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Veranstaltungen

  • Unterzeichnungen Bittschrift

    Unterzeichnende:

    V. Alipaß
    G. Ambrus
    M. Arkenau-Siemer Dipl.-Ing. agr.
    M. Bachmann Dr.
    M. Bauer
    M. Berger
    W. Bierlein
    B. Bischoff Dr.
    M. Bischoff Regierungs- Amtmann
    J. Blank
    E. Blank
    J. Briegel
    M. Briegel
    E. Brunken
    B. Claus
    W. Dangel
    C. Daweritz
    E. Dippon
    J. Edel Dipl.-Ing.
    J. Eiss Dr.
    H. Fauser Dr. med.
    G. Fleischmann
    A. Franke
    M. Frisch Oberstudienrat
    Y. GÃn
    E. Ginter
    H. Greipl
    J. Großelümern
    C. Gruel
    F. Grund
    D. Gummelt
    J. Hamecher
    P. Härer
    R. Harnisch Dr.
    E. Heinz
    M. Hellmuth
    R. Hille Dr.
    M. Huber
    B. Huber
    H. Jacobi Dipl.-Verw.
    G. Jacobi
    A. Jannek
    D. Jayne
    F. Jeikowski
    G. Jeikowski
    G. Klein Pastor
    R. Klett
    T. König
    F. Konrad
    A. Kramp
    D. Kreie
    T. Kruse
    R. Kuehnlein
    E. Kuhnle
    B. Lambertz
    H. Laurien Dipl.-Päd.
    K. Lehmann
    M. Ludwig
    M. Ludwig
    J. Ludwig
    B. Maresch
    F. Martin
    C. Marx Studienrat
    U. Matz
    W. Matz
    F. Mauch
    F. Mauch
    H. Moewes
    E. Müller
    I. Münch
    V. Nachtnebel
    A. Neufeld
    E. Neufeld
    B. Neufeld
    H. Niehues Kaufmann
    U. Niklas Dr.med.
    F. Olbrich
    A. Olbrich
    K. Ott
    M. Ott
    H. Pattison
    C. Paucke
    L. Pawin
    S. Pohl
    J. Raach
    M. Rohrer
    U. Romeike
    H. Romeike
    J. Romer
    A. Rosebrock
    M. Roth
    U. Roth
    L. Roth
    B. Rusch
    K. Rylke
    S. Schaefer
    M. Schartner
    E. Schartner
    G. Scheifler
    M. Scheu
    M. Schneider
    A. Schönberger
    A. Schowalter Sachverständiger
    M. Schwander
    J. Schwander
    S. Sedlaczek
    M. Sedlaczek
    R. Seibel
    J. Siemer Dr.
    J. Skeet
    A. Steinmeister
    M. Stelzle Dr.
    B. Stelzle
    P. Strbek
    M. Strbek
    H. Tobler
    M. Tobler
    A. Tschirk
    C. van den Assem
    H. Voellm Dipl.Ing.(FH)
    A. Volker-Dangel
    D. Weimer
    E. Weimer
    J. Weimer
    F. Wessel
    M. Wetzig
    T. Wetzig
    H. Wetzig
    H. Zaun
    B. Zehe

  • Der Fall der Familie Gorber erregt nicht nur in Deutschland Aufmerksamkeit


    17.07.08 

    Der Fall der Familie Gorber erregt nicht nur in Deutschland Aufmerksamkeit

    (MEDRUM) Die MEDRUM-Berichterstattung über die Verbringung der Kinder der Familie Gorber in Kinder- und Jugendheime hat eine außergewöhnliche Aufmerksamkeit gefunden.

    Die Redaktion erreichten zahlreiche Zuschriften aus dem Inland und Ausland, insbesondere auch aus Belgien, England, Kanada, Kirgistan und den USA. Eine stattliche Zahl der Leser hat sich bereiterklärt, die Bittschrift der Initiative Gorber zu unterzeichnen.

    Auch die CDU-Landtagsfraktion des Landes Baden-Württemberg sowie die Bundesministerin Ursula von der Leyen wurde über die Situation informiert. Eine Reaktion dieser Stellen liegt bisher leider nicht vor. Es ist daher nicht völlig auszuschließen, dass dort kein Interesse am Schicksal der Familie Gorber und ihren Kindern besteht.

  • Die Mutter der Gorber-Kinder

    ImageDie Mutter der Gorber-Kinder

    (MEDRUM) Was kann man einer liebenden, treu sorgenden Mutter viel Schlimmeres antun, als ihr die Kinder wegzunehmen?

    Wer in das Gesicht dieser Mutter sieht, kennt die Antwort. Sie liegt in ihrem strahlenden Lächeln, das von ihrem Herzen kommt. Ihr liegt nichts so sehr am Herzen wie das Wohl ihrer Kinder. Im Gegensatz zu einer Behörde, entscheidet sie nicht mit einem fehlbaren Geist, sondern mit ihrem unfehlbaren Herzen.

    Ob sich in Behörden und Gerichten auch Menschen finden, die über ein Herz verfügen, das am richtigen Fleck sitzt, muss sich erst noch zeigen. Zu hoffen ist es allemal.

