Thomas Schirrmacher neuer Generalssekretär der Weltweiten Evangelischen Allianz
Bonn/Köln (IDEA) – Der Theologe und Religionswissenschaftler Prof. Thomas Schirrmacher (Bonn) ist am 27. Februar als Generalsekretär der Weltweiten Evangelischen Allianz (WEA/Deerfield/US-Bundesstaat Illinois) eingeführt worden.
Schirrmacher bezeichnete die Weltweite Evangelische Allianz als eine von Beginn an sehr vielfältige Bewegung – konfessionell, ethnisch und kulturell. Evangelikale seien auch nie einer Meinung gewesen, wenn es um das Thema Politik gehe.
Evangelikal zu sein, beschreibe für ihn persönlich die Begeisterung für die DNA des Christentums. Evangelikale glaubten an die Auferstehung Jesu Christi und die Ausgießung des Heiligen Geistes an Pfingsten. Jesus sei für die Menschen am Kreuz gestorben, er sei ihr Retter und nur durch ihn könnten Menschen in Gemeinschaft mit Gott treten.
Die Bibel bezeichnete er als Bekenntnis der Kirche, der Heilige Geist sei der Verfasser der Bibel. Kein Mensch stehe über dem Wort Gottes. Schirrmacher: „Wir verdanken alles den Dingen, die Jesus getan hat, und was der Heilige Geist heute tut.“
Schirrmacher stellte zudem die beiden neuen stellvertretende WEA-Generalsekretäre vor. Die aus Singapur stammende Peirong Lin lebt in Bonn und war zuletzt Personaldirektor und Forschungskoordinator der Theologischen Kommission der WEA. Der Neuseeländer Brian Winslade ist seit 1979 im pastoralen Dienst tätig. Er war in der Vergangenheit unter anderem Nationaler Leiter des Baptistenbundes von Neuseeland (2001–2006) sowie von Australien (2008–2011) und Vorsitzender der Gemeindeleitungskommission des Baptistischen Weltbundes (2005–2010).
Der internationale Botschafter der WEA, Brian Stiller (Toronto), lobte den Teamgeist von Tendero. Zudem habe er innerhalb der Weltallianz neue Managementstrukturen geschaffen und sechs regionale Büros aufgebaut. Das sei der Allianz nun auch in der Corona-Pandemie zugute gekommen. Tendero habe sich weltweit für Religionsfreiheit eingesetzt.
Er sei dankbar, dass Tendero der Allianz erhalten bleibe und künftig ebenfalls als internationaler Botschafter der WEA arbeiten werde.
Tendero dankte Stiller, dass er ihm geholfen habe, die Weltallianz organisatorisch und finanziell auf sichere Füße zu stellen. Tendero nannte Schirrmacher einen Weltklasse-Theologen. Er könne evangelikale Sichtweisen klar formulieren.
Mit Schirrmacher hat zum ersten Mal ein Deutscher das Amt des WEA-Generalsekretärs inne. Zuvor war er seit 1999 in verschiedenen Funktionen in der WEA tätig.
Schirrmacher studierte Theologie an Hochschulen in der Schweiz, den USA und den Niederlanden. Er besitzt mehrere Abschlüsse in verschiedenen Fachrichtungen und eine Reihe von Doktortiteln. Von 1982 bis 2000 war er Pastor und Co-Pastor von Ortsgemeinden im Raum Bonn und wurde 2015 als bischöflicher Leiter im Dienst der „Communio Messianica“, einer weltweiten Gemeinschaft von Gläubigen mit verschiedenem Glaubenshintergrund, geweiht. Von 1982 bis 2018 unterrichtete er Theologie am Martin Bucer Seminar (Bonn). Er ist verheiratet mit der Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher und hat zwei erwachsene Kinder.
Die WEA ist mit 600 Millionen vor allem theologisch konservativen Protestanten in 129 Ländern der größte evangelikale Dachverband.
