Der Gottesdienst gehört zum religiösen Existenzminimum
U-Richtlinie
erweitert Abschiebeschutz für verfolgte Christen
Gutachten fordert
erweiterten Abschiebeschutz für Konvertiten vom Islam zum Christentum
(Bonn, 02.05.2008) Asylsuchende in Deutschland sollten ein Recht
auf Abschiebeschutz oder Asyl auch dann haben, wenn sie ihren Glauben
zu Hause allein ungefährdet ausüben können, aber die Teilnahme an einem
öffentlichen Gottesdienst lebensgefährlich wäre. Denn das geschützte
religiöse Existenzminimum schließt alles ein, was für eine
Religionsgemeinschaft unabdingbar ist. Zu diesem Ergebnis kommt ein
Rechtsgutachten von Thomas Zimmermanns, das das Internationale Institut
für Religionsfreiheit (Bonn, Kapstadt, Singapur) in Auftrag gegeben und
der Arbeitskreis Religionsfreiheit der Deutschen und Österreichischen
Evangelischen Allianz (AKREF) verabschiedet und veröffentlicht hat. … weiterlesen about Gottesdienst gehört zum religiösen Existenzminimum