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Veranstaltungen

  • 24./26.01.09


    26.01.09

    Wetten, daß Thomas Gottschalk ...

    ... eine Familiensendung auch familiengerecht und niveauvoll gestaltet?

    (MEDRUM) Noch vor nicht allzu langer Zeit stritt Thomas Gottschalk mit Marcel Reich-Ranicki über das Niveau des deutschen Fernsehens. Wer gewettet hätte, dass Thomas Gottschalk in einer Familiensendung nicht mit Ekel-Sendungen des RTL um die Wette eifert, hätte zweifelhafte Chancen gehabt, diese Wette zu gewinnen, wie sich nicht nur im Streitgespräch mit Reich-Ranicki, sondern nun auch am Samstagabend bei der Sendung "Wetten, daß ...?" im ZDF zeigte. ... lesen Sie mehr...


    24.01.09

    Obama entscheidet: Aufhebung des Verbots von Finanzhilfen für internationale Abtreibung

    The Washington Independent: "Obama Repeals Ban on Global Abortion Funds"

    (MEDRUM) Das Weiße Haus hat mitgeteilt, dass Präsident Obama am 23.01.09 eine Weisung erteilt hat, mit der er das Verbot aufhebt, Abtreibungsorganisationen mit staatlichen Geldern zu unterstützen, mit deren Hilfe außerhalb der USA  Abtreibung gefördert und über Abtreibung beraten wird. ... lesen Sie mehr...


    24.01.09

    Protest in Genf gegen Menschenrechtsverletzungen durch Jugendämter

    Übergabe einer Protestnote durch Delegation und Video-Protest über Internet statt öffentlicher Demonstration

    (MEDRUM) Die Initiatoren einer Protestveranstaltung gegen Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter am 2. Februar in Genf haben ihren Plan geändert. Anstelle einer öffentlichen Demonstration vor dem UN-Gebäude soll die Übergabe einer Protestnote durch eine Delegation stattfinden. Begleitet werden soll diese Form des Protestes durch Live-Schaltungen von Personen, die über das Internet per Videoanruf ihre Beschwerde nach Genf übermitteln. ... lesen Sie mehr...



  • 26.01.09


    26.01.09

    Wetten, daß Thomas Gottschalk ...

    ... eine Familiensendung auch familiengerecht und niveauvoll gestaltet?

    (MEDRUM) Noch vor nicht allzu langer Zeit stritt Thomas Gottschalk mit Marcel Reich-Ranicki über das Niveau des deutschen Fernsehens. Wer gewettet hätte, dass Thomas Gottschalk in einer Familiensendung nicht mit Ekel-Sendungen des RTL um die Wette eifert, hätte zweifelhafte Chancen gehabt, diese Wette zu gewinnen, wie sich nicht nur im Streitgespräch mit Reich-Ranicki, sondern nun auch am Samstagabend bei der Sendung "Wetten, daß ...?" im ZDF zeigte. ... lesen Sie mehr...



  • 26.01.09/2


    26.01.09

    Papst Benedikt XVI. hebt Exkommunikation von vier Bischöfen auf

    Lefebvre-Bischöfe Fellay, Williamson, Tissier de Mallerais und de Galarreta begnadigt

    (MEDRUM) Papst Benedikt XVI. hat die Exkommunikation der Bischöfe Mgr. Fellay, Williamson, Tissier de Mallerais und de Galarreta aufgehoben, die sein Vorgänger Johannes Paul II. 1988 verhängt hatte. Wegen des Verdachts auf in Deutschland strafbarer Äußerungen des Bischofs Williamson über den Holocaust ist Papst Benedikt heftig in die Kritik geraten. ... lesen Sie mehr...



