Berufungsverhandlung über die Hausunterrichtung der Familie "Neubronner" die gestellten Anträge abgelehnt.

    "Ist nun mal Schulpflicht", so gibt Dagmar Neubronner eine Überlegung des Gerichtes wieder, mit der die Anträge abgelehnt wurden, ihren Kindern die schulische Bildung im Hausunterricht zu vermitteln. Eine gute Sozialisation sei nur in der Schule möglich, hat das Gericht ebenfalls argumentiert, wie berichtet wurde. Das Gericht hat sich demnach darauf beschränkt, mit diesen Grundpositionen die Berufungsanträge abzulehen. Eine Befassung mit den Beweisanträgen hielt es offenbar nicht für erforderlich, denn die Behandlung dieser Anträge wurde abgelehnt.

    Worauf das Gericht seine Auffassung abstützt, ist noch unklar. Familie Neubronner muß sich vorerst damit begnügen, diese Behauptungen des Gerichtes zur Kenntnis zu nehmen. Sie bedauert es, dass beim Gericht keine Bereitschaft bestand,  die Erörterung von Sachverhalten in die Entscheidung über ihren konkreten Fall einzubeziehen. Die schriftliche Urteilsbegründung geht Familie Neubronner erst noch zu.

    Wer sich mit den Fragen des Homeschoolings beschäftigt, muss erhebliche Zweifel an einer derartigen Urteilsfindung anmelden.  Selbstverständlich gibt es in Deutschland eine Schulpflicht. Aber, ob die Art und Weise, wie diese Schulpflicht erfüllt werden kann, tatsächlich nur in Form des Schulbesuchszwanges im vorgesehenen staatlichen Schulsystem erfüllt werden kann, darf hinterfragt werden.

    Vor allem aber ist die Sozialisationsthese fragwürdig. Die Behauptung, gute Sozialisation sei nur in der staatlichen Schule möglich, ist schon nach kurzer Analyse kaum haltbar. Die Analyse von Christa Meves in ihrem Artikel "Das deutsche Bildungssystem züchtet Verlierer statt Leistungsträger" (kath.net) zeigt die ganze Fragwürdigkeit dieser These auf. Sie ist nur eine von vielen Experten, die zu ganz anderen Erkenntnissen kommen. Wer sich darüber hinaus mit Fällen wie der Familie Neubronner, Gorber oder Dudek befasst, sieht die Behauptung des Gerichtes auch an konkreten Fällen widerlegt. Und schließlich steht auch die Praxis in anderen freiheitlichen Demokratien, beispielsweise den USA, als Beweis für die Unhaltbarkeit einer solchen Behauptung. 1,5 Millionen Homeschooler müssten dann in den USA Defizite in ihrer Sozialisation aufweisen. Es wäre ein alarmierendes Signal. Ohne auf die Frage einzugehen, ob der Vorstellung des Gerichtes, Familien vorschreiben zu wollen, wie die Sozialisation ihrer Kinder stattzufinden hat, ein Anspruch ist, der auch verfassungsgerichtlicher Prüfung standhält, trägt die Haltung des Gerichtes nicht zur Stärkung seiner Glaubwürdigkeit  bei.

    Familie Neubronner muß sich vorläufig damit abfinden, ihren Kindern außerhalb der deutscher Grenzen eine gute Schulbildung und Sozialisation zu vermitteln. Denn Familie Neubronner will ihren Kindern aus ihrer elterlicher Verantwortung heraus Besseres auf ihrem Lebensweg mitgeben, als es von vielen staatlichen Schulen geleistet werden kann. Die deutsche Politik und Rechtsprechung lässt ihr vorerst keine andere Wahl. Sie hätte für die Homeschooler Goethe, Kant und Mozart kein Verständnis. Ab in die staatlichen Schulen, würde der Urteilsspruch lauten. Sie würden dort ohne Gefährdung einer "guten Sozialisation" aufwachsen, so die Logik des Gerichtes. Vielleicht würden manche Zeitgenossen anders darüber denken, wenn sie bei Kant in die Schule gegangen wären. Sie wären vermutlich ein Stück aufgeklärter. Aber das Zeitalter der Aufklärung ist längst vorbei, nicht nur in der Frage "Schulbesuchszwang oder Freiheit und Vielfalt in der Bildung?"

    MEDRUM-Artikel

    -> Hausuntericht der Familie Neubronner

    -> Gefangene eines religiösen Zwangssystems sind Klassenbeste

    -> Kindeswohl bei 1,5 Millionen amerikanischer Schüler gefährdet?

    -> Die Perversion wird perfektioniert - Soll und Ist im deutschen Schulsystem


  • 03.02.09


    03.02.09

    Gericht: Gute Sozialisation nur in der staatlichen oder staatlich genehmigten Schule möglich

    Berufung von Familie Neubronner blieb ohne Erfolg

    (MEDRUM) Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in der heutigen Berufungsverhandlung über die Hausunterrichtung der Familie "Neubronner" die gestellten Anträge abgelehnt. ... lesen Sie mehr...



  • 03.02.09


    03.02.09

    Gericht: Gute Sozialisation nur in der staatlichen oder staatlich genehmigten Schule möglich

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    (MEDRUM) Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat in der heutigen Berufungsverhandlung über die Hausunterrichtung der Familie "Neubronner" die gestellten Anträge abgelehnt. ... lesen Sie mehr...



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