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PGB: Kirche muß dem Druck der Lobbyarbeit widerstehen


16.01.11

PGB: Kirche muß dem Druck der Lobbyarbeit widerstehen

Eingabe gegen eine Übernahme homosexueller Anschauungen für das Pfarramt durch die badische Landessynode

(MEDRUM) Keltern, 11.01.2011. Mit einer Eingabe zum neuen Pfarrdienstgesetz der EKD wendet sich der Pfarrerinnen- und Pfarrer-Gebetsbund (PGB) in Baden an die badische Landessynode der Evangelischen Kirche. Der PGB erhebt Bedenken in der Frage des Zusammenlebens von homosexuellen Lebensgemeinschaften im Pfarrdienst und spricht sich dagegen aus, daß homosexuelle Partnerschaften künftig durch die Ordination in das Pfarramt berufen werden.

Sechs Pfarrerinnen und Pfarrer zeichnen mit ihrem Namen für eine Eingabe verantwortlich, in der es dem PGB um die Frage geht, wie § 39 des neuen Pfarrdienstgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auszulegen ist. Darin heißt es unter der Überschrift "Ehe und Familie": "Pfarrerinnen und Pfarrer sind auch in ihrer Lebensführung im «familiären Zusammenleben» und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen aus der Ordination (§ 3 Absatz 2) gebunden." Dieses kirchliche Gesetz wurde von 126 Synodalen der EKD bei ihrer Tagung im November 2010 in Hannover einstimmig verabschiedet. Jetzt soll das Kirchengesetz von den Gliedkirchen der EKD behandelt werden. Die badische Landessynode muss auf ihrer Tagung vom 12.-16. April 2011 eine Entscheidung über die Regelungen treffen, die für ihre Kirchenbezirke künftig gelten sollen. In der Evang.-Lutherischen Kirche in Bayern hat der Streitpunkt "homosexuelle Partnerschaften ins Pfarramt" bereits zu Widerstand gegen die Vorstellungen der EKD-Spitze geführt.

Im Blickpunkt der PGB-Eingabe steht das "Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Theologen oder Theologinnen im Pfarrhaus und Pfarrdienst" wegen der Erläuterung, was unter "familiärem Zusammenleben" zu verstehen ist. Der Rat der EKD hat in seiner Begründung des Pfarrdienstgesetzes gegenüber der EKD-Synode über die jetzt umstrittene Auslegung des Gesetzes gesagt:

Der Begriff „familiäres Zusammenleben" ist ... bewusst weit gewählt. Er umfasst ... jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen, das sich als auf Dauer geschlossene, solidarische Einstandsgemeinschaft darstellt und damit den in Satz 2 genannten inhaltlichen Anforderungen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung genügt. Soweit diese Anforderungen erfüllt sind, bleibt es den Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüssen überlassen, ihr eigenes Profil für die Anwendung von § 39 Abs. 1 zu entwickeln und die Norm auf diese Weise näher auszugestalten. Das kann im Rahmen des § 117 durch ein Kirchengesetz geschehen. Möglich ist aber auch jede Form von untergesetzlicher Regelung oder eine Ausgestaltung durch die schlichte Rechtspraxis."

Nach dieser Definition umfasst der Begriff "familiäres Zusammenleben" insbesondere auch das Zusammenleben von homosexuellen Partnern und lässt eine sexuelle Vielfalt der Lebensformen im Pfarrdienst zu.

Vor diesem Hintergrund treten die Unterzeichner der Eingabe dafür ein, daß in der Evangelische Landeskirche in Baden künftig keine homosexuellen Partnerschaften in das Pfarramt berufen werden. Wörtlich heißt es im Antrag ihrer Eingabe an die Synodalen:

"Die Landessynode möge im Zuge der Novellierung des Pfarrdienstgesetzes beschließen, dass es in der Badischen Landeskirche in Zukunft nicht gestattet wird, dass Pfarrerinnen oder Pfarrer in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften durch die Ordination in den Pfarrdienst berufen werden."