    Für diese Mutter gab es dieses Jahr keinen Muttertag. Vielleicht ist kleine Betrachtung zum Muttertag geeignet zu vermitteln, wie diese Mutter empfinden mag. -> Muttertag
    Muttertag wird für sie wohl erst dann sein, wenn ihre Kinder wieder bei ihr sein dürfen.

     

  • Betreuung von Kindern und parallele Erwerbstätigkeit darf nicht zur Überforderung führen

    Betreuung von Kindern und parallele Erwerbstätigkeit darf nicht zur Überforderung führen


    Der Bundesgerichtshof setzt dem neuen Unterhaltsrecht Grenzen

    (MEDRUM) Wer als Alleinerziehender Kinder zu betreuen hat, kann nicht gleichzeitig stets auch noch einer Vollzeittätigkeit nachgehen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 16. Juli entschieden.

    Die Betreuung von Kindern sei eine ständige Aufgabe, daran ändere auch ein Ganztagesplatz in einer Kindertagesstätte nichts, sagten die Karlsruher Richter. Von Alleinerziehenden, die Kinder zu betreuen und zu erziehen haben, kann deswegen auch nach dem dritten Lebensjahr ihrer Kindern nicht unbedingt erwartet werden, einer Vollzeittätigkeit nachzugehen. Dies kann zur Überforderung führen und stößt an Grenzen der Zumutbarkeit. Unterhaltsansprüche können deswegen auch dann noch bestehen, wenn Kinder das dritte Lebensjahr vollendet haben und tagsüber ganztägig in einer Kindertagesstätte betreut werden.

    Damit werden dem neuen Unterhaltsrecht, das seit Jahresanfang in Kraft getreten ist, Grenzen gesetzt. Nach dem neuen Unterhaltsrecht kann ein Alleinerziehender in der Regel keinen Betreuungsunterhalt geltend machen, wenn Kinder das dritte Lebensjahr überschritten haben und in einem Ganztagesplatz tagsüber betreut werden. Die gesetzlichen Regelungen des Unterhaltsrechtes gehen davon aus, dass dem Alleinerziehenden dann eine Vollzeittätigkeit zugemutet werden kann. Mit der BGH-Entscheidung ist dies relativiert worden.

    Die Richter haben mit ihrem Urteil erkannt, dass die Erziehung und Betreuung von Kindern eine beanspruchende Aufgabe ist, die sich nicht so nebenbei erledigen lässt und oft auch dann nur einen Teilzeiterwerb ermöglicht, wenn Kinder das Lebensalter von drei Jahren überschritten haben. Sie haben damit die Stellung Alleinerziehender aber auch die der Kinder und ihres Anspruches auf elterliche Betreuung gestärkt. Daher sind die Vorstellungen mancher Politiker zumindes in Teilen auf den Boden der Tatsachen zurückgeführt worden, nach deren Anschauung eine ganztägige Fremdunterbringung von Kindern in Kindertagesstätten die Alleinerziehenden für uneingeschränkte Erwerbstätigkeiten verfügbar macht.

    Der BGH hat mit seiner Entscheidung zwar die Bedeutung der Altersgrenze von drei Jahren relativiert, aber seinerseits keine Festlegung von Altersgrenzen getroffen. Er hat sich jedoch dafür ausgesprochen, dass sich die Gerichte in ihrer Rechtsprechung an den Altersphasen der Kinder und den jeweiligen Lebensumständen orientieren. Der BGH hat damit den Fall einer alleinerziehenden Mutter von zwei Kindern im Lebensalter von sieben und zehn Jahren zur erneuten Verhandlung an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte - der seit 2008 geltenden gesetzlichen Regelung folgend - die Unterhaltsansprüche der Mutter zeitlich begrenzt mit der Begründung, dass ihr bei Unterbringung der Kinder in einer Kindertagesstätte zugemutet werden können, durch eine Erwerbstätigkeit selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Ihre Forderungen nach "Betreuungsunterhalt" lehnte das OLG daher ab. Nach der Entscheidung des BHG muss das OLG nun prüfen, ob der Umfang, in dem die Mutter selbst für ihren
    Unterhalt sorgen muss, nach dem Alter der Kinder gestaffelt werden kann.

    Die Überlegungen, die die Karlsruher Richter bei Ihrer Entscheidung angestellt haben, sind in einer Pressemitteilung des BGH veröffentlicht, die im Anhang beigefügt ist. Das Urteil selbst (Aktenzeichen XII ZR 109/05) ist noch nicht in schriftlicher Form veröffentlicht, da es noch nicht gedruckt vorliegt. Wann die Entscheidung des BGH genau fertig gestellt sein wird, lässt sich leider noch nicht genau sagen.

  • Ein aufgeräumtes, wohliges und liebevolles Zuhause für die Kinder bei den Gorbers


    18.07.08 


    Ein aufgeräumtes, wohliges und liebevolles Zuhause für die Kinder bei den Gorbers

    von Kurt J. Heinz

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    (MEDRUM) Es ist nicht verwunderlich, dass die Kinder der Familie Gorber lieber gestern als morgen zu Ihren Eltern nach Hause zurückkehren wollen. Dort erwartet sie eine liebevolle Mutter, ein bodenständiger Vater, die Gemeinschaft mit den Geschwistern und ein Zuhause, in dem sie sich wohlgefühlt haben.

