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Vorlage der EKD: Kinder sind für Familie nicht mehr konstitutiv


08.11.10

Vorlage der EKD: Kinder sind für Familie nicht mehr konstitutiv

Synode der EKD berät über erweiterten Familienbegriff des Pfarrdienstgesetzes für Pfarrerinnen und Pfarrer

(MEDRUM) Künftig soll Familie nicht mehr nur Vater, Mutter und Kinder sein. Auch Pfarrerinnen oder Pfarrer, die in einer geschlechtsgleichen Partnerschaft zusammenleben, sollen als Familie angesehen werden. So sieht es eine Novellierung des Pfarrdienstgesetzes vor, über das die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) berät.

Ein christlich entwurzelter, säkularisierter Familienbegriff

In der Vorlage des Rates der EKD an die Synode heißt es (Auszug):

§ 39 Ehe und Familie
(1) Pfarrerinnen und Pfarrer sind auch in ihrer Lebensführung im familiären Zusammenleben
und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen aus der Ordination (§ 3 Absatz 2) gebunden. Hierfür
sind Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung maßgebend.
(2) Pfarrerinnen und Pfarrer sollen sich bewusst sein, dass die Entscheidung für eine Ehepartnerin
oder einen Ehepartner Auswirkungen auf ihren Dienst haben kann. Ehepartnerinnen
und Ehepartner sollen evangelisch sein. Sie müssen einer christlichen Kirche angehören;
im Einzelfall kann eine Ausnahme zugelassen werden, wenn zu erwarten ist, dass die
Wahrnehmung des Dienstes nicht beeinträchtigt wird.
(3) Pfarrerinnen und Pfarrer haben eine beabsichtigte Änderung ihres Personenstandes,
eine kirchliche Trauung und andere wesentliche Änderungen in ihren persönlichen Lebensverhältnissen
alsbald anzuzeigen. Sie haben die Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen
vorzulegen, die erforderlich sind, um die Auswirkungen auf den Dienst beurteilen zu können.

Erst beim Blick in die Begründung der Vorlage zum Gesetzestext wird klar, daß der im Gesetzestext auftauchende Begriff «familiäres Zusammenleben» in Wahrheit ein Trojanisches Pferd ist. Denn in der Begründung zur Erläuterung des Gesetzestextes heißt es zum Verständnis dieses Begriffes  (Auszug):

Der Begriff „familiäres Zusammenleben” ist hingegen bewusst weit gewählt. Er umfasst nicht nur das generationsübergreifende Zusammenleben, sondern jede Form des rechtsverbindlich geordneten Zusammenlebens von mindestens zwei Menschen, das sich als auf Dauer geschlossene, solidarische Einstandsgemeinschaft darstellt und damit den in Satz 2 genannten inhaltlichen Anforderungen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung genügt. Soweit diese Anforderungen erfüllt sind, bleibt es den Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschlüssen überlassen, ihr eigenes Profil für die Anwendung von § 39 Abs. 1 zu entwickeln und die Norm auf diese Weise näher auszugestalten. Das kann im Rahmen des § 117 durch ein Kirchengesetz geschehen. Möglich ist aber auch jede Form von untergesetzlicher Regelung oder eine Ausgestaltung durch die schlichte Rechtspraxis.

Sonst-was-Kirche

ImageFalls die leitenden Gremien der EKD dieser Vorlage zustimmen, ist es Pfarrerinnen und Pfarrern in der EKD künftig beispielsweise möglich, einen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner auszuwählen, eine Lebenspartnerschaft registrieren zu lassen und sich als Familie zu bezeichnen. Der Begriff Familie wird mit neuen Inhalten gefüllt. Kinder müssen künftig nicht mehr dazugehören. Nicht nur lesbische und schwule Partnerschaften, auch kinderlose Ehepaare gelten nach dieser Definition künftig als Familie. Die Vorlage der EKD stimmt damit weitgehend mit einem Beschluß überein, in dem der Bundesvorstand Grüne Jugend 2007 seine gesellschaftspolitischen Reformvorstellungen über Lebensformen verankert hat.

Die vorgeschlagenen Veränderungen des Familienbegriffs in der EKD könnten als Teil der "Sonst-was-Reformen" gesehen werden, die die Synoden-Präses, Katrin Göring-Eckardt, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/ Die Grünen gemeint hat, als sie am Sonntag die Synode aufrief, es den anderen vorzumachen: "Machen wir es doch den anderen vor, den Renten-, Wehrpflicht-, Gesundheits- und Sonst-was-Reformern. Machen wir vor, wie das geht." Familie würde künftig also auch für Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKD nicht mehr die vom Ethos der Bibel geleitete, elementare, generationenverbindende Lebensstruktur aus Eltern und Kindern, sondern letztlich jede frei verhandelbare "Sonst-was-Lebensform" sein. Die Evangelische Kirche, die einst dem reformatorischen Erbe verpflichtet war wird so eine „Sonst-was-Kirche"-

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Tagesordnungspunkt VII der Synode: "Kirchengesetz zur Regelung der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Pfarrdienstgesetz der EKD - PfDG.EKD)"

In ihrer Stellungnahme erklärte die Kirchenkonferenz: "Die Kirchenkonferenz stimmt dem vom Rat am 4. September 2009 beschlossenen und aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen überarbeiteten Entwurf im Grundsatz zu."

