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  • 18.12.08


    18.12.08

    Irrtümer, Verwirrung und Widersprüche bei der Bundeszentrale für politische Bildung

    Islamisten-Vergleich der Evangelikalen durch Präsidenten nur ein Verwaltungsfehler?

    (MEDRUM) In einem gestern erschienen Artikel in der Zeitung "Die Welt" rückt Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), von seinem Islamisten-Vergleich für die Evangelikalen ab. Ursache war ein Verwaltungsfehler, so Krüger. Er verließ sich bei seinem Schreiben zu einem Artikel auf die Prüfung des Artikels durch seine Mitarbeiter, obwohl der Artikel nach bisherigen Erklärungen der BpB seinem Amt gar nicht bekannt gewesen sein konnte. ... lesen Sie mehr...


  • Bundeszentrale für politische Bildung


    18.12.08

    Irrtümer, Verwirrung und Widersprüche bei der Bundeszentrale für politische Bildung

    Islamisten-Vergleich der Evangelikalen durch Präsidenten nur ein Verwaltungsfehler?

    (MEDRUM) In einem gestern erschienenen Artikel in der Zeitung "Die Welt" rückt Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), von seinem Islamisten-Vergleich für die Evangelikalen ab. Ursache war ein Verwaltungsfehler, so Krüger. Er verließ sich bei seinem Schreiben zu einem Artikel auf die Prüfung des Artikels durch seine Mitarbeiter, obwohl der Artikel nach bisherigen Erklärungen der BpB seinem Amt gar nicht bekannt gewesen sein konnte. ... lesen Sie mehr...


  • Bundeszentrale für politische Bildung


    18.12.08

    Irrtümer, Verwirrung und Widersprüche bei der Bundeszentrale für politische Bildung

    Islamisten-Vergleich der Evangelikalen durch Präsidenten nur ein Verwaltungsfehler?

    (MEDRUM) In einem gestern erschienenen Artikel in der Zeitung "Die Welt" rückt Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), von seinem Islamisten-Vergleich für die Evangelikalen ab. Ursache war ein Verwaltungsfehler, so Krüger. Er verließ sich bei seinem Schreiben zu einem Artikel auf die Prüfung des Artikels durch seine Mitarbeiter, obwohl der Artikel nach bisherigen Erklärungen der BpB seinem Amt gar nicht bekannt gewesen sein konnte. ... lesen Sie mehr...


  • Neuregelung der Spätabtreibungen überfällig


    18.12.08

    Neuregelung der Spätabtreibungen überfällig

    Bundestag beriet Vorschläge zur Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

    Der Deutsche Bundestag hat heute über das Thema "Spätabtreibungen" beraten. Mit unterschiedlichen Gesetzentwürfen und Anträgen wollen Abgeordnetengruppen eine Verbesserung der Beratung von Schwangeren vor und nach einer vorgeburtlichen Untersuchung erreichen, die aufgrund einer möglichen Kindesbehinderung nach dem dritten Schwangerschaftsmonat vor der Frage einer Abtreibung stehen.

    Fünf Vorschläge zur Reform des Schwangerschaftskonfliktgesetzes wurden dazu erörtert. Die Forderungen reichen von Richtlinien, die die Bundesärztekammer ausarbeiten soll, bis zur Festschreibung der Beratungspflicht im Schwangerenkonfliktgesetz.

    Übersicht über Gesetzentwürfe und Anträge

    1. Entwurf eines Gesetzes von den Abgeordneten Volker Kauder, Renate Schmidt (Nürnberg), Johannes Singhammer und weiteren Abgeordneten zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes,  Drucksache 16/11106;
    2. Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Irmingard Schewe-Gerigk, Elke Ferner und weiterer Abgeordneter "Wirkungsvolle Hilfen in Konfliktsituationen während der Schwangerschaft ausbauen - Volle Teilhabe für Menschen mit Behinderung sicherstellen", Drucksache 16/11342;
    3. Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten von den Abgeordneten Kerstin Griese, Katrin Göring-Eckardt, Andrea Nahles und weiteren Abgeordneten, Drucksache 16/11347;
    4. Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes von den Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Ulrike Flach und weiteren Abgeordneten, Drucksache 16/11330;
    5. Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Diana Golze, Elke Reinke und weiterer Abgeordnete, "Späte Schwangerschaftsabbrüche - Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken",Drucksache 16/11377.

