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Veranstaltungen

  • Kongress Marburg

    Marburger Erklärung für «Freiheit und Selbstbestimmung»

    Da der Kongreß in Marburg beendet ist und sich die Erwartung der Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung" erfüllt hat, wurde die Online-Unterzeichnung in MEDRUM zunächst beendet.

    Von der Leserschaft wurde jedoch der Wunsch geäußert, ihren Protest auch weiterhin ausdrücken zu können. Deshalb wird die Online-Unterzeichnung auch nach Beendigung des Kongresses.

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    Ich unterstütze die Erklärung von Wissenschaftlern, Publizisten und Vertretern des öffentlichen Lebens, die sich für die Freiheit der Rede, der Wissenschaft und der Therapie aus Anlaß der Kontroverse um den „6. Internationalen Kongresses für Psychotherapie und Seelsorge" vom 20. bis 24. Mai 2009 in Marburg einsetzen (-> Pressemeldung MEDRUM mit Erklärung "Für Freiheit und Selbstbestimmung").

    Zu den Erstunterzeichnern dieser Initiative gehören der Philosoph Prof. Dr. habil. Robert Spaemann, der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. em. Martin Kriele, die Religionsphilosophin Prof. Dr. habil. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz, der Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit (Bonn, Kapstadt, Colombo), Prof. Dr. phil. Dr. theol. Thomas Schirrmacher, der Weihbischof von Salzburg, Prof. Dr. Andreas Laun, Mechthild Löhr, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben, die Publizistin Gabriele Kuby und der Bundestagsabgeordnete Norbert Geis (CSU).

    -> Liste der Unterzeichner

    Pflichtangaben
    Freiwillige Angaben
    (akad. Titel, z.B. Dr. Ing. Prof. habil., Dipl.-Ing. )
    Sofern zutreffend und gewünscht, z.B. bei Funktion in Verein, Verband, NGO, usw.
    (Funktion, z.B. Chefarzt, Publizist, Präsident, Geschäftsführer, Vorsitzender oder Vorstand)
    Sonstiges
    Ihre zusätzlichen Hinweise zur Verwendung oder Nennung von Angaben wie Titel / Funktion oder Organisation
    Information über Entwicklung des Themas, z.B. durch Infobrief / Newsletter
  • Deutsche Evangelische Allianz weist Angriffe auf Grundfreiheiten zurück


    07.04.09

    Deutsche Evangelische Allianz weist Angriffe auf Grundfreiheiten zurück

    Forderung der Grünen und des LSVD zur Beschränkung der Informations- und Redefreiheit auf dem Kongreß für Psychotherapie und Seelsorge sowie Einschüchterungsversuche inakzeptabel

    (MEDRUM) Der Generalsekretär der Deutschen Evangelische Allianz, Hartmut Steeb, hat die Forderung der hessischen Grünen und des Lesben- und Schwulenverbands zur Beschränkung der Informations- und Redefreiheit für den 6. Kongreß für Psychotherapie und Seelsorge entschieden zurückgewiesen.

    Zu den Angriffen des „Verbands der Lesben und Schwulen" und der Hessischen Landesdelegiertenversammlung der Partei „Die Grünen" gegen den Kongress der Akademie für Psychotherapie und Seelsorge (APS) in Marburg hat Hartmut Steeb erklärt:

    „Ich nehme mit großer Verwunderung wahr, dass der Verband der Lesben und Schwulen und der Hessischen Landesverband der Partei „Die Grünen" offenbar Schwierigkeiten mit dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Meinungs- und Glaubensfreiheit haben. Sie wenden sich gegen den Kongress der APS, weil dort Referenten mit Meinungen auftreten, die den Anklägern offenbar widerstreben. Darum sollen die Referenten ausgeladen oder der ganze Kongress abgesagt werden.

    Unabhängig davon, dass die Anschuldigungen gegen die Referenten ohnehin den Tatbestand der Verleumdung erfüllen, muss einem solchen versuchten Meinungsterror entschieden widersprochen werden. Die Deutsche Evangelische Allianz stellt sich darum uneingeschränkt hinter den Kongress unter dem Thema „Identität - der rote Faden in meinem Leben" der Akademie für Psychotherapie und Seelsorge und bittet die Universität Marburg als bekannten Ort freien wissenschaftlichen Diskurs und die Stadt Marburg den durch nichts berechtigten Einschüchterungsversuchen zu widerstehen und für einen geregelten Ablauf des Kongresses Sorge zu tragen."

    In einer Presseerklärung hatten die hessischen Grünen zuvor ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Aktion gegen den 6. Kongreß für Psychotherapie und Seelsorge und zwei Vortragsveranstaltungen in Marburg fortzusetzen. Sie bezeichneten den Kongress als "Homophobie-Kongreß" und werfen insbesondere der Referentin Christl Vonholdt vor, sie polemisiere gegen Lesben und Schwule. Dazu hatten sie erklärt: "Wir GRÜNE bekräftigen daher unsere Forderung an Stadt, Universität und Landesregierung, sich von derartigen ‚Umpolungsangeboten‘ zu distanzieren, wie es bei einem vergleichbaren Fall der Landeshauptmann der Steiermark und der Grazer Diözesanbischof getan haben."

