Drei Stunden-Wochenendbesuch der Eltern Gorber bei ihren Töchtern in Geisterheim
Vater Gorber: "Arroganz der Unmenschlichkeit"
(MEDRUM) Die Eltern Gorber durften am Wochenende ihre drei jungen Töchter Rebecca, Esther und Thea besuchen. Dafür wurde ihnen vom Jugendamt drei Stunden Besuchszeit, auch dieses Mal nur unter Betreuungsaufsicht erlaubt.
Es ist Ferienzeit im Heim. Das erlebten auch die Eltern Gorber, als sie am Wochenende ihre drei Töchter Rebecca (8), Esther (10 ) und Thea (12) besuchten. Das Heim war leer. Die anderen Kinder waren weg. "Nur unsere drei Töchter haben wir von den Heimkindern angetroffen. Die machen Ferien vom Heim und unsere Kinder sitzen alleine dort herum", berichten die Eltern. Auf die Frage der Eltern an ihre Töchter, "Wie fühlt ihr euch denn?", antworten sie: "Uns ist es hier stink langweilig, wir würden gerne endlich mal wieder nach Hause kommen."
Wie von MEDRUM berichtet wurden sechs Kinder der Familie Gorber aus Überlingen zu Anfang des Jahres den Eltern weggenommen und unter der Verantwortung des Jugendamtes in zwei Heimen untergebracht. Während eines Krankenhausaufenthaltes der damals hochschwangeren Mutter und infolge besorgniserregender Hinweise aus der Bevölkerung wurde eine Gefährdung des Kindeswohls befürchtet. Der 3-jährige Sohn durfte mittlerweile wieder zu seinen Eltern nach Hause, zwei ältere Töchter dürfen seit vorletztem Wochenende ihre Familie an den Wochenenden besuchen, die drei Töchter Rebecca, Esther und Thea müssen jedoch weiterhin auch an den Wochenenden und während der Schulferien im Heim verbleiben. Sie können allenfalls am Wochenende unter Aufsicht des Heimpersonals von ihren Eltern besucht werden.
Mutter Gorber dazu: "Da bleibt einem wirklich die Spucke weg. Unsere drei Mädels sind schon ein halbes Jahr nicht mehr zu Hause gewesen. Jetzt sind Ferien, die anderen Kinder sind weg, nach Hause gegangen zu ihren Familien, und unsere Töchter werden hier weiter festgehalten, dürfen nicht einmal ein paar Ferientage bei uns zu Hause verbringen, bevor ja bald die Schule losgeht. Das verstehe wer will. Ich kann es nicht verstehen. Die anderen Kinder lässt man zu ihren Familien, obwohl sie erhebliche Problemfälle sind, und unsere Töchter, die nach einem halben Jahr der Trennung von der Familie höchst gerne und endlich einmal Ferientage in der Familie verbringen möchten, werden weiter vom Jugendamt zurückgehalten. Das ist doch unmenschlich. Die wissen gar nicht, was sie unseren Kindern antun."
Das ist nicht der einzige Herzschmerz, den eine Mutter aushalten muss, die das Herzeleid und Heimweh ihrer Kinder bis in die Fußspitzen erschüttert. Sie muss zugleich auch hinnehmen, wie das Heimpersonal ihren Kindern kleinliche Vorschriften macht. So wollten die drei Töchter wenigstens am vergangenen Wochenende zusammen in einem Zimmer schlafen. "Das geht nicht", habe eine Heimbetreuerin in bestimmendem Tonfall gesagt. Auch dafür kann Mutter Gorber kein Verständnis aufbringen. "Jetzt sind die dort schon mutterseelenalleine, unsere drei Mädels, man läßt sie nicht mal am Wochenende nach Hause kommen, und trotzdem will man ihnen noch nicht einmal zugestehen, wenigstens über Nacht auf einem Zimmer zusammen zu sein, unglaublich!". Nach langem Zureden und Bitten habe man dann wenigstens eingewilligt, dass Thea ihre Matzratze für eine Nacht zu ihren beiden Schwestern mitnehmen und schließlich doch noch bei ihnen in ihrem Zimmer nächtigen durfte.
