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  • Die dritte der drei staatlichen Gewalten hat entschieden: 6 Kinder müssen im Heim bleiben


    Die dritte der drei staatlichen Gewalten hat entschieden: 6 Gorber-Kinder müssen im Heim bleiben

    (MEDRUM) Der Richter sah keinen Grund, seinen Beschluß vom 17. April heute zu ändern. Den Eltern Gorber bleibt das Sorgerecht weiterhin entzogen.

    Der Richter traf diese Entscheidung, obwohl die Eltern Gorber ihre Kinder zutiefst lieben und selbst für sie sorgen wollen. Er traf diese Entscheidung, obwohl die Kinder zu ihren Eltern zurück wollen. Er traf diese Entscheidung, obwohl die Eltern bereit sind, ihre Kinder in öffentliche Schulen zu schicken. Er traf diese Entscheidung, weil er sie so treffen wollte. Der Richter ist unabhängig und an keine Weisung gebunden. Er ist auch nicht verpflichtet, die Hauptbetroffenen, die Kinder bei seiner heutigen Entscheidung zu hören. Er ist auch nicht verpflichtet, auf Bittgesuche zu hören. Er ist unabhängig und entscheidet, wie er es für richtig hält, nach den geltenden Gesetzen. Das sind die Verhältnisse und Bedingungen.

    Der Richter hat nun heute entschieden, dass der Staat - vertreten durch das Jugendamt - auch künftig bestimmt, wo sich die Kinder aufzuhalten haben, was sie für ihre Schulbildung zu tun haben, und was für ihre Gesundheit getan wird. Die Entscheidung des Richters liegt im Trend. Die Zahl der Kindeswegnahmen ist rasant gestiegen. Eine Sensibilität, durch die grausamen medienbekannten Fälle von Kindesmißhandlungen und Kindstötungen gewachsen ist, scheint ihren Tribut. zu fordern. Das Sorgerecht wird jetzt erheblich häufiger und schneller entzogen, als dies noch vor zwei Jahren der Fall war. Vermutlich auch dann, wenn es nur um Homeschooler und streng gläubige Bibelchristen wie im Falle Gorber geht.

    Im Fall der Familie Gorber trifft es mit einem Streich gleich sechs Kinder. Das sind mehr Kinder als vier bundesdeutsche Frauen im Laufe ihres Lebens nach der Statistik von Ursula von der Leyen zur Welt bringen. Sie haben also etwas für diese Gesellschaft getan, die Gorbers, was sie der Anerkennung einer Familiennministerin würdig machen könnte. Stattdessen muss Familie Gorber nun aber damit rechnen, dass 44 der 90 Kinderjahre von sechs Kinder, die sie dieser Gesellschaft geschenkt haben, außerhalb der Familie in Heimen gelebt werden müssen, getrennt von Geschwistern und Eltern, wenn die heutige Entscheidung von Dauer sein wird.

    Wer nach den Gründen fragt muss annehmen, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Der klassische Fall des Erziehungsversagens käme hier zur Anwendung. Wer fragt, worin das Erziehungsversagen besteht, muss vermuten, dass die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Kinder abzuwenden. Das ist nämlich die Voraussetzung, die der Gesetzgeber im § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches genannt hat, unter der ein Richter Maßnahmen zu treffen hat, die erforderlich sind, um Gefahren von den Kindern abzuwenden. Demnach müssen also müssen Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl der Gorber-Kinder bestehen, wenn sie in die Familie zurückkehren würden. Eine Gefahr, die im Gegensatz dazu für die 4-monatige Anna nicht besteht, wenn die Mitarbeiter des Jugendamtes und die richterlichen Entscheidungen bisher nicht fehlbar gewesen sind. Denn die kleine Anna leistet ihrer Mutter zu Hause den seelischen Beistand, auf die sie jetzt wohl mehr denn je angewesen sein mag.

    Wer konkreter danach fragt, was denn bei Rückkehr der anderen Kinder in die Familie zu befürchten ist, findet in einem Gutachten eine bemerkenswerte Feststellung, die viele Eltern ins Stauen bringen könnte:

    "Bezüglich der erzieherischen Methoden wird von allen Kindern ein sehr harmonisches Familiensystem präsentiert, Streit und Widersetzlichkeiten sind so gut wie nicht existent, alles wird in größtmöglicher Harmonie geklärt."

