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Veranstaltungen

  • Brief der Bittschrift-Initiatorin


    14.11.08

    Richter hatte wegen Homeschooling Probleme erwartet

    Brief der Bittschrift-Initiatorin an Freunde und Untertützer der Gorber-Familie

    (MEDRUM) Die Initatiorin der Gorber-Bittschrift freut sich mit der Familie Gorber und allen Unterstützern und Freunden über das positive Ergebnis der Verhandlung vor dem Familienrichter des Familiengerichtes Überlingen am Mittwoch. ... lesen Sie mehr...



  • Gorbers, Homeschooling und Schule


    14.11.08

    Richter hatte wegen Homeschooling Probleme erwartet

    Brief der Bittschrift-Initiatorin an Freunde und Untertützer der Gorber-Familie

    (MEDRUM) Die Initatiorin der Gorber-Bittschrift freut sich mit der Familie Gorber und allen Unterstützern und Freunden über das positive Ergebnis der Verhandlung vor dem Familienrichter des Familiengerichtes Überlingen am Mittwoch. ... lesen Sie mehr...



  • 14.11.08


    14.11.08

    Richter hatte wegen Homeschooling Probleme erwartet

    Brief der Bittschrift-Initiatorin an Freunde und Untertützer der Gorber-Familie

    (MEDRUM) Die Initatiorin der Gorber-Bittschrift freut sich mit der Familie Gorber und allen Unterstützern und Freunden über das positive Ergebnis der Verhandlung vor dem Familienrichter des Familiengerichtes Überlingen am Mittwoch. ... lesen Sie mehr...


    14.11.08

    Ein schockierender Ruf um Gebet aus Indien

    Massaker an Christen und Missionaren

    (MEDRUM) Der Tod eines Hindu-Priesters löste im Indischen Staat Orissa eine Welle des Terrors gegen Christen und Missionare aus. Der Aufruf eines Mitarbeiters des Missionswerks HCJB Global (Heralding Christ Jesus' Blessings, ehemals HCJB Radio), zeichnet ein schockierendes Bild des Schreckens. ... lesen Sie mehr...



  • Das karrieristische Argument


    14.11.08

    Das karrieristische Argument in der Hessen-SPD

    Die vier Abtrünnigen gefährden Arbeitsplätze von Parteigenossen

    (MEDRUM) In der Diskussion um die Rebellion der vier hessischen Landtagsabgeordneten werden viele Argumente für und wider deren abtrünniges Entscheidungsverhalten angeführt. Auch karrieristische Gründe.

    Darf ein Abgeordneter sein Abstimmungsverhalten nur seinem Gewissen und der persönlichen Verantwortung unterordnen? Das karrieristische Argument sagt: Nein. Er muss Rücksicht nehmen auf die Parteigenossen, zum Beispiel diejenigen, die auf einer Liste von Posten eines Schattenkabinetts stehen. Bringt er mit seinem abweichendem Votum die Wahl einer Frau zu Fall, die Ministerpräsidentin werden möchte, fallen mit ihr auch eine ganze Reihe anderer von einem Tisch, der schon reichlich gedeckt schien. Nun wird es nichts, mit dem Ministermenü an einem Kabinettstisch. Das ist nicht nur parteischädigend, sondern schädigt auch Genossen aus den eigenen Reihen. So denkt wohl mancher SPD-Genosse, zum Beispiel die SPD-Parteirechte Nancy Faeser; sie sagte laut FAZ: „Man sollte sich einmal vorstellen, so etwas passiert in einem Unternehmen. Das hätte dort sicherlich auch arbeitsrechtliche Konsequenzen. Wenn drei Mitarbeiter die Arbeitsplätze der anderen gefährden, wäre das für die anderen Kollegen sicher eine schwierige Situation.“ Dabei geht es nicht nur um Schattenminister, auch Kurzzeit-Abgeordnete und Referenten in Wartestellung, die nun nicht den erhofften Job bekommen. Selbst der neue SPD-Spitzenkandidat Thorsten Schäfer-Gümbel soll vor diesem Hintergrund um Verständnis für die Enttäuschung der  Genossen geworben haben. Laut FAZ hat er erklärt: "Die vier Abgeordneten haben Schicksal gespielt für viele andere in der Fraktion.“