Gefragt, wie Mutter Gorber denn die Aussichten einschätze, dass ihre Kinder wieder einmal ihr Zuhause sehen dürften, wenigstens für ein Wochenende oder einige Ferientage, zuckt sie mit den Schultern. Der Vertreter des Jugendamtes, sagt sie, weise auf Gutachten hin, die erst erstellt werden müssten, auf aufwändige Besprechungen, die mit vielen Stellen durchzuführen seien und viel Zeit kosten würden, und auf ähnliches. "Wie sich meine Kinder fühlen, danach fragt die Kinder und mich keiner", sagt Mutter Gorber. "Aber, was sollen wir machen? Das Amt hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und bestimmt über den Aufenthalt so, wie das Amt es will, eben amtsmäßig, ohne Herz. Das bekommen wir auch deutlich zu spüren. Die Amtsmitarbeiter handeln ganz so, als wären unsere Kinder Eigentum des Amtes, und dieses Eigentum verwalten sie auch wie ein Amt." Vater Gorber ergänzt: "Aber die haben nicht nur kein Herz, sondern verwalten unsere Kinder auch noch schlecht. So haben die Glückwünsche, die an Rebecca zu Ihrem 8. Geburtstag dem Heim übersandt wurden, unsere Tochter nicht erreicht. Sie hat nichts davon bekommen. Wir empfinden das Vorgehen unseren Kindern und uns gegenüber als Arroganz der Unmenschlichkeit."
Die Anwältin der Kinder erklärte hierzu: "Die Trennung der Kinder von den Eltern ist der schwerwiegendste Eingriff in die Familie und ist nur bei einem Erziehungsversagen vertretbar, wenn eine Verwahrlosung der Kinder droht. Dieses liegt hier nicht vor. Aus rechtlicher Sicht ist das Vorgehen des Jugendamtes daher nicht haltbar. Hier sind vielmehr erhebliche Bedenken anzumelden, weil die Handhabung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes nicht dem Kindeswohl dient." Sie will sich weiter für das Recht der Kinder und ihren sehnlichsten Wunsch einsetzen, mit ihrer Familie wieder vereint zu sein.
Die Pressestelle des Bodenseekreises teilte auf Anfrage zur Handhabung des Aufenthaltsrechtes heute mit, dass das Jugendamt keine Stellungnahme zum Gerichtsbeschluss abgebe.
Berichterstattung in MEDRUM zur Gorber-Familie:
letzter Artikel -> Auch Gabriele Kuby unterstützt die Bittschrift für die Gorber-Kinder
vorletzter Artikel -> Eine 12-jährige wurde zur Mutter
erster Artikel -> Sechs Kinder einer bibeltreuen Familie entrissen und in staatlichen Gewahrsam genommen
Online-Unterzeichnung der Bittschrift der "Initiative Gorber"
Jugendliche fordern Allianzleitung heraus
Konzerenzteilnehmer spenden 27.578 Euro für die Heimat der Evangelischen Allianz
(MEDRUM/EAD) Bei der 113. Bad Blankenburger Allianzkonferenz, an der ca. 2.500 Menschen teilnahmen, wurden für die Arbeit der Deutschen Evangelischen Allianz und die geplanten Umbau- und Renovierungsmaßnahmen im Evangelischen Allianzhaus 27.578 Euro gesammelt.
Vor eine besondere Herausforderung sahen sich der Direktor des Evangelischen Allianzhauses, Reinhard Holmer, und der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, gestellt. Im Jugendgottesdienst in der Stadthalle am 10. August nahm der Moderator den beiden Geschäftsführern des Evangelischen Allianzhauses in Bad Blankenburg das Versprechen ab, zu der Kollekte der Jugendlichen für die Umbau- und Renovierungsmaßnahmen im Evangelischen Allianzhaus 50 % des eingehenden Betrags als ihren persönlichen Beitrag hinzuzufügen. Die ca. 800 Jugendlichen legten daraufhin 2.925 Euro ein. In den Vormittagsgottesdiensten waren in der Stadtkirche und in der Konferenzhalle von den insgesamt ca. 2.000 Gottesdienstteilnehmern bereits 9.703 Euro für die Baumaßnahmen gesammelt worden, für die nun noch insgesamt ca. 2,1 Millionen Euro notwendig sind.