03.03.21
Pauschale Grundrechtseingriffe wegen Corona höchst bedenklich
Oliver Lepsius, Professor der Rechtswissenschaften und Inhaber eines Lehrstuhls "Öffentliches Recht und Verfassungstheorie", fordert zielgenauere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung
von Kurt J. Heinz
(MEDRUM) Der Rechtswissenschaftler Oliver Lepsius erläutert im Interview mit dem WDR, warum die pauschale Anhäufung von Freiheitseinschränkungen zur vorgeblichen Rettung von Leben wegen der Corona-Pandemie unverhältnismäßig und rechtlich unzulässig ist. Das Design der Maßnahmen muss so erfolgen, dass sie das Ziel nicht pauschal, sondern tatsächlich und verhältnismäßig verfolgen, sagt der Rechtsgelehrte.
Was darf gesagt werden ?
Zu Beginn des Interviews mit dem WDR, das am 10. Februar 2021 unter der Überschrift "Die Einschränkung der Grundrechte" von der Journalistin Anja Backhaus geführt wurde, stellt der Rechtswissenschaftler Oliver Lepsius von der Universität Münster (Einzelheiten zur Person im Bild links) heraus, es sei merkwürdig, dass die Grundrechte beim Design der Maßnahmen im Grunde keine Rolle spielten. Lepsius: "Politiker beteuern zwar immer, wie schwer ihnen alles falle und dann bitten sie irgendwie um Entschuldigung, aber ich habe nicht den Eindruck, dass in dem politischen Entscheidungsprozess die grundrechtliche Perspektive grundsätzlich beobachtet wird."
Wie andere Kritiker hält auch Lepsius die massiven und oft pauschal ansetzenden Freiheitseinschränkungen für bedenklich. Er stellt konkret fest, die "Aggregation der Freiheitsverluste", die seit einiger Zeit erlitten werden, sei irgendwie kein politisches Thema und das halte er für höchst bedenklich.
Nicht jeder hat die Möglichkeit, sich gegen Freiheitseinschränkungen rechtlich zur Wehr setzen
Am härtesten von Freiheitseinschränkungen betroffen seien diejenigen, die über keine Lobby verfügten und nicht unmittelbar gegen Einschränkungen ihrer Rechte vor Gericht klagen könnten, weil ihnen dazu ein "subjektives Recht" fehle. Lepsius erläutert dies am Beispiel der Gewerbetreibenden, die ihr Gewerbe nicht ausüben dürfen und die sagen können, es werde in ihre Gewerbefreiheit eingegriffen. Aber ein Student, der etwa abends in Clubs gehen will, könne nichts dagegen tun. Welches Grundrecht soll der denn rügen? Ein solches Grundrecht, so Lepsius, gibt es nicht. Höchstens dann, wenn die Bewegungsfreiheit durch eine nächtliche Sperrstunde eingeschränkt werde, könne jemand die Ausgangssperre angreifen, wie es kürzlich in Baden-Württemberg erfolgreich geschehen ist. In NRW gebe es derzeit aber keine Ausgangssperre.
Grundrhetorik ins Unfreiheitliche verschoben
Im weiteren Verlauf des Interviews geht Lepsius auf die schieflagige Rhetorik in den Diskussionsbeiträgen der Politik ein. Er betonte, dass man sich an eine Sprechweise gewöhnt habe, die bedenklich sei. Immer wieder sei von Lockerung die Rede. Es gehe aber um die Wiederherstellung von Freiheit. Und Freiheit, so Lepsius, sei doch keine Lockerung von einer Maßnahme, sondern der Normalzustand. Das sei auch kurz nach Weihnachten zu spüren gewesen, als es geheißen habe, Geimpfte sollten keine Privilegien kriegen. Aber das seien keine Privilegien. "Wir haben sozusagen die Grundrhetorik schon verschoben ins Unfreiheitliche", so der Rechtsgelehrte weiter. Das passiert nach seiner Beobachtung schleichend, im Hinterkopf. Freiheit werde als rechtfertigungsbedürftiger Zustand erklärt. Lepsius warnt vor Sprechweisen, durch die sich die Verteilung von Freiheit und Eingriff zugunsten des Eingriffs verschiebt.
