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Eva Herman verliert vor dem Bundesgerichtshof


21.06.11

Eva Herman verliert vor dem Bundesgerichtshof

BGH: Hermans Äußerungen wurden "weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben"

(MEDRUM) Die ehemalige Tagesschausprecherin Eva Hermann hat ihren Rechtsstreit gegen das HAMBURGER ABENDBLATT vor dem Bundesgerichtshof in letzter Instanz verloren. Der BGH entschied, daß Eva Herman nicht verfälscht wiedergegeben wurde und hob das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichtes auf, das Eva Herman  25.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte.

Ausgangspunkt für einen Rechtsstreit zwischen Eva Herman und dem HAMBURGER ABENDBLATT war eine Äußerung von Hermann, die 2007 auf einer Pressekonferenz ihr Buch „Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen“ präsentiert hatte. Dort sagte sie: „Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft.

Das HAMBURGER ABENDBLATT berichtete darüber am 07.09.2007: Im Dritten Reich sei nach Auffassung Hermans „vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter“, schrieb das HAMBURGER ABENDBLATT. Eva Herman sah sich falsch wiedergegeben und klagte zunächst mit Erfolg. Das Oberlandesgericht sprach ihr ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zu. Gegen dieses Urteil rief die Zeitung den Bundesgerichtshof an, der das Urteil des Oberlandesgerichts nun aufhob. Der BGH dazu: „Die Äußerung lässt im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung nur die Deutung zu, die die Beklagte ihr beigemessen hat." Die Zeitung habe Hermans Äußerungen "weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt wiedergegeben", hieß es weiter zur Begründung (Az. VI ZR 262/09).

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG: "Mit dem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof einmal mehr Fehlentscheidungen der unteren Instanzen korrigiert. Selbstverständlich müssen auch Prominente wie Eva Herman eine kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äußerungen hinnehmen - alles andere liefe auf bloßen Verlautbarungs- und Gefälligkeitsjournalismus hinaus und hätte mit objektiver, unabhängiger publizistischer Arbeit nichts zu tun."

Die Berichterstattung über Eva Hermans umstrittene Äußerungen führte 2007 zur Beendigung ihrer Beschäftigung als Talkshow-Moderatorin beim NDR. Prozesse von Eva Herman, mit denen sie eine Fortsetzung dieser Beschäftigung erreichen wollte, waren nicht erfolgreich. 2009 startete Eva Herman ein Comeback im Internet. In Kooperation mit der Vorsitzenden des Deutschen Familiennetzwerkes, Maria Steuer, wirkte sie im neu gegründeten Internetportal "familyfair" mit und interviewte prominente Gäste unter der Überschrift "Das Eva-Prinzip" zu Familienthemen. Die Interviews wurden in Videos präsentiert. 2010 wurde das Projekt "familyfair" aus unbekannten Gründen beendet. Die Internetdomäne "familyfair.de" wird mittlerweile im Internet zum Verkauf angeboten. Zur Zeit ist Eva Herman im Internetportal des Kopp-Verlages tätig. Dort verliest sie die Kopp-Nachrichten und schreibt Artikel.


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