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  • Diffamierung evangelikaler Christen


    21.12.08

    Fortsetzung der Kampagne gegen evangelikale Christen im Spiegel

    Das Absurde wird zur Norm, die Norm zum Absurden

    (MEDRUM) Versehen mit Etiketten wie "Kreuzzug", "Kulturkampf" und "heiliger Zorn", stellt der Spiegel in seinem Artikel „Evangelikale führen Kreuzzug gegen Schüler-Autoren“ von Oliver Trenkamp vom 20.12.08 den Protest dar, mit dem sich evangelikale Christen gegen ihre Diskriminierung durch den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) zu Wehr gesetzt haben. ... lesen Sie mehr...


  • Diffamierung evangelikaler Christen


    21.12.08

    Fortsetzung der Kampagne gegen evangelikale Christen im Spiegel

    Das Absurde wird zur Norm, die Norm zum Absurden

    von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) Versehen mit Etiketten wie "Kreuzzug", "Kulturkampf" und "heiliger Zorn", stellt der Spiegel in seinem Artikel „Evangelikale führen Kreuzzug gegen Schüler-Autoren“ von Oliver Trenkamp vom 20.12.08 den Protest dar, mit dem sich evangelikale Christen gegen ihre Diskriminierung durch den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) zu Wehr gesetzt haben. ... lesen Sie mehr...


  • Diffamierung evangelikaler Christen


    21.12.08

    Fortsetzung der Kampagne gegen evangelikale Christen im Spiegel

    Das Absurde wird zur Norm, die Norm zum Absurden

    von Kurt J. Heinz

    (MEDRUM) Versehen mit Etiketten wie "Kreuzzug", "Kulturkampf" und "heiliger Zorn", stellt der Spiegel in seinem Artikel „Evangelikale führen Kreuzzug gegen Schüler-Autoren“ von Oliver Trenkamp vom 20.12.08 den Protest dar, mit dem sich evangelikale Christen gegen ihre Diskriminierung durch den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) zu Wehr gesetzt haben. ... lesen Sie mehr...


  • Journalismus - Wie gefährlich sind Spiegelautoren?


    22.12.08

    Journalismus - wie gefährlich sind Spiegelautoren?

    Der Spiegel und sein Meinungsjournalismus über evangelikales Christentum

    (MEDRUM) Das Magazin "Der Spiegel" hat im Zusammenhang mit seinem Artikel "Evangelikale führen Kreuzzug gegen Schüler-Autoren" in SPIEGEL ONLINE ein Forum eingerichtet unter dem Titel "Christentum - wie gefährlich sind Evangelikale?". Eine Vielzahl von Diskutanten hat sich dort zu Wort gemeldet.

    Im Artikel "Fortsetzung der Kampagne gegen evangelikale Christen im Spiegel" hat MEDRUM aufgezeigt, mit welchen journalistischen Methoden der Protest der Evangelischen Allianz gegen die Verunglimpfung evangelikaler Christen durch den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung im Spiegel-Artikel von Oliver Trenkamp diskreditiert wird. Mit heiligem Zorn führe eine mächtige Lobby einen bizarren Kreuzzug gegen zwei 18-jährige Schüler, die in einen Kulturkampf hineingeraten seien, ist der Tenor des Artikels.

    Wer nur den Spiegelartikel dazu liest, muss zwangsläufig einen schlimmen Eindruck über eine Schlacht der Evangelikalen gewinnen, in der sie wie ein bösartiger, übermächtiger Goliath einen hoffnungslos unterlegenen, gutwilligen, David zerschmettern wollen. Nichts davon trifft zu. Es ist ein virtuelles, konstruiertes Zerrbild. Natürlich gibt es im Internet einige Stellen, die sich infolge der widerfahrenen Diskriminierung betroffen fühlen und auf ihre individuelle Weise reagieren. Entscheidend aber ist: Das tatsächliche Anliegen und die wirkliche Zielrichtung des Protestes der Evangelischen Allianz sind ein ganz anderes und werden offensichtlich ganz bewußt nicht aufgegriffen und sachlich analysiert. In ihrer Pressemitteilung informierte die Evangelische Allianz über Grund und Anliegen ihres Protestes. Darin hieß es:

    "Es sei unglaublich, dass der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, in seinem Begleitbrief zur Verteilung der Zeitschrift „Q-rage“ Islamisten und Evangelikale auf eine Ebene derer stelle, die wichtige Freiheitsrechte in Frage stellen. ... Es ist ein verständliches Bestreben, Jugendliche zur Aktion und zum Schreiben anzuleiten, ... Aber das entbinde ja weder Zuschussgeber noch ihn als Beförderer dieser Zeitschrift nicht von der Pflicht, sachlich zu informieren anstatt der Verbreitung von Ideologie Vorschub zu leisten. Nötig sei, dass der immense Vertrauensverlust wieder gut gemacht werde durch eine zutreffende Information über die Evangelikalen und das Christival und ihre Verfassungstreue", schrieb Hartmut Steeb in einem Brief an Thomas Krüger, den Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, der Pressemitteilung zufolge.

    Wem diese Information über das eindeutige Anliegen vorenthalten wird und wer gleichzeitig - wie es der Spiegel schreibt - liest, "in diesem Kulturkampf streitet eine mächtige Lobby gegen zwei 18-Jährige, der wird nicht sachlich und ausgewogen informiert, sondern mit journalistischer Raffinesse desinformiert und damit hinters Licht geführt. Dass dies dann auch die offensichtlich gewünschte Wirkung nicht verfehlt, geht aus den Reaktionen im Spiegel-Forum hervor und wird im Fazit durch folgenden Forumsbeitrag markiert:

    "Ich bin entsetzt über den Hass und die Scharfmacherei, die in vielen Beiträgen der User hier zum Ausdruck kommen. Da frage ich mich eher, wie gefährlich sind Christenhasser? Will "DER SPIEGEL" mit diesem thread zur Radikalisierung der Gesellschaft beitragen?"

    Dieses Fazit legt es nahe, in Analogie zum Forumstitel im Spiegel "Christentum - Wie gefährlich sind Evangelikale?", über die Frage nachzudenken: "Journalismus - Wie gefährlich sind Spiegelautoren?

    21.12.08 MEDRUM Fortsetzung der Kampagne gegen evangelikale Christen im Spiegel

    PS: Der Autor des Spiegel-Artikels, Oliver Trenkamp, hat in der Vergangenheit zahlreiche Artikel für die "TAZ" verfasst, die als Förderer der Zeitschrift "Q-rage" genannt wird und in einem Artikel in ähnlicher Weise Postition bezogen hat, wie "Der Spiegel".

    Ist Schweigen richtig?


  • Volksverhetzung

    § 130
    Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
    a) verbreitet,
    b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
    2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    (5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

    (6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.

     

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