Sie sind hier

McCafferty-Bericht für Europarat will Gewissen vergewaltigen


22.09.10

McCafferty-Bericht für Europarat will Gewissen vergewaltigen

"Europa für Christus" ruft zum Widerstand gegen Nötigung zur Beteiligung an Abtreibung, Euthanasie oder Selbsttötung auf

(MEDRUM) Es soll in der europäischen Staatenwelt zur Pflicht werden, auch ethisch umstrittene Ansprüche von Individuen an medizinische Dienstleistungen umfassend zu erfüllen und sich an den dafür nötigen Maßnahmen - auch gegen eigene Gewissensnot - zu beteiligen. Das geht aus dem sogenannten McCafferty-Bericht für den Europarat und einem intervenierenden Appell hervor, mit dem die Initiative "Europa für Christus" zum Widerstand gegen derartige Zwangsverpflichtungen sowie zum Schutz des Gewissens und ethischer Wertentscheidungen aufruft.

Die Vereinigung "Europa für Christus" ist in großer Sorge über den Schutz des Gewissens in der europäischen Staatenwelt. Anlaß ist der McCafferty-Bericht, der am 7. Oktober 2010 zur Abstimmung im Europarat steht. Die Angehörige der sozialistischen Fraktion Christine McCafferty aus Großbritannien gibt als Berichterstatterin im Auftrag des Ausschusses für "Soziales, Gesundheit und Familie" Empfehlungen, wie mit Widerstand aus Gewissengründen gegen ethisch bedenkliche Handlungen verfahren werden soll.

McCafferty-Bericht: Regulierung des Umgangs mit Gewissensentscheidungen

Der McCafferty-Bericht sagt zu Gewissensgründen:

"Conscientious objection in the medical field is generally based on personal convictions and ethical values of medical professionals of various professional categories (healthcare providers). Their convictions, very often linked to religion, can stand against their readiness to provide certain medical information and services. These consist, for example, of certain family planning services and reproductive technologies, safe abortion services where legal, and pain-relief by life-shortening means for terminally ill patients."

Unter die sogenannten "medical services", "reproductive technologies" und "family planning services" wird insbesondere die Abtreibung subsumiert. Weiter wird festgestellt:

Healthcare providers who invoke conscientious objection have certain legal and ethical duties that aim to protect the patient. States should ensure that regulations on conscientious objection clearly specify these duties. The absence of effective legal and policy frameworks in some member states means that individuals are unable to access the healthcare services that they are entitled to receive, undermining, inter alia, their rights to healthcare services and to privacy, and potentially constituting a breach of the duty of care and abandonment of patients.

Diese Formulierung bedeutet, die Staaten sollen aufgefordert werden, die Verpflichtungen der Gesundheitsdienste umfassend zu gewährleisten, um für Individuen den uneingeschränkten Zugang zu allen medizinischen Dienstleistungen sicherzustellen. Im Bericht wird dabei unter anderem auf die Verfahrensweise in Norwegen verwiesen:

In Norway, regulations on conscientious objection require healthcare providers to give written notice to their employing hospital if they refuse to assist with abortions, and those hospitals, in turn, have to report it to government authorities.

Demnach sind Kliniken in Norwegen verpflichtet, diejenigen an Regierungsstellen zu melden, die sich weigern, an Abtreibungen mitzuwirken.

(Text des McCafferty-Berichtes → Women's access to lawful medical care ...)

Memorandum für die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE)

Im begleitenden Memorandum des Director of the European Centre for Law and Justice an die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) vom 17. September 2010 wird herausgestellt, daß die europäischen Staaten einschneidende Verpflichtungen schaffen wollen, um ethisch umstrittene medizinische Dienstleistungen in umfassender Form auch gegen Gewissenswiderstände durchzusetzen:

Among its more unacceptable provisions, this Council of Europe document asks the European Member States:

  • to "oblige the healthcare provider to provide the desired treatment to which the patient is legally entitled [i.e. abortion] despite his or her conscientious objection",
  • to oblige the healthcare provider to take part indirectly, in all circumstances, in abortion and other critical medical practices despite their conscientious objection,
  • to oblige the healthcare provider to prove "that their objection is grounded in their conscience or religious beliefs and that the refusal is done in good faith",
  • to deprive "public/ state institutions such as public hospitals and clinics as a whole", from the "guarantee of the right to conscientious objection",
  • to create a "registry of conscientious objectors",
  • to create "an effective complaint mechanism" against the conscientious objectors.

