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Veranstaltungen

  • Breite Zustimmung von den Lehrern

    Titel: 
    Breite Zustimmung von den Lehrern
    Quelle: 
    Stuttgarter Nachrichten
    vom: 
    06.04.16
    Zum Inhalt: 

    Im Vorfeld gab es massiven Protest gegen die Bildungspläne, im August treten sie nun mit Verzögerung in Kraft. Bei einem Kongress wirbt das Kultusministerium bei Lehrern um Unterstützung bei der Umsetzung.

  • EKBO sagt "ja" zur Gleichstellung - Homo-Paare in Berlin dürfen Ringe tauschen

    Titel: 
    EKBO sagt "ja" zur Gleichstellung - Homo-Paare in Berlin dürfen Ringe tauschen
    Quelle: 
    NTV
    vom: 
    09.04.16
    Zum Inhalt: 

    Nach Hessen-Nassau und dem Rheinland will nun auch die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) homosexuelle Paare trauen. Dieser Beschluss fiel mit großer Mehrheit. Doch es soll auch Ausnahmen geben.

  • Drogen-Ermittlungen gegen Grünen-Politiker eingestellt

    Titel: 
    Drogen-Ermittlungen gegen Grünen-Politiker eingestellt
    Quelle: 
    Tagesspiegel
    vom: 
    13.04.16
    Zum Inhalt: 

    Der Grünen-Politiker Volker Beck war mit 0,6 Gramm eines Rauschgiftes erwischt worden. Nun zahlt er 7000 Euro - und das Verfahren wird "wegen geringer Schuld" eingestellt.

  • Homo-Ehe: Berliner Kirchen trauen sich

    Titel: 
    Homo-Ehe: Berliner Kirchen trauen sich
    Quelle: 
    Zeit
    vom: 
    09.04.16
    Zum Inhalt: 

    Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg hat beschlossen, bald auch homosexuelle Paare zu verheiraten. Pfarrer mit Gewissensbissen müssen dies zunächst aber nicht tun.

  • Eine Metamorphose des evangelischen Gewissens


    17.04.16

    Eine Metamorphose des evangelischen Gewissens

    Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz beschliesst ehegleiche Trauung für homosexuelle Lebenspartner

    (MEDRUM) Das Gewissen ist frei - künftig nicht mehr gänzlich frei in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), so scheint es. Denn ein neues Kirchengesetz schreibt in dieser Landeskirche vor, dass Pfarrer und Kirchengemeinden künftig die Trauung nicht mehr nur für Ehepaare, sondern auch für homosexuell lebende Partner zu vollziehen haben. Daran haben sich Geistliche grundsätzlich zu halten. Allerdings wird ihnen derzeit noch die Möglichkeit belassen, die Trauung Homosexueller abzulehnen, sie haben dies aber mit schriftlicher Begründung zu melden. In fünf Jahren soll überprüft werden, ob die Möglichkeit der Ablehnung noch weiterhin gewährt werden soll.

    Traugottesdienst homosexueller Lebenspartner zum Gesetz erhoben

    In der EKBO ist es womöglich nur noch eine begrenzte Zeit erlaubt, aus Gewissensgründen homosexuellen Lebenspartnern eine Trauung zu verweigern. Das Gewissen muss sich einer Umwandlung unterziehen. Denn die Landessynode hat beschlossen, dass jetzt auch die Trauung homosexuell lebender Lebenspartner ehegleich zu vollziehen ist, wenn diese das verlangen. Das geht nur, wenn Pfarrerinnen und Pfarrer das vollziehen, was künftig zum Gesetz in der EKBO erhoben wurde.

    Mit dem Beschluss eines neuen Kirchengesetzes hat die Synode der EKBO bei ihrer Tagung vom 8. bis 9. April in Berlin den Traugottesdienst für Lebenspartner mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung eingeführt. In ihrem Beschluss stellt die Synode fest:

    "Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Bei Traugottesdiensten aus Anlass der standesamtlichen Eintragung einer Lebenspartnerschaft eines gleichgeschlechtlich lebenden Paares treten die Partnerinnen und Partner an die Stelle der Eheleute. ... Die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare wird nach Maßgabe des Artikels 64 der Ordnung des kirchlichen Lebens in das Traubuch eingetragen. ... Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft."

    Das Kirchengesetz wurde mit einer Vorlage der Kirchenleitung der EKBO in die Synode eingebracht. In der Vorlage heißt es:

    "Die Landessynode möge beschließen:
    1. Die Vorläufige Ergänzung zur Trauung ─ Agende für die Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland wird beschlossen.
    2. Das Kirchengesetz zur Gleichstellung von Gottesdiensten zur Segnung zweier Menschen in eingetragener Partnerschaft mit Traugottesdiensten (Partnerschaftsgleichstellungsgesetz ─ PGG) wird in zwei Lesungen beraten und beschlossen.
    Dr. Markus Dröge"

    Die Vorlage der Kirchenleitung wurde auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl eine Vielzahl von Kirchengemeinden gebeten hatten, die Trauung homosexueller Lebenspartner nicht auf die Tagesordnung der Synode zu setzen. Doch man setzte sich über dieses Petitum hinweg.

    Probst Stäblein: Traugottesdienst keine Bekenntnisfrage

    All diejenigen Pfarrerinnen und Pfarrer, die heute noch Gewissensnöte haben, wenn sie homosexuelle Lebenspartner trauen sollen, haben zumindest fünf Jahre Zeit, ablehnende Entscheidungen zu treffen oder ihre Haltung zu ändern. Die Frist von 5 Jahren könnte als Übergangszeit verstanden werden, die die Landessynodalen der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg verordnet haben, um vollständigen Gehorsam in neuen Verhältnissen rund um homosexuelles Zusammenleben einkehren zu lassen. Denn in 5 Jahren soll geprüft werden, ob es noch erforderlich ist, die Möglichkeit der Ablehnung einzuräumen. Es muss also damit gerechnet werden, dass die Synode in 5 Jahren zu der Erkenntnis kommt, dass Widerspruch aus Gewissensgründen nicht mehr erlaubt ist. Schon jetzt stellte der Probst, Christian Stäblein, fest, der Traugottesdienst sei keine Bekenntnisfrage. So wollte es wohl auch eine überwältigende Mehrheit der Synodalen bei ihrem Beschluss sehen. Von 105 Synodalen sprachen sich 91 Synodale für und 10 Synodale gegen das neue Kirchengesetz aus (4 enthielten sich der Stimme).

    Vollständige Metamorphose in fünf Jahren?

    Bekenntnistreue evangelische Christen könnten dagegen einwenden: Auch was Gott nicht füreinander geschaffen hat, wird in der EKBO in Gottes Namen zusammengefügt, weil es die Synode so will, einerlei ob dies Pfarrerinnnen, Pfarrer, Gemeindekirchenräte oder Gläubige in Gewissensnöte bringt. Wie die Metamorphose in der Botanik, die eine evolutionäre Anpassung einer Pflanze an ihre jeweiligen Umweltbedingungen beschreibt, vollzieht sich in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit der Trauung homosexueller Partner künftig eine Anpassung des Gewissens an die gesellschaftlichen und politischen Bedingungen. Mit anderen Worten: Im Willen der Synode spiegelt sich eine Metamorphose des evangelischen Gewissens wider. Schlägt sich dies bald auch flächendeckend nieder, dann könnte in 5 Jahren die jetzt noch eingeräumte Möglichkeit der Ablehnung aus Gewissensgründen abgeschafft werden. Dann wäre die Metamorphose vollständig.


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