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    Ein wohliges Zuhause wünschen sich alle Kinder. Für viele besteht dies jedoch weitgehend aus PC, Spielekonsole, Fernseher, DVD- und MP3-Player, einigen Handies und sonst all dem, was Eltern in einer High-Tech- Informationsgesellschaft glauben heutzutage ihren Kindern bieten zu müssen.

    Nicht so bei den Gorbers. Sie haben ihr eigenes Profil. Sie bieten ihren Kindern ein Leben in der Gemeinschaft des christlichen Glaubens und des Gebetes, und eine konsequent christlich ausgerichtete Bildung und Erziehung in ihrer Familie.

    ImageSie bieten aber auch das, wovon manche Kinder heutzutage nur träumen können, eine Idylle, zu der Schafe, Hühner und ein Gemüsegarten gehört, die aus der Retorte Grüner Intellektueller stammen könnten. Wer einen Blick in die Küche wirft und sich für eine stilvolle, bäuerliche Einrichtung interessiert, könnte gar ins Schwärmen geraten.

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    Alles das, was das Zuhause der Gorbers den Kindern bietet, kann ihnen wohl kein Kinder- und Jugendheim bieten. Sind die Gorbers also, wie es von Nachbarn verlautbart worden sein soll, wirklich "religiöse Spinner"? Oder sind es nicht ganz einfach nur Menschen, die ihr eigenes Leben führen, so wie sie es aus ihrem traditionellen christlichen Verständnis heraus für richtig befinden und an ihre Kinder zu deren Wohl auch weitergeben wollen? Wer glaubt sich anmaßen zu dürfen, diesen Eltern vorzuschreiben, dass sie ihre Kinder gefälligst nach den mainstreamverseuchten Vorstellungen einer entchristlichten Konsumgesellschaft zu erziehen haben? "Beten? Kannst Du gar nicht", soll ein Erzieher zu einem Gorber-Kind im Kinderheim gesagt haben. Es wäre wohl für die Gorber-Kinder sondern auch für ihn gut, er würde ganz einfach mit ihnen beten.

    Wer sich um das Kindeswohl der Gorber-Kinder sorgt, hat das Recht sich dafür einsetzen, dass diese Kinder den Händen der Jugendamtsbürokratie entrissen und ihnen die Rückkehr nach Hause erlaubt wird, auf die sie nun ein halbes Jahr vergeblich warten, weil Behörden es so wollen. Deshalb ist es nur allzu verständlich, wenn die "Initiative Gorber" nun die Öffentlichkeit alarmiert. Auch das evangelische Nachrichtenmagazin "idea" will über den Fall berichten.

    Wurde hier die Maxime der Bundeskanzlerin Angela Merkel, wir bräuchten eine "Kultur des Hinsehens", nicht in die Untiefen absurder Verdächtigungen árgwöhnischer Zeitgenossen getrieben, die es nicht verstehen können, wenn andere Menschen nicht dem Herdentrieb der Massen folgen? Tätige Hilfe wäre ohnehin mehr wert gewesen, als den Aufpasser und Aufseher spielen zu wollen, der in die Geschicke der Mitmenschen eingreifen will. Wer hat diese tätige Hilfe angeboten?

    Hinsehen alleine, Hinsehen im absurden Argwohn und ohne Verstand reicht nicht, weder bei Nachbarn noch bei Behörden. War hier genügend Verstand im Spiel oder war er zu knapp bemessen? Die Kinder der Gorbers werden dies am besten beurteilen können. Was sagen diese? Auszüge aus Aussagen der Kinder:

    Mich bedrückt: "Dass ich jetzt nicht bei meinen Eltern sein kann."
    Meine
    größte Sorge.: "Da wüsste ich eigentlich keine, die mir meine Eltern nicht
    abnehmen könnten."
    Die Schule: "Ist mein Zuhause, mit meinen Eltern, die
    mich so gut wie möglich unterrichten."
    Am liebsten: "Wäre ich jetzt weit
    ab von hier."
    Meine Geschwister: "Sind eigentlich alle sehr nett, und
    wir verstehen uns sehr gut."
    Mir geht es am besten: "Zu
    Hause."
    Am meisten wünsche ich mir: "Klar, zu Hause zu sein."

    Das Urteil der Kinder ist eindeutig, es lautet: "Wir wollen nach Hause!"

    Dem ist nichts hinzuzufügen.


    Vorherige Berichte

    -> Die Mutter der Gorber-Kinder

    -> Der Fall der Familie Gorber erregt nicht nur in Deutschland Aufmerksamkeit

    -> Sechs Kinder einer bibeltreuen Familie entrissen und in staatlichen Gewahrsam genommen


    -> Online-Unterzeichnung der Bittschrift der "Initiative Gorber".

    -> Namensliste der Unterzeichnenden


     

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