The report focuses "especially on the field of reproductive health care" for women, i.e., mainly on abortion, but it also concerns some other practices such as assisted reproduction.

( Text des Memorandums → MEMORANDUM ON THE PACE Report, Doc. 12347, 20 July 2010)

Erklärung und Aufruf von "Europa für Christus"

Vor diesem Hintergrund erklärt "Europa für Christus" zum McCafferty-Bericht:

Der Europarat stimmt am 7. Oktober über einen Bericht zur Gewissensfreiheit ab. Der Bericht trägt den Namen: "Women's access to lawful medical care: the problem of unregulated use of conscientious objection".

Wir sind in großer Sorge, weil eine Annahme dieses Berichts für Christen und christlich-orientierte Krankenhäuser ein großes Problem darstellen wird.

Die größten Probleme des McCafferty-Berichts:

  1. Die Gewissensfreiheit soll nur für Individuen gelten. Krankenhäuser müssten alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist, also z.B. Abtreibung, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen, Sterilisierung, etc. Das würde für christlich-orientierte Krankenhäuser heißen, dass sie zusperren... oder ihre christliche Orientierung aufgeben müssten.
  2. Für einzelne Ärzte und Krankenpersonal soll die Gewissensfreiheit eingeschränkt werden durch eine Hinweis- und Begleitungspflicht bei der Vornahme des Eingriffs durch andere. Auch das ist für Christen oft moralisch nicht möglich! Es könnte sein, dass Christen dann nur mehr schwer im medizinischen Dienst arbeiten könnten.
  3. Es soll ein Verzeichnis geschaffen werden, in dem alle, die bestimmte Dinge nicht machen wollen, erfasst werden. Eine schwarze Liste sozusagen, die diese Ärzte und Pfleger an den Pranger stellen könnte.
  4. Der Bericht stellt den „Zugang zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung" mit dem Grundrecht auf Gewissensfreiheit gleich. Das ist rechtlich falsch - und schafft zum Beispiel ein indirektes „Recht auf Abtreibung"

Ihre Mithilfe ist nun dringend gebraucht! Bitte schreiben Sie Ihren Abgeordneten im Europarat eine kurze Email, in der Sie diese vier Punkte anführen und sie auffordern, am 7. Oktober gegen den Bericht zu stimmen.

Ärzte für das Leben: Keine Herabwürdigung von Ärzten zu weisungsgebundenen Dienstleistern

Auf die Notwendigkeit, die Freiheit der Gewissensentscheidung besonders für Ärzte zu schützen, wiesen auch die "Ärzte für das Leben e.V." in ihrer Erklärung zum "Marsch für das Leben 2010" hin.  Die freie Gewissensentscheidung des Arztes und der Arztberuf als freier Beruf müsse entschlossener verteidigt werden. Ärzte dürften nicht zu weisungsgebundenen „Dienstleistern" eines „(Gesundheits-)Systems" herabwürdigt werden, so die "Ärzte für das Leben" (MEDRUM → "Keine Pervertierung des Ärztlichen Heilungsauftrages").

Kontaktmöglichkeiten

Europa für Christus hat Kontaktmöglichkeiten aufgezeigt, an die sich Leser wenden können, um ihre Auffassung zum McCafferty-Bericht und zum Schutz von Gewissensentscheidungen zu übermitteln:

Eine ähnliche Entwicklung im Umgang mit Gewissensentscheidungen gab es in den USA. Dort meldeten viele namhafte Personen - darunter auch Bischöfe - ihren Widerstand gegen die Beugung des Gewissens durch staatlichen Zwang in der sogenannten Manhattan Declaration an (MEDRUM berichtete: Ein Ruf des christlichen Gewissens).

Initiative "Europa für Christus"

"Europa für Christus!" ist eine internationale und ökumenische christliche Initiative zur Schaffung eines Netzwerkes für:

  • Gebet für ein von christlichen Werten getragenes Europa
  • Bildung zu den wesentlichen Themen und Anliegen der Christen in Europa
  • Zusammenarbeit und Austausch

"Europa für Christus!" wurde gleichzeitig von Christen verschiedener Konfessionen als Antwort auf die Diskriminierungen der heutigen Zeit überlegt. Seit Juli 2005 gibt es den in Deutschland eingetragenen, unabhängigen Verein "Europa für Christus! e.V.", der mit möglichst vielen Gruppen auf partnerschaftliche Weise kooperiert.

Vorsitzende von "Europa für Christus!" ist Ludmilla Gräfin Arco-Valley, ehem. Beamtin der Europäischen Gemeinschaft. Sie gehört zu den Erstunterzeichnern der Initiative "Für Freiheit und Selbstbestimmung".