  • Dem Jugendamt ist das Recht zuzusprechen, sich das Kind zu nehmen


    27.01.09

    Dem Jugendamt ist das Recht zuzusprechen, sich das Kind zu nehmen

    Zum Leidensweg staatliche Kindeswegnahmen

    Die Zahl der Kindesentzüge habe sich in den letzten beiden Jahren verdreifacht, berichtete das ARD-Magazin PANORAMA. Was ist der Grund für die Zunahme? Ist die Zahl der Fälle, in denen Kinder ihren Eltern weggenommen werden müssen, weil Gefahr für sie droht sind, innerhalb von zwei Jahren derart dramatisch angestiegen? Oder schauen die Jugendämter jetzt nur besser hin, damit sich Fälle wie der Fall Lea Sophie nicht wiederholen? Was steht hinter solchen Eingriffen? Wie laufen solche Eingriffe ab?

    PANORAMA gab eine einleuchtende Erklärung für den rasanten Anstieg des Kindeswegnahmen. "Jugendämter reagieren jetzt anders, wollen keinen Fehler machen", ist eine naheligende Begründung, weshalb innerhalb so kurzer Zeit Eltern immer häufiger ihre Nachkommen weggenommen werden. Die Entrüstung in Politik und Medien über vermeintliches Versagen von Jugendämtern scheint eine fragwürdige Wirkung zu haben: Jugendämter scheinen jetzt eher dazu zu neigen, lieber zu oft als einmal zu wenig zuzugreifen. Man will sich wohl nicht vorwerfen lassen, dass man untätig gewesen sei. Dies birgt naturgemäß die Gefahr, auch dort zuzugreifen, wo es nicht zwingend geboten ist, wo es nicht gerechtfertigt  oder für Familien und das Kindeswohl sogar schädlich ist. Längst nicht alle Fälle, in denen Jugendämter und Familienrichter eingreifen, sind potenzielle Lea Sophie-Fälle. Es spricht einiges dafür, dass aus dem neuen Maß, das offenbar beim Umgang mit dem Kindeswohl und der Kindeswegnahme angelegt wird, ein politisch angetriebener Overkill geworden ist. Opfer des Overkills sind Eltern, Kinder, und nicht zuletzt auch die Steuerzahler, die für den Overkill staatlicher Kindeswegnahmen aufkommen müssen. Er kommt also alle teuer zu stehen. Nicht zuletzt auch den Rechtsstaat, denn das Vertrauen in den Staat wird durch die anschwellende Zahl von  Zugriffen und Fehlgriffen auf Familien untergraben.

    Ein durchaus typischer Ablauf solcher Eingriffe ist schnell geschildert: Das Jugendamt stellt einen Antrag beim Familiengericht auf Entzug des Sorgerechtes und ein Richter entscheidet. Dafür genügt in aller Regel eine einleuchtende Begründung, vor allem wenn sie durch ein Gutachten geliefert wird, das vom Jugendamt vorgelegt wird. Kommt ein Gutachter zu der Auffassung, die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil ist nicht erziehungsfähig oder das Kindeswohl scheint aus anderen Gründen, die die Eltern nicht abwenden können, gefährdet, reicht dies häufig schon aus, zumindest für einen vorläufigen Entzug. In der Regel heißt dies dann, der Richter beschließt auf Antrag des Jugendamtes, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen und es der Behörde Jugendamt zu übertragen. Häufig geschieht dies sogar ohne Anhörung der betroffenen Personen, der Eltern und des Kindes, auf dem Wege der einstweiligen Anordnung.

    Ein Fall, über den vielfach in den Medien berichtet wurde, ist der Fall von Petra H. und ihrem Sohn A. aus Bamberg, der sich im Jahr 2004 abspielte. Der Sohn wurde ihr weggenommen, weil der Leiter der Abteilung Gesundheitswesen im Landratsamt Bamberg in einer Stellungnahme an das Stadtjugendamt am 28.07.04 die persönliche Überzeugung vertrat, die Mutter sei psychisch gestört und gefährde das Wohl ihres Kindes. Er vermutete, dass bei Petra H. ein so genanntes Münchhausen-by-Proxy-Syndrom vorliegen würde und verdächtigte sie, eine Borrelioseerkrankung ihres Sohnes vorzutäuschen und damit eine ärztliche Behandlung zu betreiben, die seine Gesundheit gefährde. Diese Stellungnahme des Mediziners verwendete das Jugendamt, um am 30.07.04 beim Familiengericht den Entzug des Sorgerechtes zu beantragen und gab dafür die folgende Begründung:

