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Veranstaltungen

  • Kurt Beck: Der Buddha von Mainz

    Titel: 
    Kurt Beck: Der Buddha von Mainz
    Quelle: 
    NTV
    vom: 
    30.08.12
    Zum Inhalt: 

    Das Misstrauensvotum gegen den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck ist gescheitert. SPD und Grüne wollten und konnten den verdienstvollen Politiker nicht über die Klinge springen lassen. Doch mit der möglichen Pleite des Flughafens Frankfurt-Hahn droht neues Ungemach.

  • Präses Schneider für begrenzte Sterbehilfe

    Titel: 
    Präses Schneider für begrenzte Sterbehilfe
    Quelle: 
    Rheinische Post
    vom: 
    31.08.12
    Zum Inhalt: 

    Düsseldorf (RPO). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, hält Sterbehilfe durch nahestehende Personen in engen Grenzen für zulässig. Bei der Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe könne man die Unterschiede oft nicht mehr so genau definieren und komme in Grauzonen.

  • Evangelische Kirche begrüßt Sterbehilfe-Urteil

    Titel: 
    Evangelische Kirche begrüßt Sterbehilfe-Urteil
    Quelle: 
    Spiegel
    vom: 
    26.06.10
    Zum Inhalt: 

    Die Evangelische Kirche in Deutschland befürwortet das BGH-Grundsatzurteil zur Sterbehilfe. Nun hätten Ärzte, Pflegepersonal und Angehörige größere Rechtssicherheit. Die katholischen Bischöfe dagegen haben grundsätzliche Bedenken.

  • Ratsvorsitzender Schneider wechselt Kurs in Richtung aktiver Sterbehilfe


    04.09.12

    Ratsvorsitzender Schneider wechselt Kurs in Richtung aktiver Sterbehilfe

    Grenzüberschreitung: Angehörige oder andere nahestehende Personen sollen bei Suzidhilfe straffrei bleiben

    (MEDRUM) Wie die Rheinische Post berichtete, tritt der Ratsvorsitzende der EKD, Präses Nikolaus Schneider, für eine aktive Sterbehilfe in bestimmten Fällen ein (Rheinische Post: "Präses Schneider für begrenzte Sterbehilfe").

    "Geist der Liebe" ein Unterscheidungskriterium?

    Schneider unterstützt den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung", der gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe, aber aktive Sterbehilfe durch nahestehende Personen straffrei stellen soll. Schneider sagte laut Rheinische Post: "Man kann nicht alle Grauzonen regeln wollen." Bei der Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe könne man die Unterschiede oft nicht mehr so genau definieren. Als Gemeindepastor habe er die Erfahrung gemacht, dass Menschen, die den Betroffenen sehr nahe stünden, im Geist der Liebe mit der Grauzone zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe umgingen.

    Mit seiner jetzigen Haltung kommt Schneider dem umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger entgegen. Bestraft werden soll, wer anderen die "Gelegenheit zur Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt". Der Gesetzentwurf stellt diese sogenannte aktive Sterbehilfe aber nur dann unter Strafe, wenn sie absichtlich und gewerbsmäßig geleistet wird. Nahestehende Personen, die nicht gewerbsmäßig handeln, wie etwa Angehörige, sollen straffrei bleiben. Zum diesem Personenkreis könnten im Einzelfall auch nahestehende Ärzte oder Pfleger gehören. Im Gesetzentwurf heißt es: "Ein nicht gewerbsmäßig handelnder Teilnehmer ist straffrei, wenn der in Absatz 1 genannte andere sein Angehöriger oder eine andere ihm nahestehende Person ist." Der von Schneider als Legitimation propagierte "Geist der Liebe" wird im Gesetzentwurf nicht erwähnt.

    Ethische Grenze nicht mehr aufrechterhalten

    Vor zwei Jahren sagte Schneider noch, er sei strikt dagegen, der Tötung auf Verlangen den Weg zu bereiten. "Die aktive Sterbehilfe ist ethisch nicht gerechtfertigt. Diese Grenze wollen und werden wir aufrechterhalten", versicherte Schneider nach der Verkündung des Grundsatzurteils zur Sterbehilfe durch den Bundesgerichtshof im Juni 2010.

    Auch die Ärztezeitung hob Schneiders jetzige Position hervor und schrieb am 30.08.12, die Bundesregierung wolle Straffreiheit für Bürger, die Nahestehenden beim Suizid helfen. Nun habe sich auch der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche dafür ausgesprochen.

    Mit seiner jetzigen Position billigt Schneider es dem Menschen zu, autonom über das Ende seines Lebens zu bestimmen.  Dadurch und in besonderem Maße durch die Straffreiheit für andere, an solchen Tötungsakten mitzuwirken, wird einer Grauzone der Boden bereitet, die mit dem Tabu bricht, nicht über das Leben des Menschen verfügen zu dürfen.

    ______________________

    Im März 2013 wird Präses Nikolaus Schneider aus dem Amt als Präses der Rheinischen Landeskirche, das er 2003 übernommen hatte, ausscheiden. Seine Amtsperiode als Ratsvorsitzender der EKD endet 2015. Am Montag konnte Präses Schneider seinen 65. Geburtstag feiern. Bei einem Geburtstagsempfang betonte die Ministerpräsidentin von NRW, Hannelore Kraft, Schneider zeichne eine Weltoffenheit aus, «die man sich bei vielen anderen, auch aktuell wünschen würde» (Kölner Stadtanzeiger).


    Aus dem Medienspiegel:

    31.08.12 Rheinische Post Präses Schneider für begrenzte Sterbehilfe
    30.08.12 Ärztezeitung EKD-Ratschef: Sterbehilfe in engen Grenzen
    26.06.10 Spiegel Evangelische Kirche begrüßt Sterbehilfe-Urteil

  • EKD-Ratschef: Sterbehilfe in engen Grenzen

    Titel: 
    EKD-Ratschef: Sterbehilfe in engen Grenzen
    Quelle: 
    Ärztezeitung
    vom: 
    30.08.12
    Zum Inhalt: 

    Die Bundesregierung hat Position bezogen: Sie will Straffreiheit für Bürger, die Nahestehenden beim Suizid helfen. Nun hat sich auch der Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche dafür ausgesprochen.

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