    Das also kann also kaum Grund für den Richter sein, die Kinder nicht zurückkehren zu lassen, oder doch? Will er etwa nicht einwilligen, in die Rückkehr auf die "Insel der Glückseeligen", wie eine Mitarbeiterin des Jugendamtes vor zwei Jahren bei einem Besuch das Zuhause der Familie Gorber bezeichnete? Sicher würde er das wohl tun. Alles andere könnte er als böswillige Unterstellung zurückweisen. Was also könnte seiner Einwilligung sonst entgegenstehen? Ist es ganz einfach, wie der Schwarzwälder Bote vom Hörensagen fälschlicherweise berichtet hat, das "ständige Beten" und die Tatsache , dass die Eltern ihren Kindern Handies und ein Radio vorenthalten, weil Gotteskinder keine Handies und Radios brauchten, wie der Schwarzwälder Bote gleichmaßen schrieb? Ist es also die Fiktion eines vermeintlichen Zwangssytems der Eltern Gorber, das aus dem Gehorsam gegenüber den Geboten des Christengottes, aus der Demut, Bescheidenheit und aus der selbstlosen christlichen Nächstenliebe besteht, von dem der Richter die Kinder erlösen will? Will er sie von einem "Wahnsystem Christentum" erlösen, das Michael Schmidt-Salomon in seinem "Ferkelbuch" zur Belustigung und Verächtlichmachung frei gegeben hat? Und will er sie stattdessen vorbereiten, als freier Mensch aufgeklärter Teil eines Systems zu werden, das von Beliebigkeit, Gier und Egoismus bestimmt wird, einem System, in dem der Relativismus des Menschen zum Diktator seiner selbst geworden ist, einem System über das selbst Nietzsche schon gesagt hat, dass es alles zersplittert, alles Festgeglaubte auflöst, und dass in diesem System die Welt nie mehr Welt, nie ärmer an Liebe und Güte gewesen sei? Wohlan, wenn die Beweggründe des Richters in solchen Anschauungen wurzeln, steht seine Entscheidung in einem schillernden Licht.

    Die Konsequenz ist klar: Nicht die Eltern haben das Recht, ihre Kinder zu erziehen, wie es in Art. 4 des Grundgesetzes steht, sondern der Staat nimmt sich dieses Recht durch die Person der Richters als dem Vollstrecker der staatlichen Gewalt. Der Staat legt fest, was für das körperliche, geistige und seelische Wohl des Kindes zu gelten hat. Er nimmt sich auch das Recht zu definieren, wie der Mensch unglücklich zu werden hat und sorgt mit Akribie dafür, dass dieser Zustand im Fall Gorber auch einzutreten scheint. Das Wohl und Wehe menschlicher Schicksale ist damit untrennbar verknüpft. Es kann eben nicht jeder nach seiner Facon glücklich werden. Der Mensch hat sich nach der Facon des Staates zu richten. Längst gilt nicht mehr, dass jeder seines Glückes Schmied ist. Der Staat schmiedet das Glück, und vielen Fällen das Unglück, das auf die Familie Gorber hereingebrochen ist. Seine Fähigkeit dazu hat er in den vergangenen Jahren systematisch entwickelt, zuletzt bei der Erweiterung der Eingriffsrechte im Familienrecht durch den Bundestag. Wer damit nicht zufrieden ist und die Frage stellt, wer denn dafür verantwortlich ist, kann eine einfache Antwort finden: alle, die Politiker dieses Landes und Europas, weil sie es so entscheiden, und die Bürger dieser Gesellschaft, weil sie es so wollen oder es so zulassen.

  • Der kleine David kehrt als Erster zu seiner Familie zurück


    30. Juli 2008

    Der kleine David kehrt als Erster zu seiner Familie zurück

    Familienrichter entscheidet nach mehrstündiger, gründlicher Erörterung

    (MEDRUM) Der 3-jährige Sohn David darf zur Freude seiner
    Familie zurückkehren. Erst nach langer Verhandlung am gestrigen späten Abend
    fasste der Richter diesen Beschluss bei der Verhandlung zum Sorgerecht über die
    Kinder der Familie Gorber in Überlingen.