Weitere Information: http://www.europe4christ.net

Online-Unterstützungsaktion

Für Leser, die sich nicht selbst oder direkt an Mitglieder und Repräsentanten im Europarat wenden wollen, besteht auch die Möglichkeit, sich einer in MEDRUM eingerichteten Online-Aktion anzuschließen und den Aufruf von Europa für Christus zu unterstützen. Diese namentliche Unterstützung wird an verantwortliche Stellen weitergegeben.

Online-Aktion → Gewissenschutz durch Europarat


 

Leserbriefe

Zum MEDRUM-Bericht v. 22.9.10: der sogen. McCafferty-Bericht und was für Folgen er mit sich bringt = er droht, die Gewissen zu vergewaltigen. -- Ich erinnere mich da an etwas aus der Nazizeit. Einige Christen besaßen ein merkwürdiges Blatt, auf dem befanden sich die Buchstaben in groß von A - Z. Sie waren im besonderen Abstand und unter jedem Buchstaben stand eine bestimmte Zahl. Wenn man z.B. den Namen HITLER oder STALIN auf diese Weise mit den entsprechenden Buchstaben zusammenstellte, kam dann beim Zusammenzählen der Ziffern jedes Mal die Zahl "666" heraus. Diese geheimnisvolle Zahl findet man im letzten Buch der Hl. Schrift, der "Offenbarung des Johannes", 13, 18. Wenn man versucht dem geistigen Hintergrund des "McCafferty"-Berichtes auf den Grund zu gehen, beschleicht einen schon das Gefühl, würde man anhand des zuvor gen. merkwürdigen Buchstaben-Ziffern-Bogens bei "McCafferty" nicht auch hier auf die apokalyp. Zahl "666" kommen. Ob man dieses nun als unseriös abtun will; jedenfalls bekommt man, wenn man alles, was sich da inzwischen auf dem Bereich "Unmoral" jetzt entwickelt hat - auf zunehmend aggressive Art, muß man dann nicht zu der Erkenntnis kommen, hier ist der Ungeist (im Gegensatz zum Hl. Geist) stark am wirken. Es geht hier wirklich nicht um unsachliches Spekulieren, sondern es geht hier um klare Erkenntnis dessen, was da inzwischen eine bedrohliche Gestalt angenommen hat.

Ergänzend möchte ich doch genau wissen, wer ist eigentlich ganz deutlich diese Person, von der es im Anfangsbericht (im 1. Abschnitt) heißt: "Die Angehörige der sozialistischen Fraktion Christine McCafferty aus Großbritannien gibt als Berichterstatterin im Auftrag des Ausschusses für 'Soziales, Gesundheit und Familie' Empfehlungen , wie mit Widerstand aus Gewissensgründen gegen ethisch bedenkliche Handlungen verfahren werden soll." M.E. steckt in diesen Äußerungen so vielerlei, von "Empfehlungen" bis "wie mit Widerstand aus Gewissensgründen" - sind da etwa die Personen gemeint, die sich nicht dem sozialistischen Partei-Diktakt von vornherein nicht beugen wollen und es wagen ("Die Partei hat immer recht !!" = Lenin und Stalin lassen grüßen...) Widerstand vorzubringen und die sogen. "Empfehlungen", die doch in Wirklichkeit eine Vorschrift, ein sozialistisches Diktat, vorgetragen von Frau Christine McCaferty, sind, nicht der sozialistischen Partei-Doktrin gehorsam folgen wollen. Fast hat man den Eindruck, die Sozialistin Frau McCafferty hat einen Unfehlbarkeitsanspruch, den so selbst Papst Benedikt in diesem absoluten Umfang, d.h. dann auch keinen Widerstand duldend, so nicht für sein Amt verlangt. In fataler Weise erinnert einen die Art, wie sich Frau McCafferty behaupten will, an die partei-indoktrinäre Epoche, als sich vor ca. 90 J. der sowjet-russ. (jetzt der rot- chines.) Kommunismus ausbreitete. Dabei geht es hier wohl nicht nur um diese Einzelperson, sondern höchstwahrscheinlich um ein sich erneut entwickelndes, dynamisches System des Sozialismus.