Diskursniveau auf voraufklärerischen Zustand zurückgefallen
Anja Backhaus hält Lepsius entgegen, dass es ja immer wieder um das Retten von Leben gehe. Lepsius reagiert dezidiert und nimmt differenzierend Stellung. Das sei richtig und nicht richtig, entgegnet er, denn es gebe drei Ziele, die mit den Maßnahmen verfolgt würden. Die Rettung von Leben sei ein Ziel, aber es gehe immer auch um Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung und Gesundheitsämter dürften nicht überlastet werden. Lepsius hebt hervor, dass dies drei recht unterschiedliche Ziele sind. Wenn es um Leben geht, dann können, so Lepsius, auch scharfe Grundrechtseingriffe zum Schutz des Lebens gerechtfertigt werden. Davon unterscheidet er beispielsweise das Schließen eines Theaters, einer Bibliothek oder eines Blumenladens. Leben werde ja nicht dadurch bedroht, dass jemand in einer Bibliothek sitzt oder Blumen kauft. Da seien viele Zwischenschritte, an die einschränkende Maßnahmen ja auch anknüpfen könnten. Lepsius folgert, dass es völlig falsch sei zu sagen, es werde Leben dadurch gerettet, dass Theater geschlossen werden, und bezeichnet dies als "Primitivkausalität aus der Steinzeit", die als Totschlagsargument verwendet würde. Als besonders unangenehm habe er es empfunden, als in der Weihnachtszeit moralisiert worden sei, wer jetzt Weihnachtseinkäufe mache, handele verwerflich, denn er spiele mit dem Leben der Senioren. Also wenn das so wäre, so Lepsius weiter, es kaufe jemand ein und hinterher sterbe jemand, das sei ein so primitives Denken, dass sich jeder aufgeklärte Mensch dagegen wehren müsse. Lepsius: "Wenn das dann auch noch moralisiert wird, mit dem Vorsatz «Ihr gefährdet Eure Mitmenschen», dann haben wir ein Diskursniveau erreicht, das doch unter jeden voraufklärerischen Zustand zurückfällt." Dass sich eine pluralistische, aufgeklärte Gesellschaft mit solchen politischen Formeln abgibt, ist für ihn unverständlich.
Wer leben retten will, muß auch an der richtigen Stelle ansetzen
Im letzten Teil des Interviews verdeutlicht der Rechtswissenschaftler, wie vorgegangen werden müsste. Wenn es darum gehe, Leben zu retten, dann müsse da angesetzt werden, wo Leben gefährdet sei. Dann müsse zuerst geschaut werden, wer denn erkranke und wo die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Verlaufes einer Krankheit hoch und wo sie niedrig sei. Demnach muss auf Wahrscheinlichkeiten abgestellt und nicht die pauschale Möglichkeit des Todes in Rechnung gestellt werden. Lepsius verweist darauf, dass es ausreichend Erfahrungswerte dafür gibt. Es sei bekannt, wer die Toten seien. Daher müsste man, wenn man Leben retten wolle, auch an dieser Stelle ansetzen. Und hier zeigt Lepsius klare Defizite beim politischen Handeln auf. Denn er merkt an, er beobachte nur, dass es FFP2-Masken für die Alten seit Dezember gebe, und erst sei Mitte Dezember gebe es eine Schnelltestpflicht beim Betreten von Pflegeeinrichtungen. Das seien nun mal wirklich Maßnahmen, die Leben retten. Ein wesentlich geringeres Schutzgut sei es, wenn es um die Kapazität der Verwaltung gehe und Theater geschlossen werden würden, um die Nachverfolgungskapazität der Gesundheitsverwaltung zu schützen. Lepsius: "Und da fragt man sich natürlich jetzt auch: Muss ich meine Freiheit einschränken, damit die Kapazität der Verwaltung gesichert wird?" Für ihn stellt sich hier die Verhältnismäßigkeit anders dar.