Mit der Eröffnung der 113. Bad Blankenburger Allianzkonferenz hat die Deutsche Evangelische Allianz auch die geplante Generalsanierung von Teilen des Evangelischen Allianzhauses und die Neubauplanung der Öffentlichkeit präsentiert. Unter dem Motto „Wir bauen gemeinsam" hatte sie zur Beteiligung an den bisher umfangreichsten Sanierungsarbeiten des seit 1886 bestehenden Konferenz- und Tagungszentrums „Evangelisches Allianzhaus" eingeladen, mit denen im April begonnen wurde.
Mit dem Umbau soll eines der Häuser barriere- und behindertengerecht eingerichtet werden, 30 neue Bettplätze entstehen, Tagungsräumlichkeiten vermehrt, die Geschäftsstelle der Deutschen Evangelischen Allianz untergebracht und barrierefreier Zugang zu allen Veranstaltungsräumen im Evangelischen Allianzhaus geschaffen werden. Für das gesamte Bauvorhaben sind 3,65 Millionen Euro erforderlich.
In einer weiteren Sonderkollekte wurden 7.177 Euro für die internationale Arbeit der Evangelischen Allianz gesammelt. An der diesjährigen Allianzkonferenz nahmen u. a. 26 zum Teil leitende Persönlichkeiten aus Kirchen Russlands teil, Gäste aus Albanien, Kirgisien, Luxemburg, Österreich, Rumänien, der Ukraine, der Schweiz und Weißrussland, der Präsident der Europäischen Evangelischen Allianz, Jiri Unger aus Tschechien und der Präsident der Weltweiten Evangelischen Allianz, Ndaba Mazabane aus Johannesburg in Südafrika.
MEDRUM-Bericht -> Evangelische Allianz erneuert Mutterhaus als Investition in ein verbindendes Werk
13.08.08
Russland erklärt Kampfhandlungen in Südossetien und Georgien für beendet
Sarkozys Vorschläge bringen Verpflichtungen der Europäischen Union mit sich
(MEDRUM)
Russlands Präsident Medwedew teilte gestern vor einem Treffen mit dem
EU-Ratspräsidenten Sarkozy in Moskau mit, dass er die Einstellung aller
Kampfhandlungen gegen Georgien angeordnet hat. Russland stimmte ebenso wie Georgien einem
Vorschlag des EU-Ratspräsidenten zu, der zu Gewaltverzicht aufruft und
Humanitäre Hilfe sowie den Einsatz einer Friedenstruppe anbietet.
Der russische Präsident Dmitri Medwedew kündigte an, Russland sei bereit, seine Truppen hinter jene Grenzen zurückzuziehen, hinter denen sie sich vor Ausbruch des Konflikts um Südossetien aufhielten. Auch Georgien müsse seine Armee in die Kasernen zurückführen. Medwedew hat den heutigen Mittwoch zum nationalen Trauertag für die Opfer der Kämpfe in der Region Südossetien erklärt und Staatstrauer angeordnet. In einer entsprechenden Anordnung sprach der Staatschef von einer "humanitären Katastrophe". Gleichzeitig äußerte Medwedew seine Trauer und drückte den Angehörigen der Opfer sein Beileid aus. Nach Angaben der russischen Führung gab es bei den Kämpfen in Südossetien "tausende Opfer".
