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Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Zum Kinderförderungsgesetz

Der Entwurf zum Kinderförderungsgesetz, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde (Bericht vom 30.04.08) , enthält nach Angaben der Bundesministerin Ursula von der Leyen, folgende wichtige Regelungen:

  1. Für die Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden im Vergleich zum Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
    erweiterte, objektiv rechtliche Verpflichtungen für die Bereitstellung von
    Plätzen eingeführt. Ziel der Förderung ist es, die Kinder in ihrer persönlichen
    Entwicklung zu stärken und damit die Rahmenbedingungen für echte
    Chancengleichheit zu schaffen. Außerdem sollen nicht nur berufstätige Eltern
    einen gesicherten Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen, sondern auch schon
    diejenigen, die eine Arbeit suchen. Damit fällt eine der letzten Hürden für
    alleinerziehende Mütter und Väter, die häufig erst einen Arbeitsplatz finden,
    wenn sie die Betreuung ihres Kindes gesichert haben.
  2. Ab dem 1. August 2013, nach Abschluss der Ausbauphase, soll der
    Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten
    bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden.
  3. Die Bundesregierung setzt auf ein vielfältiges Betreuungsangebot und nimmt
    eine deutliche Profilierung der Kindertagespflege in Angriff. Viele Eltern
    wünschen sich für die Kleinsten die familiennahe Betreuungsform der
    Kindertagespflege. Deshalb sollen 30 Prozent der neuen Plätze in diesem Bereich
    geschaffen werden.
  4. Das Gesetz stellt sicher, dass alle Träger von Einrichtungen, die die
    fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung
    erfüllen, bei der Finanzierung gleichbehandelt werden. So kann auch das
    Engagement von Unternehmen, die Betriebskindergärten einrichten, und andere
    private Anbieter in den Ausbau einbezogen werden. Denn Ziel ist es, ein Angebot
    in großer Vielfalt zu schaffen, das Eltern echte Auswahlmöglichkeiten eröffnet.
  5. Die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung wird auf eine seriöse
    Grundlage gestellt: Der Bund beteiligt sich mit insgesamt vier Mrd. Euro an den
    Ausbaukosten von 12 Mrd. Euro: Die Beteiligung des Bundes an den
    Investitionskosten für die Ausbauphase bis 2013 ist durch Bereitstellung eines
    Sondervermögens in Höhe von 2,15 Mrd. Euro auf Grund des
    Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr sichergestellt.
    So sind die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-,
    Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen bereits verfügbar und
    werden von den Ländern abgerufen. Mit dem Kinderförderungsgesetz werden auch die
    notwendigen Änderungen im Finanzausgleichgesetz zur Beteiligung des Bundes an
    den Betriebskosten in Höhe von 1,85 Mrd. Euro in der Ausbauphase von 2009-2013
    und ab 2014 dauerhaft mit 770 Mio. Euro jährlich durch eine neue
    Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder auf den Weg gebracht.
  6. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre bis drei Jahre alten Kinder
    nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche
    Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.