    "+Das Landratsamt Bamberg, Abteilung Gesundheitswesen, setzte das Stadtjugendamt Bamberg in Kenntnis, dass bei dem o.g. Kind aufgrund eines Münchhausen-by-Proxy-Syndroms bei der Mutter, Frau Petra H., und der damit einhergehenden Beeinträchtigung eine gesundheitliche, lebensbedrohliche Kindeswohlgefährdung gesehen wird.

    Zudem ist wie in den Ausführungen des Landratsamtes Bamberg, Abteilung Gesundheitswesen, angegeben, auch von einer psychischen Gefährdung des Kindes auszugehen. Dies zeigt sich einerseits in erheblichen Schulversäumnissen von A., als auch in den in der Fachliteratur aufgeführten Auswirkungen in Bezug auf seine Sozialisation.

    Die Abteilung Gesundheitswesen des Landratsamtes Bamberg geht bei der Mutter von Anzeichen einer paranoiden Psychose aus, die es aus unserer Sicht erforderlich machen, eine psychiatrische Begutachtung der Mutter im Hinblick auf ihre Erziehungsfähigkeit zu veranlassen.

    Nach den Ausführungen des Landratsamtes Bamberg, Abteilung Gesundheitswesen, ist eine Trennung von Mutter und Kind unbedingt erforderlich, um das Kind vor den Einflüssen der Mutter zu schützen.

    ... In Anbetracht der umfassend notwendigen Hilfe zur Sicherung des Kindeswohls wird vorgeschlagen, die elterliche Sorge dem Jugendamt als Vormund zu übertragen."

    Die Überzeugung des Medizinaldirektors hatte verheerende Folgen für die Mutter und ihren Sohn. Seine Überzeugung war Ursache für einen Gerichtsbeschluss, der das jähe Ende einer Mutter-Kind-Beziehung auf Betreiben des Jugendamtes bedeutete. Denn am 02.08.04 übertrug der Familienrichter H. das Sorgerecht auf das Jugendamt. Es wurde zum Pfleger für das Kind bestellt. Im Beschluss heißt es:

     

    "Wegen elterlicher Sorge
    erläßt das Amtsgericht Bamberg durch den Richter am Amtsgericht H. im Wege der einstweiligen Anordnung folgenden

    Beschluss

    1. Der Mutter Petra H., ... , wird vorläufig das Personensorgerecht für das Kind A. H., geb. ...   entzogen.
    2. Das Personensorgerecht wird einem Pfleger übertragen. Zum Pfleger wird das Stadtjugendamt Bamberg bestimmt.
    3. Die Mutter hat das Kind an den Pfleger herauszugeben. Für die Herausgabe des Kindes an den Personensorgeberechtigten kann Gewalt gebraucht  werden. Der Inhaber des Personensorgerechts kann sich des Gerichtsvollziehers bedienen, der seinerseits befugt ist, polizeiliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

    Gründe

    Die Voraussetzungen für die Entziehung der Personensorge gem. §§ 1666, 1666a BGB liegen vor. Das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes A., geb. ..., ist durch seine Vernachlässigung bzw. durch unverschuldetes Versagen der Mutter gefährdet. Sie ist nicht in der Lage, die zur Abwendung der Gefährdung erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

    Nach der gutachtlichen Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg Abt. Gesundheitswesen leidet die Mutter an einer schweren psychischen Störung, deren Auswirkung zur Gefahr für Leib und Leben des Kindes führt.