Man sollte solche Erwartungen, analysiert entlarven. Diese nicht verharmlosen, sondern sich schon gegen diese Anfänge deutlich und entschieden wehren, bevor sie sich bis in den höchsten Instanzen (z.B. "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" siehe RHEINISCHE POST v. 24.9.10, Titel-Seite A1, es geht um das Kirchenrecht der kath. Kirche bezgl. "Sitte u. Moral" bei ihren Bediensteten, die geschieden sind u. wiederheiraten - es steht dagegen das 6. Gebot u. Markus 10, 2-12, an das Kirche durch Gottes Gebot und Weisung gebunden ist) festgesetzt hat. Es gibt m.E. inzwischen eindeutige Merkmale, daß diese sozialistische "Eroberung" immer mehr Gestalt annimmt. Das ist keine Schwarzmalerei, sondern: "an ihren Früchten werden ihr sie erkennen". Es gilt, hier die verschiedenen Fakten zu erkennen, sie bloßzustellen und entschiedenen, aktiven Widerstand zu leisten. Im von der RP genannten Fall eines geschiedenen kirchl. Angestellten, der mit einer neuen Frau u. gemeinsamem Kind inzwischen zusammenlebt, was eben als kirch. Bediensteter auch im öffentl. Gemeindeleben Anstoß erregen kann, wird durch ein weltl. Gericht, egal wie hoch es steht, eine innerkirchl. einschneidende Rechtsbefugnis sich eingeräumt. Das kirchl. Eherecht hat ein grundlegend anderes Selbstverständnis, da göttlichen Ursprungs, gegenüber dem rein zivilen Rechtsverständnis. Denn die Kirche, so sieht es die röm.-kath. Kirche, kann über die von Gott "am Anfang der Schöpfung aber hat Gott..." Mk 10, 6 + 9 "geschaffene" Ehe - "Mann und Frau", nicht menschlich gesehen, verfügen; s. auch das 6. Gebot und Mt 19, 6 , 8 f. Sicher kann dies im Einzelfall menschlich gesehen, sehr hart sein (Verse 10 f.). Und gerade dieser Grundsatz, der ja von Gott zunächst so bestimmt ist zur gegenseitigen Sicherheit der Menschen untereinander, auf die dann Jeder bauen kann; wenn sie auch jeder Mensch einhält auf Gegenseitigkeit. Ein Konflikt ist nicht begründet in Gottes Gebot und Weisung, sondern das liegt im Abweichen des Menschen, der "Gottes Wege" (schon in Gedanken) verläßt. Ähnlich trifft dies alles auf die sogen. kirchl. Amtsperson zu, der sich durch Verbrechen, die auch nach dem zivilen Strafrecht zu ahnden und entsprechend zu bestrafen sind, schuldig gemacht hat. Der entscheidende Unterschied zum Ehebruch liegt doch bei z.B. "sexuellem Mißbrauch", daß dieser nach dem bürgerl. Strafgesetzbuch für die Staatsgewalt relevant ist. Es ist aber aus dem sogen. "finsteren" Mittelalter bekannt, daß eine kirchl. Amtsperson, die sich aufgrund eines solchen oder ähnl. Verbrechens am anderen Menschen schuldig gemacht hatte, sich in ein streng abgeschiedenes Kloster eines Büßerordens, zur zusätzlichen lebenslangen Buße rückgezogen hat, auch zur Sühne vor Gott, dem "Ewigen, strengen Richter". Offenbar hatten damals die Menschen noch ein klares, eindeutiges Bewußtsein von "Sünde, Schuld und Verantwortung gegenüber Gott und dem Nächsten". Und von all diesem ist wohl der sozialistisch geprägte Mensch inzwischen aus seinem Grundsatz weit entfernt; aber auch der Mensch, von dem Papst Benedikt XVI. jüngst erklärte: bei ihm und der entsprechenden Gesellschaft, "kommt inzwischen Gott nicht mehr vor!" Z. B. in Großbritannienen zählen sich inzwi. ca. 30 % zu Atheisten, die zwar, nur menschlich gesehen, durchaus "gute" Menschen sind, aber auch nicht mehr. Es wird bemerkt, daß diese jetzt auffallend aggressiv ihr atheistisches "Credo" in der Öffentlichkeit, so besonders gegenüber Christen durchdrücken wollen, und sich dabei oft gar nicht mehr "human" verhalten, selbst vereint mit links-extremen Gruppen. Die Christen sind jetzt besonders herausgefordert zu kämpfen; zwar hart jedoch fair, wie es Christen eben zukommt: in der Sache unerbittlich, aber mit dem Menschen nach dem 2. Gebot, der Nächstenliebe umgehen sollen, wie Christus: er haßt die Sünde, liebt aber den Menschen.