    Gruppenentwurf "Singhammer"

    Johannes Singhammer (CDU/CSU) stellte den ersten Gruppenentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (16/11106) vor. Dieser soll Frauen Unterstützung bieten, die sich in einer „existenziellen Bedrohungslage“ befinden. Sie sollen aber nicht zusätzlich belastet werden, deswegen gelte: „Beratungsrecht für die schwangere Frau, Beratungspflicht für den Arzt“. Jeder Automatismus zwischen Diagnose und Schwangerschaftsabbruch müsse vermieden werden, so Singhammer. Eltern sollten in keinen Rechtfertigungszwang geraten, weil sie sich für ein behindertes Kind entschieden haben.

    Der "Singhammer-Entwurf" sieht eine mindestens dreitägige Bedenkzeit nach der Diagnose vor. Von dieser Frist kann nur in Ausnahmefällen abgesehen werden – wenn Gefahr für Leib oder Leben der Schwangeren besteht. Außerdem soll die Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche präzisiert werden. Verstöße gegen die Beratungs- und Dokumentationspflicht des Arztes, gegen die Einhaltung der Frist sowie gegen die Pflicht zur Auskunftserteilung für die Bundesstatistik sollen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

    Gruppenantrag SPD

    Die Teilhabe für Menschen mit Behinderung will ein weiterer Gruppenantrag sichern (16/11342), der von zahlreichen SPD- und einem FDP-Abgeordneten getragen wird. „Keine Frau entscheidet sich in dieser Situation leichtfertig für einen Abbruch“, betonte Christel Humme (SPD). Sie warf Singhammer vor, sein Vorschlag unterstelle dies den schwangeren Frauen und setze sie unter Druck.

    Bessere Beratung müsse jedoch viel früher ansetzen, noch bevor die Frauen in einen „Untersuchungsmarathon“ geraten, so Humme. „Damit geben wir den Frauen und ihren Partnern die notwendige Bedenkzeit, die wesentlich länger ist, als die von ihnen vorgeschriebene Dreitagesfrist.“

    Dritter Gruppenentwurf

    Zur Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten liegt ein weiterer Gruppenentwurf vor (16/11347) , der unter anderem von Wolfgang Thierse (SPD) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt wird. Dieser Entwurf sieht eine „ergebnisoffene Beratung“ ohne statistische Erfassung vor.

    Entwurf Ina Lenke (FDP)

    Die Liberale Ina Lenke stellte einen Entwurf vor (16/11330), der zu zwei Dritteln von der FDP getragen wird. Ihr Entwurf unterstützt eine dreitätige Bedenkfrist. Ziel müsse sein, so Lenke, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche so gering wie möglich zu halten. Frauen sollten aber auch ein "Recht auf Nichtwissen" haben und sich gegen Untersuchungen entscheiden können wie auch dafür, bestimmte Ergebnisse nicht zu erfahren.


    Antrag der Linksfraktion

    Abgeordnete der Linksfraktion wollen mit ihrem Antrag das Recht schwangerer Frauen auf Information stärken (16/11377). Ebenso wie die anderen Vorschläge will dieser Antrag einen Rechtsanspruch auf umfassende medizinische und psychosoziale Beratung vor und nach dem Abbruch gewähren. Kirsten Tackmann (Die Linke) kritisierte den Entwurf Singhammers. Er stelle Ärzte „unter Generalverdacht“. Die gesellschaftliche Debatte um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen sei nicht vorangekommen, meinte sie.

    Nach Abschluss der Debattenbeiträge wurden die Vorlagen zur interfraktionellen Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (f), den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.