    In einem Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB kann das Familiengericht auch einstweilige Anordnungen treffen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Einschreiten besteht, dass ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet, weil die endgültige Maßregel zu spät kommen könnte und die Interessen des Kindes nicht mehr genug wahren würde. Auch diese Voraussetzungen sind gegeben. Nach dem schriftlichen Gutachten der Abt. Gesundheitswesen des Landratsamtes Bamberg ist ein sofortiges Einschreiten erforderlich.

    Nach dem Bericht des Stadtjugendamtes Bamberg und der Stellungnahme des Landratsamtes Bamberg besteht die Gefahr, dass die Mutter nicht bereit ist das Kind A. freiwillig herauszugeben.

    Dem Stadtjugendamt als Pfleger ist deshalb das Recht zuzusprechen, das Kind zu sich zu nehmen. Gem. § 33 FGG ist zugleich anzuordnen, dass für den Fall der zu erwartenden Weigerung der Mutter die Hilfe des Gerichtsvollziehers, erforderlichenfalls auch die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane in Anspruch genommen werden kann."

    Ob die Einschätzung des Medizinaldirektors zutreffend und fachlich haltbar war, wurde nicht in Frage gestellt. Dafür hätte es gewichtige Gründe gegeben. Denn die Überzeugung des Medizinaldirektors über das so genannte Münchhausen-Proxy-Syndrom ist aus zwei Gründen fragwürdig. Zum einen lässt sich belegen, dass die Annahmen des Medizinaldirektors zur Person von Petra H. nicht haltbar waren, die für eine solche Verdachtsdiagnose hätten erfüllt sein müssen. Zum anderen entschloss sich der Mediziner ein Syndrom zu diagnostizieren, das in der medizinischen Fachwelt äußerst umstritten ist, von Teilen abgelehnt und von Teilen als eine Fiktion angesehen wird. Seine Diagnose war deshalb schon aus grundsätzlichen Erwägungen als Grundlage für eine Gerichtsbeschluss ungeeignet. Doch allein seine Behauptung, ein solches Syndrom liege bei Petra H. vor und habe kindeswohlgefährdende Folgen, reichte aus. Eine Erörterung dieser ärztlichen Stellungnahme fand ebenso wenig statt wie eine Erörterung der Überzeugung des Jugendamtes, zum Beispiel über angebliche Gefahren für die Sozialisation des 9-jährigen Jungen, die aus der Fachliteratur hervorgingen. Der Richter fasste seinen Beschluss ohne mündliche Verhandlung, also nach Aktenlage. Auch eine Anhörung der Mutter unterblieb. Das Jugendamt hatte dem Gericht empfohlen, die Anhörung der Mutter zu unterlassen. Das Stadtjugendamt begründete dies in seinem Antrag mit der Unterstellung, Petra H. sei selbst- oder fremdgefährdend:

    "Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wird befürchtet, dass Frau H. nach Kenntnis des Antrages auf Entzug der elterlichen Sorge selbst- oder fremdgefährdend ist. Wir bitten daher, die Zustellung des Antrages und des möglichen Beschlusses über einen Gerichtsvollzieher, der bei der Herausnahme des Kindes dabei sein würde, vornehmen zu lassen und die Anhörung der Mutter erst nach dem möglichen Beschluss zu veranlassen."

    Dieser Empfehlung folgte der Richter. Petra H., die noch wenige Tage zuvor an einem Gespräch mit dem Abteilungsleiter Gesundheitswesen am 19.07.04 teilnahm, in dem er mit ihr über ihre Borreliose-Erkrankung und die Behandlungsmöglichkeiten sprach, ahnte weder etwas von dessen Absicht, eine vernichtende Stellungnahme über sie abzufassen, noch ahnte sie etwas von einer Kindeswegnahme, die hinter ihrem Rücken in verdeckter Weise betrieben wurde. Und schließlich ahnte sie ebenso wenig, dass der Medizinaldirektor des Landratsamtes ihre Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik betreiben würde. So erschienen bei ihr am 03.08.04 Gerichtsvollzieher, Mitarbeiter des Jugendamtes, Sanitäter und Polizeivollzugsbeamte, um ihren Sohn in Kinderklinik Erlangen zu verbringen und sie selbst in die geschlossene Unterbringung in die Nervenklinik Bamberg überführte.

