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  • Diskriminierung von Christen für Schwulenlobby ein Beitrag zur Meinungsbildung

    Diskriminierung von Christen für Schwulenlobby ein Beitrag zur Meinungsbildung

    (MEDRUM) Der LSVD hat sich mit der Diskriminierung von Christen in der Zeitung "Q-rage" solidarisiert. Dies geht aus einer Pressemitteilung des LSVD vom 29.01.08 hervor.

    In seiner Stellungnahme schreibt der LSVD, der Beitrag der Zeitung "Q-rage" sei ein mutiger Beitrag, weil die Autoren gegen Intoleranz und Diskriminierung Stellung bezogen hätten, und weil sie in vorbildlicher Weise Probleme aufgezeigt und auf Gefahren für unser demokratisches Gemeinwesen hingewiesen hätten.

    Was hatte "Q-rage" geschrieben, das eine solchen Wertung rechtfertige könnte? "Q-rage" schrieb,

    • Es gebe in Deutschland rund 1,8 Millionen evangelikale Christen, die "überwiegend missionarisch eingestellt und gegenüber Andersgläubigen durchaus intolerant seien".
    • Evangelikale Gemeinden vermittelten "erzkonservative, zum Teil verfassungsfeindliche Ideologien".
    • Wage es jemand in Umgebung von Evangelikalen, die Bibel anzuzweifeln, reagierten sie schnell allergisch.
    • Die Evangelikalen würden verführerische Methoden benutzen, um junge Menschen, die in einer Stresssituation leben, für sich zu vereinnahmen.

    Sämtliche Feststellung entbehren jeglicher Belege. Die Autoren stellten Behauptungen auf, von denen sie nicht eine glaubhaft belegten. Klischees, Vorurteile, Stereotype, die zusammengefasst sagen: Evangelikale Christen seien missionarisch, intolerant, verfassungsfeindlich, reagierten allergische und verführten junge Menschen. Eine solche Darstellung bezeichnet der LSVD mutig und vorbildlich.

    Es wird versucht, dies am Beispiel des Jugendkongresses Christival vom Mai 2008 und am Beispiel einer jungen Christin namens Leonie zu belegen.

    Die missionarische und intolerante Einstellung der Evangelikalen habe man bei Christival 2008 hautnah erfahren können. Unter anderem heißt es im Artikel:

    • Vier Tage lang hätten fast 20.000 Jugendliche bei Christival 2008 "Bre­men unsicher gemacht".
    • In Straßenbahnen sei per Lautsprecher Mission betrieben worden.
    • In einer Veranstaltung sei geplant gewesen, Homosexuelle zu heilen. Die Prominenz, wie die Schirmherrin Ursula von der Leyen, habe zunächst nicht genau hingesehen, jedoch später dafür gesorgt, dass diese Veranstaltung abgesetzt worden sei.
    • Trotz scharfen Protestes seien "radikale" Lebensschützer des Vereins "Birke" aufgetreten, um Stimmung gegen Abtreibung zu machen.

     

    Mit dieser Stellungnahme begibt sich der der LSVD auf das Niveau einer agitatorischen und propagandistischen Hetzjagd. Er geht in keiner Weise auf die unwahren und unbelegten, schwerwiegenden Verdächtigung der Zeitschrift ein. Man kann es Schülerautoren zubilligen, dass sie Bevölkerungsteile verunglimpfen, dass sie Zerrbilder eines Großereignisses liefern, dass sie Untypisches als Typisches darstellen, aber es kann dem LSVD genauso wenig wie dem Präsidenten der Bundeszentral für politische Bildung zubilligen, wenn solche gravierenden Verletzungen der Rechte großer christlicher Gruppierungen auch noch unterstützt werden und gar für vorbildlich erklärt werden. Der LSVD bezieht hier wie bereits Volker Beck eine völlig inakzeptable Position, die einer intellektuell anspruchsvollen geistigen Auseinandersetzung unwürdig sind.

     

    zu einem geistigen Tiefflieger.

  • 6 Jahre eines glücklichen Familienlebens durch Jugendamt zerstört


    31.01.09

    6 Jahre eines glücklichen Familienlebens durch Jugendamt zerstört

    Kindeswegnahme "mit List und Tücke" aus der Ergo-Therapie

    (MEDRUM) Eine Kindeswegnahme erlebte eine Familie, die sich trotz Behinderungen und schwieriger Lebensumstände ihrem Kind mit Hingabe widmete. Es war vergeblich, wie die Großeltern in ihrem Fall schilderten.

    Ihre Tochter erwartete ein Kind und entschied sich, trotz einer nicht einfachen Lebenslage, dieses Kind nicht abzutreiben, sondern es mit Hilfe ihrer Eltern in den Mittelpunkt ihres Lebens zu stellen. Die Großeltern standen dem Kind und seiner Mutter vom ersten Augenblick seines Lebens an zur Seite.