    Die Familie befand sich Anfang des Jahres aufgrund einer
    schwangerschaftsbedingten Erkrankung der Mutter und ihres vorübergehenden
    Krankenhausaufenthaltes in einer sehr schwierigen Lage, die bei Mitbürgern und
    Mitarbeitern von Behörden Besorgnisse auslöste. Daraufhin wurden sechs der
    mittlerweile neun Kinder der Familie Gorber in die Heimbetreuung außerhalb der Familie
    gegeben. Das Sorgerecht für die fremduntergebrachten Kinder wurde daher teilweise dem Jugendamt übertragen.

    Die fünf schulpflichtigen Töchter der christlich und
    bibeltreu lebenden Familie Gorber besuchen seit einigen Monaten während ihrer Heimunterbringung mit sehr
    gutem Erfolg öffentliche Schulen. Sie waren vorher von ihren Eltern zuhause
    unterrichtet worden. Die Töchter Thea und Esther haben dieses Schuljahr zur
    Freude aller sogar mit einer besonderen Belobigung ihrer Schule abgeschlossen.
    Die Eltern der Familie sehen sich seit geraumer Zeit jedoch uneingeschränkt in der Lage, die
    Betreuung und Erziehung ihrer neun Kinder in die eigenen Hände zu nehmen
    und hatten beantragt, alle sechs Kinder wieder in die Familie zurückkehren zu
    lassen. Hierfür hatten sie auch schweren Herzens ihre Bereitschaft erklärt,
    ihre schulpflichtigen Kinder künftig auch weiterhin öffentliche Schulen
    besuchen zu lassen.

    Der Richter hat sich die Sache nicht leicht gemacht. Auch
    manche „Mitredner“ haben es ihm nicht leicht gemacht. Er nahm den Antrag der
    Eltern zum Anlass, die gesamte Situation, ihre bisherige und künftige
    Entwicklung in einer 6-stündigen Verhandlung gründlich zu betrachten und zu
    erörtern. Den 3-jährigen Sohn David betreffend folgte der Richter nach
    sorgfältiger Anhörung und Abwägung dem Antrag der Eltern. Er beschloss,
    zunächst den jüngsten männlichen Spross der Familie wieder in die Obhut seiner
    Eltern zurückzugeben. Mit der Rückkehr in den Schoß der Familie nach seinem
    Ferienaufenthalt am 9. August wird sich der kleine David vor allem auch darüber
    freuen können, sein mittlerweile fast 5 Monate altes Schwesterchen Anna täglich
    bestaunen, liebkosen und mit umsorgen zu können.

    Ob und wann dies für die fünf Töchter Sarai (17), Prisca
    (15), Thea (12), Esther (10) und Rebecca (7) der Fall sein wird, lässt sich im
    Augenblick noch nicht zuverlässig einschätzen. Der Richter macht dies von der
    weiteren Entwicklung und ihrer Begutachtung abhängig. Die Familie kann sich
    jedoch auf alle Fälle auch darüber freuen, dass der Kontakt zwischen Eltern und
    Kindern sowie zwischen den Geschwistern wieder gefestigt werden kann. Die
    Möglichkeit hierfür soll durch die Erweiterung der Besuchsmöglichkeiten
    geschaffen werden. Sarai und Prisca dürfen ab sofort am Wochenende ihre Familie
    zu Hause besuchen.

    Wie MEDRUM berichtet hat, haben mehr als 700 Personen ihr
    Interesse und ihre Solidarität mit der Familie Gorber und ihren Kindern bekundet
    und die Bittschrift unterstützt. Diese Mitmenschen haben das getan, was der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bei seiner Ansprache zum 60. Jahrestag des Verfassungskonventes von Herrenchiemsee verlangt hat: Engagement für die Demokratie.

    Einige wenige Personen, die bekannten
    Organisationen oder Stellen angehören, wollten nicht öffentlich namhaft gemacht
    werden. Es ist auch eine Tatsache, dass - ausgenommen der Landrat des
    Bodenseekreises, Lothar Wölfle - zahlreiche Personen und Stellen, die MEDRUM
    angeschrieben bzw. informiert hat, darunter insbesondere Stellen der CDU und
    der katholischen Kirche, sich gegenüber MEDRUM bisher in Schweigen hüllten und
    noch keine Reaktion zeigten (anders Hartmut Steeb, Generalsekretär der Evangelischen Allianz, er hat von Anfang an hohe Anteilnahme gezeigt und gehört zu den Unterzeichnern der Bittschrift).

