Absurde Afghanistan-Kritik von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag
(MEDRUM) Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen kritisierten die Afghanistan-Strategie der Bundesregierung im Bundestag. Die Forderung der Grünen, Entwicklungsarbeit und Militär zu trennen, steht im Gegensatz zur Entwicklung in Afghanistan, wie sie von Cap Anamour beobachtet wurde.
Bündnis 90/Die Grünen kritisierten an den Plänen der Bundesregierung insbesondere die Konzentration auf die zivil-militärische Zusammenarbeit. Es könne nicht Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit sein, durch zivilen Aufbau Lager der Bundeswehr zu schützen. Entwicklungszusammenarbeit und Militär müssten klar getrennt werden, forderte die Fraktion.
Die Forderung der Grünen steht im eklatanten Widerspruch zum Geschehen in Afghanistan. Aufgrund der sich verschärfenden Entwicklung der Sicherheitslage haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) aus der Konfliktregion zurückgezogen. Die Hilfsorganisation beschrieb diese Entwicklung bereits 2007 und stellte dazu fest:
"Während eine ausländische NGO nach der anderen wegen versicherungsspezifischer Bedenken aus Kabul, welches die meisten im Laufe ihres Aufenthaltes nie wirklich bis auf so genannte „Assessment - Trips" verlassen haben, abzieht, bestätigt sich das Bedürfnis der ländlichen Bevölkerung nach Wiederaufbau und geordneten Strukturen. ... So lange sich in den ländlichen Regionen Afghanistan nichts tut, also keine Strassen, keine Schulen und keine Krankenhäuser gebaut werden - so lange werden auch die wieder erstarkenden Taliban von der dort lebenden Bevölkerung nach wie vor als eine alternative Ordnungsmacht zu der momentan nur rudimentär ausgebildeten und extern gestützten Exekutive des Präsidenten Karzai wahrgenommen."
29.01.10
Soll „Sexuelle Identität“ ins Grundgesetz?
von Christl R. Vonholdt
(MEDRUM) Mehrere Parteien im Deutschen Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke) haben einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes gestellt: Artikel 3, Absatz 3 soll um das Merkmal „sexuelle Identität“ wie folgt ergänzt werden:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Vorgeschlagene Ergänzung kursiv.)
In den Anträgen umfasst die „sexuelle Identität“ „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“.[i]
1. Was ist „sexuelle Identität“?
Die „sexuelle Identität“ ist nicht angeboren. Sie ist weder ein einheitliches noch ein objektives Merkmal.[ii] Die Sexualwissenschaften gehen davon aus, dass ein Mensch sich selbst eine sexuelle Identität zuschreibt aufgrund seines persönlichen sexuellen Begehrens („sexuelle Orientierung“) und seines sexuellen Verhaltens. Allerdings ist der Zusammenhang nicht zwingend: Es gibt Menschen mit homosexuellem Begehren und/oder Verhalten, die dennoch für sich eine heterosexuelle Identität in Anspruch nehmen. Zudem sind sexuelles Begehren, sexuelles Verhalten und sexuelle Identität im Lauf eines Lebens mehrfach wandelbar.
Renommierte Sexualwissenschaftler sind aufgrund ihrer Forschung der Auffassung, dass die „sexuelle Identität“ weder klar definierbar noch objektiv messbar ist.[iii] Je nachdem, welche Rechte jemand in Anspruch nehmen will, kann er sich selbst zur Minderheit mit dem Merkmal „sexuelle Identität“ zählen oder nicht. Die Soziologin Pepper Schwartz schreibt: „Da die sexuelle Identität rein subjektiv ist, kann sie letztendlich niemals jemand anderem als der betreffenden Person bekannt sein…“[iv]
2. Eine staatliche Schutzfunktion für persönliches Begehren und sexuelles Verhalten?
Das im Grundgesetz ausdrücklich erwähnte Merkmal „Geschlecht“ ist ein objektives Merkmal, es schützt jedes einzelne menschliche Individuum.[v] Es gibt keinen Grund, warum verschiedenes subjektives sexuelles Begehren und persönliche sexuelle Verhaltensweisen grundgesetzlich unter Schutz zu stellen wären. Von Ausnahmen abgesehen, hat der moderne Staat im Schlafzimmer Erwachsener nichts zu suchen.
Die Ehe als sexuelle Gemeinschaft wird nicht deshalb vom Grundgesetz besonders geschützt, weil sich der Staat hier um persönliche sexuelle Verhaltensweisen kümmern würde, sondern weil die Ehe der Ort ist, in dem Kinder nicht nur geboren werden, sondern auch am besten aufwachsen können. Wie keine andere Gemeinschaft trägt die Ehe zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft bei.