    Kritik der Christdemokraten für das Leben

    Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, erklärte im Vorfeld der heutigen Beratung:

    "Während sich die meisten Bundesbürger in Deutschland auf Weihnachten und das Fest der Geburt Christi vorbereiten, diskutieren die Bundestagsabgeordneten über die längst überfällige Neuregelung der Spätabtreibungen.

    Schon der Koalitionsvertrag von 2005 zwischen CDU und SPD sieht immerhin eine Überprüfung der Spätabtreibungen vor. Auf einen gemeinsamen Antrag konnte man sich allerdings nicht einigen. Zu viele haben sich inzwischen mit dem Todesurteil "Abtreibung" abgefunden.

    Abgeordnete aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, denen wenigstens minimale Verbesserungen des Lebenschutzes ein wirkliches Anliegen sind, stellen jetzt unter der Federführung von Johannes Singhammer und Fraktionschef Kauder endlich ihren Gruppenantrag. Dieser sieht zum einen vor, dass die Ärzte bei einem embryopathischem Befund die Eltern umfassend über Methoden und Risiken der Spätabtreibung aufklären und Möglichkeiten aufzeigen, mit einem behinderten Kind zu leben und Hilfen in Anspruch zu nehmen. Zudem wird gefordert, dass zwischen der Beratung und der Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen eingehalten wird und dass diese vorgeburtliche Tötungen zu diesem späten Zeitpunkt statistisch erfasst werden.

    Den Unions-Abgeordneten, die sich mit diesem Antrag leider stark auf die SPD zubewegt haben, muß es zu denken geben, dass sogar zwei Abgeordnete der Grünen diesen Antrag zum Schutz von behinderten Ungeborenen nicht ausreichend finden.

    Jede Abtreibung beendet in unserem Land jährlich weit über 116.000 junge Menschenleben. Abtreibungen gehören inzwischen zur Lebenserfahrung von Millionen von Frauen und Männer, sie sind zum makabren Alltag geworden. Bei hunderten von Spätabtreibungen handelt es sich häufig sogar um Ungeborene, die außerhalb des Mutterleibes bereits lebensfähig wären. Die üblichen Abtreibungsmethoden, bei denen z.B. der Embryo abgesaugt wird, sind in einem späten Stadium der Schwangerschaft nicht mehr anwendbar. Bei einer Spätabtreibung wird dem Fötus mit einer Spritze Kaliumchlorid ins Herz oder in die Nabelschnurvene injiziert mit der Folge, dass der Herzschlag aussetzt. Danach wird die (Tot-)Geburt eingeleitet. Dieser Brutaltität sollten sich die Abgeordneten bei ihrer parlamentarischen Diskussion bewusst sein.

    Zu Recht fordern auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V., die offenkundigen Defizite im geltenden Recht zu beheben. Denn dieser Fetozid ist gerade auch für Ärzte eine „Grenzüberschreitung" und für viele nur schwer erträglich.

    Es ist höchste Zeit, dass die Abgeordneten hier wenigstens die "Spitze des Eisberges" zu kappen versuchen, um einerseits Spätabtreibungen zu verhindern und anderseits Schwangeren in ihrer schweren Lage größtmögliche Hilfe anzubieten. Es ist ein Trauerspiel, dass das absolute Minimum an Veränderungen für den Lebensschutz der Ungeborenen dem Bundestag so große Probleme bereitet."

    631 Schwangerschaftsabbrüche ab 20. Schwangerschaftswoche

    Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2007 insgesamt 3 072 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt, für die eine medizinische Indikation gemeldet wurde, 631 davon ab der 20. Schwangerschaftswoche, zu einem Zeitpunkt, ab dem ein Kind bereits außerhalb des Mutterleibs lebensfähig sein kann.

    Die Kirchen treten für die Verbesserung des Lebensschutzes ein. So hat die Evangelisch-Lutherische Kirche Bayern vor wenigen Tagen zum menschlichen Leben während ihrer Landessynode erklärt:

    "Menschliches Leben ist uns von Gott gegeben. Es ist in jeder Phase zu bewahren und zu schützen."