Der Friedensplan von Sarkozy sieht laut WELT vor, dass beide Seiten auf Gewalt verzichten, ihre Truppen zurückziehen und Helfern den Zugang zu den Opfern ermöglichen. Die russischen Friedenstruppen, die seit Mitte der 90er Jahre mit einem Mandat der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) in Südossetien stationiert sind, verpflichten sich zu „zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen" in Südossetien. Der Friedensplan von Sarkozy ist eine Erklärung, die auf bestimmte Prinzipien verpflichtet. Wie die ZEIT berichtet, sieht Sarkozy diesen Plan als Basis für eine
UN-Resolution. "Die Sorge Georgiens um die territoriale Einheit ist im
Geist des Textes enthalten", betonte Sarkozy laut ZEIT. Auch nach Ansicht Medwedjews böten die
modifizierten EU-Vorschläge einen Ausweg aus dem Konflikt.
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nach Mitteilung des Bundespresseamtes in einem Telefonat mit dem französischen Staatspräsidenten Nikolas Sarkozy ihre große Besorgnis über dramatische Konsequenzen für die leidende Zivilbevölkerung geäußert. Merkel und Sarkozy vereinbarten auch in dieser Frage enge Abstimmung. Merkel hatte der französischen Ratspräsidentschaft Unterstützung angeboten: "Die Bundesregierung wird Frankreich bei den Bemühungen helfen, die militärische Auseinandersetzung zu beenden und eine politische Lösung des Konfliktes zu erreichen." Unterdessen stellte das Auswärtige Amt Deutschen, die Georgien wegen der kriegerischen Kampfhandlungen verlassen wollten, Busse zur Ausreise zur Verfügung. Nach Angaben des Ministeriums hätten sich noch etwa 300 deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger in Georgien aufgehalten.
Die 26 NATO-Staaten forderten Russland und Georgien auf, zu dem Zustand vor Ausbruch des Krieges zurückzukehren. Der NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer erklärte nach einer Krisensitzung der Botschafter der NATO-Staaten und Georgiens: "Es ist sehr wichtig, dass alle Seiten auf den Status quo ante zurückkehren, der am 6. August bestand. Alle Streitkräfte müssen also dorthin zurück, wo sie an diesem Tag standen".
SPIEGEL ONLINE und der NZZ zufolge soll Georgiens Staatschef Saakaschwili den von Nicolas Sarkozy nach Gesprächen mit Russlands Präsident Medwedew vorgestellten Friedensplan akzeptiert haben. Das strittige Thema über die Zukunft der abtrünnigen Regionen (Südossetien und Abchasien) soll auf Wunsch Georgiens aber nicht international diskutiert werden, so SPIEGEL ONLINE.
Der ehemalige Außenminister Gorbatschows, Eduard Amrossjewitsch Schewardnadse (80), der großen Anteil am Fall der Mauer und der Wiedervereinigung Deutschlands hatte, und spätere Präsident Georgiens (1995-2003) erklärte im Bild-Interview, es sei ein schwerwiegender Fehler gewesen, dass Georgien so unvorbereitet in Zchinwali eingefallen sei.
In einem gestrigen Kommentar bei WELT ONLINE wird der EU vorgeworfen, die Lage im Kaukasus verkannt zu haben. Seit Jahren bitte Georgien um ein verstärktes Engagement Europas, um die Konflikte im Land zu befrieden. Vor allem Berlin sei immer dann kleinlaut geworden, wenn es um konkrete Konfliktverhütung und -begrenzung gegangen sei, so der Kommentator. Jetzt müsse sich Deutschland engagieren. Die kurzzeitige georgische Besetzung der südossetischen Hauptstadt Zchinwali habe Russland zu einer Okkupation nicht nur Südossetiens, sondern auch Abchasiens genutzt. Dies sei eine völlig unverhältnismäßige Aggression und der bislang letzte Schritt in einem Konflikt, dessen Eskalation es seit 2006 mit seiner zügigen Vergabe von russischen Pässen an Südosseten und Abchasen kontinuierlich geschürt habe. Saakashwilis kurzzeitige Besetzung Zchinwali mag zwar töricht gewesen sein, die völkerrechtlich geschützte territoriale Integrität Georgien sei durch den russischen Vormarsch jedoch eklatant verletzt worden, meint der Kommentator.