Der PGB greift eine Anliegen von Gemeindegliedern auf, die bereits auf ihre Sorgen und Nöte aufmerksam gemacht haben. Martin Kugele, evang. Pfarrer und Angehöriger der Evangelischen Vereinigung um Bibel und Benntnis in Baden schreibt dazu: "Besorgt haben sich schon Gemeinden, Älteste und andere ehrenamtliche Mitarbeiter brieflich an den Landesbischof Ulrich Fischer, den Oberkirchenrat in Karlsruhe und an die Präsidentin der Landessynode mit ihren Bedenken gewandt". Mit seiner Eingabe an die Synode wird er diesen Stimmen noch mehr Gewicht verleihen, denn die Eingabe muss von der Synode behandelt werden, so Kugele (Bericht vom 14. Januar 2011, → Bibel und Bekenntnis in Baden, www.bibubek-baden.de).

In der Eingabe werde fünf übergeordnete Gründe für die Ablehnung einer Berufung von homosexuellen Partnerschaften genannt:

  1. Dies widerspräche dem Zeugnis der Hl. Schrift.
  2. Auch von der „Mitte der Schrift“ aus lässt sich kein „Ja“ zu homosexuellen Le­benspartnerschaften herleiten.
  3. Eine Vorrangstellung des biblischen Ehe- und Familienbildes wäre nicht mehr zu begründen.
  4. Gesellschaftliche Tatbestände begründen keine theologischen Maßgaben.
  5. Dies hätte negative Auswirkungen auf das ökumenische und innerevangelische Miteinander.

Die Unterzeichner appellieren an die Vertreter in der Landessynode, dem Druck durch Lobbygruppen zu widerstehen und sich nicht durch repressive Methoden bis hin zum Versuch der Pathologisierung von Kritikern der homosexuellen  Anschaungswelt davon abbringen zu lassen, in der Kirche den richtigen Weg zu gehen. Sie stellen in ihrer Eingabe fest:

„Es ist der «Lobbyarbeit» von Gruppen zu widerstehen, die für eine breite Anerkennung homosexueller, bisexueller und transsexueller Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft und eben auch in der Kirche kämpfen. Der Druck, der dabei ausgeübt wird, steigert sich zunehmend. Wer Kritik äußert, wird nicht selten in völlig unsachlicher Weise als «homophob« und «fundamentalistisch» etikettiert und damit pathologisiert oder in die Ecke eines kriminellen Extremismus gestellt.”

Auch den Versuch, weltliche Anschauungen als angeblich unbedeutend für das Bekenntnis in der Kirche durchzusetzen, weist der PGB zurück. In der innerkirchlichen Diskussion werde immer wieder behauptet, in dieser Sache handle es sich nicht um eine „Bekenntnisfrage". Die Erfahrungen in den letzten Jahren (Christival Bremen, Kongress für Psychotherapie und Seelsorge in Marburg usw.) hätten jedoch deutlich gemacht, so der PGB, dass "das Ganze von bestimmten Gruppen ihrerseits zur „Bekenntnisfrage" (Stichwort „verfassungsfeindlich") aufgebaut worden sei. Die Unterzeichner führen als Beleg die idea-Dokumentation von Klaus Baschang "Homosexualität, Politik und Kirche" an (→ idea-Dokumentation Kirche, Homosexualität und Politik).

Die innerkirchlichen Konsequenzen hält der PGB für gravierend. Dabei geht es ihm, wie er sagt, vor allem um "eine ganz große Zahl von Gemeindegliedern", nicht nur, aber "besonders auch von jenen, die einen pietistischen oder evangelikalen Hintergrund" haben.

Zu den Unterzeichnern der Eingabe gehören:

  • Pfr. i.R. Dieter Fischer (Friesenheim)
  • Pfr. Ulrich Henke (Büsingen)
  • Pfr. i.R. Richard Hohendorff (Niefern-Öschelbronn)
  • Pfrin. Renate Schmidt (Kehl-Bodersweier)
  • Pfr. Günther Wacker (Keltern-Ellmendingen)
  • Pfr. Bernhard Würfel (Pforzheim).

