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  • Steinbrück: Erdbeben mit tiefen Spuren in der Wirtschaft


    25.09.08

    Steinbrück: Erdbeben mit tiefen Spuren in der Wirtschaft

    Regierungserklärung des Finanzministers im Deutschen Bundestag

    (MEDRUM) In der heutigen Regierungserklärung zog Finanzminister Steinbrück ein düsteres Fazit aus der internationalen Finanzkrise. Das Erdbeben in der internationalen Finanzarchitektur werde Wirtschaft und Arbeitsmarkt nicht verschonen.

    Finanzminister Steinbrück warf den USA schwere Versäumnisse vor. Mangelnde Aufsicht und unzureichende Regulierung habe die Krise möglich gemacht.  Er machte klar, dass die in den USA verbreitete Haltung, der Staat solle sich aus dem Markt heraushalten, falsch gewesen sei. Das deutsche Bankensystem sei demgebenüber stabil. Vergleichbare Maßnahmen in Deutschland schloß Steinbrück aus. Die internationale Finanzkrise sieht er als amerikanisches Problem an. Dennoch räumte er ein, dass sich die Finanzkrise auch auf das Wirtschaftswachstum und mit zeitlicher Verzögerung auf den Arbeitsmarkt in Deutschland auswirken wird.


    MEDRUM-Artikel: -> US-Regierung warnt vor dramatischen Konsequenzen der Internationalen Finanzkrise

    Folgeartikel: -> Nächster Paukenschlag in den USA: Kollaps der Größten US-Sparkasse


  • Was ist die TOS?

    Was ist die TOS?

    TOS leitet sich aus dem Namen "Tübinger Offensive Stadtmission
    e.V." ab. Die TOS ist eine evangelische Freikirche und ein Missionswerk charismatischer
    Prägung. Das Credo der TOS: „Wir glauben an die verändernde Kraft der Botschaft von
    Jesus Christus!“

    Der ursprüngliche Verein „Tübinger Offensive Stadtmission
    e.V.“ wurde 1987 von Jobst und Charlotte Bittner aus dem gemeinsamen Gebet mit
    drei weiteren Ehepaaren gegründet. Nachdem einige Jahre lang überkonfessionelle
    Gottesdienste durchgeführt wurden, entstand 1990 eine Freikirche, heute die „TOS
    Gemeinde Tübingen“. Seit 1997 sind durch Gemeindegründungen und den Aufbau von
    Waisenhäusern in Lateinamerika und von Rehabilitationszentren für
    Drogenabhängige und Aidsinfizierte in Osteuropa, Arbeitszweige in bisher sechs
    verschiedenen Ländern entstanden. In Deutschland wurden Gemeinden und soziale
    Dienste in Leipzig, Ueckermünde und Albstadt-Tailfingen gegründet.

    Leiter der TOS sind die Gründer Jobst und Charlotte Bittner. Sie werden in ihrem
    Dienst von einem 30 – köpfigen Leitungsteam unterstützt, das sich aus hauptamtlichen und
    ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammensetzt. Jobst Bittner hat an der Universität Tübingen Theologie studiert. Im Mittelpunkt seiner Botschaften und Predigten steht die Bekehrung zu Jesus, die Transformation und Heiligung des persönlichen Lebens durch die Kraft des Heiligen Geistes sowie die Autorität eines beständigen Gebets.

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  • Schulunterricht zu Hause e.V. fordert Beachtung der Elternrechte


    25.09.08

    Schulunterricht zu Hause e.V. fordert Beachtung der Elternrechte

    Aufruf zur Anmahnung, die Verletzung von Elternrechten zu unterlassen

    (MEDRUM) Mit einem Aufruf wendet sich der Verein Schulunterricht zu Hause e.V. gegen Zwangsmaßnahmen, mit denen Schülereltern in Salzkotten gezwungen werden sollen, ihre Kinder an Schulveranstaltungen über Sexualthemen teilnehmen zu lassen.