Wesentlich schärfer veurteilt Zbigniew Brzezinski, Politikwissenschaftler und Berater von Barack Obama, Russlands Vorgehen. Es ähnele dem Vorgehen von Hitler. Seit Putin habe Russland einen Kurs eingeschlagen, der dem von Stalin und Hitler sehr ähnlich sei, sagte er im Gespräch mit WELT ONLINE. Er forderte den Westen auf, Russland zu isolieren.
Nach russischer Darstellung seien in der Region 1600 Zivilisten getötet und Tausende obdachlos, berichtet die NZZ. Georgien sprach hingegen von 200 Toten und Hunderten von Verletzten. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR meldete bis zu 100'000 Flüchtlinge. Laut NZZ will der georgische Staatschef Anklage beim Internationalen Strafgerichtshof gegen Russland erheben.
Mit der Informationslage über den Ausbruch der Kampfhandlungen und ihren politischen Hintergründen beschäftigt sich die Süddeutsche Zeitung in einem Artikel "Propaganda 2.0". Der Kampf um die Deutungshoheit zwischen Russland und Georgien sei voll entbrannt, so die SZ. Er tobe parallel zu den Gefechten auf allen Kanälen - im Fernsehen, in Zeitungen und vor allem im Internet. So habe es auf russischer Seite Entlassungen von Reportern und Cyber War Attacken auf georgische Internetseiten gegeben.
Wie die "Taz" berichtet, wurde nach der Erklärung des russischen Präsidenten Dmitri Medwedjew noch in Abchasien gekämpft. Die Taz hierzu: "Dort, in der zweiten, ungleich größeren Provinz, die sich ebenfalls 1992 von Georgien für unabhängig erklärt hatte, gab der Führer der Abchasen, Juri Bagapsch, bekannt, seine Truppen hätten am Dienstag begonnen, georgische Truppen, die seit 2006 einen Teil Abchasiens besetzt hielten, zu vertreiben. Die georgischen Soldaten, hieß es, seien in ihren Stellungen im Kodorital eingekreist und müssten über kurz oder lang ihre Positionen räumen."
WELT -> Michail Saakaschwili nimmt Friedensplan an
ZEIT -> Auch Georgien stimmt Friedensplan zu
SPIEGEL ONLINE -> Saakaschwili stimmt Kaukasus-Friedensplan zu
NZZ -> Saakaschwili stimmt Sarkozys Friedensplan zu
Bild -> Es war ein Fehler, in Südossetien einzufallen
WELT -> Der Westen hat die Lage im Kaukasus verkannt
WELT -> "Russlands Vorgehen ähnelt dem von Hitler"
SZ -> Propaganda 2.0
Taz -> Hin und Her statt Waffenstillstand
13.08.08
Russland erklärt Kampfhandlungen in Südossetien und Georgien für beendet
Sarkozys Vorschläge bringen Verpflichtungen der Europäischen Union mit sich
(MEDRUM)
Russlands Präsident Medwedew teilte gestern vor einem Treffen mit dem
EU-Ratspräsidenten Sarkozy in Moskau mit, dass er die Einstellung aller
Kampfhandlungen gegen Georgien angeordnet hat. Russland stimmte ebenso wie Georgien einem
Vorschlag des EU-Ratspräsidenten zu, der zu Gewaltverzicht aufruft und
Humanitäre Hilfe sowie den Einsatz einer Friedenstruppe anbietet. ... lesen Sie mehr...
13.08.08
(MEDRUM) Während das Ehepaar Dudek noch auf den Vollzug der 3-monatigen Freiheitsstrafen wartet, die gegen den Vater Jürgen und die Mutter Rosemarie Dudek wegen "Schulverweigerung" verhängt wurden, wurde den Eltern schon der nächste Strafantrag durch die Schulbehörden angekündigt. Zu insgesamt 6 Monaten Freiheitsstrafen könnten weitere Freiheitsstrafen hinzutreten.