    Haben Sie gespielt? So einleuchtend persönliche Betroffenheiten sein mögen, zeigt doch das karrieristische Argument, welches Denken bei der Frage eine Rolle spielt, wieviel Freiheit man einem frei gewählten Abgeordneten zubilligt, wenn dies von persönlichem Nachteil für die erhoffte politische Karriere ist. Allein: Davon steht weder etwas in der Verfassung noch in einem Arbeitsvertrag, den Nancy Faeser so gerne als Züchtigungsmittel in der Hand halten würde.  Glücklicherweise sind jedoch die Arbeitsgerichte keine Instanzen, die für die Züchtigung und Disziplinierung von Abgeordneten eingespannt werden können. Es ist eine der wenigen Domänen, in denen der Bürger das Sagen hat, wenn er in die Urne geht, um Abgeordnete zu wählen, die nicht auf den Posten des Genossen, sondern auf das Wohl des Bürgers zu schauen haben. Und dass Abgeordnete danach handeln, selbst wenn ihnen daraus persönlich Nachteile erwachsen, mag selten genug vorkommen. Aber auch dies gibt es, wie das Quartett der vier Abtrünnigen demonstriert hat. Ein Schelm, wer behauptet, sie hätten nur auf die Erhaltung des Arbeitsplatzes von Roland Koch geschaut.


    MEDRUM-Artikel -> Das Quartett der Ausgestoßenen


  • Erika Steinbach (CDU) nicht zuständig für Menschenrechte und Toleranz in Deutschland


    15.11.08

    Erika Steinbach (CDU) nicht zuständig für Menschenrechte und Toleranz in Deutschland

    Antwort einer hessischen Politikerin als Sprecherin für Menschenrechte der CDU/CSU und Stellvertretendem Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages

    (MEDRUM) Erika Steinbach, CDU-Politikerin aus Hessen, gibt viele Erklärungen ab. Sie setzt sich für Menschenrechte ein - nicht aber für Menschenrechte in Deutschland. "Nicht zuständig", ist das Fazit der Antwort auf einen Brief, in dem sie gebeten wurde, sich nicht nur für Menschenrechte in anderen Ländern, sondern auch für Menschenrechte und mehr Toleranz von Minderheiten in Deutschland einzusetzen.

    In ihrer Pressemitteilung vom 7. November sagt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Erika Steinbach, MdB: "Menschenrechtsfortschritte in der Türkei sind kaum erkennbar".  Sie kritisiert die nicht vorhandene Achtung der Religionsfreiheit. So habe die türkische Regierung bis heute nicht auf die Anfrage von Kardinal Meisner geantwortet, ob die Kirche im südtürkischen Tarsus über das Paulusjahr dauerhaft genutzt werden könne. In Deutschland hingegen sollen selbstverständlich über 100 neue Moscheen gebaut werden", steht in ihrer Mitteilung. Der interessierte Leser wird dies sicherlich nachvollziehen können.

    Ein anderer Fall, in dem Erika Steinbach eine Erklärung zu Menschenrechten abgab, war der Fall zweier Hochschullehrer in Rumänien, die ihren Arbeitsplatz an der Universität verloren, weil sie auf dem Hochschulgelände ihrer Universität als Angehörige der ungarischen Minderheit Plakate mit Aufschrift in ungarischer Sprache aufstellten. Der geneigte Leser wird auch diese Erklärung nachvollziehen können.

    Weniger nachvollziehbar ist hingegen, dass Erika Steinbach - eingedenk ihrer Erklärungen über Menschenrechte - in einem Brief vom 6. August vor dem Hintergrund staatlicher Zwangsmaßnahmen gegen christliche Familien wie die Familien Dudek in Hessen und Gorber aus Baden-Württemberg gebeten wurde, sich auch für Menschenrechte und größere Toleranz von Minderheiten in Deutschland einzusetzen. In diesem Brief hieß es:

    "Sehr geehrte Frau Steinbach,

    ich stimme wie sicher viele sehr mit Ihnen überein, dass es kritikwürdig ist, wenn Hochschullehrer in Rumänien entlassen werden, weil sie Aufschriften in ungarischer Sprache auf dem Universitätsgelände angebracht haben.

