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  • Laschet: „Die zehn Gebote sind keine christliche Erfindung“

    Titel: 
    Laschet: „Die zehn Gebote sind keine christliche Erfindung“
    Quelle: 
    DTJ-online
    vom: 
    17.02.15
    Informationstyp: 
    Interview
    Zum Inhalt: 

    Im DTJ-Interview nimmt der Landesvorsitzende der CDU in NRW, Armin Laschet, Stellung zur Situation der Muslime im größten Bundesland und in seiner Partei. Dabei spricht er auch die Rolle islamischer Verbände bei der Integrationsarbeit an.

  • Lebst du noch? Oder bist du hirntot? Oder schon gestorben?


    26.02.15

    Lebst du noch? Oder bist du hirntot? Oder schon gestorben?

    Der Hirntod ist aus Sicht des Deutschen Ethikratrates eine Voraussetzung für Organspenden, aber kein unumstrittenes Kriterium für die Unterscheidung zwischen Leben und Tod

    (MEDRUM) Das Leben hängt manchmal am seidenen Faden, bei Lebenden, Kranken und Todgeweihten. Auch Menschen, die als hirntod gelten, haben noch Leben in sich. Ob sie noch Lebende, Sterbende oder schon gestorbene Menschen sind, wenn ihnen Organe entnommen werden, ist eine Frage, über die es keine letzte Gewißheit gibt. Dies zeigt die Stellungnahme des Ethikrates vom Dienstag.

    Zur Organspende sagt der Ethikrat grundsätzlich:

    "Die Möglichkeit, mithilfe der Transplantationsmedizin Leben zu retten, birgt sowohl medizinische als auch rechtliche und ethische Fragen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es um die Lebendspende oder um postmortale Organspende geht. Im Vordergrund der öffentlichen Diskussion stehen immer wieder einerseits der Organmangel und verschiedene Lösungsansätze, diesem (auch politisch) zu begegnen, andererseits die Frage, ob der für die Transplantationsmedizin zugrunde gelegte Hirntod das richtige Kriterium zur Feststellung des Todes eines Menschen ist. Unter dem Blickwinkel der Ethik wird vor allem über Begriff und Zeitpunkt des Todes, über Kriterien einer gerechten Organallokation und über die Freiwilligkeit der Organspende nachgedacht. Weitere Themen betreffen die Aufklärung der Angehörigen über den Prozess der Organentnahme, die psychische Verarbeitung nach Erhalt eines Spenderorgans, aber auch illegalen Organhandel und Fragen nach der Kommerzialisierung des Körpers."

    Hirntod ein Entnahmekriterium

    In seiner gestern herausgegebenen, ingesamt 189 Seiten umfassenden Stellungnahme stellte der Ethikrat mit Blick auf die aktuelle Bedeutung der Entnahme von Organspenden fest:

    • Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist.
    • Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist (Dead-Donor-Rule).
    • Eine Minderheit des Deutschen Ethikrates hält dagegen den Hirntod nicht für den Tod des Menschen und weist dem Hirntod lediglich die Rolle eines notwendigen Entnahmekriteriums zu.

    Image

    Kontroverse um Todesverständnis

    Auch mit der jüngsten Stellungnahme ist somit keine eindeutige Aussage verbunden, ob der Hirntod als Tod des Menschen betrachtet werden kann oder nicht. Der Ethikrat selbst sagt dazu, dass er die öffentliche Diskussion der Kontroversen befördern möchte. Wörtlich:

    "Diese Kontroversen betreffen die Frage, ob das Hirntodkriterium ein überzeugendes Kriterium für den Tod des Menschen ist."

    Für das Verständnis, was als Tod des Menschen zu betrachten ist, reichen nach Auffassung des Ethikrates medizinische Kriterien alleine nicht aus. Der Ethikrat sagt dazu:

    "Um die Frage nach dem Verständnis des Todes zu beantworten, bedarf es philosophisch-anthropologischer Interpretationen. Todesverständnisse sind durch unterschiedliche Vorstellungen davon geprägt, was den Menschen ausmacht. Entsprechend zeigt sich in der Kulturgeschichte eine erhebliche Varianz von Todesverständnissen. Dies spiegelt sich auch in der philosophischen Reflexion über das Phänomen des Todes wider."

    Glaubensüberzeugungen und religiöse Vorstellungen werden in der Stellungnahme des Ethikrates zwar nicht explizit benannt und diskutiert. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass diese bei einem weitgehenden Verständnis des Begriffes "philosophisch-anthtopologischer Interpretationen" subsumiert werden dürfen.

    Organspenden ethisch vertretbar, aber nicht verpflichtend

    Insgesamt kann festgehalten werden, dass eine eindeutige und allgemeinverbindliche Aussage über Leben und Tod auch aus Sicht des Ethikrates nicht möglich ist. Dies wird durch die Feststellung des Ethikrates unterstrichen, dass im Deutschen Ethikrat umstritten ist, "ob der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen als Todeskriterium anzuerkennen ist".

    Die Vorsitzende des Ethikrates, Prof. Dr. med. Christiane Woopen, stellte im Interview mit dem heute-journal des ZDF am 24.02.15  fest, wenn ein hirntoter Mensch, der in einer allerletzten Lebensphase sei, Organe spenden möchte, um anderen Menschen zu helfen, sei dies ethisch und verfassungsrechtlich vertretbar, eine ethische Verpflichtung zur Organspende gebe es allerdings nicht.

    Die Stellungnahme des Ethikrates → Hirntod und Entscheidung zur Organspende


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  • 26.02.15


    26.02.15

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    Der Hirntod ist aus Sicht des Deutschen Ethikratrates eine Voraussetzung für Organspenden, aber kein unumstrittenes Kriterium für die Unterscheidung zwischen Leben und Tod

    (MEDRUM) Das Leben hängt manchmal am seidenen Faden, bei Lebenden, Kranken und Todgeweihten. Auch Menschen, die als hirntod gelten, haben noch Leben in sich. Ob sie noch Lebende, Sterbende oder schon gestorbene Menschen sind, wenn ihnen Organe entnommen werden, ist eine Frage, über die es keine letzte Gewißheit gibt. Dies zeigt die Stellungnahme des Ethikrates vom Dienstag. Weiterlesen »


  • 26.02.15


    26.02.15

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  • 26.02.15


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