    Wie im Fall Petra H. erfolgt der Zugriff des Jugendamtes auch in anderen Fällen plötzlich, ohne Wissen oder vorherige Information der Eltern, fast wie aus einem Hinterhalt tauchen behördliche Vertreter auf, begleitet durch Polizeibeamte, die ein Haus oder eine Wohnung umstellen, wie es gleichermaßen bei Familie Gorber aus Überlingen geschah, als die Kinder abtransportiert und in Heime verbracht wurden, während ihr Vater die Mutter im Krankenhaus besuchte. Groteske Szenen spielen sich bei Zugriffen des Jugendamtes ab, wie auch in der PANORAMA-Sendung bei einem Fall zu sehen war, in dem die Staatsgewalt eine Familie morgens um 05.30 Uhr aus dem Schlaf riß, um ihnen überfallartig die Kinder wegzunehmen. Ein Aktenzeichen XY besonderer Art, ein Aktenzeichen der Marke Jugendamt. Nicht ein Hauch von menschlichem Umgang und Feingefühl für die Empfindungen der bestürzten Menschen ist zu spüren, in deren Lebensweg so schicksalhaft eingegriffen wird. Schreiende Kinder, die ihrer Mutter und ihren Geschwistern zurufen: "Ich will nicht weg!". Doch ihre Hilferufe der Bedrängnis verpuffen wirkungslos. Das Jugendamt greift in Schicksale ein, durch die oft lebenslang ein nicht heilender Riß geht, bei Eltern und Kind.

    Petra H. bringt ihre Zerrissenheit auf den Punkt: "Einer Mutter das Kind wegzunehmen ist das Schlimmste, was man ihr tun kann, das nimmt ihr eigentlich das Leben." Sicher gibt es Fälle, in denen Kinder aus einem Schicksal herausgelöst und vor verhängnisvollen Entwicklungen geschützt werden müssen. Aber ob die fast schon gestapoähnliche Methode einer überfallartigen, erbarmungslosen Trennung wirklich zwingend geboten ist, darf sicher bezweifelt werden. Der Trennung an sich wohnt ohnedies ihre eigene, große menschliche Tragik für Kinder und Eltern inne, deren Dramturgie durch die vorbedachten Methoden und Praktiken der Jugendämter nicht noch gesteigert werden sollte. Hier werden keine lässlichen Sünden begangen. Das Trauma ist entsprechend groß, vor allem für die Kinder. Der damals 9-jährige Sohn von Petra H. schrieb nach seiner gewaltsamen Trennung von der Mutter: "Liebe Mama, du fehlst mir sehr, bitte fang jetzt nicht an zu weinen. Ich habe nachts sehr Angst."

    Ihr und ihrem Sohn ergeht es wie vielen anderen Eltern und Kindern. Statt auf Hilfe, Unterstützung und Zusammenhalt der Familie ist das Vorgehen des Jugendamtes auf Trennung angelegt. Behutsamkeit und Einfühlsamkeit in die Lebenslage und Empfindungen von Eltern und Kindern sind in etlichen Fällen schwer oder gar nicht zu entdecken. Zur Strategie gehören Kontaktsperren ebenso wie die Beschränkung des Umgangs auf ein möglichst geringes Maß und die Überwachung jeglicher Kommunikation zwischen Eltern und Kind bis hin zum Verbot, dass Eltern nicht in ihrer Muttersprache mit dem Kind sprechen. Als Begründung hört man, dies sei für das Wohl des Kindes erforderlich. Das Wohl des Kindes muss dann auch für den kalten Liebesentzug zwischen Eltern und Kindern herhalten, der durch die Macht von Behördenmitarbeitern verordnet und vollstreckt wird. Solche Methoden nehmen auch für Außenstehende bizarre, fast schon paranoide Formen an.