    Das vorläufige Sitzungsprotokoll mit allen Debattenbeirägen kann auf Anforderung mit Kontaktformular übersandt werden.

  • Berliner Grüne fordern Sexualkunde in Kitas Diversity-Beauftragte in Schulen


    19.12.08

    Berliner Grüne fordern Sexualkunde in Kitas und Diversity-Beauftragte in Schulen

    (MEDRUM) Mit der Verbreitung ihrer Sexualanschauung wollen die Berliner Grünen jetzt im Rahmen eines Aktionsplanes bereits bei Kindern in Kindertagesstätten beginnen. Sie wollen Homophobie in Bildung und Erziehung auf eine Ebene mit Anti-Semitismus und Rassismus gestellt sehen.

    Einen Antrag "Berliner Aktionsplan gegen Homophobie" hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Senat eingebracht. Sie fordern, mit Sexualaufklärung über sexuelle Identität und Orientierung schon in Kitas zu beginnen. Im Antrag der Grünen vom 01.12.08 heißt es unter anderen:

    "Die Aufklärung über sexuelle Identität und Orientierung gehört entwicklungsgerecht in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen im Kontext eines Diversity-Ansatzes zum Pflichtprogramm und muss fester Bestandteil von Aus- und Fortbildung von LehrerInnen, SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen werden. Ein entsprechender Nachweis bei der Förderung von Trägern der Freien Jugendarbeit ist zu prüfen. Der Peer-to-Peer-Ansatz ist besonders zu fördern. An allen Schulen sollen Diversity-Beauftragte benannt werden."

    Begründet wird dies unter anderem damit, dass  unter Berliner Schülerinnen und Schülern aus dem Jahr 2007 eine deutliche Abneigung gegen homosexuelles und lesbisches Sexualverhalten bestehe. Im Antrag wird dazu festgestellt, "dass homophobe Einstellungen unter Jugendlichen nach wie vor stark ausgeprägt sind." Homophobie müsse ebenso wie Antisemitismus oder Rassismus in gemeinschaftlicher, gesamtgesellschaftlicher Anstrengung bekämpft werden. Berlin brauche einen Aktionsplan gegen Homophobie, fordern die Grünen.

    Daran übt Mathias von Gersdorff, Leiter der Aktion Kinder in Gefahr, deutliche Kritik.  Er ist der Auffassung, dass für die Grünen eine angeblich steigende Homophobie nur ein Vorwand ist, um im "Berliner Aktionsplan gegen Homophobie" Homosexualität-Kunde in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen zum Pflichtprogramm zu machen. Von Gersdorff: "Ferner müssen nach deren Verständnis die Glaubensgemeinschaften in die Schranken verwiesen werden."  Er schließt dies aus der Forderung im Aktionsplan der Grünen: "Allen Glaubensgemeinschaften muss verdeutlicht werden, dass Glaubensfreiheit dort endet, wo die individuelle Lebensgestaltung von Menschen unterschiedlicher sexueller Identität gegen ihren Willen eingeschränkt wird." Nach Einschätzung von Mathias von Gersdorff geht es den Grünen nur darum, ein Klima der Angst zu schaffen, damit sich keiner mehr traut, Kritik an den absurden politischen Forderungen der professionellen Homosexuellen zu üben. "Dies können wir keineswegs akzeptieren. Unser Recht, für die christlichen Werte und Prinzipien frei in der Öffentlichkeit einzutreten, ist in Gefahr", so von Gersdorff.

    Weitere Information: Aktion Kinder in Gefahr: Homosexuellenkunde in KiTas, Schulen und Jugendeinrichtungen


    Unter "Diversity" wird üblicher Weise die gezielte Erhaltung und Nutzung der Vielfalt zur Erhöhung der Effizienz in der Wirtschaft verstanden. Welches Begriffsverständnis die Berliner Grünen zugrunde legen, ist in ihrem Antrag nicht gesagt. Der Begriff "Diversity" wird dort ohne Definition verwendet.

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