Politik gefangen in der ungeeigneten Orientierung an Inzidenzzahlen
Was konkret von der Politik abverlangt werden muß, stellt Lepsius im Schlussteil seines Interviews deutlich heraus. Die Verhältnismäßigkeit verlangt, die Maßnahmen so zu designen, dass sie das Ziel auch tatsächlich und angemessen verfolgen können und nicht in irgendeiner theoretischen, hypothetischen Beziehung zu dem Ziel stehen, sonst könne man ja immer alles rechtfertigen, und das könne ja nicht richtig sein. Das ist natürlich jetzt, so Lepsius, eine anspruchsvollere Debatte. Stattdessen, das macht er in seiner Schlussbemerkung klar, ist die Politik gefangen in der Orientierung an Inzidenzzahlen. Das sei jedoch eine Größe, die es nahezu unmöglich mache, Aspekte wie mildere Mittel, Verhältnismäßigkeit und Design von Maßnahmen zu artikulieren. Dann sei auf einmal alles pauschal und in irgendeinem Nanobereich auch relevant, obwohl es unwahrseinlich sei, dass die Mittel ihr Ziel auch wirklich erreichen können.
Das Interview kann im Orginal auf der Internetseite des WDR gehört werden: → Grundrechte: Wie weit darf der Staat einschränken?
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Corona ist wie Klima längst zur Religion geworden und deren politische Vertreter zu Sektenführern. Investigativer Journalismus ist zur Hofberichterstattung verkommen, die Kirchen zu Hofschranzen, Wissenschaftler zu willfährigen Vasallen, die Polizei zu Bütteln.
In Dresden wurde 2020 ein islamistischer Anschlag auf zwei homosexuelle Männer verübt. Die Bundeskanzlerin, der Bundespräsident und weitere Spitzenpolitiker schweigen diese Tat aus – was muss noch passieren, um das Schweigen der Regierung zu brechen?
21.03.21
Bischof Bätzing geht auf Gegenkurs zu Papst Franziskus
Bistum Limburg postet Regenbogenflagge mit schwul-lesbischem Slogan als eigenes Profilbild auf facebook
(MEDRUM) "Auf facebook postete das Bistum Limburg die Regenbogenflagge als Zeichen der schwul-lesbischen Szene", meldete der Fernsehsender SWR Rheinland-Pfalz am Freitag in den Abendnachrichten (19. März 2021) .
Bistum Limburg geht in Offensive
Laut SWR mehren sich die Stimmen in den Bistümern gegen die Ablehnung des Vatikans von Segnungen "gleichgeschlechtlicher Paare". Der Fernsehsender verlautbarte dazu, dass das Bistum Limburg jetzt sogar in die Offensive gegangen sei und sich zur Segnung von Homosexuellen bekenne. Dies berichteten, so der Sender, die Stuttgarter Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 20. März (Samstagsausgabe). Auf facebook habe das Bistum die Regenbogenflagge als Zeichen der schwul-lesbischen Szende gepostet.
Bistumssprecher: "klares Statement für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare"
Auch der Deutschlandfunk hat gemeldet, dass das Bistum Limburg "in sozialen Medien die Regenbogenflagge als Symbol der schwul-lesbischen Szene" gepostet habe. Die Flagge sei mit dem Satz versehen: „Liebe ist keine Sünde“. Laut Deutschlandfunk soll ein Bistumsprecher dazu gesagt haben, dies sei ein klares Statement für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.