    So sehr man sich im Anschluß an eine solche Trennung hoffentlich immer der Kinder fürsorglich annehmen mag, so wenig kümmert man sich oft um die Eltern. Wie sie die Zäsur der gewaltsamen Kindeswegnahme verkraften und verarbeiten, blieb einer Petra H. ebenso selbst überlassen wie es den Gorber-Eltern überlassen blieb, gefälligst selbst zu sehen, wie sie eine Zäsur verkraften, die wie ein Schwerthieb das Innerste des Menschen durchtrennen existentiell gewaltsamen Trennung. Es ist schon sehr seltsam, dass Vater Gorber, der den plötzlichen Entzug von sechs Kindern zu verkraften hatte, und dessen potenzielle Gewalttätigkeit und Unberechenbarkeit noch für die Begründung herhalten musste, dass ihm die Kinder entzogen werden müssten, wie selbstverständlich wochen- und monatelang ohne jede psychologische Begleitung und Betreuung einem Schicksal überlassen werden konnte, das ihm fast das Herz gebrochen hatte. So erging es auch einem Vater, der zu Unrecht verdächtigt wurde, sein Sohn mißhandelt zu haben, nachdem dieser mit einem blauen Auge in den Kindergarten kam. Eine argwöhnische Jugendamtsmitarbeiterin ließ ein medizinisches Attest erstellen, dass eine Mißhandlung bestätigte und verwendet wurde, den Eltern das Kind wegzunehmen. Dies trieb den Vater so in die Verzweiflung, dass er sich mit Selbstmordgedanken trug und psychiatrisch behandelt wurde. Erst nach einem Leidensweg von mehr als einem Jahr wurde er durch das Landgericht München rehabilitiert. Die Eltern wurden 20.000 EURO Schmerzensgeld zugesprochen als Entschädigung für die unsäglich für dargwöhnte eine MißhDie gleiche Tragik erlitt ein Vater wur

    Hier entlarvt sich das Rational der staatlichen Behörde - von ihr selbst freilich ungewollt - als nicht glaubwürdig und tragfähig.

    tags zuvor in der Stellungnahme noch als gewalttätig und unberechenbar galt, Eine psychologische Betreuung der Eltern findet kaum statt. Sie werden sich selbst überlassen. Im Fall der Petra H. wurde die Mutter stattdessen in eine psychiatrische Anstalt verbracht, weil sie nach Einschätzung des Abteilungsleiters Gesundheitswesen angeblich unter dem Münchhausen-Syndrom leiden würde. So landete sie am 03.08.09 in der

    Mit dem Gerichtsbeschluss, ein Kind den Eltern durch das Jugendamt wegnehmen zu lassen, sind in der Regel die Würfel gefallen. Das natürliche Recht der Eltern und des Kindes, zueinander zu gehören und als Familie miteinander zu leben, ist mit einer solchen Entscheidung augenblicklich verwirkt, gehört oft für lange Zeit oder gar endgültig der Vergangenheit an. So kämpft Petra H. seit mehr als vier Jahren vergeblich darum, wieder mit ihrem Sohn zusammenleben zu dürfen. Es ist ein bisher vergeblicher Kampf gewesen. Es reichte dafür die Überzeugung eines Medizinaldirektors über ein fachlich außerst umstrittenes Syndrom.

    Sie war aus verständlichen Gründen nicht bereit, sich dieser Zwangsmaßnahme zu unterwerfen. Wer geht schon freiwillig in eine geschlossene Anstalt, über den im Geheimen ein Gutachten erstellt wird, durch das er sich zu Unrecht als psychisch gestört abgeurteilt sieht, dem ohne Wissen und ohne jede Anhörung überfallartig das Kind weggenommen wird? Wer sich trotz solcher Umstände dennoch, vielleicht nur auf Gottvertrauen gestützt, auch noch freiwillig in die Psychiatrie begäbe, der dürfte wohl eher als gestört betrachtet werden. Von einem normal veranlagten Menschen, der über ausreichend Verstand verfügt, kann ein solcher Akt als vertrauensseliger Unterwerfung wohl kaum erwartet werden.