    Ihr Enkelkind wurde zum Lebensinhalt für sie. Sie kümmerten sich viele Jahre um das kleine Mädchen, das zu einem fröhlichen Kind heranwuchs. Jetzt sind die Großeltern auf einem Tiefpunkt ihres Lebens angelangt. Vor zweieinhalb Jahren wurde das Kind - wie in so vielen anderen Fällen - ohne ihr Wissen und Wissen der Mutter vom Jugendamt weggenommen,  mit "List und Tücke", so die Großeltern. Seit zweieinhalb Jahren dürfen sie das Kind nicht einmal mehr sehen.

    Sie schilderten ihre Not auch an MEDRUM. Ein Auszug aus ihrem Brief:

    Unsere Enkelin wurde durch das Jugendamt weggeführt, mit List und Tücke, aus der Praxis für Ergotherapie. Die Familienhelferin wurde missbraucht, um Schwachstellen in unserer Familie zu finden, die es aber auch in anderen Familien ohne Behinderungen gibt. Eine unverschuldete Kindeswohlgefährdung dichtete man uns an, obwohl es diese zu keiner Zeit gab. Es sind sicher einige Abläufe bei Menschen mit Behinderungen anders als bei Gesunden. Ganz zielbewusst wurde unsere Enkelin uns entfremdet. Zunächst durften wir sie wochenlang nicht sehen und dann ganz selten, nur unter strenger Aufsicht (behandelt wie Straftäter)

    Ein Gerichtsbeschluss besagte, dass die Mutter alle 2 Wochen ihr Kind sehen kann und wir als die ebenso wichtigen Bezugspersonen, alle 4 Wochen. Man hielt sich überhaupt nicht an diesen Beschluss. Seit zweieinhalb Jahren dürfen wir unsere Enkelin nicht mehr sehen. Man lässt sie in dem Glauben, dass wir sie nicht mehr wollen. Vor zweieinhalb Jahren hatte man von uns gefordert, dass wir ihr erklären, dass wir einverstanden sind, dass sie jetzt in der Pflegefamilie lebt. Es wurde vom Amt zur Bedingung gemacht, dass wir unser Kind belügen, um es sehen zu können. In der Kirchgemeinde wurde das Gerücht verbreitet, das Kind wäre so vernachlässigt gewesen. Das Gegenteil war der Fall. Unsere ganze Liebe und Aufmerksamkeit galt diesem Kind.

    Die Wegnahme war nicht nur für uns schrecklich, sondern auch für das Kind. Und sie war und ist nicht notwendig. Es ist sehr schlimm, dass solches Unrecht in unserem Land wieder möglich ist. Es ist tragisch und unverzeihlich, dass in Deutschland immer wieder Macht missbraucht wird. Wir waren Anfang des Rentenalters, als unsere Enkelin zu uns kam. Es geschah das Wunder, dass wir trotz Behinderung (blind und kurzzeitige Tumorerkrankung) es gut geschafft haben mit unserer Enkelin, auch mit Hilfe durch unsere Freunde. Die Mutter leidet an einer autistischen Behinderung. Beide hatten einander sehr lieb. Die Zerstörung des bisher glücklichen Familienlebens war ein Rechtsbruch. Auch Behinderte haben ein Recht auf ihr Familienleben. Fast 6 Jahre lebten wir glücklich miteinander. Wie kann man diesem Unrecht begegnen?

    In ihrer Not hat sich die Familie auch an den Europäischen Gerichtshof gewandt. "Wohin können wir uns wenden mit dieser Not? Die Gerichtsakte liegt seit 2 Jahren beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg", schrieben die Großeltern.

    Auch dieser Fall zeigt auf, wie alleingelassen und demütigend behandelt sich Menschen durch staatliche Eingriffe von Jugendämtern fühlen. Er ist eine weitere Anklage einer Familie, die sich in ihren Rechten zutiefst verletzt fühlt und ihrem Schicksal ohnmächtig gegenübersteht. Ein Grund mehr für eine Protestaktion, die sich am Montag in Genf mit einer Protestnote an den Human Rights Council der Vereinten Nationen wenden wird, um sich für bessere Verhältnisse einzusetzen.

    MEDRUM-Artikel -> Protestnote gegen Menschenrechtsverletzungen an UN am 2. Februar in Genf

  • 31.01.09


    31.01.09

    6 Jahre eines glücklichen Familienlebens durch Jugendamt zerstört

    Kindeswegnahme "mit List und Tücke" aus der Ergo-Therapie

    (MEDRUM) Eine Kindeswegnahme erlebte eine Familie, die sich trotz Behinderungen und schwieriger Lebensumstände ihrem Kind mit Hingabe widmete. Es war vergeblich, wie die Großeltern in ihrem Fall schilderten. ... lesen Sie mehr...