Jürgen Dudek und seiner Ehefrau blieb keine Zeit, Ferien zu machen. Zum einen müssen sie sich mit der Revisionsbegründung befassen, die bis zum 24. August beim Gericht eingegangen sein muß, um das Urteil des Landgerichtes Eschwege durch das Oberlandesgericht Frankfurt überprüfen zu lassen. Zum anderen wurden sie erneut mit großem Nachdruck aufgefordert, ihre Kinder in die staatlich anerkannten Schulen zu schicken. Außerdem hat pünktlich mit Schulferienende des Bundeslandes Hessen auch in der Familie Dudek der Hausunterricht für ihre Kinder wieder begonnen.
Zur Zeit wird noch an der Begründung für den Revisionsantrag gearbeitet. Jürgen und Rosemarie Dudek müssen sich gegen den Vorwurf zur Wehr setzen, bei ihren Kindern seien Defizite entstanden, weil sie "an der Schulpflicht vorbeigeschleust" worden seien. Sie wollen sich ebenso dagegen zur Wehr setzen, dass sie durch das Urteil des Landgerichtes zu kriminellen Rechtsbrechern abgestempelt sind. "Bestraft werden soll, was im Grunde unser Menschsein ausmacht: Glaube und Gewissen", sagt Jürgen Dudek zum Urteil, das über ihn und seine Frau ergangen ist.
Gleichzeitig zu ihrem Bemühen, sich gegen diese Verurteilung zu wehren, müssten Dudeks ihren Lebensentwurf umstellen und ihre Kinder ab sofort nicht mehr selbst unterrichten, wie sie das in der Vergangenheit wegen ihres christlichen Glaubens getan haben. Sie müssten ihre Gewissensvorbehalte aufgeben und ihre Kinder in die Hände eines Schulsystems geben, dem sie bisher nicht vertrauen konnten. So will es eine Anordnung der Schulbehörden, die sie unter Androhung weiterer Strafen unmißverständlich auffordert, ihre Kinder noch im Laufe dieses Monats zur Ableistung der Schulpflicht am Unterricht öffentlicher Schulen teilnehmen zu lassen. Kommen sie dieser Anordnung nicht nach, ist einer weiterer Strafantrag angekündigt.
Das ist für die Eltern Dudek leichter gesagt als getan. Die Dudeks müssten zu neuen, zu anderen Menschen werden, zu Menschen, die eine neue Identität annehmen müssten. Denn für sie gehört zum Menschsein das, was das Individuum erst zum Menschen macht, wie Jürgen Dudek es mit den Worten "Glaube und Gewissen" ausdrückte. Erst durch den christlichen Glauben werden sie Menschen mit der gottgebenen Würde, die zu schützen eigentlich Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist, wie es das Grundgesetz in Artikel 1 festschreibt. Altbundeskanzler Helmut Schmidt hat erst bei seiner Ansprache am 20. Juli 2008 vor dem Reichstag in Berlin daran erinnert, dass es der Mensch und seine Rechte sind, die für alle das oberste Gebot sind. Dudeks erleben das anders. Nicht ihre Würde und ihre Rechte als Menschen, sondern die Anordnung der Schulbehörden, ihre Kinder in das staatliche Schulsystem zu integrieren, soll als oberstes Gebot durchgesetzt werden. Dudeks müssten sich diesem staatlichen Gebot unterwerfen, müssten ein neues Gewissen entwickeln oder mit einem "vergewaltigten Gewissen" leben.
Für die meisten Menschen scheint das staatliche Schulsystem keine Gewissenslast mit sich zu bringen. Menschen wie die Familie Dudek sind eher die Ausnahme. Das hessische Schulgesetz gibt indes dem Schulamt die Möglichkeit, bei Vorliegen wichtiger Gründe Ausnahmen vom Besuch der staatlichen Schule zu genehmigen. Für Dudeks gibt es wichtige Gründe, Gründe, die für sie von existentieller Bedeutung sind. Warum für sie dennoch keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, und dies nicht, obwohl sie für die Bildung ihrer Kinder bisher bestens gesorgt haben, erschließt sich den Dudeks nur indirekt: "Das ist vom Kultusministerium so angeordnet", weiß Dudek.
