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Veranstaltungen

  • Ulrich Rüsch stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Evangeliums-Rundfunks (ERF)

    Medien

    Ulrich Rüsch stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Evangeliums-Rundfunks (ERF)

    (MEDRUM) Wie "idea" berichtet ist der Diplomkaufmann Ulrich Rüsch (Wetzlar) vom Aufsichtsrat als stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Evangeliums-Rundfunks (ERF) berufen worden.

    idea-Artikel -> Evangeliums-Rundfunk: Geschäftsführer vertritt Direktor

  • Konjunkturprogramm gegen den Abschwung in der Regierung umstritten

    Wirtschaft

    Konjunkturprogramm gegen den Abschwung in der Regierung umstritten

    (MEDRUM) Wirtschaftsminister Glos will mit einem Konjunkturprogramm den Abschwung bekämpfen. Kanzlerin Merkel und Finanzminister Steinbrück sind gegen das Vorhaben.

    Mit dem Konjunkturprogramm wollte Glos die private Nachfrage stützen. Wie der Spiegel berichtete wollte Glos

    • die alte Pendlerpauschale wieder einführen
    • einen höheren Freibetrag bei der Einkommensteuer einräumen,
    • den Steuertarif reformieren, und
    • haushaltsnahe Dienstleistungen besser steuerlich fördern.

    Der Umfang sollte mindestens zehn
    Milliarden Euro betragen.

    Finanzminister Steinbrück ist gegen dieses Vorhaben, weil damit die Konjunktur nicht beeinflusst werden könne und sieht letztlich nur den Effekt verringerte Steuereinnahmen, die für die Haushaltskonsolidierung gebraucht werden würden. Auch die Bundeskanzlerin stimmt dem Plan des Wirtschaftsministeres derzeit nicht zu. Dies stünde jetzt nicht zur Debatte.

    Die Debatte könnte erneut aufflammen, wenn sich die ungünstigen Erwartungen der deutschen Wirtschaft in Zahlen niederschlagen. Die nachlassende konjunkturelle Entwicklung wird vermutlich ungünstige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und den Steuereinnahmen haben.

    MEDRUM-Artikel
    -> Der Aufschwung ist dahin - Die Stimmung der Wirtschaft ist schlecht geworden


    Artikel SPIEGEL ONLINE -> Steinbrück kanzelt Glos' Krisenpläne als Geldvernichtung ab


     

     

  • Zwangsheirat soll strafbar werden

    Familie

    29.07.08

    Muslimin will Strafbarkeit der Zwangsheirat

    (MEDRUM) Gegen Zwangsheirat spricht sich ein Artikel der F.A.Z. vom 28 Juli aus. Die Muslimin Necla Kelek fordert, dass im Bundestag ein Gesetz beraten und verabschiedet werden soll, das Zwangsheirat unter Strafe stellt.

    Das Thema "Zwangsheirat" ist unter Muslimen in Deutschland umstritten. Zwangsheirat habe mit dem Islam nichts zu tun, sagen die einen, jährlich würden Tausende von muslimischen Frauen und Männern durch ihre Familien in Ehen gezwungen werden, sagen die anderen. Die Frauenhäuser und Beratungsstellen seien voll, weil junge Menschen fürchteten, in den Ferien in der Heimat ihrer Eltern verheiratet zu werden, sagt Necla Kelek. Sie ist eine entschiedene Gegnerin der Zwangsheirat, die sie als Teil der Kultur und Religion islamischer Gesellschaften sieht. Kultur und Religion sei ein "kulturelles System", das auf dem islamischen Verständnis von der Familie als Großfamilie gründe, in der die Verheiratung von Ledigen eine Sache der Familie sei, und nicht des Individuums. Dies werde auch die Forderung des Korans, "Verheiratet die Ledigen" begründet. Das Individuum müsse aber vor dem Zwang zu heiraten wirksam geschützt werden. Deshalb müsse möglichst bald ein Gesetz im Bundestag beraten und verabschiedet werden, das Zwangsverheiratung unter Strafe stelle.