Geschäftstelle der Synode: synode@ekd.de

Fax: 0511 / 27 96 - 707


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Pfarrdienstgesetz

Leserbriefe

Sehr gerne lese ich Ihre Kommentare, Gast X! Wenn es aber ums austreten geht mit der besagten Bibelstelle dann müsste man aus allen Kirchen austreten und nirgends anders eintreten. In gewisser Weise ist das sogar richtig, doch die genannte Bibelstelle aus dem Korintherbrief bezieht sich auf das AT. Dies wiederum beschreibt die Trübsalszeit aus Offenbarung 18:4, wo Gott der Herr sein Volk sammelt. Man nennt jene die dem Ruf folgen auch die 144.000. Und es bezieht sich ausschließlich auf sein Volk! Gruß

Lieber Schreiber, es freut mich, dass Sie meine Leserbriefe gerne lesen. Möchte Ihnen nun noch auf Ihre Argumentation eingehen. Jesus hat keine Kirche gegründet, sondern ER ist der HERR Seiner Gemeinde. Das heißt, die Menschen die ER aus der Welt des Verderbens und der Sünde herausgerufen hat sind Seine Gemeinde! Die Ekklesia (griech.: ἐκκλησία ekklēsía, lat.: ecclesia; die „Herausgerufene“) ist hierbei die Gemeinschaft derer, die von Jesus Christus durch das Evangelium aus der Welt herausgerufen wurden. Wir lesen von Paulus als er Ephesus besuchte in der Apg: „Als aber etliche sich verhärteten und nicht glaubten {O. ungehorsam waren} und vor der Menge übel redeten von dem Wege trennte er sich von ihnen und sonderte die Jünger ab, indem er sich täglich in der Schule des Tyrannus unterredete“. Apg 19,9 Das war die richtige Konsequenz die auch heute noch für Gläubige gilt. Die verschiedenen Kirchen sind längst vom HERRN JESUS und den biblischen Vorgaben abgefallen und haben Seinen Willen ins Gegenteil verkehrt. Siehe auch den jetzt von der EKD Synode neu beschlossenen erweiterten Familienbegriff über das Pfarrdienstgesetz für Pfarrerinnen und Pfarrer. Die Botschaft Jesu ist in der Kirche bis zur Unkenntlichkeit entstellt! Kirche kommt vom griechischen „kyrios“ = HERR. Dieser HERR ist leider in den Kirchen längst abgemeldet. Hier herrschen die Kirchenfunktionäre der „historisch-kritischen Theologie“, welche sich über die Wahrheit der Bibel stellen. Paulus schreibt an die Galater: „Wie wir zuvor gesagt haben, so sage ich auch jetzt wiederum: Wenn jemand euch etwas als Evangelium verkündigt außer dem, was ihr empfangen habt: er sei verflucht“! Gal 1,9

Kinder sind für Familie nicht mehr konstitutiv? Kann das sein, dass die EKD tatsächlich diesem Gedanken zustimmt? Dann befürchte ich, dass wir in der Oekumene in unserem Land wieder einen kräftigen Schritt zurückgehen. Als (konvertierter) leidenschaftlicher Seelsorger in der evangelischen Kirche habe ich den Wunsch, dass keine Weichen gestellt werden, die unsere großen Kirchen erneut trennen. Ich persönlich (Vater von drei kleinen Kindern) bin überzeugt, dass Kinder für unsere Familien (so Gott will) ein Segen und eine kostbare Bereicherung sind und zugleich auch unsere Glaubensweitergabe befruchten und bereichern... Ich bitte die EKD ganz dringend, ehe sie weitere Entscheidungen trifft, auch über den eigenen Kirchturm hinauszublicken. Vieles ist möglich, wenn es der Einheit der Kirchen in unserem Land dient. Ich bin mir sicher, das die katholische Kirche deutliche Bedenken anmeldet. Und diese Bedenken sollte man ernstnehmen.

Denjenigen Leserbriefschreibern, die nun erwägen, von der evangelischen in die katholische Kirche überzutreten, sei zu bedenken gegeben, daß die RKK zwar in staatsbürgerlicher, sozialpolitischer Hinsicht gegenwärtig besser dastehen mag als die evangelischen Kirchen, daß dies aber keine ausreichenden Gründe sein können für eine solche Entscheidung. Schließlich geht es hier nicht um die Wahl einer politschen Partei. Und in geistlicher Hinsicht ist die RKK immer noch ein Hort von Aberglauben, Klerikalismus und Götzendienst. Ehe man sich also von einer Kirche in die nächste begibt, sollte man vielleicht erst einmal darüber nachdenken, ob solche Constructe wie die heutigen Volks- bzw. Staatskirchen überhaupt eine geistliche Daseinsberechtigung haben. Sozial mag das ja ganz hübsch sein, aber wer nicht nur nette Leute treffen will, sondern seinen Schöpfer, sollte nicht unbedingt in der Kirche suchen, wo er von Professionellen erklärt bekommt, warum das alles nicht gelten soll, was in der Bibel steht. Das gilt für die RKK nicht weniger als für die evangelischen Kirchen, nur mit dem Akzent auf anderen Themenbereichen.

http://www.geiernotizen.de

Noch ist die Vorlage nicht bestätigt, dennoch lässt mir dieser verrückte Plan die Haare zu Berge stehen. Nun hat die schleichende Genderitis auch die EKD voll im Griff. Der Familienbegriff wird einfach umdefiniert. Ob wohl die katholischen Bischöfe dem Zeitgeist auf Dauer werden widerstehen können?

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