    Die gestrige Entscheidung ist sicherlich für alle eine
    besondere Freude, die sich mit der Bittschrift für das Wohl der Kinder
    eingesetzt haben. Es dürfte Initiatoren wie Unterzeichnern in ihrem Engagement
    bestärken. Es gehen auch weiterhin täglich neue Mitunterzeichnungen von Bürgern
    aus dem In- und Ausland ein. Für diese Solidarität sind Familie Gorber und ihre
    Freunde ganz besonders dankbar.

    Verlauf und Beschluss der gestrigen Verhandlung haben gezeigt,
    dass Hoffnung, Zuversicht und der Einsatz zur Unterstützung einer verantwortungsbewussten
    Entscheidung berechtigt sind.

    Viele Leser und Unterzeichner haben MEDRUM auch
    über ihr Gebet für die Familie unterrichtet.

    MEDRUM
    wird über die weitere Entwicklung berichten.


    -> Online-Unterzeichnung der Bittschrift der "Initiative Gorber


    MEDRUM-Artikel -> Menschen aus dem In- und Ausland setzen sich für die Kinder der Familie Gorber ein


     

  • Einer Gruppe rechtsextremer Jugendlicher schlug mit Spaten und Flaschen auf zwei Geschwister ein

    Gesellschaft

    30.07.08

    Einer Gruppe rechtsextremer Jugendlicher schlug mit Spaten und Flaschen auf zwei Geschwister ein

    (MEDRUM) In Hessen ist ein Jugend-Zeltlager der LINKEN von jugendlichen Tätern überfallen worden, die vermutlich rechtsextremen Kreisen zuzuordnen sind.

    Dabei wurden ein 13 Jahre altes Mädchen und ihr 23-jähriger Bruder verletzt. Die Täter schlugen mit Spaten und Flaschen auf die beiden Geschwister ein. Das Mädchen kam lebensgefährlich verletzt in ein Krankenhaus. Das berichtet heute die WELT.

    Weltartikel -> Neonazis überfallen linkes Jugendcamp

  • Senatorin der LINKEN fordert Lehrer auf, gleichgeschlechtliche Lebensweisen stärker zu thematisieren.

    Gesellschaft

    30.07.08 

    Senatorin der LINKEN fordert Lehrer auf, gleichgeschlechtliche Lebensweisen stärker
    zu thematisieren.

    Küssen von schwulen oder lesbischen Paaren finden viele Jugendliche abstoßend

    (MEDRUM) 48 Prozent der deutschstämmigen Jungs finden es abstoßend, wenn sich ein schwules oder lesbisches Paar küsst, unter den türkischen Jugendlichen sind es 79 Prozent.

    Zu diesen Ergebnissen kommt eine noch unveröffentlichte Studie der Christian-Albrecht-Universität Kiel. Die Studie wurde im Auftrag des Lesben- und Schwulenverbandes im Sommer 2006 an Berliner Schulen durchgeführt. Die Berliner Senatiorin für Integration, Arbeit und Soziales, Heidi Knake-Werner (Linke). Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Heidi Knake-Werner (Linke)
    habe die Lehrer aufgefordert, im Unterricht gleichgeschlechtliche Lebensweisen stärker
    zu thematisieren, berichtet die WELT.

    -> Viele Berliner Schüler lehnen Schwule ab

  • Drohen in der Bankenwelt neue Schreckensmeldungen?

    Wirtschaft

    30.07.08

    Drohen in der Bankenwelt neue Schreckensmeldungen?

    (MEDRUM) Die Finanzkrise sei auch ein Jahr nach der Beinahe-Pleite der IKB noch lange nicht ausgestanden, schreibt heute die WELT.

    Viele Banken seien auf der Suche nach neuen tragfähigen Geschäftsmodellen, weil bei etlichen Instituten ein großer Teil des Geschäfts in der Folge der Krise weggebrochen sei. Es sei auch mit neuen Schreckensmeldungen zu rechnen. Die staatlichen Hilfen aus Steuergeldern, mit denen Zusammenbrüche von Banken verhindert werden sollten, werden noch durch die EU kritisch geprüft.

    WELT-Artikel -> Wie die Bankenwelt um ihre Zukunft ringt

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