    FAZ.NET -> Freiheit jenseits der Gesetze?


     

     

  • Mitglied des Menschenrechtsvereins Curare e.V. Köln kritisiert Jugendamt

    Familie

    29.07.08

    Familie Gorber wurde durch "unbeaufsichtigtes" Jugendamt "atomisiert"

    Mitglied des Menschenrechtsvereins Curare e.V. Köln kritisiert Mitarbeiter des Jugendamtes

    (MEDRUM) In einem offenen Brief an den Landrat des Bodenseekreises (Friedrichshafen) vom 28. Juli kritisiert ein Mitglied des Menschenrechtsvereins Curare e.V. Köln den Umgang der Mitarbeiter des Jugendamtes mit der Familie Gorber aus Überlingen.

    Im offenen Brief heißt es:

    "Das pädagogische Konzept der "Atomisierung einer Grossfamilie" mit 11 Menschen, welches von den Mitarbeitern Ihres Jugendamtes, die Sie kraft Ihres Amtes zu beaufsichtigen hätten, durchgeführt wird, ist diesseits vollständig unklar und unbekannt."

    Der Verfasser sieht in der Verfahrensweise des Jugendamtes eine "Entgleisung", die durch mangelnde fachliche Beaufsichtigung des Amtes ermöglicht worden sei.

    MEDRUM hat über die Ereignisse um die Familie Gorber, der überraschend 6 von 9 Kindern weggenommen wurden, um sie seit einem halben Jahr in zwei Heimen unterzubringen, wiederholt berichtet. Auch die evangelische Nachrichtenagentur "idea" und der Schwarzwälder Bote haben über den Fall berichtet.

    Die Kritik des Mitgliedes des Menschenrechtsvereins bestätigt das Anliegen der Bittschrift der "Initiative Gorber" und der mehr als 700 Menschen, die diese Bittschrift unterstützen.

    Das Familiengericht Überlingen wird heute über die Rückkehr der Kinder zu ihrer Familie entscheiden. Die Eltern haben beantragt, ihnen das Sorgerecht über ihre Kinder zurückzugeben, das ihnen auf Initiative des Jugendamtes zu Anfang des Jahres teilweise entzogen wurde.

    Vorheriger MEDRUM-Artikel -> Sind die Eltern Gorber erziehungsfähig?


    > Online-Unterzeichnung der Bittschrift der "Initiative Gorber"


  • Vergütung für Interessensvertretung von Kindern durch Bundestag auf Pauschalen begrenzt


    Vergütung für Interessensvertretung von Kindern durch Bundestag auf Pauschalen begrenzt


    Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrenspflegschaft kritisiert Bundestag

    In einer Presseerklärung der BAG Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e. V. vom 27. Juni 08 wird der Beschluß des Bundestages kritisiert, die Vergütung für die Interessensvertretung von Kindern auf Pauschalen zu begrenzen. Die BAG nahm dazu unter der Überschrift "Kinderrechte nach Kassenlage" Stellung.

    Dr. Manuel Stötzel (1. Vorsitzende) und Reinhard Prenzlow (Stellvertretender Vorsitzender) erklärten:

    "... Mit der heutigen Entscheidung, die Vergütung für den zukünftigen Verfahrensbeistand pauschal auf 350 € bzw. 550 € zu begrenzen, hat der Bundestag eine von den betroffenen Kindern überwiegend als wichtige Unterstützung ihrer Interessen empfundene Tätigkeit dem Diktat einer Kostenbremse untergeordnet!


    Obwohl von allen Fachleuten die Tätigkeit der Verfahrenspfleger nach anfänglicher Zurückhaltung bei der Einführung inzwischen als wichtige, notwendige und hilfreiche Arbeit angesehen wird, ist diese wesentliche Änderung des Gesetzes ohne Anhörung von Experten und unter Ausschluss der Öffentlichkeit zwischen Bund und den Ländern verabredet worden. Diese Vorgehensweise ist nach unserer Ansicht unter demokratischen Gesichtspunkten äußerst bedenklich!