    Wie MEDRUM berichtete, wurden gegen 12 Elternpaare Bußgeldverfahren in der Höhe von mehr als 15.000 EURO in Gang gesetzt, die ihre Kinder aufgrund ihrer Glaubens- und Gewissensüberzeugung nicht an bestimmten Theaterfahrten wie "Mein Körper gehört mir" und Sexualkundeunterrichtsveranstaltungen teilnehmen lassen, weil sie in die elterlichen Rechte der Erziehung eingreifen. An der Grundschule Salzkotten erlebten christliche Eltern seit dem Rektorenwechsel im Schuljahr 2004/05, daß sie durch immer höhere Bußgelder gezwungen werden sollen, ihre Elternverantwortung aufzugeben und ihre Kinder dem Zeitgeist zu überlassen, so SchuzH im Aufruf. Dies verstößt nach Auffassung von SchuzH gegen die grundgesetzliche garantierten Elternrechte (Art. 6 II 1 GG) und die Glaubensfreiheit (Art. 4 I u. II GG). Dies sei durch das Bundesverfassungsgerichtes bestätigt, dessen Aussagen zu Elternrechten in zusammengefasster Form bedeuten:

    "Im Verein mit Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der den Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder als natürliches Recht garantiert, umfaßt Art. 4 Abs. 1 GG auch das Recht zur Kindererziehung in religiöser und weltanschaulicher Hinsicht. Es ist Sache der Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen in Glaubens- und Weltanschauungsfragen zu vermitteln, die sie für richtig halten. Dem entspricht das Recht, sie von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch und schädlich erscheinen."

    Vor diesem Hintergrund wendet sich SchuzH dagegen, dass Grundschüler gegen ihren bekundeten Willen gezwungen werden, zum Beispiel an einem Sexualkunde-Unterricht teilzunehmen, der massiv verletzend in ihre Intimsphäre einbricht. Die Einwände der Eltern, dass sie und ihre Kinder die emanzipatorische Sexualauffassung, die die Schule vermittelt, aufgrund ihrer Glaubensüberzeugung ablehnen, und dass die Eltern diese staatliche Sexerziehung für falsch und schädlich halten und deshalb ihre Kinder davon fernhalten wollen, werden nicht beachtet, so SchuzH.

    Zum Theaterprojekt „Mein Körper gehört mir" stellt SchuzH fest:

    "Dass die Liboriusschule dieses Theaterprojekt zur Pflichtveranstaltung erklärt hat, ist ein weiteres Beispiel für die rechtswidrigen Eingriffe in die Menschenrechte. Dieses Theaterprojekt vermittelt eine Zeitgeistideologie, die Christen und Eltern, die ihre Elternverantwortung ernst nehmen, ablehnen müssen. Die Botschaft dieser drei Theaterstücke führt zur Kindeswohlgefährdung, indem den Kindern suggeriert wird, daß ausschließlich ihr Gefühl der Maßstab dafür sein soll, ob sie sich auf sexuelle Handlungen mit Erwachsenen einlassen wollen oder nicht. Hat das Kind ein „Nein-Gefühl", soll es die sexuellen Handlungen mit Erwachsenen ablehnen; hat es aber ein „Ja-Gefühl", kann es sich auf sexuelle Handlungen mit Erwachsenen einlassen. Die betroffenen Eltern halten diese emanzipatorische Sexualerziehung für ihre Grundschüler - zu recht - für falsch und schädlich. Sie sehen darin - zu recht - eine Förderung des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und damit letztlich die Öffnung des Weges zur Legalisierung der Pädophilie durch Einwilligung des Kindes."

    Gegen diese Zwangsmaßnahmen und Eingriffe in die Grundrechte empfiehlt SchuzH bei Schulamt und Schule Protest einzulegen, und die Beachtung der Elternrechte und des Rechtes auf Vermittlung der eigenen Glaubensüberzeugung anzumahnen. Dies beeinhalte auch das Recht, die eigenen Kinder von Glaubens-und Weltanschauungen fernzuhalten, die Eltern für falsch oder schädlich hielten.

    Der Aufruf von SchuzH ist mit Anlagen im Anhang enthalten.


    18.09.08 MEDRUM Dissenz um Theatervorführungen und Sexualkundeunterricht in Schulen


  • Schulzwang und Elternrechte


    25.09.08

    Schulunterricht zu Hause e.V. fordert Beachtung der Elternrechte

    Aufruf zur Anmahnung, die Verletzung von Elternrechten zu unterlassen

    (MEDRUM) Mit einem Aufruf wendet sich der Verein Schulunterricht zu
    Hause e.V. gegen Zwangsmaßnahmen, mit denen Schülereltern in Salzkotten
    gezwungen werden sollen, ihre Kinder an Schulveranstaltungen über
    Sexualthemen teilnehmen zu lassen. ... lesen Sie mehr...


    24.09.08

    "Pro Reli" strebt Volksentscheid für Unterrichtsfach Religion in Berlin an

    Politiker von SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gegen Wahlfreiheit der Bürger

    (MEDRUM) Der Verein "Pro Reli" will es nicht hinnehmen, dass Berliner
    Politiker das Fach "Religion" zum Wahlfach degradiert und das Fach
    "Ethik" zum Pflichtfach befördert haben. Ein Volksbegehren wurde gegen
    diese Bevormundung am 22. September in Gang gesetzt. ... lesen Sie mehr...