3. Ist Pädophilie eine „sexuelle Identität“?
In den Anträgen umfasst die „sexuelle Identität“ „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“. Der FDP-Rechtspolitiker Sebastian Kluckert weist aber darauf hin, dass in diese Kategorie auch „Sodomisten oder Pädophile“ fallen können.[vi] Pädophile Gruppen sehen ihre sexuelle Präferenz als „sexuelle Identität“.[vii] Zu den prominenten Unterstützern der Grundgesetz-Änderung gehört der Soziologieprofessor Rüdiger Lautmann, der sich seit langem für eine Akzeptanz pädophiler Lebensformen einsetzt.[viii] Wie will unsere Gesellschaft dann Kinder noch vor angeblich „einvernehmlichen“ sexuellen Akten mit Erwachsenen schützen, wenn der Schutz der „sexuellen Identität“ im Grundgesetz verankert ist? Hier gilt: „Sexuelle Identität“ im Grundgesetz kann dazu führen, dass Täterschutz vor Opferschutz geht!
4. Ein Ehe- und Familienrecht für Bisexuelle?
Wenn im Grundgesetz steht, dass niemand aufgrund seiner „sexuellen Identität“ benachteiligt werden darf, muss das gesamte Ehe- und Familienrecht geändert werden, um Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transgendern und Transsexuellen eine gleichberechtigte „Ehe und Familie“ zu ermöglichen. Ein Lebenspartnerschaftsgesetz für Bisexuelle wäre vielleicht der nächste Schritt.[ix] Schon 2007 hat die „Grüne Jugend“ (Nachwuchsorganisation von Bündnis 90/Die Grünen) eine gesetzlich festgeschriebene homosexuelle Ehe, polygame Ehe, Gruppenehe (bisexuelle Ehe) und Geschwisterehe mitsamt allen Familienrechten gefordert.[x] Die europäische Organisation ILGA (International Lesbian and Gay Association) fordert, dass es möglich sein muss, dass ein Kind mehr als zwei Eltern hat.[xi] Welche Auswirkungen hat dies für das Kindeswohl?
5. Orientierungslosigkeit für Kinder und Jugendliche
In Vorpubertät und Pubertät haben viele Jugendliche entwicklungsbedingt Unsicherheiten in Bezug auf ihre Identität und ihre sexuelle Identität. Wenn alle sexuellen Identitäten als gleich im Grundgesetz verankert sind, wird das in Kindergarten- und Schulbüchern so vermittelt werden müssen. Den Kindern wird damit das Leitbild der monogamen Ehe (ein Mann und eine Frau) als Orientierung für ihr Leben genommen. Kinder lernen nicht mehr, dass Ehefähigkeit eine kulturelle Leistung ist, die erst entwickelt werden muss. Da alle sexuellen Lebensweisen gleich sind, werden viele Jugendliche sexuell mehr experimentieren – mit allen damit verbundenen gesundheitlichen und seelischen Risiken. Die Verunsicherungen über die eigene Identität werden dadurch zunehmen.
6. Fazit
Aufgrund der dargelegten Bedenken ist eine Erweiterung des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ abzulehnen.
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© Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft, DIJG
Die Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Dr. med. Christl R. Vonholdt, ist Leiterin des Deutschen Institutes für Jugend und Gesellschaft. Sie beschäftigt sich mit Fragen zukunftsfähiger Lebensgrundlagen und nachhaltige Entwicklungsarbeit in den Bereichen Lebenskultur, Ehe und Familie, Identität, Sexualität, Homosexualität, Menschenrechte, Diakonat.
[i] Gesetzentwürfe für den Bundestag: Die Linke 20.01.2010, SPD, 15.12.2009, Bündnis90/Die Grünen, 27.11.2009; von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg gibt es einen solchen Gesetzentwurf vom 29.9.2009.