    In der Sendung Report hieß es: "Experten wie Professor Uwe Jopt, Psychologe und Gerichtsgutachter von der Uni Bielefeld, sehen in der Macht der Jugendämter einen Fehler im System: 'Sie können gegen jeden Beschluß eines Gerichtes Beschwerde gehen, Berufung gehen. Sich gegen Irrtümer zur Wehr setzen. Nur wenn das Jugendamt eine Maßnahme trifft, gibt es keine Rechtsmittel dagegen. Es kontrolliert niemand das Jugendamt, außer im behördlichen Rahmen der Dienstleiter. Aber es gibt keinen Beschwerdeweg für betroffene Dritte.' "

  • Bischof Fellay verurteilt Leugnung des Holocaust durch Bischof Williamson


    27.01.09

    Bischof Fellay verurteilt Leugnung des Holocaust durch Bischof Williamson

    Piusbruderschaft St. Pius X.: " Verharmlosung der Judenmorde des NS-Regimes ist für uns inakzeptabel."

    (MEDRUM) Ein Interview des Lefebvre-Bischofs Williamson im schwedischen Fernsehen zum Holocaust hat zu heftigen Reaktionen und scharfer öffentlicher Kritik geführt, darunter insbesondere scharfe Proteste von Vertretern der jüdischen Glaubensgemeinschaft. Bischof Fellay und die Priesterbruderschaft St. Pius X. haben sich am Holocaust-Gedenktag von diesen Äußerungen distanziert und klargestellt, dass die Äußerungen von Williamson in keiner Weise die Position der Piusbruderschaft widerspiegeln.

    Zeitgleich mit der Aufhebung der Ex-Kommunikation der vier Lefebvre-Bischöfe gab Bischof Williamson dem schwedischen Fernsehen am 21.01.09, dem Tag der Unterzeichnung des Dekretes der Kongregation der Bischöfe, ein Interview, in dem er erklärte, er glaube nicht, dass in den Gaskammern der Konzentrationslager der Genozid an den Juden stattgefunden haben könne (Bericht mit Textauszug ). Wie Bischof Williamson am Ende des Interviews zu erkennen gab, war er sich der Tragweite seiner Äußerungen und Strafwürdigkeit in Deutschland bewußt. Aufgrund seiner öffentlichen Leugnung des Völkermords am jüdischen Volk, die in Deutschland als volksverhetzend unter Strafe gestellt sind, geriet auch Papst Benedikt in heftige Kritik, weil er die Ex-Kommunikation dieses Bischofs zusammen mit drei anderen Bischöfen mit einem Dekret vom 21. Januar aufgehoben hatte. "Papst Benedikt rehabilitiert Holocaust-Leugner", lauteten die Schlagzeilen. Die Exkommunikation der Bischöfe Mgr. Fellay, Williamson, Tissier de Mallerais und de Galarreta war von Papst Johannes Paul II. in 1988 verhängt worden.

    Nach Bekanntwerden der Äußerungen von Bischof Williamson stellte der Vatikan klar, dass die Aufhebung der Ex-Kommunikation in keinerlei Zusammenhang mit den Äußerungen des Bischofs stehe, dessen Äußerungen nicht der Auffassung der Katholischen Kirche entsprechen. Auch der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, betonte, dass die Revision der Exkommunikation des Papstes nicht als Rehabilitation eines Holocaust-Leugners verstanden werden darf. Die Entscheidung des Papstes soll zeigen, dass er der schismatischen Bewegung Lefebvres einen weiteren Schritt entgegen gehen will, um die Einheit der Kirche zu fördern. In einer Presserklärung teilte Erzbischof Zollitsch am 24.01.09 mit: "Papst Benedikt XVI. bietet der Priesterbruderschaft Pius X. die ausgestreckte Hand. Mit ihm hoffe und bete ich, dass man sie ergreift."