  • Bundestag beschließt heute Kinderförderungsgesetz


    26.09.06

    Bundestag will heute Kinderförderungsgesetz beschließen

    Krippenausbau unverändert politisches Ziel von Regierung und Oppositionsparteien

    (MEDRUM) Der Bundestag befasst sich heute in zweiter und dritter Beratung mit dem Kinderförderungsgesetz. Dieses Gesetz enthält Maßnahmen zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege und zielt darauf ab, in den Jahren 2009 bis 2013 die Krippenbetreuung massiv auszubauen.

    Auf dem so genannten Krippengipfel hatten sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände am 2. April 2007 darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 schrittweise ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren aufzubauen. Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung sieht vor, in den Jahren 2008 bis 2013 Kosten in Höhe von 12 Mrd. Euro (4 Mrd. Investitionen und 8 Mrd.  Betriebskosten) Einrichtung und Ausbau von Betreuungsplätzen aufzubringen (4 Mrd Euro Bundesanteil und 8 Mrd. Euro Länderanteil). Die Bundesregierung und Oppositionsparteien wollen damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern, um die Erwerbstätigkeit von Eltern mit Kleinkindern zu erleichtern.

    Der Bundestag hatte sich in erster Lesung am 29.05.08 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Gesetzentwurf steht in der massiven Kritik des deutschen Familiennetzwerkes, das darin eine einseitige Maßnahme zur Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen sieht und einen Stop des so genannten Krippenausbaus in einem Offenen Brief an den Deutschen Bundestag gefordert hatte. Das Familiennetzwerk hat in seinem Brief besonders herausgestellt, dass die "einschlägige wissenschaftliche Forschung eine außerhäusliche Erziehung und Betreuung eines Kindes durch Dritte frühestens erst im Laufe des dritten Lebensjahres des Kindes als für dessen Wohl geeignet" ansieht. Die Vorsitzende des Familiennetzwerkes, Maria Steuer, hielt der gegenwärtigen Politik in einem Kommentar in der katholischen Zeitng "Die Tagespost" vom 03.06.08 vor, der Staat zerstöre die Familien. Über finanzielle Zuwendungen werde die Gesellschaft
    zwangsverändert. Zuwendung gebe es für die, die nach Vorstellungen der
    Regierenden leben, etwa für Mütter, die nach Geburten schnell in den
    Arbeitsprozess zurückkehren und Kinder in die Fremdbetreuung geben. Bestrafung,
    durch Armut und Diffamierung gibt es für die, die anders leben wollten. Auf der Internetseite des Netzwerkes heißt es: "WIR lassen nicht zu, daß die Erziehung unserer Kinder u. Enkel verstaatlicht wird! (in Kinderkrippen, verpflichtendem Kindergartenjahr u. Ganztagsschulen)."

    Für die heutige Beratung sind einige Anträge der Bundestagsfraktionen gestellt worden. So fordert Bündnis 90/Die Grünen, dem Betreuungsgeld für Eltern eine Absage zu erteilen, die ihre Kinder selbst betreuen wollen. Auch die FDP lehnt das Betreuungsgeld ab. Der Gesetzentwurf sieht vor, ab 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder im Alter von einem bis drei Jahren nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) einzuführen. DIE LINKE hat einen Antrag eingebracht, mit dem sie die Gleichbehandlung von profitorientierten und gemeinnützigen Trägern verhindern will, um einer Kommerzialisierung entgegenzuwirken. Die FDP will ihrerseits mit einem Antrag auf einen schnelleren Ausbau der Krippenbetreuung hinwirken.

    Gesetzentwurf und Beschlußempfehlung für die heutige Beratung sind im Anhang beigefügt.

    Die Beschlussempfehlung sieht vor, die Anträge aus den Fraktionen der FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen abzulehnen.


    Tagesordnung Bundestag zum Kinderförderungsgesetz


    -> Maria Steuer: Der Staat zerstört die Familien 

    MEDRUM-Berichte:

    -> Familiennetzwerk fordert Stop des Krippenausbaus beim Deutschen Bundestag

    -> Das neue Dogma der Familienpolitik: Betreuung und Förderung nur außerhalb der Familie 

    -> Aus der Plenardebatte der 1. Lesung zum Kinderförderungsgesetz


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