Sie bieten Gemeindegliedern an, ihre Eingabe zu unterstützen. Wer seine Unterstützung bekunden will, solle dies etwa mit der Bemerkung tun „Ich stimme der Eingabe der PGB-Baden an die Landessynode zu" - und seine Unterstützung per Email unter Angabe seines Namens und Postanschrift an Pfarrer Günther Wacker (Keltern) senden (Email-Adresse: igwacker(at)web.de).

Mit ihrer Eingabe vertreten die Pfarrerinnen und Pfarrer das gleiche Anliegen, mit dem die acht evangelischen Bischöfe in ihrem Offenen Brief am 13. Januar 2010 an die Synodalen aller Gliedkirchen herangetreten sind. Sie haben sich in einem eindringlichen Appell dagegen ausgesprochen, den Begriff "familiäres Zusammenleben" auch auf homosexuelle Lebensgemeinschaften auszudehnen und künftig homosexuelle Partnerschaften EKD-weit im Pfarrdienst zuzulassen. Mit dieser Zielsetzung trat unmittelbar zuvor auch der Initiativkreis Evang. Kirchenprofil an die Öffentlichkeit, um Anstöße für die dazu nötige Debatte unter den Gemeindegliedern zu geben (Faltblatt "Die Chancen nutzen").

Kontaktdaten:

PGB Baden im Internet: PGB in der Evangelischen Landeskirche in Baden (www.pgb.de/index.php?id=63)

Text der PGB-Eingabe: Eingabe an die Landessynode der Evang. Landeskirche in Baden

Zur Landessynode landessynode@ekiba.de

Zum Landesbischof: ulrich.fischer@ekiba.de

Evang. Kirchenprofil im Internet: Initiativkreis Evang. Kichenprofil

zum Initiativkreis → info.kirchenprofil@medrum.de


Wer die Absichten des Initiativkreises Evang. Kichenprofil unterstützen will, kann sich der Initiative anschließen und in die Unterschriftenliste des Unterstützerkreises «Die Chancen nutzen - Kirchenprofil schärfen» eintragen:

Eingabeformular → Unterstützerkreis Kirchenprofil , URL: http://www.medrum.de/node/7600.


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Pfarrdienstgesetz

Leserbriefe

Mich wundert, dass als Grund nicht auch eine zu erwartende Austrittswelle aus dem "Verein EKD" genannt wird. Wenn die Befürwortung der Homophilie allerdings nicht zum "fortlaufenden Erfolg" führt, was muss dann erst noch geschehen, bevor es dazu kommt?

Der Worte zu diesem Thema wurden schon viele gewechselt, deshalb bekunde ich hiermit, dass ich bei Verabschiedung dieses neuen Pfarrdienstgesetzes meinen Austritt aus der Evangelischen Kirche erkläre. Wie ist es doch schade, dass die "Väter der Kirche" - unsere bisherigen, treuen Altbischöfe und viele Andere, nicht mehr geachtet - , sondern als "rückständig" eingestuft werden.

Das Gericht fängt am Hause Gottes an. Homosexualität ist nach biblischer Lehre "dem HERRN ein Gräuel". Wohl dem, der nicht wandelt im Rat der Gottlosen......... sondern hat Lust zum Gesetz des HERRN! Psalm 1 . . . übrigens wissen die meisten evangelischen Kirchengemeindeglieder bisher nicht, was sich "hinter ihrem Rücken" in der Landessynode"abspielt".

In mehr als 5 Jahrzehnten fühlte ich mich in meiner Evangelischen Kirche, abgesehen von nicht heilsentscheidenden Themen, recht wohl. Auch bin ich in der Seniorenarbeit - noch - aktiv dabei. Doch leider werde ich mich nach einer bibeltreuen Gemeinde umsehen müssen. Es sei denn, dass sich in der Landessynode noch eine Mehrheit gegen das neue Pfarrdienstgesetz finden lässt.

Reinhold Bär, Rentner
Karlsruhe