    In einem Kommuniqué vom 27.01.09 erklärte Bischof Bernard Fellay, der Generalobere der Priesterbruderschaft St. Pius X.:

    Uns wurde ein Interview zur Kenntnis gebracht, das Bischof Richard Williamson - ein Mitglied unserer Bruderschaft - dem schwedischen Fernsehen gab. In diesem Interview äußert er sich zu geschichtlichen Themen, insbesondere zum Genozid an den Juden durch die Nationalsozialisten.

    Es ist offensichtlich, dass ein Bischof nur in Fragen des Glaubens und der Moral mit kirchlicher Autorität sprechen kann. Unsere Bruderschaft beansprucht keinerlei Autorität über Themen anderer Art. Die Aufgabe der Priesterbruderschaft ist die Verbreitung und Wiederherstellung der authentischen katholischen Lehre, wie sie in den Dogmen dargelegt ist. Dafür sind wir weltweit bekannt, akzeptiert und geschätzt.

    Mit großem Schmerz stellen wir fest, welch großen Schaden die Überschreitung dieses Auftrages unserer Sendung zufügt. Die Aussagen von S. E. Bischof Williamson spiegeln in keiner Weise die Position unsere Gemeinschaft wider. Deshalb habe ich Bischof Williamson bis auf weiteres jedwede öffentliche Stellungnahme zu politischen oder historischen Fragen untersagt.

    Wir bitten den Heiligen Vater und alle Menschen guten Willens um Entschuldigung für die verheerenden Auswirkungen einer solchen Tat. Mit Trauer stellen wir fest, dass diese unangebrachten Aussagen unsere Bruderschaft in direkter Weise berühren, weil sie die Aufgabe unserer Gemeinschaft in Verruf bringen.

    Das können wir nicht zulassen, und wir erklären, dass wir mit der Verkündigung der katholischen Lehre und der Spendung der Sakramente zur Austeilung der Gnade unseres Herrn Jesus Christus fortfahren werden."

    Auch der Distriktobere von Deutschland, Pater Franz Schmidberger, verurteilte die Äußerungen von Bischof Williamson. Er erklärte dazu:

    Als Distriktoberer der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Deutschland bin ich mit meinen Mitbrüdern erschüttert über die Aussagen von Bischof Williamson hier in diesem Land.

    Die Verharmlosung der Judenmorde des NS-Regimes und dessen Greueltaten sind für uns inakzeptabel.

    Die Verfolgung und Ermordung von zahllosen Juden im Dritten Reich berührt uns äußerst schmerzlich, verletzt sie doch zutiefst das christliche Gebot der Nächstenliebe, die keine ethnischen Unterschiede kennt.

    Ich möchte mich für dieses Verhalten entschuldigen und mich von jedweder Aussage dieser Art distanzieren.

    Für uns ist eine solche Distanzierung auch deshalb selbstverständlich, weil der Vater von Erzbischof Lefebvre selbst in einem KZ umgekommen ist und auch viele katholische Priester in Hitlers Straflagern ihr Leben ließen.

    Aus der Erklärung der Piusbruderschaft wird deutlich, dass sie Antisemitismus ablehnt und sich nicht von Rechtsextremisten vereinnahmen lassen will, die jetzt die Piusbruderschaft aufgrund der Williamson-Äußerungen feiern wollen, wie "SPIEGEL-ONLINE" unter der Überschrift "Rechtsextremisten feiern Holocaust-Leugner Williamson" berichtet.

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    MEDRUM-Artikel -> Papst Benedikt XVI. hebt Exkommunikation von vier Bischöfen auf

    SPIEGEL-Online -> Rechtsextremisten feiern Holocaust-Leugner Williamson

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