[ii] In den Sexualwissenschaften gilt die sexuelle Identität als sexuelle Selbstzuschreibung von Männern und Frauen. Diese kann in Übereinstimmung mit sexuellem Begehren und/oder sexuellem Verhalten gewählt werden oder in bewusster Dissonanz dazu. Es ist irreführend, wenn die Gesetzentwürfe behaupten, unter die Kategorie „sexuelle Identität“ würden „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“ fallen. Dabei werden „sexuelle Identität“ und „geschlechtliche“ Identität in eins gesetzt, obwohl sie Verschiedenes sind. Bei Lesben, Schwulen, Bisexuellen geht es tatsächlich um die gewählte sexuelle Identität. Transgender Menschen dagegen lehnen vor allem eine geschlechtliche Identität ab, sie möchten jenseits der Kategorien „Mann“ und „Frau“ leben. Transsexuelle wiederum haben ein biologisch eindeutiges Geschlecht, wünschen sich aber, sie würden zum anderen Geschlecht gehören. Intersexuelle Menschen sind Männer oder Frauen, deren Fortpflanzungsorgane durch sehr verschiedene biologische Krankheiten so verändert sind, dass sie meist fortpflanzungsunfähig sind. In einigen Fällen ist die Krankheit so gelagert, dass nicht feststellbar ist, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt.
[iii] Z.B. Lautmann, E.O., The Social Organization of Sexuality, Chicago 1994; Haeberle, E.J., Bisexualitäten, Stuttgart 1994.
[iv] Schwartz, P., Blumstein, P., Der Erwerb sexueller Identität: Bisexualität, in: Haeberle, a.a.O., S. 214.
[v] Auch Intersexuelle sind durch das Merkmal Geschlecht geschützt, sie sind nicht geschlechtslos.
[vi] In: „Sexuelle Identität soll vom Grundgesetz geschützt werden“, Tagesspiegel, Berlin, 25.06.2009
[vii] Z.B. http://agpd.net/wir.html; http://www.schicksal-und-herausforderung.de/was-ist-paedophilie/paedophilie-eine-sexuelle-orientierung.html
[viii] Lautmann, R., Die Lust am Kind, Hamburg 1994. Neben Lautmann setzten sich auch andere prominente Vertreter der LGBT-Bewegung für eine Akzeptanz pädophiler Lebensformen ein, so Helmut Graupner, Vizepräsident für Europa der International Lesbian and Gay Law Association, siehe dazu: J. of Homosexuality, 1999, 37-4, S. 203-215.
[ix] Formen bisexueller Ehe wurden bereits während der Beratungen zum LPartG im Bundestag von der damaligen PDS-Abgeordneten Christina Schenk (heute Christian Schenk) gefordert.
[xi] „Familien, PartnerInnenschaften, Kinder und die Europäische Union“, hrsg. von ILGAeurope, April 2003, S. 39.
28.01.10
Aus den Medien
Bild: Linksradikale Politiker beschimpfen Irmer wegen Islamkritik
Der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Irmer hat in einem islamkritischen Artikel auf Ehrenmorde, Zwangsehen, genitale Verstümmelung, fehlende Religionsfreiheit in islamischen Ländern, fehlende Meinungsfreiheit und auf Christenverfolgung in vielen Islamstaaten hingewiesen und betonte, daß vor diesem Hintergrund das Thema Islamisierung nicht von der politischen Agenda heruntergenommen werden könne.
Die Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Janine Wissler, warf Irmer daraufhin vor, er begebe sich in üble Gesellschaft, diffamiere Musliminnen und Muslime und betreibe Hetze. Die CDU-Fraktion solle sich von den Äußerungen Irmers distanzieren, so die Linkspolitikerin Wissler.
-> CDU-Abgeordneter Irmer als «Hassprediger» bezeichnet
hr online: Aktuelle Stunde
-> Janine Wissler (Linke): "Hassprediger wie Irmer vergiften das Klima"
MEDRUM -> Dumpfe Hassrede oder politisch notwendige Auseinandersetzung?
Hamburger Abendblatt: Asyl-Urteil im Fall Romeike
-> Schulverweigerer: Lehrerverband empört über Urteil
(MEDRUM)
30.01.10
Aus den Medien
Stern: Mißbrauchsaffäre um Canisius-Kolleg in Berlin
-> Missbrauchsaffäre weitet sich aus
Berliner Morgenpost: Mißbrauchsaffäre um Canisius-Kolleg Berlin
Ein ehemaliger Jesuitenpater, der in den 80er Jahren am Canisius-Kolleg tätig war und bis 1992 dem Jesuitenorden angehörte, hat der Morgenpost zufolge zugegeben, während seiner damaligen Lehrtätigkeit, Schüler mißbraucht zu haben.
-> Jesuitenpater bittet für Missbrauch um Vergebung
(MEDRUM)
31.01.10
Aus den Medien
Welt Online: Politische Stimmung und Wahlaussichten in NRW
-> Wie Rot-Grün-Rot das Land verändern würde
Zeit Online: Mißbrauchsaffäre um Canisius-Kolleg in Berlin
-> Jetzt will der Jesuitenorden Aufklärung
(MEDRUM)
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