Limburger Dom von gleichgeschlechtlicher Symbolik umschlossen
Ausführlich berichtet der Kölner Stadtanzeiger über das Vorgehen des Limburger Bistums, das von Bischof Georg Bätzing, dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, geleitet wird. Unter der Überschrift "Love Is No Sin" schreibt die Kölner Tageszeitung dazu: "Nachdem am Montag die Glaubenskongregation ihr Verbot der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare veröffentlichte, änderte das Bistum inzwischen sein Facebook-Profilbild: Der Limburger Dom wird nun von einem Kreis in Regenbogenfarben umschlossen, dazu ist ein Herz in Regenbogenfarben mit der Aufschrift #LoveIsNoSin (Liebe ist keine Sünde) zu sehen (Bild links). Stephan Schnelle, Bistumssprecher des Limburger Bistums, hat zu diesem Statement des Bistums laut Kölner Stadtanzeiger gesagt, er befinde sich auf einer Linie mit seinem Bischof.
Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?
Die Positionierung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz für die Haltung seines eigenen Bistums ist unvereinbar mit der Glaubensverkündigung des Vatikans, wie sie am Montag der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Auf das vorgelegte Dubium "Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?" hat die Kongregation für die Glaubenslehre am 15. März 2021 geantwortet: Nein. Die Veröffentlichung der dementsprechenden Erklärung hat Papst Franziskus gutgeheißen.
In seinen Ausführungen sagt der Vatikan, wenn über menschliche Beziehungen ein Segen herabgerufen werde, sei es erforderlich, dass die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart seien. Wörtlich weiter: "Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen."
Aus der Perspektive der in die Schöpfung eingeschriebenen Pläne Gottes folgert der Vatikan, dass die Segnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen nicht zulässig sei und hat dazu ausgeführt:
Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist. Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.
Da die Segnungen für Personen in Beziehung zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, da „es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“.
Ein Auszug aus dem Gesamttext dieser Erklärung (deutsche Übersetzung) ist im Anhang diesem Beitrag beigefügt.
Bätzing im scharfen Widerspruch zum Heiligen Stuhl - Bruch über den synodalen Weg?
Wie MEDRUM am 20. Mai 2020 berichtete (Vorsitzender der Bischofskonferenz will schwule und lesbische Paare segnen), hat sich Bischof Georg Bätzung bereits im Mai letzten Jahres dafür ausgesprochen, homosexuelle Beziehungen zu segnen. Bätzing hatte angekündigt, die Debatte über diese Thematik in den synodalen Weg einzubringen. Mit seinem Festhalten an dieser Auffassung bricht der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz mit bisherigen Grundsätzen des katholischen Glaubens und stellt sich jetzt öffentlich demonstrativ in einen unübersehbaren Gegensatz zum Heiligen Stuhl. Die Hessenschau stellte Blätzing's Haltung in einem Beitrag am 18. März dementsprechend unter die Überschrift: Bistum Limburg kontert Vatikan-Verdikt mit Regenbogenbild.
Regierungsamtliche Unterstützung durch Grünenpolitiker
Die Konfrontation von Bätzing mit dem Heligen Stuhl wird erstaunlicher Weise von regierungsamtlichen Stellen wie dem Staatsminister für Soziales und Integration in Hessen, Kai Klose (Die Grünen), in twitter unterstützt. Als würde Klose den katholischen Bischöfen und Rom den Weg weisen wollen, twitterte er unter dem schwul-lesbischen Profilbild: "Zukunft wird aus Mut gemacht." Klose fühlte sich womöglich berufen, den Kurs des Limburger Bischofs zu unterstützen, da Teile des Bistums in Hessen liegen. Dennoch sollte klar sein, dass es nicht seines Amtes ist, in diesem kirchlichen Disput Partei zu ergreifen.
Meldung des SWR abrufbar in der Mediathek → SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, Sendung 19:30 Uhr vom 19.3.2021 (ab min 10.42)
19.03.2021 | Bistum Limburg bekennt sich zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare | Deutschlandradio |
19.03.2021 | „Love Is No Sin“ Limburger Bistum zeigt sich in Regenbogenfarben – Kritik am Vatikan | Kölner Stadtanzeiger |
19.03.2021 | SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, Sendung 19:30 Uhr vom 19.3.2021 (ab min 10.42) | SWR |
20.05.2020 | Vorsitzender der Bischofskonferenz will schwule und lesbische Paare segnen | MEDRUM |
Anhang | Größe |
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