14.11.08
Richter hatte wegen Homeschooling Probleme erwartet
Brief der Bittschrift-Initiatorin an Freunde und Untertützer der Gorber-Familie
(MEDRUM) Die Initatiorin der Gorber-Bittschrift freut sich mit der Familie Gorber und allen Unterstützern und Freunden über das positive Ergebnis der Verhandlung vor dem Familienrichter des Familiengerichtes Überlingen am Mittwoch.
In einem Brief wendet sich die Initiatorin Christa Widmer an alle, die das Geschehen um die Familie Gorber aus Überlingen in den letzten Monaten mitverfolgt und unterstützt haben. Christa Widmer hat sich im Gegensatz zu Skeptikern und Widersachern dieser Familie nicht getäuscht. Die Gerichtsverhandlung brachte es an den Tag: Kein Zwangssystem, keine Wahnvorstellungen, keine Gefährdung durch soziale Isolation im Hause der Gorbers. Und die Ergebnisse des Homeschooling überraschten sogar den Richter, der sich erfreut über die gute schulische Entwicklung der Gorber-Kinder zeigte. Dazu hatte er gute Gründe. So zum Beispiel das Lob eines Klassenlehrers über eine der Gorber-Töchter: "Ja, wenn wir bloß mehr solche Schülerinnen hätten!" Das hatte er so nicht erwartet, räumte er unumwunden ein. Mutter Gorber fragte im Gericht das Jugendamt: "Wie erklären Sie es sich, daß die Kinder "trotz" 10-jährigem Hausunterricht so gut geraten sind, daß sie in der Schule so gut mitkommen und die Lehrer alle mit ihnen zufrieden sind und ihre Freude an ihnen haben?"
Im Einzelnen dazu der Brief von Christa Widmer im Wortlaut:
Liebe Freunde und Unterstützer der Familie Gorber,
sicher interessiert es jeden, der die bisherigen Berichte über Familie Gorber bekam (viele verfolgten die Geschehnisse auch auf der Website www.medrum.de), wie denn nun die letzte Gerichtsverhandlung, die gestern stattfand, ausgegangen sei. Darüber gibt es - Gott sei Lob und Dank! - Erfreuliches mitzuteilen:
Die Verhandlung ist gut abgelaufen. Der Beschluß wird in den nächsten Wochen vom Richter geschrieben. Man merkte deutlich, daß aufgrund des Gutachtens und der gestrigen Verhandlung eine Aufrechterhaltung des Teilsorgerechtsentzugs nicht mehr zu rechtfertigen ist. Es ist zu erwarten, daß die vorgeschlagenen Auflagen des Gutachters nicht in dem Umfang, wie er sie noch im Gutachten formuliert hat, vom Gericht angeordnet werden, weil auch ohne das Einhalten derselben keine Kindeswohlgefährdung besteht.
Darum ist davon auszugehen, daß die Eltern ihre elterlichen Erziehungsrechte, die bisher eingeschränkt waren, wieder zugesprochen bekommen (Aufenthaltsbestimmungsrecht, etc.). Es ist zu erwarten, daß die Familie fortan wieder ihr eigenes Leben führen kann.
Es war gar keine Rede mehr von etwa bestehender psychischer Krankheit der Eltern oder Kinder; niemand von ihnen muß sich psychiatrisch behandeln lassen.
David muß vorläufig nicht in den Kindergarten.
Es braucht auch keine Familienhilfe zu kommen.
Frau Gorber war so ruhig, gelöst und liebenswürdig wie immer. Als das Jugendamt noch Bedenken anmeldete wegen des bisher so "isolierten" Aufwachsens der Kinder und anriet, daß eine Person zur Kontrolle Zugang in die Familie haben sollte, fragte Mutter Gorber freundlich und bestimmt: "Schauen Sie sich die Kinder doch mal an! Wenn das angeblich so isolierte Aufwachsen - ,nur' in der Familie - so schlimm wäre, wie erklären Sie es sich dann, daß sie trotz 10-jährigem Hausunterricht so gut geraten sind, daß sie in der Schule so gut mitkommen und die Lehrer alle mit ihnen zufrieden sind bzw. ihre Freude an ihnen haben? - Unsere Kinder haben keine Probleme mit Rauschgift, Alkohol, Zigaretten u. a. Suchtverhalten, was heute bei so vielen Kindern beklagt wird. Wozu sollen unsere Kinder kontrolliert werden?!"
Der Richter sagte, daß er sich freut, daß es den Kindern in der Schule so gut geht. Er hatte wohl vorher erwartet, daß sie in der Schule - als bisherige Hausschüler - von ihren Leistungen und ihrem sozialen Verhalten her nicht zurechtkommen würden.
Der Richter stellte fest, daß zwischen Jugendamt und der Familie Gorber kein Vertrauensverhältnis mehr besteht, sodaß eine Familienhelferin vom Jugendamt nichts Positives ausrichten kann.
Die Rechtsanwältin des Jugendamtes drückte sich beim Abschied Frau Gorber gegenüber lobend darüber aus, wie sie das mit den Kindern - mit dieser besonderen Vergangenheit (dem Hausunterricht und der Erziehung) geschafft habe.
Die Eltern Gorber lassen alle, die das Jahr über mit ihnen gemeinsam ihre Not vor Gott gebracht, für sie gebetet und Unterschriften gegeben haben, ganz herzlich grüßen und bedanken sich sehr dafür.
Herr Gorber bittet darum, noch weiter im Gebet an sie zu denken, denn "wir sind noch nicht ganz über dem Berg; solange nicht der erwartete positive Beschluß vorliegt."
Herzliche Grüße
Christa Widmer
Mitarbeiterin von
SCHULUNTERRICHT ZU HAUSE
Zweieinhalbtausend Personen haben die Gorber-Bittschrift unterstützt, die sich für die Rückkehr der Gorber-Kinder zu ihrer Familie ausgesprochen hatte, darunter auch der Generalsekretär der Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, der Vorsitzende des Arbeitskreises Christlicher Publizisten, Heinz Matthias, und die Soziologin und Autorin Gabriele Kuby.
MEDRUM-Artikel
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