    Die Folgen für die praktische Arbeit der zukünftigen Verfahrensbeistände sind überhaupt nicht absehbar. Einige Punkte sind aber jetzt schon eindeutig:

    1. Die Qualität der Arbeit wird zwangsläufig absinken, da die für eine verantwortungsvolle Tätigkeit zur Verfügung stehende Zeit nicht mehr vorhanden ist!
    2. Die hoch qualifizierten und ausgebildeten Verfahrenspfleger werden mit dieser Pauschale vor die Frage gestellt, ob sie sich selbst ausbeuten und für einen Stundenlohn von unter 10 € auf dem bisherigen hohen Niveau tätig sein wollen, oder ob sie diese Tätigkeit schlicht aus finanziellen Gründen nicht mehr ausüben können.


    Als Folge kann es dazu kommen, dass nicht ausgebildete und fachlich nicht qualifizierte Personen eine Einahmequelle entdecken und sich dann bei den Gerichten melden. Die weitere Folge daraus könnte sein, dass Richter nicht mehr bestellen, weil sie keine geeigneten Verfahrenspfleger mehr finden, deren Eignung sie ja zukünftig vorab prüfen müssen.


    Wir haben auch starke Bedenken, ob diese Pauschalierung verfassungsgemäß ist. Das BVerfG hat 2004 dazu ausgeführt (Auszug): „Maßstab für den Umfang der Tätigkeit eines Verfahrenspflegers und damit auch den seines Vergütungsanspruches ist die Erkundung und Wahrnehmung des kindlichen Interesses. Daraus folgt, dass eine Vergütungspraxis mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist, die dem Verfahrenspfleger nicht ermöglicht, die Interessen der von ihm vertretenen Kinder zu deren Grundrechtsverwirklichung im Verfahren wahrzunehmen." Mit der Pauschalierung erhöht sich aber nun genau die Gefahr dieses Grundrechtsverstoßes! Während der Aufgabenbereich des zukünftigen Verfahrensbeistandes gesetzlich nun klarer geregelt und seine Aufgaben eindeutig benannt werden, er damit zu deren Einhaltung verpflichtet ist, werden gleichzeitig seine Möglichkeiten, dieses im Kindesinteresse umzusetzen, faktisch verhindert, da über die Pauschalierung der Zeitrahmen für die Erkundung des kindlichen Interesses unverantwortlich beschränkt wird. Konsequent zu Ende gedacht bedeutet dies: Entweder der Verfahrensbeistand handelt contra legem und damit gegen die Kinder oder er gibt auf. Wir fordern daher, dass diese fachlich fragwürdige und mit unabsehbaren Folgen behaftete Gesetzesänderung zurückgenommen wird! Wir werden weiter für eine sachgerechte und angemessen vergütete Vertretung der Kindesinteressen im familiengerichtlichen Verfahren kämpfen!"


    Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) für Kinder und Jugendliche e.V. wurde im Februar 2000 mit Sitz in Frankfurt a.M. gegründet. Die Mitglieder haben „die eigenständigen und wohlverstandenen Interessen von Kindern und Jugendlichen" in Gerichtsverfahren zu vertreten, in denen VerfahrenspflegerInnen für Kinder und Jugendliche bestellt werden. Dies soll nach § 50 Freiwillige Gerichtsbarkeit Gesetz (FGG), insbesondere in folgenden Fällen geschehen:

    • bei erheblichen Interessengegensätzen zwischen Eltern und Kindern,
    • bei gerichtlichen Maßnahmen wegen Kindeswohlgefährdung (§§ 1666, 1666 a BGB),
    • bei gerichtlichen Entscheidungen über die Trennung des Kindes von der Pflegefamilie.

    Bei der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen nach § 1631 b BGB werden bereits seit 1991 VerfahrenspflegerInnen bestellt, gesetzliche Grundlage der Bestellung bildet hier § 70 b FGG.

    Weitere Information: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrenspflegschaft für Kinder und
    Jugendliche e. V.

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