    31.01.09

    Gefangene eines "religiösen Zwangssystems" sind Klassenbeste

    Gorber-Töchter brillieren in den Schulen nach Befreiung aus den Fängen des Jugendamtes

    (MEDRUM) Töchter der Familie Gorber, die jahrelang zu Hause unterrichtet wurden und erst seit September letzten Jahres öffentliche Schulen besuchen, erhielten jetzt Zeugnisse, die sie als Klassenbeste ausweisen. Sie wurden im letzten Jahr noch auf Betreiben des Jugendamtes zusammen mit ihren Geschwistern gegen ihren Willen plötzlich aus ihrer Familie genommen, die als religiöse Spinner in Verruf gebracht worden war. ... lesen Sie mehr...



  • Gefangene eines religiösen Zwangssystems sind Klassenbeste


    31.01.09

    Gefangene eines "religiösen Zwangssystems" sind Klassenbeste

    Gorber-Töchter brillieren in den Schulen nach Befreiung aus den Fängen des Jugendamtes

    (MEDRUM) Töchter der Familie Gorber aus Überlingen, die jahrelang zu Hause unterrichtet wurden und erst seit September letzten Jahres öffentliche Schulen besuchen, erhielten jetzt Zeugnisse, die sie als Klassenbeste ausweisen. Sie wurden im letzten Jahr noch auf Betreiben des Jugendamtes zusammen mit ihren Geschwistern gegen ihren Willen plötzlich aus ihrer Familie genommen, die als religiöse Spinner in Verruf gebracht worden war.

    Mutter Gorber zögert, die Frage zu beantworten, wie es denn möglich sei, dass ihre Töchter Klassenbeste sind, wo doch Mitarbeiter des Jugendamtes in der vorherigen Hausunterrichtung eine Gefahr für das Kindeswohl gesehen hatten. Frau Gorber macht aus ihrer Freude über den herausragenden Erfolg ihrer Töchter in der öffentlichen Schule kein Geheimnis: "Meine Kinder sind sehr motiviert. Ich habe mir als Mutter von vielen Kindern immer sehr viel Mühe gegeben, meine Kinder gut zu unterrichten, aber ohne die Ermutigung durch meinen Mann und den Segen des Herrn wäre dies sicher auch nicht möglich gewesen", so Mutter Gorber. Möglich war dies nicht zuletzt auch durch das Schulamt, das die häusliche Unterrichtung fast zehn Jahre lang zumindest tolerierte. Beendet wurde diese, offenbar segensreiche Phase der Erziehung und Bildung erst, als das Jugendamt des Bodenseekreises glaubte, sechs Kinder dieser Familie wegnehmen zu müssen, um sie mit einem kleinen Massenaufgebot von Polizisten in Abwesenheit der Eltern in Heime zu verbringen. Sie sollten aus einer angeblichen "sozialen Isolation" befreit werden. Aufpasser und Denunzianten aus dem Umfeld von Gorbers wollten dem "Treiben" der Familie Gorber Einhalt geboten wissen. Selbst der Ortsvorsteher meinte der Presse gegenüber, dass hier etwas habe geschehen müssen. Schließlich erdreistete sich diese Familie, einen eigenen Lebensstil zu pflegen: Sie schickte ihre Kinder nicht in öffentliche Schulen und lebte außerhalb des Zirkels ihrer traditionell geprägten katholischen Kirchengemeinde. Sie leistete es sich auch, morgens zu Tagesbeginn in einer 10-minütigen Andacht zum Gebet zusammen zu kommen. Die Eltern der christlich lebenden Familie lutheranischer Prägung wurden als "religiöse Spinner" bezeichnet.

    Über eine Gorber-Tochter sagte die vorübergehend eingesetzte Verfahrenspflegerin noch im letzten Jahr, sie solle besser auf die Förderschule gehen. Sie hatte Bedenken, das Mädchen eine Haupt- oder Realschule besuchen zu lassen. "Ob die das wohl schaffen wird?", zweifelte die Verfahrenspflegerin. Die Eltern Gorber setzten sich über diese Bedenken hinweg. Aus gutem Grund, wie jetzt bei den Halbjahreszeugnissen zu sehen war. Ihre Tochter kam  mit dem klassenbesten Zeugnis und einem Notendurchschnitt von 1,7 nach Hause. Doch sie war nicht die einzige Tochter, die ihren Lehrern Freude bereitete. Auch eine Schwester von ihr brachte ein Zeugnis als Beste ihrer Klasse nach Hause und die nächste Schwester gehört auch zu den Klassenbesten. Wie kann möglich sein, was nach amtlicher Auffassung nicht möglich sein kann oder darf? Der Journalist Holger Reile stellte im Schwarzwälder Boten im letzten Jahr noch die Frage, ob eine aufgeklärte Gesellschaft zusehen dürfe, wenn Kinder in einem "religiösen Zwangssystem" aufwachsen.