    Aber, wie sehen Sie Ihre berechtigte Kritik, wenn Sie einen Blick in unser eigenes Land werfen? Hier werden Familien einer kleinen Minderheit von Eltern durch staatliche Eingriffe fast zerbrochen. Das kann man durchaus ohne Übertreibung so formulieren. Denn Eltern, die ihre Kinder aus wohl erwogenen Gründen nicht in öffentlichen Schulen unterrichten lassen wollen, sondern in ihrer Haus- oder Heimschule für eine gute Erziehung und Bildung ihrer Kinder sorgen, müssen dafür ins Gefängnis gehen oder machtlos zusehen, wie ihnen die Kinder durch staatlichen Zugriff weggenommen werden ...

    Die Staatsräson liefert eine Minderheit von Familien und Kindern der Interpretationsmacht von Behörden der Schul- oder Kreisverwaltung aus. Sie verweigern ihnen in der Konsequenz das grundgesetzlich geschützte Recht, ihre Kinder nach ihrer christlichen Glaubensüberzeugung zu erziehen. Solche Eltern wollen ihre Kinder nicht der destruktiven und asozialen Unmoral der Beliebigkeit eines Gender Mainstream unterwerfen. Wer diese Tugendhaftigkeit und Verantwortung des Gewissens nicht schützt, zugleich aber die Legitimation beansprucht, gegen die Entlassung eines Hochschullehrers im europäischen Ausland zu protestieren, der wird unglaubwürdig. Er lässt es zu, wenn Menschen in unserem Land durch eine autoritäre Amtsbürokratie und repressive Ausgestaltung und Anwendung unseres Rechtssystems zu Opfern staatlicher Gewalt werden, obgleich sie in Geist und Haltung geradezu vorbildhaft den demokratischen Maßstäben und Grundwerten unseres Staates entsprechen. ...

    Gerade weil ich auch Sie darin unterstütze, für Menschenrechte wo auch immer in dieser Welt einzutreten, bitte ich Sie, sich auch für Toleranz, Humanität und Freiheit in unserem Land, zugunsten jener Menschen und Familien einzusetzen, die aus ehrenwerten Motiven und großem Verantwortungsbewusstsein einem unwürdigen Diktat des staatlichen Machtapparates ausgesetzt sind. In der Anlage habe ich je einen Artikel über die Fälle der Familie Dudek und Gorber zu Ihrer Verwendung beigefügt. ...

    Ich appelliere an Sie, sich für die notwendigen Änderungen für mehr Freiheit und Toleranz auf politischer Ebene in Ihrer Partei und im Bundestag einzusetzen."

    Die vielsagende Antwort, die fast drei Monate später, und zwar am 23. Oktober vom Büro der Abgeordneten Steinbach erteilt wurde, lautete:

    Ihre Anfrage an Frau Steinbach bezog sich nicht - wie von uns erst gedacht – auf Minderheiten in Rumänien, sondern auf deutsche Eltern, die ihre Kinder zu Hause oder in Heimschulen unterrichten wollen. Daher ist der richtige Ansprechpartner die bildungs- und forschungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB.

    Damit ist klar, dass Frau Steinbach der Bitte, sich auch für Menschenrechte in Deutschland einzusetzen, eine Absage erteilt hat und für nicht zuständig erklärt wurde. Der Absender ging davon aus, dass Menschenrechte universelle Gültigkeit haben und deshalb die Bitte an Erika Steinbach, sich dafür auch in Deutschland in ihrer Partei und im Bundestag einzusetzen. Wie sollte es nun gelingen, Frau Ilse Aigner als bildungs- und forschungspolitische Sprecherin davon zu überzeugen, sie solle sich nicht nur für Menschenrechte in anderen Ländern, sondern auch für Menschenrechte von Minderheiten in Deutschland einzusetzen, so die Bitte des Briefes an Frau Steinbach. Die Antwort von Frau Ilse Aigner könnte logischerweise nur lauten: Nicht zuständig!

    Ebenso klar ist auch die Folgerung, die sich aus der erklärten Unzuständigkeit von Erika Steinbach ergibt, sich für Menschenrechte und mehr Toleranz in Deutschland einzusetzen: Der Bürger ist für jede noch so dümmliche Antwort zuständig.

    Erika Steinbach ist CDU-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 184 Frankfurt a. M. und Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe und Stellvertretendes Mitglied im Innenausschuß.

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