Das Landgericht erklärt in seiner Urteilsbegründung der Freiheitsstrafen vor allem, weshalb die "Pflichtwidrigkeit" der Dudeks "ungewöhnlich groß" sei. Nach Auffassung des Gerichtes muss die "Rechtsordnung verteidigt" werden. Nach allgemein geltender Logik kann nur verteidigt werden, was angegriffen wird. Demzufolge stellt also die Weigerung der Dudeks, die häusliche Bildung ihrer Kinder durch die staatliche verordnete Bildung mit allem was dazugehört zu ersetzen, ein Angriff auf die Rechtsordnung des Staates dar. Mithin sind Jürgen und Rosemarie Dudek durch ihren christlichen Glauben zum "Angreifer" auf die Rechtsordnung eines Staates geworden, dessen Werte und Inhalte der schulischen Bildung mit christlichen Werten für sie nicht mehr vereinbar sind.
Es ist nicht der erste Fall, in dem Menschen, die alles andere als Sektierer sind, zu dieser Gewissensüberzeugung gekommen sind. Die Dudeks teilen dieses Schicksal mit einer ganzen Reihe anderer untadeliger Bürger, die sich dem staatlichen Bildungsdiktat aufgrund ihrer christlichen Gewissensverantwortung vor Gott nicht unterwerfen konnten. Wer hätte damals gedacht, als der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee das Grundgesetz entwickelte und in seiner Präambel "In Verantwortung vor Gott und den Menschen ..." formulierte, dass heute Menschen, die von dieser Gewissensverantwortung ebenso beseelt sind wie unser Verfassungskonvent, dafür ins Gefängnis gehen oder auswandern müssen?
Es stellt sich nur vordergründig die Frage, was sich voneinander entfernt hat, damit es zu solch einer Entwicklung kommen konnte. Die Antwort liegt auf der Hand: Es sind die Werte und der Umgang mit Werten, die im heutigen Prozess schulischer Bildung zugrundegelegt werden. Sie haben sich für Menschen, die sehr konsequent zu ihrem christlichen Glauben stehen, soweit von christlichen Werten entfernt, dass sie in Verantwortung vor Gott und ihren Kindern diese dem staatlichen Schulsystem nicht mehr anvertrauen können.
Werden die Dudeks ihre Identität über Bord werfen oder werden sie für die Wahrung ihrer Identität in Gefängnis gehen und damit zu christlichen Märtyrern werden, die einen Opfergang antreten, weil sie sich weigern, der Anordnung eines Schulamtsdirektors, der sich auf eine ministerielle Weisung und seinen Amtseid beruft, zu folgen? Die Entwicklung wird zeigen, ob es zu einem Opfergang kommt und wie er beschaffen sein wird.
Wir leben in einem Land vieler Freiheiten. So gibt es zum Beispiel die Freiheit, die Soldaten dieses Staates ungestraft als Mörder zu bezeichnen, es gibt Homosexuellen und Lesben die Freiheit, eheähnliche - vielleicht auch bald ehegleiche - Lebensgemeinschaften abschließen zu dürfen, es gibt die Freiheit, ungeborene Kinder ungestraft zu töten oder töten zu lassen, es gibt aber Christen nicht die Freiheit, ihre Kinder selbst im christlichen Glauben zu erziehen und zu bilden. Damit stellt sich eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, sozusagen eine Dudek-Frage: "Wie frei ist ein Land, das kriminelle Bestrafung vollstreckt, die christliche Eltern zu Rechtsbrechern abstempelt?"
Vorheriger MEDRUM-Artikel über den Fall "Familie Dudek"
-> Revision gegen Verhängung von Gefängnisstrafen eingelegt
MEDRUM-Artikel über eine "Homeschool"-Familie in Süddeutschland
-> Eine christliche Familie aus Süddeutschland hat Asyl im Ausland gefunden
letzter MEDRUM-Artikel zum Fall "Familie Gorber", die ihre Kinder etwa 10 Jahre selbst unterrichtet hatten:
-> Drei Stunden-Wochenendbesuch der Eltern Gorber bei ihren Töchtern in Geisterheim
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