    Auch das "Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG)" hat den Forderungen und Erklärungen der Grünen und der Lesben- und Schwulenorganisation entschieden widersprochen. Für einen Verzicht auf den Vortrag von Christl Vonholdt sieht das DIJG nicht den geringsten Grund. Dr. med. Christl Vonholdt, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, wird sich in ihrem Seminar dem Thema „Weibliche Identitätsentwicklung und mögliche Probleme“ widmen und die entwicklungspsychologischen Voraussetzungen zur Identitätsentwicklung darstellen. Theoretische Grundlagen des Seminars sind vor allem die Erkenntnisse der modernen Bindungsforschung sowie das Identitätskonzept von Erik Erikson. Erklärungen, dieses Seminar sei ein homophobes „Umpolungsangebot“ entbehrten jeder Grundlage. Sie seien absurd und verleumderisch, so die Sprecherin des DIJG.

     


    MEDRUM-Artikel -> Überfall auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit fortgesetzt

  • 07.04.09


    07.04.09

    Deutsche Evangelische Allianz weist Angriffe auf Grundfreiheiten zurück

    Forderung der Grünen und des LSVD zur Beschränkung der Informations- und Redefreiheit auf dem Kongreß für Psychotherapie und Seelsorge sowie Einschüchterungsversuche inakzeptabel

    (MEDRUM) Der Generalsekretär der Deutschen Evangelische Allianz, Hartmut Steeb, hat die Forderung der hessischen Grünen und des Lesben- und Schwulenverbands zur Beschränkung der Informations- und Redefreiheit für den 6. Kongreß für Psychotherapie und Seelsorge entschieden zurückgewiesen. ... lesen Sie mehr...


  • Zur verlogenen „Kinderrechte" - Diskussion


    07.04.09

    Zur verlogenen „Kinderrechte" - Diskussion

    Ein Zwischenruf von Liudger Berresheim

    (MEDRUM) Kinderrechte fördern heißt Elternverantwortung stärken. Immer wieder werden die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft, die Kinder, isoliert und ihres natürlichen Umfeldes beraubt, wenn spezielle „Kinderrechte" thematisiert und leichtfertig deren Aufnahme in das Grundgesetz gefordert werden.

    Der Mensch braucht zum Menschsein Menschen, die ihn erziehen. Diese Binsenweisheit der Lebenserfahrung eines jeden von uns war auch Karl Marx bekannt. Zu Recht hat er den starken familiären Einfluss auf die Persönlichkeitsreifung erkannt und eben diesen in seinem ideologischen Sinn durch staatliche Erziehung zu ersetzen versucht.

    Auch die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes wussten um die Notwendigkeit wie Wichtigkeit persönlicher Beziehung in der Erziehung. Als sie um die Formulierung des Artikels 6 rangen, haben sie konsequenterweise die Erziehungstätigkeit nicht der Kirche oder der UNO, nicht dem Staat oder anderen Institutionen zugeschrieben. Sie haben vielmehr die Erziehungsverantwortung, und nichts anderes meint das Grundgesetz mit dem „natürlichen Recht und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht", bei denen belassen (also nicht nur gegönnt oder „übertragen"), die natürlicherweise dafür kompetent, das heißt dafür zuständig und dazu fähig sind: bei den Eltern!

    Folgerichtig hat daher das Bundesverfassungsgericht im April 2008 die ständige Rechtsprechung zu Artikel 6 Grundgesetz mit dem Urteil zum Eltern-Kind-Umgang bekräftigt. Dabei hat es ausdrücklich festgestellt, dass untrennbar mit dem Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung die Pflicht der Eltern verbunden ist, dem Kind diesen Schutz und diese Hilfe zu seinem Wohl zu gewähren. Denn das Kind ist nicht Gegenstand elterlicher Rechtsausübung, es ist Rechtssubjekt und Grundrechtsträger, dem die Eltern schulden, ihr Handeln an seinem Wohl auszurichten. Und genau dann, aber auch nur dann, wenn Eltern ihrer Verantwortung nicht nachkommen (können), hat und kann der Staat unterstützend, notfalls ersetzend, eingreifen durch das ihm zukommende Wächteramt.

    Mitnichten kommt ihm aber wie Verfassungsrechtler immer wieder vortragen ein „Optimierungsrecht" in der Erziehung von Kindern zu. Der Staat ist nicht berechtigt, und dazu auch zum Wohl der Kinder nicht in der Lage, frühestmöglich eine Ersatzerziehung unter dem Deckmäntelchen der „frühkindlichen Förderung" Eltern schmackhaft zu machen. Denn vor Bildung steht im Interesse der stabilen Persönlichkeitsentfaltung des Kindes notwendigerweise die Bindung.

    Ist es daher wirklich nur Unwissenheit, wenn wie jüngst in Berlin die „National Coalition" davon spricht, „noch sind Kinder laut Grundgesetz nur ein Anhängsel in der Familie"? Wer wie diese Organisation die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sich zum Ziel setzt, sollte wissen, dass eben diese Übereinkunft in Artikel 18 als Grundsatz das Recht des Kindes auf Erziehung durch die eigenen Eltern festschreibt.

    Liudger Berresheim ist Sprecher für Familienpolitik im Bundesvorstand der Deutschen Zentrumspartei

  • 07.04.09


    07.04.09

    Zur verlogenen „Kinderrechte" - Diskussion

    Ein Zwischenruf von Liudger Berresheim

    (MEDRUM) Kinderrechte fördern heißt Elternverantwortung stärken. Immer wieder werden die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft, die Kinder, isoliert und ihres natürlichen Umfeldes beraubt, wenn spezielle „Kinderrechte" thematisiert und leichtfertig deren Aufnahme in das Grundgesetz gefordert werden. ... lesen Sie mehr...


     

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