    Die Töchter der Familie Gorber strafen alle Lügen, die ihre Familie in Verruf gebracht und ihnen Leid beschert hatten. Angefangen bei argwöhnischen, mißliebigen, denunzierenden Dorfbewohnern, Nachbarn und Verwandten, fortgesetzt bei irrenden, verblendeten  Jugendamtsmitarbeitern und skeptischen Verfahrenspflegern, bis hin zum hypothetisierenden Gutachter und ideologisch fehlgeleiteter Berichterstattung in manchen Medien. Auszunehmen aus einer solchen Phalanx ist am Ende nur eine Instanz, ohne deren besonnene Entscheidung die Rückkehr der Gorber-Töchter zu ihrer Familie zu guter Letzt nicht möglich gewesen wäre: das Familiengericht Überlingen. Es änderte die vorher getroffenen Anordnungen zum Sorgerecht und fasste bereits vor Abschluss des Verfahrens den Beschluss, die Kinder der Familie Gorber, die auf Betreiben des Jugendamtes sieben Lebensmonate in Heimen verbringen mußten, wieder nach Hause zurückkehren zu lassen. Die Empfehlungen des Gutachters, dass man Mutter und zwei Töchter auch noch eine Weile psychiatrisch begleiten könnte, wenn man es denn wollte, sind mit fast salomonischer Weisheit nicht verfolgt worden. Auch eine denkbare Begleitung durch eine Familienpflegerin des Jugendamtes, ist nach kurzer Erörterung nicht verfolgt worden. Den richterlichen Entscheidungen war es zu verdanken, dass die Gorber-Familie seit August wieder als Familie zusammenleben kann und nun nicht mehr von Mitarbeitern des Jugendamtes behelligt wird. Und das war offensichtlich gut so.

    Mit den wunderbaren Geschöpfen aus dieser Familie befassen sich jetzt - statt fachkundiger Jugendmitarbeiter - manche Lehrer, aber auf andere Weise als es beispielsweise Jugendamtsmitarbeiter taten. Sie freuen sich über gute Motivation und prima Leistungen der Mädchen. "Wie ist dies möglich, wo diese Kinder doch vorher keine öffentliche Schule besucht haben?" Diese Frage soll in einer Klassenkonferenz von Lehrerinnen und Lehrern diskutiert worden sein, wie MEDRUM berichtet wurde. Auch aus Sicht von Frau Gorber ist diese Frage verständlich und berechtigt. Sie geht nicht unbedingt soweit zu sagen, dass dies das Schulsystem grundsätzlich in Frage stellen würde, ärgert sich aber noch heute darüber, dass ihr Hausunterricht vorher von Behördenseite "in den Dreck gezogen" und als Argument gegen ihre Erziehung und das Kindeswohl verwendet wurde. Sie bleibt dabei sehr bescheiden. "Es ist nicht mein Erfolg. Die Ehre gebührt dem Herrn!", sagt Mutter Gorber, die am Montag einer Delegation angehören wird, die den Vereinten Nationen eine Protestnote zur Verletzung von Menschenrechten durch deutsche Jugendämter überreichen wird.

    MEDRUM-Artikel

    -> Protestnote gegen Menschenrechtsverletzungen an UN am 2. Februar in Genf

    -> Sechs Kinder einer bibeltreuen Familie entrissen und in staatlichen Gewahrsam genommen


  • 31.01.09


    31.01.09

    Gefangene eines "religiösen Zwangssystems" sind Klassenbeste

    Gorber-Töchter brillieren in den Schulen nach Befreiung aus den Fängen des Jugendamtes

    (MEDRUM) Töchter der Familie Gorber, die jahrelang zu Hause unterrichtet wurden und erst seit September letzten Jahres öffentliche Schulen besuchen, erhielten jetzt Zeugnisse, die sie als Klassenbeste ausweisen. Sie waren im letzten Jahr noch auf Betreiben des Jugendamtes zusammen mit ihren Geschwistern gegen ihren Willen aus ihrer Familie genommen, die als religiöse Spinner in Verruf gebracht worden war. ... lesen Sie mehr...


    31.01.09

    6 Jahre eines glücklichen Familienlebens durch Jugendamt zerstört

    Kindeswegnahme "mit List und Tücke" aus der Ergo-Therapie

    (MEDRUM) Eine Kindeswegnahme erlebte eine Familie, die sich trotz Behinderungen und schwieriger Lebensumstände ihrem Kind mit Hingabe widmete. Es war vergeblich, wie die Großeltern in ihrem Fall schilderten. ... lesen Sie mehr...



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